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Vollkaskoschaden an finanziertem Auto - Auszahlung möglich?

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 17:51

Hallo,

ich bitte euch um Hilfe in folgendem Fall:

Ich habe mit meinem finanzierten und vollkasko versicherten Auto einen Unfall verursacht. Schäden sind nur an meinem PKW entstanden. Die Schäden sind jedoch optisch und technisch in unrepariertem Zustand zu vertreten, weshalb ich mir die nicht unerhebliche Summe von ca.2100€ (Steuer und Selbstbeteiligung bereits abgezogen) auszahlen lassen möchte. Die finanzierende und unverschämte Bank - Santander Consumer - hat meiner Versicherung diesbezüglich die schriftliche Freigabe zur Auszahlung erteilt. Mir hingegen wurde eine Kopie o.g. Freigabeerklärung plus eine Aufforderung zugesandt, eine "Instandsetzung" durch Reparatur-/ Ersatzteilbelege oder einer Bestätigung durch einen "Fachhändler" nachzuweisen. Tatsache ist, dass der Finanzierungsvertrag eine Melde- und Instandsetzungspflicht des Kreditnehmers beinhaltet. Da ich den Wagen auf jeden Fall nach Ablauf der Finanzierung behalten und nicht verkaufen will, ergeben sich nun folgende Fragen:

1. Muss ich definitiv der Aufforderung die Schäden reparieren zu lassen nachkommen?

2. Wenn Ja, müssen es alle sein (es soll z.B. wegen eines entstandenen Kratzers das Auspuffrohr erneuert werden)?

3. Ist es Angesichts der Tatsache, dass ich den Wagen behalten werde ratsam den Kredit auszulösen?

Ich bin für jeden Rat dankbar!!!

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11 Antworten

Ist doch irgendwie logisch, die Haltung der Bank. Da vergibt sie einen Kredit für ein Auto und erhält dafür alle Rechte am Fahrzeug (u.a Brief). Damit der Wagen im Fall eines Verzuges der Ratenzahlung auch dann noch als Sicherheit dient, muss der Wagen entprechend "in Schuss" gehalten werden, also Service und ggf. Reparaturen. Da ein Unfall nicht unerheblich den Wert des Fahrzeuges reduziert liegt es nahe sich die Ansprüche abtreten zu lassen. Der Umstand, dass der Wagen irgendwann am Ende der Finanzierung ausgelöst werden soll, stellt nicht sicher das es auch so kommen wird.

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 19:40

Da hast Du sicherlich recht, andererseits... wenn ich ein Haus finanziere, schreibt die Bank mir auch nicht vor wann und wie ich meine Fenster, Tapeten oder Dachziegel zu erneuern habe... ich denke ich werde den Wagen auslösen und die guten Damen der "Service-Hotline" zusammenfalten bis denen kein Schuh mehr passt... verbal natürlich

am 14. Mai 2009 um 19:45

Auslösen heißt Verlust. Erst mal durchrechnen lassen.

Gruß

Frank

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 19:59

Verlust in welchem Sinne? Kostet mich das Auslösen mehr als die Aufsummierung der Restraten oder meinst Du eine zusätzliche Zinsbelastung im Falle einer Umschuldung? Hab im Moment glücklicherweise genug auf der hohen Kante um den Wagen so auszulösen (ohne weiteren Kredit).

am 15. Mai 2009 um 1:47

Zitat:

Original geschrieben von luca99

Verlust in welchem Sinne? Kostet mich das Auslösen mehr als die Aufsummierung der Restraten oder meinst Du eine zusätzliche Zinsbelastung im Falle einer Umschuldung? Hab im Moment glücklicherweise genug auf der hohen Kante um den Wagen so auszulösen (ohne weiteren Kredit).

Vorfälligkeitsbetrag!!!

Du zahlst ne Summe x zu den noch ausstehenden raten an die Bank!

am 15. Mai 2009 um 4:36

Zitat:

Original geschrieben von luca99

Verlust in welchem Sinne? Kostet mich das Auslösen mehr als die Aufsummierung der Restraten oder meinst Du eine zusätzliche Zinsbelastung im Falle einer Umschuldung? Hab im Moment glücklicherweise genug auf der hohen Kante um den Wagen so auszulösen (ohne weiteren Kredit).

Wenn du einen Kredit frühzeitig ablöst, zahlst du in der Regel einen Vorfälligkeitsbetrag.

Kreditinstitute sind ja nicht daran interessiert, dass Kredite frühzeitig zurückgezahlt werden. :D

Gruß

Frank

am 15. Mai 2009 um 6:14

Zitat:

Da hast Du sicherlich recht, andererseits... wenn ich ein Haus finanziere, schreibt die Bank mir auch nicht vor wann und wie ich meine Fenster, Tapeten oder Dachziegel zu erneuern habe...

Hallo luca99,

der Vergleich hinkt hinten und vorne

wenn Du ein Haus mit Kredit kaufst, wirst Du als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen und die Bank lässt sich eine Grundschuld als Sicherheit eintragen.

ein finanziertes Auto gehört solange der Bank, bis der Kredit abgezahlt ist und der Eigentümer kann natürlich bestimmen (im Rahmen der vertraglichen Regelungen) was mit dem Wagen passiert.

Sonst hättest Du Dir den Kredit unabhängig besorgen und dann auch anders absichern müssen.

Die Bank hat natürlich keinerlei Interesse daran, dass das Auto wertgemindert durch die Gegend fährt und Du das Geld einsteckst. Der Zeitwert könnte dabei ja sogar unter die verbleibende Restschuld fallen und damit wäre die Absicherung des Kredits nicht mehr zu 100% gewährleistet.

Gruss

Martin

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 6:18

Danke für die Infos!

am 17. Mai 2009 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von luca99

Verlust in welchem Sinne? Kostet mich das Auslösen mehr als die Aufsummierung der Restraten oder meinst Du eine zusätzliche Zinsbelastung im Falle einer Umschuldung? Hab im Moment glücklicherweise genug auf der hohen Kante um den Wagen so auszulösen (ohne weiteren Kredit).

Vorfälligkeitsbetrag!!!

Du zahlst ne Summe x zu den noch ausstehenden raten an die Bank!

Also, damit habe ich mich jetzt nicht ausführlich beschäftigt, aber dass die Summe der ausstehenden Raten plus ein Betrag x zu zahlen ist, ist definitiv falsch.

Richtigerweise werden die ausstehenden Raten abgezinst, so dass man weniger als die Summe der Restraten zahlen muß. Dazu kommt eine Vorfälligkeitsentschädigung, aber auch damit liegt der Ablösebetrag noch unter der Summe der offenen Restraten.

Zitat:

Original geschrieben von luca99

Da hast Du sicherlich recht, andererseits... wenn ich ein Haus finanziere, schreibt die Bank mir auch nicht vor wann und wie ich meine Fenster, Tapeten oder Dachziegel zu erneuern habe...

Bei nem durch Grundschuld gesicherten Kredit ist die Bank auch verpflichtet, das Objekt regelmäßig neu zu bewerten. Wenn hier nun Löcher im Dach wären oder Fensterscheiben fehlen, so wird auch ein entsprechender Abschlag gemacht. Sollte der Restwert des Hauses zur Sicherung der Verbindlichkeiten nicht mehr ausreichen, so muss der Kreditnehmer nachbesichern.

Durch die Realrechtsbestätigung gehen auch beim Hauskauf oder- bau

die Ansprüche aus der Versicherung an den Finanzierer über.

 

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