Vollkaskoschaden / Airbag

Hallo zusammen,

wir besitzen einen Kia Picanto 1.1 EX mit 46.000km und dem Baujahr 3/2006. Nun hat meine Frau letzte Woche auf einer Erhöhung mit Schrittgeschwindigkeit aufgesetzt. Dabei lösten die Airbags aus. Ein seltener Fall, ist aber vorgekommen. Da wir Vollkasko versichert sind, sollte das ganze kein Thema sein. Wir sind in die Werkstatt gefahren, welche die Versicherung vorgeschrieben hat (ist so vertraglich vereinbart). Nun stellten Sie heraus, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Auf dem Schreiben von heute steht folgendes :

Wiederbeschaffungswert 4000,-€
Abzug für Restwert: -1222,- €
Summe Wiederbeschaffungswert: 2778,-€

Summe Abrechnungspositionen: 2778,-€

abzüglich vertraglicher Selbstbehalt: - 300,-€

Summe: 2478,- € (dies bekommen wir gezahlt)

Da eine Reparatur des Fahrzeuges nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, rechnen wir auf Totalschadenbasis ab. Es besteht ein Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zum Schadenzeitpunkt abzüglich des erzielbaren Restwertes.
Die Mehrwertsteuer können wir nur ersetzen, wenn dies für die Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Wir bitten Sie, entsprechende Nachweise (Kaufrechnung des Ersatzfahrzeuges) einzureichen. Wir prüfen dann gerne, ob eine weitere Entschädigung gezahlt werden kann.
Die Reparaturkosten betragen 4668,44€ inkl. MwSt

Was heißt das alles? Wenn ich nun eine Werkstatt finde, die mir die Reparatur günstiger als den Wiederbeschaffungswert des Autos macht, würde das die Versicherung komplett abzgl. Selbstbeteiligung bezahlen? Das ist mir irgendwie nicht klar.

Es wäre super, wenn mir jemand hierzu eine Stellungnahme schreiben könnte. Wir müssen morgen den Leihwagen wieder abgeben und brauchen eine Lösung.

Danke für eure Hilfe.

Grüße

noport

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Da sind schnell mal ein paar 1000,00 € verbraten.
Eben genau die 2,5 die hier genannt wurden und die auch eine Internetrecherche zu Tage fördert.

Warum das bei Kia doppelt so teuer sein soll wie bei Opel oder VW ist mir immer noch schleierhaft.

Das Loch im Boden ist also kein Schaden......

Bist du Fred Feuerstein? 😛 😉

Du hast echt eine tolle Glaskugel um alles aus ein paar wenigen Informationen zu überblicken und sogar ein Gutachten (in dem Fall von einem Versicherer beauftragt) zweifelst du als "zu teuer" an.

Sorry, aber wenn du nichts hilfreiches zu bieten hast, dann lass es besser hier gut sein.

Grüße
Steini

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Hallo,

bei ausgelösten Airbags ist meist auch ein Austausch der Steuergeräte notwendig.
Die Gurtstraffer sind ebenfalls in vielen Fällen zu erneuern.
Auch eine Erneuerung des Cockpits ist bei Airbagauslösung erforderlich.
Da sind schnell mal ein paar 1000,00 € verbraten.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Da sind schnell mal ein paar 1000,00 € verbraten.

Eben genau die 2,5 die hier genannt wurden und die auch eine Internetrecherche zu Tage fördert.

Warum das bei Kia doppelt so teuer sein soll wie bei Opel oder VW ist mir immer noch schleierhaft.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Da sind schnell mal ein paar 1000,00 € verbraten.
Eben genau die 2,5 die hier genannt wurden und die auch eine Internetrecherche zu Tage fördert.

Warum das bei Kia doppelt so teuer sein soll wie bei Opel oder VW ist mir immer noch schleierhaft.

Das Loch im Boden ist also kein Schaden......

Bist du Fred Feuerstein? 😛 😉

Du hast echt eine tolle Glaskugel um alles aus ein paar wenigen Informationen zu überblicken und sogar ein Gutachten (in dem Fall von einem Versicherer beauftragt) zweifelst du als "zu teuer" an.

Sorry, aber wenn du nichts hilfreiches zu bieten hast, dann lass es besser hier gut sein.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Sorry, aber wenn du nichts hilfreiches zu bieten hast, dann lass es besser hier gut sein.

Es ist also hilfreicher dem TE einzureden "Das ist schon alles richtig so und glaub mal brav was die Versicherung schreibt" als ihn darauf hinzuweisen, dass ähnlichr Arbeiten bei anderen Herstellern durchaus günstiger sind und er mal den Kostenvoranschlag genauer unter die Lupe nehmen soll.

Gerade dann wenn die Werkstatt die den KVA erstellt hat in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Versicherung steht und diese durch einen höheren KVA Kosten sparen kann.

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Und du würdest dem TE jetzt wohl als nächstes zum Anwalt und einem eigenen Gutachter raten......?

Der drops ist hier durch einen VK Vertrag mit Werkstattbindung gelutscht.

Was du hier versuchst zu vermitteln wäre reine Geldverschwendung, aber wahrscheinlich hast du auch schon den Ausgang des Sachverständigenverfahren und das Urteil des Richters in der Glaskugel gesehen.

Du kennst doch noch nicht mal ansatzweise den Schaden am Unterboden, wie möchtest du da eine Schadenhöhe feststellen. 😕

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Und du würdest dem TE jetzt wohl als nächstes zum Anwalt und einem eigenen Gutachter raten......?

Ich

würde

ihm nicht raten, sondern

habe

ihm geraten. Und zwar sich die Kosten nochmal aufschlüsseln zu lassen.

Dein Glaskugel-Geschwätz und deine haltlosen Unterstellungen helfen keinem weiter.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


......
Gerade dann wenn die Werkstatt die den KVA erstellt hat in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Versicherung steht und diese durch einen höheren KVA Kosten sparen kann.

Wo spart denn hier der Versicherer?

Rechnen sollte man schon können!

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von steini111


Und du würdest dem TE jetzt wohl als nächstes zum Anwalt und einem eigenen Gutachter raten......?
Ich würde ihm nicht raten, sondern habe ihm geraten. Und zwar sich die Kosten nochmal aufschlüsseln zu lassen.

Dein Glaskugel-Geschwätz und deine haltlosen Unterstellungen helfen keinem weiter.

Und wenn du jetzt dich und dein geschriebenes ein wenig selbst reflektierst und dann zur gleichen Aussage kommst dann ist uns allen hier sehr geholfen.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Gerade dann wenn die Werkstatt die den KVA erstellt hat in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Versicherung steht und diese durch einen höheren KVA Kosten sparen kann.

Nur das es sich hier um ein Gutachten handelt und nicht um einen KVA.

Und egal von wem der Gutachter nun abhängig ist, er haftet für sein Gutachten. Und das nicht nur mit seinem guten Namen.

Und wenn ich nun bei KIA anfrage: Liebe leute wieso ist der Airbag bei euch teurer als bei Opel oder Ford?
Welche Antwort habe ich zu erwarten? Kauf dir doch nen Opel oder vielleicht noch: Bau dir nen Ford Airbag ein

Der Kia Kändler vor Ort macht bestimmt nicht die Erstzteilpreise. Mag sein das er ein paar Euronen dran verdient, aber 80% wird er wohl kaum Aufschlagen.

Edit: Das Loch im Boden hab ich noch nicht mit in der Rechnung.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


bei ausgelösten Airbags ist meist auch ein Austausch der Steuergeräte notwendig.

bei werkstätten die den "airbag hat ausgelöst" fehler nicht zurücksetzen können -> ja. macht aber genauso sinn ein komplettes xenon licht nebst brenner zu tauschen weil der azubi die defekte standlichtbirne nicht raus bekommt.

Zitat:

Die Gurtstraffer sind ebenfalls in vielen Fällen zu erneuern.

bei älteren autos durchaus. ich kenne jetzt die asiatische autobauerzunft nicht...aber bei teutonischen fahrzeugen dieses baujahres wird abgefragt ob der gurtstraffer den anziehen MUSS und WELCHER den überhaupt auszulösen hat.

Zitat:

Auch eine Erneuerung des Cockpits ist bei Airbagauslösung erforderlich.

amaturenbrett 😉

@topic
der te hat sich eben n bissle blöd ausgedrückt. wen wirklich nur der fahrerairbag losgegangen währe dann würde ich auch sagen "ja total gesponnen". aber wen wirklich gurtstraffer ausgelöst haben und der unterboden auch einen weg hat dann kann das durchaus sein. ob nun die asiatischen teile das 5 fache eines s klasse teils kostet sei mal dahingestellt.

@piet
gehst mak zu porsche und fragst nach einer bremsscheibe für einen porsche 914 4 zylinder. die nimmst dann vergoldet mit. und dann gehst zu vw und willst auch ne bremsscheinbe für einen golf. die kostet 1/10 vom porsche preis und is die selbe. oder kauf türgriffe für einen 2er golf. die gibts für n 10er. und dann kaufste türgriffe für einen porsche 924. die kosten 500€ und besitzen auch die selben teilenummern.

die preispolitik spielt doch keinerlei rolle. für einen r5 bekommst einen hauptscheinwerfer zum preis da bekommst bei bmw nichtmal ne glühbirne für die kennzeichenleuchte. diese preispolitik rechnen im übrigen versicherungen mit ein. deshalb sind einige autos eben billiger als andere.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wo spart denn hier der Versicherer?

Wiederbeschaffungswert:

1. Fall: Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert

Versicherung zahlt 2778,-€ abzüglich SB

2. Fall: Reparaturkosten < Wiederbeschaffungswert

Versicherung zahlt z.B. 3950,-€ abzüglich SB

Würden die Reparaturkosten nun 3950,- € betragen, müsste die Versicherung 3950,- € aus der Kasse nehmen und als Ausgaben verbuchen.

Jetzt nehmen wir mal die Werkstatt wird dazu angehalten bei Aufträgen der Versicherung nur nagelneue Original Ersatzteile und Fachwerkstatt übliche Stundenlöhne zu nehmen. Die Kosten für die Reparatur steigen auf z.B. 4668,44€.

Statt 3950,- € zahlt die Versicherung nun nur noch 2778,-€ die sie als Ausgaben verbuchen muss.

Und da hat sie dann also nichts gespart? Ich sag ja nicht dass es so sein muss, aber einen Gedanken daran zu verschwenden lohnt sich schon.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@piet
gehst mak zu porsche und fragst nach einer bremsscheibe für einen porsche 914 4 zylinder...

Ist ja alles richtig was du da schreibst.

Aber hier ist es ja genau andersrum. Oder zählt Kia neuerdings zu den Premium-Marken?

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wo spart denn hier der Versicherer?
Wiederbeschaffungswert:

1. Fall: Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert

Versicherung zahlt 2778,-€ abzüglich SB (sofern der Halter eine fiktive Abrechnung wünscht)

Versicherung zahlt bis zu 4000 € (sofern der Halter das Fahrzeug reparieren lässt und die Rechnung für die sach- und fachgerechte Reparatur vorlegt)

2. Fall: Reparaturkosten < Wiederbeschaffungswert

Versicherung zahlt z.B. 3950,-€ abzüglich SB (sofern der Halter das Fahrzeug reparieren lässt und die Rechnung für die sach- und fachgerechte Reparatur vorlegt - bei fiktiver Abrechnung zahlt die Versicherung auch hier 2778,-  € abzüglich SB)

Würden die Reparaturkosten nun 3950,- € betragen, müsste die Versicherung 3950,- € aus der Kasse nehmen und als Ausgaben verbuchen (nur bei konkreter aber nicht fiktiver Abrechnung)

Jetzt nehmen wir mal die Werkstatt wird dazu angehalten bei Aufträgen der Versicherung nur nagelneue Original Ersatzteile und Fachwerkstatt übliche Stundenlöhne zu nehmen. Die Kosten für die Reparatur steigen auf z.B. 4668,44€. Die Stundenverrechnungssätze werden im (Kasko)Gutachten vorgegeben und ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen bei fiktiver Abrechnung. Da gibt es nichts anzunehmen.

Statt 3950,- € zahlt die Versicherung nun nur noch 2778,-€ die sie als Ausgaben verbuchen muss.

Und da hat sie dann also nichts gespart? Ich sag ja nicht dass es so sein muss, aber einen Gedanken daran zu verschwenden lohnt sich schon.

Was letztlich der Versicherer zu zahlen hat, obliegt der Entscheidung des Halters, der sich für eine konkrete oder fiktive Abrechnung seines Schadens entschliessen kann.

@SpeedPiet

Ideen von Verschwörungstheoretikern wie dir haben einem TE auf Motor Talk noch nie weiter geholfen.

Für 5000€ kauf ich mir n gebrauchten Kleinwagen...mit funktionierenden Aibags und vieleicht sogar gleiches Baujahr. 😉

Schön für dich. Aber wenn man nur 3700€ hat.............................................. 😉

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