Vollkasko - Werden auch Schäden von nicht eingetragenen Fahrern beglichen?

Hallo,

Also aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage.
Ich bin Alleinfahrerin, also ist auch kein Mitfahrer in meiner Versicherungspolice eingetragen.
Morgen steht jedoch eine Party an und ich weiss jetzt schon dass ich trinken werde, darum habe ich mir überlegt lasse ich eine Fahranfängerin einfach zurück fahren - die ist noch voller Elan und wie wild darauf Autozufahren. So nun herrscht im Angesicht der jetzigen Temperaturen morgen erhöhte Glatteis- und somit auch Unfallgefahr.

Ich habe eine Vollkaskoversicherung bei der Provinzial.
Wie sieht es aus wenn ein "nicht angemeldeter Fahrer" einen Unfall baut ... zahlt die Vollkasko?
Bin nämlich davon ausgegangen, dass nur "regelmäßige" Fahrer explizit eingetragen werden müssen, was auch Sinn macht da sonst längere Reisen ohne spontanen Fahrerwechsel garnicht möglich sein wären.

Wie seht ihr die Sachlage?

Eure fast verzweifelte Juline!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Aber mal im Ernst, willste echt ne Fahranfängerin bei dem Wetter fahren lassen?

ICH würd auch die Juline bei dem Wetter nicht fahren lassen 😁😁

93 weitere Antworten
93 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von JKL05



Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow



Wie bereits geschrieben glaub ich nicht, dass das dem TE noch hilft.
Das kann sein, das war auch nicht meine Intention. Fakt ist aber, dass du Behauptungen in den Raum stellst, ohne diese zu belegen. Kein sehr kompetenter Schachzug.

Komisch, Du bist der einzige der hier was nicht kapiert.

Belegen ist hier übrigens gar nicht nötig wenn man weiss wie es ist.

Ausserdem denke ich nicht, dass ausgerechnet DU die kompetenz von irgenwem hier anzweifeln sollte mit denen 22 Lenzen. In wievielen Vorlesungen des Rechts hast du schon gesessen, dass Du dir anmaßt über andere Urteilen zu können.

Schade, dass es manchmal so ne Unruhestiffter wie Dich gibt!

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow



Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Das kann sein, das war auch nicht meine Intention. Fakt ist aber, dass du Behauptungen in den Raum stellst, ohne diese zu belegen. Kein sehr kompetenter Schachzug.

Komisch, Du bist der einzige der hier was nicht kapiert.
Belegen ist hier übrigens gar nicht nötig wenn man weiss wie es ist.

Ausserdem denke ich nicht, dass ausgerechnet DU die kompetenz von irgenwem hier anzweifeln sollte mit denen 22 Lenzen. In wievielen Vorlesungen des Rechts hast du schon gesessen, dass Du dir anmaßt über andere Urteilen zu können.

Schade, dass es manchmal so ne Unruhestiffter wie Dich gibt!

Komischerweise urteilst du die ganze Zeit, obgleich du doch das Beurteilen anderer Leute verurteilst. 🙄

Aber, wie man hier merkt, muss man dir gar kein Kontra geben. 5 Minuten warten reicht schon, und du widersprichst dir selbst. 😁

Kommst Du dir gar nicht lächerlich vor...?

Mal im Ernst, Du schreibst hier total oberflächlich, haste keine tiefergehenden Kentnisse, deine Postings sind total unbegründet und und und...

Du machst n ziemlich erbärmlichen Eindruck, sag mir wann und wo, dann zeig ich dir deine Mängel auch gerne persönlich von Angesicht zu Angesicht auf.

Ansonsten solltest Du Dich nicht mit Leuten messen an die Du eh nicht rankommst sondern versuchen den anderen hier zu helfen.

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow


Kommst Du dir gar nicht lächerlich vor...?

Vorschlag. Jeder hält jetzt seine Klappe und gut ist? 🙂

Dieses OT hat schon genug Seiten verbraucht...

Gruß

Ähnliche Themen

Macht das bitte per PN aus. Wenn ihr 2 euch gern streitet, dann aber nicht auf Kosten der Fragesteller!

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von JKL05



Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow


Kommst Du dir gar nicht lächerlich vor...?
Vorschlag. Jeder hält jetzt seine Klappe und gut ist? 🙂
Dieses OT hat schon genug Seiten verbraucht...

Gruß

Liess einfach den Kommentar über Deinem letzten.

Der Moderator hat teilweise recht.

Mit Dir streite ich mich doch gar nicht, wie gesagt, man braucht Gegner, keine Opfer.

Das Deine Provokationen (zugegeben, man müsste net drauf einsteigen aber ich bin halt heissblütig, außerdem ist´s lustig) hier die anderen davon abhalten gute und wertvolle Antworten zu erhalten ist schon traurig.

Du sollst nur eins kapieren. Aus Deinen Antworten kristallisiert sich heraus, dass Du absolut keinen Plan hast, also tu doch bitte bitte bitte nicht so als hättest Du einen!

@Mod

Sorry, musste sein!

Für mich liest sich das mit der Nachzahlung oder Vertragsstrafe ziemlich logisch.

Ist zwar eigentlich blöd für alle, die den erweiterten Beitrag zahlen, aber wenn ich beispielsweise die angegebene Jahresfahrleistung überschreite, wird mir schließlich auch nicht der Versicherungsschutz gestrichen, ich muss lediglich eine Nachzahlung leisten.

Dreistigkeit siegt eben...

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow


Kommst Du dir gar nicht lächerlich vor...?

Ich glaube nicht...

Er fühlt sich höchstens bestätigt... 🙄

@ sylverCLKarrow:

falls du es noch nicht bemerkt hast: DU bist so ziemlich der einzige hier, der von einer absoluten "Straffreiheit" (aus Sicht der Versicherung) ausgeht!
Geb uns andern Irgeleiteten doch bitte Einsicht in dein höheres Wissen und poste hier eine Meinung/ ein Urteil/ eine Rechtsvorschrift, welche(s) deine Meinung stützt!

Zitat:

Ausserdem denke ich nicht, dass ausgerechnet DU die kompetenz von irgenwem hier anzweifeln sollte mit denen 22 Lenzen. In wievielen Vorlesungen des Rechts hast du schon gesessen, dass Du dir anmaßt über andere Urteilen zu können.

Schade, dass es manchmal so ne Unruhestiffter wie Dich gibt!

Sagt der, der Betrug als Möglichkeit vorschlägt. 🙄

Fakt ist: Die Angabe "Nur ich fahre mit dem Fahrzeug" ist bindend und wird nicht "aus spaß" im Vertrag angekreuzt, sondern weil von der Versicherung das Unfallrisiko deutlich niedriger kalkuliert wird als wenn z.B. mehrere Fahrer unter 23 o.ä. eingetragen sind.

Sowohl im Haftpflicht als auch im (Voll-)kaskofall zahlt die Versicherung und der Versicherungsschutz besteht.
Aber: Die Versicherung kann, darf und wird u.U. im Schadensfalle eine Beitragsnachzahlung verlangen für einen bestimmten Zeitraum. Zusätzlich kann auch eine Vertragsstrafe verhängt werden, das steht oft in den akb!

Es ist ja nicht so dass die Versicherung einfach aus spaß die unterschrift wünscht mit der man bestätigt dass man alleiniger Fahrer ist...

Das pseudo-argumentative Auftreten von 'sylverCLKarrow' finde auch absolut unpassend. Denn was du hier ablässt ist einfach nur falsch, gleichzeitig bist aber anmaßend, arrogant und großkotzig - was umso lächerlicher ist weil du absolut unrecht hast ;-)

Hier steht es schwarz-auf-weiß:
http://www.pressetext.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948



Zitat:

Ausserdem denke ich nicht, dass ausgerechnet DU die kompetenz von irgenwem hier anzweifeln sollte mit denen 22 Lenzen. In wievielen Vorlesungen des Rechts hast du schon gesessen, dass Du dir anmaßt über andere Urteilen zu können.

Schade, dass es manchmal so ne Unruhestiffter wie Dich gibt!

Sagt der, der Betrug als Möglichkeit vorschlägt. 🙄

Das ist kein Betrug, kapierst es nicht oder?

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe


Fakt ist: Die Angabe "Nur ich fahre mit dem Fahrzeug" ist bindend und wird nicht "aus spaß" im Vertrag angekreuzt, sondern weil von der Versicherung das Unfallrisiko deutlich niedriger kalkuliert wird als wenn z.B. mehrere Fahrer unter 23 o.ä. eingetragen sind.

Sowohl im Haftpflicht als auch im (Voll-)kaskofall zahlt die Versicherung und der Versicherungsschutz besteht.
Aber: Die Versicherung kann, darf und wird u.U. im Schadensfalle eine Beitragsnachzahlung verlangen für einen bestimmten Zeitraum. Zusätzlich kann auch eine Vertragsstrafe verhängt werden, das steht oft in den akb!

Es ist ja nicht so dass die Versicherung einfach aus spaß die unterschrift wünscht mit der man bestätigt dass man alleiniger Fahrer ist...

Das pseudo-argumentative Auftreten von 'sylverCLKarrow' finde auch absolut unpassend. Denn was du hier ablässt ist einfach nur falsch, gleichzeitig bist aber anmaßend, arrogant und großkotzig - was umso lächerlicher ist weil du absolut unrecht hast ;-)

Hier steht es schwarz-auf-weiß:
http://www.pressetext.de/.../

Jeder der ein juristisches Studium intus hat, denkt auch ein wenig anders. Seid doch nicht so engstirnig!

Whatever! Vergesst es und denkt was ihr wollt...

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow


Jeder der ein juristisches Studium intus hat, denkt auch ein wenig anders. Seid doch nicht so engstirnig!
Whatever! Vergesst es und denkt was ihr wollt...

Tja, anders Denken heißt nicht zwangsläufig richtig Denken. 😁

Wenn es den Versicherungen egal wäre wer wann fährt, warum dann die verschiedenen Fahrerkreise.

Und da jede Versicherung Ausnahmen und Vertragsstrafen festlegen kann hilft es halt nur das Kleingedruckte zu lesen.

Gruß
Frank, der das Kleingedruckte "seiner" Versicherungsunterlagen gelesen hat.

Klar, dass Juristen irgendwie anders denken – nicht zuletzt im Sinne ihrer Mandantschaft. Und wir juraunkundigen Laien stellen das tagtäglich an allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderem Kleingedruckten fest, was sicherlich eben immer von den fachkompetenten Volljuristen detailliert formuliert wurde um uns gutgläubige Durchschnittsdenker in jede erdenkliche „Falle“ zu locken.

Das scheint Usus zu werden, seitdem bei einer Mathe-Prüfung kein Taschenrechner mehr benutzt werden darf – er könnte ja eine Wurzelfunktion oder gar mehr haben.

Leider, leider muss ich Euch etwas enttäuschen, es gibt auch „Durchschnittsdenker“ mit einen µ mehr Grips oder sogar Akademiker anderer Bauart und die machen Euch das Leben schwerer.
Was Ihr Euch oben im Thread so an den Kopf geworfen habt war für den TE das, was unser Eins in die Tonne schmeißt. Zu Deutsch, Eure Privatfehde ist hier bestimmt fehl am Platz! Das soll nicht heissen, dass eine vernünftige juristisch einwandfreie Auskunft hier nicht weitergeholfen hätte.

Wir sind hier nun mal nicht im Gerichtssaal, wo Ihr Eurem Drang freien Lauf lassen könnt, sondern bei MT wo Fragen gestellt werden, die beantwortet werden wollen.

Wäre denn nun ein Volljurist mal in der Lage eine definitive und auch rechtsinformative Antwort zu verfassen?

Wir Sachverständigen und auch die Versicherungsvertreter schaffen es immer wieder………

P.S.: Manchmal macht es den Eindruck, dass durch solche „Streitgespräche“ schnell mal die Anzahl der Posts erhöht werden soll….das fällt mir nicht nur hier auf!

Mir erschließt sich nicht so richtig, warum ein solch simpel zu beantwortendes Thema derartig die Gemüter erhitzt.

Kurz und knapp: Es besteht Versicherungsschutz sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kasko. Was eine Neueinstufung des Vertrages und die daraus resultierende Beitragsnachzahlung und darüber hinaus das Fälligwerden einer Vertragsstrafe und deren Höhe angeht, kann einzig und allein ein Blick in die dem eigenen Vertrag zugrunde liegenden AKB beantworten.

Gruß
traumzauber

Deine Antwort
Ähnliche Themen