Vollkasko - Werden auch Schäden von nicht eingetragenen Fahrern beglichen?

Hallo,

Also aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage.
Ich bin Alleinfahrerin, also ist auch kein Mitfahrer in meiner Versicherungspolice eingetragen.
Morgen steht jedoch eine Party an und ich weiss jetzt schon dass ich trinken werde, darum habe ich mir überlegt lasse ich eine Fahranfängerin einfach zurück fahren - die ist noch voller Elan und wie wild darauf Autozufahren. So nun herrscht im Angesicht der jetzigen Temperaturen morgen erhöhte Glatteis- und somit auch Unfallgefahr.

Ich habe eine Vollkaskoversicherung bei der Provinzial.
Wie sieht es aus wenn ein "nicht angemeldeter Fahrer" einen Unfall baut ... zahlt die Vollkasko?
Bin nämlich davon ausgegangen, dass nur "regelmäßige" Fahrer explizit eingetragen werden müssen, was auch Sinn macht da sonst längere Reisen ohne spontanen Fahrerwechsel garnicht möglich sein wären.

Wie seht ihr die Sachlage?

Eure fast verzweifelte Juline!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Aber mal im Ernst, willste echt ne Fahranfängerin bei dem Wetter fahren lassen?

ICH würd auch die Juline bei dem Wetter nicht fahren lassen 😁😁

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Hallo,
Ich wollte zum Jahreswechsel meine Versicherung wechseln,
habe ich aber nicht gemacht. Grund: Meine Versicherung sagt, überwiegend, HUK Koburg z.B: sagt ausschliesslich. Also, sich mal eben
abholen lassen, ist nicht drin. Wie aber die Rechtslage bei Dringlichkeiten ist, bitte nachfragen,
Gruß E.S.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Eigentlich ist das ganz einfach:

Man muss nur in die Versicherungsunterlagen sehen... vor der Party sollten die eigentlich auch noch lesbar sein...

Ist es das?

http://www.provinzial.com/.../verbraucherinfo_gesamt_kfz.pdf

Lies einmal die Punkte "Wer ist versichert?" auf den Seiten 17 und 21...

PS:

Verbindlich ist für dich natürlich dein Versicherungsschein, der sollte allerdings "ähnlich" aussehen.

Wenn man sich dann noch Seite 57f Punkt K4 durchliest stellt man fest, dass Fahruntüchtigkeit auf Grund Genuss alkoholischer Getränke keine Erweiterung des Nutzerkreis rechtfertigen.

Damit gilt dann im Falle der oben verlinkten Bedingungen der Punkt K4.3 und K4.4 -> Nachberechnung des Jahresbeitrags mit erweitertem Nutzerkreis und Vertragsstrafe von 500€ und Erhöhung der SB um 500€.

Bei anderen Bedingungen kann es selbstverständlich anders sein. Also immer nachlesen.

Grüße

Würde mich auch mal interessieren was nun stimmt. 😕

Wenn die VK-Versicherung immer beim Unfall zahlen müsste, auch wenn der jenige nicht im Vertrag steht, könnte man ja immer sagen, dass derjenige nur dieses eine mal gefahren ist und sonst nie.

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow


Sprich: Es ist egal welche von euch beiden das Auto schrottet 😁😁😁😁😁
Ich zieh mir auf jeden Fall die Nachrichten rein. Da wird man garantiert über euch berichten wenn ihr erstmal halb Berlin demoliert hab und das mit nur einem einzigen 1er BMW.

Ey!

Nur weil Julinchen im Ghetto vor Schlägern flüchtet, fährt sie nicht in Berlin rum.

Sie hätte auch Münchner S- oder U-Bahn fahren können.😉

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow


Liebe Freunde, einige von euch sind auf dem Holzweg.

Da wird weder ne höhere SB fällig (geht gar nicht), noch müsste man Vertragsstrafen zahlen.
Es ist auch egal ob man unterschrieben hat, Fahranfänger nicht fahren zu lassen (tut man ja grds. auch nicht) und schon gar nicht muss man irgendwas nachzahlen (das nur unter anderen Voraussetzungen)

Also nochmal, wenn der oder diejenige ausnahmsweise den Wagen fährt darf er oder sie auch bei vollem Versicherungsschutz fahren und basta!

Woher will die Versicherung jetzt wissen, dass Person xy wirklich nur ausnahmsweise fuhr und nicht andauernd mit dem versicherten Fz unterwegs ist?

Wenn es bei Vertragsbruch keine Vertragsstrafe gäbe, würden einige ihre Fahrzeuge anders versichern und drauf setzen, dass der eigentlich ausgeschlossene Fahrerkreis gerade ausnahmsweise fuhr, als es zum Unfall kam.

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Daher muss man ja auch einen plausiblen Grund nennen können damit es geht!

Man kann natürlich nicht den Wagen von der ganzen Familie fahren lassen oder was weiss ich von wem und man selber hockt zu Hause und freut sich über die geringen Prämien.

Dann ging es ihr auf der Feier halt auf einmal sauschlecht oder sowas.
Da muss man Fantasie haben.

Ich weiss es daher, weil ich letztens erst eine neue Versicherung inkl. der VK abgeschlossen und explizit nachgehakt habe was dieses Thema betrifft.

wie sagt da dieter nuhr-
wenn man keine ahnung hat, einfach mal die klappe halten

Ich hoffe mal, du meinst jetzt nicht mich?
Abgesehen davon ist das ein Forum und seit wann reden nur die Experten?

So gesehen müssten viele Leute die Klappe halten deren Postings ich aber nicht missen möchte!

na ja, wenigstens kennst du dieter nuhr

Ja, aber ich finde ihn nicht so prall!

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow


Daher muss man ja auch einen plausiblen Grund nennen können damit es geht!

Man kann natürlich nicht den Wagen von der ganzen Familie fahren lassen oder was weiss ich von wem und man selber hockt zu Hause und freut sich über die geringen Prämien.

Dann ging es ihr auf der Feier halt auf einmal sauschlecht oder sowas.
Da muss man Fantasie haben.

Ich weiss es daher, weil ich letztens erst eine neue Versicherung inkl. der VK abgeschlossen und explizit nachgehakt habe was dieses Thema betrifft.

1. Wenn du besoffen bist, und dann behauptest, du hättest ohne jegliche Vorgeschichte einen Zusammenbruch erlitten, ist das Betrug.

2. Was dein Versicherungsmann sagt interessiert meist weder die Versicherung noch die Richter. Erzählen kann man dir viel. Entscheidend aber ist, was die Gesetzbücher sowie die Vertragsbedinungen dazu sagen.

Also Herr Hold...

...

1) nennt man das nicht Betrug! Da gibts n anderes feines Wort für, suchs dir selbst raus!

2) Hört sich an als wäre da jemand andauern im Gerichtssaal🙄 aaaber da bin ich zum Einen öfter als Du (sach ich jetzt einfach mal so...) und zum Anderen hab ich mich nicht auf den Versicherungsmann bezogen sondern auf die Vertragsinhalte und die Gesetze.

Lesen->verstehen->posten!!!

So, und jetzt hab ich keine Lust mehr.
Ich glaub nicht, dass das Fortführen dieser Diskussion dem TE noch helfen würde.

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow


Also Herr Hold...

...

1) nennt man das nicht Betrug! Da gibts n anderes feines Wort für, suchs dir selbst raus!

2) Hört sich an als wäre da jemand andauern im Gerichtssaal🙄 aaaber da bin ich zum Einen öfter als Du (sach ich jetzt einfach mal so...) und zum Anderen hab ich mich nicht auf den Versicherungsmann bezogen sondern auf die Vertragsinhalte und die Gesetze.

Lesen->verstehen->posten!!!

So, und jetzt hab ich keine Lust mehr.
Ich glaub nicht, dass das Fortführen dieser Diskussion dem TE noch helfen würde.

Sers,

zu 1. Fakt ist und bleibt, dass man Probleme bekommen kann, wann meine seine Versicherung mit falschen Angaben füttert.

zu 2. Der erste Teil des Satzes ist ja wohl ein Eigentor. Zum zweiten Teil bitte ich dich, enstpechende § aufzuzeigen, die deine bisher getätigten Aussagen belegen .

1) Wird hier keine Versicherung mit irgendwas gefüttert!

2) Darfst Du mich weder um was bitten noch glaube ich dass ich, das Eigentor geschossen hab😛😁

Wie bereits geschrieben glaub ich nicht, dass das dem TE noch hilft.

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow



Wie bereits geschrieben glaub ich nicht, dass das dem TE noch hilft.

Das kann sein, das war auch nicht meine Intention. Fakt ist aber, dass du Behauptungen in den Raum stellst, ohne diese zu belegen. Kein sehr kompetenter Schachzug.

Wenn das Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die im Versicherungsvertrag nicht angegeben ist, besteht bei Unfall auch Rechtsschutz. Üblicherweise ist dann für das laufende Jahr ein Beitrag zu zahlen, dessen Höhe sich ergibt, wenn der zusätzliche Fahrer im Versicherungsvertrag genannt gewesen wäre. Zusätzlich gibt es eine Vertragsstrafe.

Liegt jedoch ein Notstand vor (§ 34 BGB), dann bleibt im Ffalle eines Unfalles das Lenken des Fahrzeuges durch eine nicht im Vertrag genannte Person folgenlos. Hier muss aber klar dargelegt werden, dass das Lenken des Fahrzeuges notwendig zur Gefahrenabwehr war( z.B. berechtigter Fahrer erleidet Herzinfarkt, ein anderer fährt ihn zum Krankenhaus). Suff ist natürlich kein Grund.

o.

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