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Auto von einem andern land fahren

Themenstarteram 16. August 2012 um 8:15

Hallo ich wollte mich mal erkundigen.

 

Ist es verboten wenn ich ein Auto in Österreich fahre mit deutschen kennzeichen?

Das Auto gehört meinem Onkel und er ist in deutschland, doch er fährt für ca. 1/2 in die Türkei.

Da will er mir das Auto ausborgen.

Ich hab angst weil die momentan Aktion Scharf machen von der Polizei wegen steuerentziehung usw..

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25 Antworten

Also Du bist Österreicher und möchtest ein Auto, das in Deutschland angemeldet ist, in Österreich fahren. Verstehe ich das richtig?

Ich sag mal so

Als Deutscher darfst du in Deutschland kein Fahrzeug fahren, welches im Ausland zugelassen ist - eben wegen der Steuerhinterziehung. (gibt Ausnahmen)

Also nicht mal morgends zum Brötchen holen, mit dem Auto vom Besuch aus dem Ausland.

und was ist dann mit einem mietwagen:confused:

am 16. August 2012 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974

und was ist dann mit einem mietwagen:confused:

I.d.R. wirst Du beim deutschen Vermieter keine Wagen mit ausländischen Kennzeichen finden. Ins Ausland geht es daher meist nicht mit one-way-Miete.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Ich sag mal so

Als Deutscher darfst du in Deutschland kein Fahrzeug fahren, welches im Ausland zugelassen ist - eben wegen der Steuerhinterziehung. (gibt Ausnahmen)

Also nicht mal morgends zum Brötchen holen, mit dem Auto vom Besuch aus dem Ausland.

Hast du da mal eine Quelle für diese Aussage?

Wenn das Auto auf einen anderen Halter zugelassen ist, warum sollte man da nicht mit fahren dürfen? Steuerhinterziehung wäre es wenn das Auto auf dich in einem anderen Land zugelassen wäre und hier dann genutzt wird, obwohl der Hauptwohnsitz etc. in Deutschland ist...

Über einen längeren Zeitraum mag dies auch für einen fremden Halter gelten. Aber mal das Auto vom Besuch nutzen sollte kein Problem sein.

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974

und was ist dann mit einem mietwagen:confused:

I.d.R. wirst Du beim deutschen Vermieter keine Wagen mit ausländischen Kennzeichen finden. Ins Ausland geht es daher meist nicht mit one-way-Miete.

Amen

kann aber mit dem mietwagen sonstwohin fahren

http://www.berlinonline.de/.../...ufenthalt-mit-dem-auto-wann-ein.html

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974

und was ist dann mit einem mietwagen:confused:

I.d.R. wirst Du beim deutschen Vermieter keine Wagen mit ausländischen Kennzeichen finden. Ins Ausland geht es daher meist nicht mit one-way-Miete.

Amen

Dann komm mal zum münchener Flughafen und schau Dir das Vermieterparkhaus an... Hier stehen relativ viele österreichische Autos, da der Airport für viele Österreicher der nächst gelegene ist!

Ich bin selber mit einem österreichische Sixt-Leihwagen von Wien nach München gefahren! Ich weiss nicht, ob das Steuerhinterziehung war; ich gehe jedenfalls davon aus, dass der Halter des Fahrzeuges steuerpflichtig ist und nicht der Fahrer?

die mitwagen werden entweder von einem anderen mieter zurückgefahren (wenn es sich ergibt) oder sie werden im auftrag der mitwagenfirma umgesetzt.

kann ja keiner an der grenze das auto tauschen:D

§3 KraftStG

Von der Steuer befreit ist das Halten von

[..]

13.

ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben

[..]

Wenn ein Österreicher seinen  Wohnsitz dauerhaft in Deutschland hat, darf er mit einem Fahrzeug mit österreichischem Kennzeichen in Deutschland nicht fahren, da dies Steuerhinterziehung ist. Fahren nur erlaubt, wenn der auswärtige Besitzer des Fahrzeuges, der nicht dauerhaft in Deutschland wohnt, mit im Auto sitzt.

 

Ich vermute, dasselbe gilt entsprechend in Österreich.

 

O.

 

 

 

Genau wie das Gesetz oben geht der Artikel davon aus das:

1. Das Fahrzeug auf den Fahrer aber im Ausland zugelassen wird

2. überwiegend genutzt wird.

Beides ist beim Brötchen holen nicht der Fall. (Das halbe Jahr vom TE wäre ja damit zumindest mal in Deutschland schon zulässig)

Wie soll das Auto denn auch umgemeldet werden. Die Papiere dafür hat der TE gar nicht. Er hat ja nur den Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Eben nicht, das Gesetz redet in dem Passus nur vom Fahrer.

Und damit ist jeder Fahrer unabhängig vom Halter gemeint.

Jeder Fahrer mit einheimischer Meldeadresse unterliegt der Steuerpflicht und begeht bereits beim Brötchen holen mit einem ausländischem KFZ Steuerhinterziehung.

Es hat mich wirklich interessiert und letztendlich hat Pikapo recht.

Von einem Inländer dürfen Fahrzeuge mit ausländischen Kz in Deutschland nicht bewegt werden, weil das den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.

Es gibt zwar schon ein Urteil welches das etwas anders sieht, aber ist halt nur ein Urteil.

Hier ist es ganz gut erklärt:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=24967

 

Fazit, besser nicht..

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