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Vollkasko - Werden auch Schäden von nicht eingetragenen Fahrern beglichen?

Themenstarteram 2. Januar 2010 um 1:28

Hallo,

Also aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage.

Ich bin Alleinfahrerin, also ist auch kein Mitfahrer in meiner Versicherungspolice eingetragen.

Morgen steht jedoch eine Party an und ich weiss jetzt schon dass ich trinken werde, darum habe ich mir überlegt lasse ich eine Fahranfängerin einfach zurück fahren - die ist noch voller Elan und wie wild darauf Autozufahren. So nun herrscht im Angesicht der jetzigen Temperaturen morgen erhöhte Glatteis- und somit auch Unfallgefahr.

Ich habe eine Vollkaskoversicherung bei der Provinzial.

Wie sieht es aus wenn ein "nicht angemeldeter Fahrer" einen Unfall baut ... zahlt die Vollkasko?

Bin nämlich davon ausgegangen, dass nur "regelmäßige" Fahrer explizit eingetragen werden müssen, was auch Sinn macht da sonst längere Reisen ohne spontanen Fahrerwechsel garnicht möglich sein wären.

Wie seht ihr die Sachlage?

Eure fast verzweifelte Juline!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Aber mal im Ernst, willste echt ne Fahranfängerin bei dem Wetter fahren lassen?

ICH würd auch die Juline bei dem Wetter nicht fahren lassen :D:D

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am 2. Januar 2010 um 3:14

Ich weiß nicht was ihr alle für Versicherer habt.. aber bei Versicherern die einen Namen haben darf man das sehr wohl machen.. ich erinnere mich sogar das bei einem stand.. das Gelegenliches fahren nicht eingetragener Versicherungsnehmer erlaubt sei..

Die Frage hätte lieber heißen sollen.. soll ich lieber einer Fahranfängerin bei glatter Straße und das am Silvester mit besoffenen an jeder Ecke fahren lassen? :D

Ich würde es nicht tun.. geschweige mein Auto überhaupt an Silvester zu bewegen.. bei soviel knaller, flaschen etc. da hätte ich angst mir das Auto zu demolieren.. :D

Meine Lösung wäre: Taxi nehmen, wenn ihr weiter fahren müsst und mehrere seid dann sind die kosten auch in Ordnung.

Ich habe sogar einen sehr guten Namen.

Fakt ist, dass die Tatsache, dass ich ALLEIN auf mein Auto versichert bin, mir ein Schweinegeld spart.

Und damit, dass nicht alle ausnutzen ist es grds. verboten.

Definiere doch mal gelegentlich!

Hallole Julinchen und andere

Natürlich ist auch ein anderer Fahrer versichert.

Nur solltest Du beachten das Fahranfänger bei

manchen Verträgen erheblich höhere Prämien

zahlen müssen weil das Risiko häher ist

und da kannst Du Dir locker das Taxi leisten.

Du hast Dich um Deinen Rabatt zu erhalten

sicherlich verpflichtet Fahranfänger nicht

Fahren zu lassen. das hebelst Du jetzt selber

aus? Viel Erfolg wenn Du einer Versicherung

einen Schaden melden willst den ein Anfänger

produziert hat. Viel spass beim Sparen, den

eigendlich müßest Du dann alle

Versicherungsprämien seit Anfang ohne

diesen Rabatt nachzahlen bzw die Differenz.

Wie naiv kann man sein an sowas nur zu Denken.

Bist Du blond? Jol

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Ich muss zugeben, dass ich meinen Versicherungsmann derzeit nicht ans Telefon bekommen würde. Die Roaminggebühren in die Karibik währen wohl etwas hoch.:D

Aber was soll ich da auch fragen. Ich würde lieber trocken bleiben, als jemanden ans Steuer zu lassen, der innerhalb der letzten fünf Tage eine Felge gekillt hat.

Was meint Ihr warum sich so ein Versicherungsfuzzi

die Karibik leisten kann? Er hat Julinchen einen Vertrag verkauft....

Jol

am 2. Januar 2010 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von Madness23

 

Ich würde es nicht tun.. geschweige mein Auto überhaupt an Silvester zu bewegen.. bei soviel knaller, flaschen etc. da hätte ich angst mir das Auto zu demolieren.. :D

Meine Lösung wäre: Taxi nehmen, wenn ihr weiter fahren müsst und mehrere seid dann sind die kosten auch in Ordnung.

wozu dann eine vollkasko bzw. überhaupt die eigenen vier räder?

wenn ihr wüsstet, was so alles in diesen taxis um diese jahreszeit u. U. an viren mitfährt... und diese taxifahrer, die einen immer zulabern... :p

und wenn man sich vorstellt, dass die noch aufdringlicher werden können, wenn man denn 'blond' ist - wirst du wohl aufhören Julinchen in die irre zu führen?

:D:cool:

am 2. Januar 2010 um 8:57

Fahr lieber mit 'nem Taxi zur Party, wenn deine "Anfängerin" einen Unfall mit personenschaden baut wirst du ganz schnell merken daß alle Versicherungen gleich sind. Sie wollen nicht bezahlen wenn etwas nicht 100% in Ordnung ist.

Das Thema wurde ins Versicherungsforum verschoben, ein Link bleibt jedoch im Sicherheitsforum stehen.

Grüße

Steini

am 2. Januar 2010 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier

 

Hallo patti106

Und nach 10 Jahren ist's beßer, oder wie?

Wenn die gute gerademal 5 Tage her eine Felge gekillt hat, wird sie eher weniger wahrscheinlich nochmals eine killen.

Hingegen wenn's dann schon wieder 'n Jahr her ist...

Man lernt nie aus.

Mir wurde anfangs einfach immer jeweils ein Tempolimit gesetzt.

Juline2009 kann ihr einfach sagen: Auf Schnee wird net schneller wie 30 Km/h gefahren. - Alles total Iiiiiisiiii.

@Juline2009 ja, jedermann ist mit deinem Auto versichert.:)

Was wäre denn wenn der Garagenmensch, während dem er eine Probefahrt mit deinem Wägelchen macht, einen Unfall baut?

Nun gut. vllt große Ausnahme.

Aber als ich im Spital war mußte auch meine Mutter mein Auto beim Spital abholen. (Hatte 2 Ambulanzparkplätze diagonal zugeparkt:D)

Sonnigen Gruß Howard

Edith meint: @ patti106 guuuute Antwort!:D

Jemand, der zehn Jahre lang den Schein hat, hat eine andere geistige Reife und geht da anders ran. Egal, ob er in diesen zehn Jahren etliche zehn- oder hunderttausende Kilometer abgespult hat oder ob der Auffrischungskurs gerade fünf Tage her ist...

cih vermute mal, mit Garagenmensch meinst du den Mechaniker der Werkstatt.

Ich bin mal so naiv zu glauben, dass der seine eigene Versicherung hat, wenn der mir die Karre beim Proben zersägt. Das ist also nichtmal ne Ausnahme, das ist ein ganz anderes Pflaster.

Und Fahrten zum Spital, oder wieder weg, dürften dann wohl die Ausnahmen sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

Ich habe sogar einen sehr guten Namen.

Fakt ist, dass die Tatsache, dass ich ALLEIN auf mein Auto versichert bin, mir ein Schweinegeld spart.

Und damit, dass nicht alle ausnutzen ist es grds. verboten.

Definiere doch mal gelegentlich!

ICH habe auch einen guten Namen. Der meiner Versicherung is auch gut. Noch. Denn langsam wird publik, dass sie gerne mal angebliche Fremdschäden ohne Prüfung und Rücksprache mit dem Versicherten klärt und so dem Versicherungsbetrug die Türen etwas weiter öffnet.

Aber diesen Verdacht habe ich meinem V-Mann schon verklickert und er wird es mal bei der nächsten Sitzung ansprechen.:)

Der kanns ich die Karibik übrigens leisten, weil er mehrere Standbeine hat, die sogar Krisensicher sind.

Und an alle, die ""Taxifahren" sagen:

Silvester bin ich mit meinem Auto nachhause gefahren, weil die Taxen alle belegt waren.

Das kannst du nur aus deinem Vertrag ersehen, evtl. deinen Versicherungsvertreter fragen.

Bei vielen Gesellschaften ist das gelegentlich Führen des Fahrzeuges durch eine andere Person eingeschlossen.

Hast du denn auch bei der Kasko einen Rabatt als Alleinnutzerin?

Sonst gilt die Einschränkung ja nur für die HP.

Eine andere Frage ist, ob es sinnvoll ist, bei solchen Witterungsbedingungen eine Anfängerin fahren zu lassen.

schau im Vertrag mal unter Vertragsstrafen nach

ansonsten zählt "betrunken sein" nicht unter unvermeidbare Ausnahmen

Eigentlich ist das ganz einfach:

Man muss nur in die Versicherungsunterlagen sehen... vor der Party sollten die eigentlich auch noch lesbar sein...

Ist es das?

http://www.provinzial.com/.../verbraucherinfo_gesamt_kfz.pdf

 

Lies einmal die Punkte "Wer ist versichert?" auf den Seiten 17 und 21...

 

PS:

Verbindlich ist für dich natürlich dein Versicherungsschein, der sollte allerdings "ähnlich" aussehen.

um hier mal etwas substanz reinzubringen..

bei fast allen versicherern besteht auch bei der fahrt mit dem nicht angegebenen fahrer versicherungsschutz in der vollkasko .

was anderes würde wohl gegen das agb-gesetz- überraschende klausel- verstoßen.

nur fordert da der versicherer entweder die doppelte selbstbeteilung oder legt gleich eine sog. straf- selbstbeteiligung mit 500,- bis 1500,- eur fest.

ein blick in die bedingungen- meistens nachzulesen unter selbstbeteiligung- hilft hier ungemein.

grüsse

Liebe Freunde, einige von euch sind auf dem Holzweg.

Da wird weder ne höhere SB fällig (geht gar nicht), noch müsste man Vertragsstrafen zahlen.

Es ist auch egal ob man unterschrieben hat, Fahranfänger nicht fahren zu lassen (tut man ja grds. auch nicht) und schon gar nicht muss man irgendwas nachzahlen (das nur unter anderen Voraussetzungen)

Also nochmal, wenn der oder diejenige ausnahmsweise den Wagen fährt darf er oder sie auch bei vollem Versicherungsschutz fahren und basta!

Natürlich gibts Versicherungen die sich gerne querstellen. Aber schon das erste anwaltliche Schreiben weist sie dann in die Schranken.

Aus dem Grund murksen die Versicherer auch nicht lang rum und regulieren die Schäden da sie wissen, dass sie laut Gesetz zahlen müssen!

Deshalb wird man einen Ausschluss auch nie in den AGB finden da er sowieso nichtig wäre!

Sprich: Es ist egal welche von euch beiden das Auto schrottet :D:D:D:D:D

Ich zieh mir auf jeden Fall die Nachrichten rein. Da wird man garantiert über euch berichten wenn ihr erstmal halb Berlin demoliert hab und das mit nur einem einzigen 1er BMW.

am 2. Januar 2010 um 13:39

hier wirft jetzt aber nicht einer vollkasko und haftpflicht durcheinander?

Wenn, dann Du!

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