Vollbremsung bei 200
Guten Tag,
ich war heute auf der Autobahn Richtung Singen. Die Autobahn war schön leer und ich wollte mal wieder Gas geben. Bei Tempo 200 sehe ich on weiten 2 Autos auf einer Auffahrt. Auf einmal zieht eine Frau voll rüber auf die linke Spur. Ich musste die Bremse voll durchtreten und das Auto kam auch kurzzeitig ins Schleudern. Um ein Haar hätte es fast geknallt.
Ich bin dann dieser blöden Tussi durch die Stadt hinterhergefahren aber sie ist im Kreis gefahren und wollte mich unbedingt loswerden. Ich wollte sie zur Rede stellen.
Kann man nicht eine Anzeige machen wegen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr". Ich meinte auch das es verboten ist von einer Autobahnauffahrt voll auf die linke Spur rüberzuziehen.
Vielleicht ist ja ein Polizist hier der etwas Ahnung hat und mir einen Tipp geben kann (keine Rechtsberatung)
Beste Antwort im Thema
Das Foto habe ich danach an der Kreuzung gemacht, als ich die Frau zur Rede stellen wollte, damit ich die Autonummer habe.
Ich glaube kaum das man bei Tempo 200 eine Vollbremsung macht, das Handy rausholt, die Tastensperre rausmacht, das Kamera App startet und ein Foto macht.
Gibt's hier eigentlich auch Leute die halbwegs denken können? Ständig gibt's hier dumme Kommentare und Halbweissheiten von irgendwelchen Behinderten hier
325 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Falsch...Zitat:
Original geschrieben von usernamevergeben
Die Schuld liegt in dem vom TE geschilderten Fall ganz alleine und ausschließlich bei der Autofahrerin, die ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten einen Spurwechsel vollzogen hat.
Falsch bzw. nicht ganz richtig.
Hättest du das Zitat komplett übernommen, hättest du gesehen, dass hier unterschieden wird zwischen verkehrsrechtlicher und zivilrechtlicher Schuld. Verkehrsrechtlich liegt die alleinige Schuld bei der Dame, die den Fahrstreifen gewechselt hat. Eindeutig.
Zivilrechtlich wird man dem TE seine gefahrene Geschwindigkeit vermutlich vorwerfen. Dies wird sich dann wahrscheinlich in der Schadenregulierung, wer zahlt wieviel, widerspiegeln.
@pierre
offtopic:
ich fahre seit 1970 auto und im schnitt 50-60tsd km /anno. Situationen wie von dir beschrieben, im eingangsbeitrag, kommen mir eigentlich monatlich vor, da ich auch gerne schnell fahre. Nur entwickelt man im laufe der zeit ein gespür für so etwas. sehe ich in einer auffahrt 2 pkw, von denen der hintere bereits in der auffahrt auf der stossstange des vordermanns hängt, so ist die wahrscheinlichkeit gross, dass er sogleich auf die mittlere oder linke spur zieht. Ist man darauf eingestellt und geht vorsichtigerweise gleich vom gas, so ist die situation zwar immer noch für einen selbst ärgerlich, aber entschärft, da du vorbereitet bist - nennt man vorausschauendes fahren. Wenn man mit 200 und mehr unterwegs ist, sollte man so fahren, denn wie hier einer schon schrieb, es gilt auch in tempo unbeschränkten bereichen 130 als richtgeschwindigkeit - fährt man schneller wird man immer eine teilschuld bekommen, sollte es dann knallen. Im übrigen ist es dein eigenes interesse - denn schlägt man mit 200 auf ein 80 fahrendes auto auf, so geht es auch für dich mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit für ein paar wochen ins krankenhaus, wenn nicht noch schlimmer.
back to topic:
wenn du ja anscheinend mit der polizei bereits gesprochen hast und die einen gravierenden verstoss sehen, was es im grunde ja auch ist, dann ziehe die anzeige doch einmal durch. Nur, hast du alleine im auto gesessen und die dame auch und du kannst keine weiteren zeugen benennen, steht aussage gegen aussage und die sache wird wahrscheinlich eingestellt. Du hast ne menge palaver, papierkrieg und lauferei, aber das was du eigentlich willst, der dame mal klar werden lassen, dass sie eine gefahr verursacht hat, wird dabei eher nicht herauskommen. Oder vielleicht doch, da sie auch ne menge palaver, papierkrieg und lauferei haben wird und beim nächsten mal vielleicht erst das hirn einschaltet, wenn sie auf die AB auffährt.
Aber was immer du jetzt machst, bitte halte uns über den ausgang mit einer rückmeldung auf dem laufenden.
willi
Lieber Pierre, ich versteh deine Aufregung.
So ist es oft, wenn man mal ausnahmsweise in die Autobahn benutzt und scheinbar nicht weiss was einen darauf erwartet.
Klar war das gefährlich, und ich schätze es sehr, dass du etwas gutes tun möchtest und die Gefahr durch eine anzeige in der Zukunft beschränken willst.
Bedenke aber, dass es unglaublich viele schlechte Fahrer gibt.
Diese alle bei jeder gefährlichen Aktion sukzessive anzuzeigen ist eine Sysiphusarbeit wenn man regelmässig viel auf der Autobahn ist.
Wenn man öfters fährt, dann passiert soetwas öfters, dann antizipiert man soetwas öfters und lernt vor allem soetwas zu vergessen.
Mal so als Zwischenfrage:
Ist es wirklich verboten direkt vom Beschleunigungsstreifen nach ganz Links zu ziehen?
Mir wäre jetzt keine derartige Vorschrift bekannt.
Ich glaube eher das die Frau sich in der Geschwindigkeit des TE schlicht verschätzt hat. Sollte dieser u.U. sogar ohne Licht (sofern das ganze am Tage stattgefunden hat) gefahren sein, so hat er IMHO dafür gesorgt das andere sein Tempo noch schlechter einschätzen können. Ich fahre seit jeher auf der Autobahn mit Licht, auch bei schönstem Sonnenschein.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Mal so als Zwischenfrage:
Ist es wirklich verboten direkt vom Beschleunigungsstreifen nach ganz Links zu ziehen?
Mir wäre jetzt keine derartige Vorschrift bekannt.
Ja, wenn die Spur nicht frei ist -so, wie in diesem Falle- dann ist es sicherlich "verboten" - es verbietet sich geradezu von selbst.
Leute, die direkt nach dem Auffahren nicht die erforderliche Übersicht haben (und nicht die Geduld) und trotzdem gleich nach links ziehen, die sind aber leider recht oft zu beobachten.
Leute, die mit 200 an der Auffahrt vorbei knallen, obwohl man sicherlich gleich sieht, daß sich dort eine unübersichtliche, fehlerträchtige Stuation abzeichnet, die gibts offensichtlich auch immer noch.
@TE
Sieh es einfach als kleines Fahrsicherheitstraining für dich und als Vorsorge gegen rostige Bremsscheiben auf deiner Hinterachse! Dann hake es ab, denn es gibt andere Dinge im Leben, für die man mehr Zeit und Energie aufwenden sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Ja, wenn die Spur nicht frei ist -so, wie in diesem Falle- dann ist es sicherlich "verboten" - es verbietet sich geradezu von selbst.
Gut das gilt aber auch beim Wechsel vom Beschleunigsstreifen auf die Rechte Spur. Auch hier sehe ich regelmäßig das einfach aufgefahren wird! Oftmals sogar gleich zu beginn der gestrichelten Linie. Dabei ist die Spur ja nur noch ca. 200m lang... (teilweise noch länger)
Letztlich wäre mir aber kein Verbot bekannt was sagt das man Grundsätzlich nicht gleich nach ganz links wechseln darf. (Frei sollte die Spur natürlich schon sein)
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Gut das gilt aber auch beim Wechsel vom Beschleunigsstreifen auf die Rechte Spur. Auch hier sehe ich regelmäßig das einfach aufgefahren wird! Oftmals sogar gleich zu beginn der gestrichelten Linie. Dabei ist die Spur ja nur noch ca. 200m lang... (teilweise noch länger)Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Ja, wenn die Spur nicht frei ist -so, wie in diesem Falle- dann ist es sicherlich "verboten" - es verbietet sich geradezu von selbst.Letztlich wäre mir aber kein Verbot bekannt was sagt das man Grundsätzlich nicht gleich nach ganz links wechseln darf. (Frei sollte die Spur natürlich schon sein)
Wir haben ein Rechtsfahrgebot...
Wenn dir rechte spur frei ist kannst du dort fahren und musst nicht sofort auf die linke spur???
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Gut das gilt aber auch beim Wechsel vom Beschleunigsstreifen auf die Rechte Spur. Auch hier sehe ich regelmäßig das einfach aufgefahren wird! Oftmals sogar gleich zu beginn der gestrichelten Linie. Dabei ist die Spur ja nur noch ca. 200m lang... (teilweise noch länger)Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Ja, wenn die Spur nicht frei ist -so, wie in diesem Falle- dann ist es sicherlich "verboten" - es verbietet sich geradezu von selbst.
Letztlich wäre mir aber kein Verbot bekannt was sagt das man Grundsätzlich nicht gleich nach ganz links wechseln darf. (Frei sollte die Spur natürlich schon sein)
Weiter vorn verwies ich auch ein gleichlautendes Thema hier im Forum.
Ich bin kein Verkehrsrecht- Experte... würde/wollte aber mal behaupten, daß es hierzu keinen extra Paragrafen gibt. Wenn es wirklich
geht, dann kann man es theoretisch machen.
Was aber eben viele falsch einschätzen, das ist, daß sie so kurz nach dem Auffahren offensichtlich doch nicht die erforderliche Übersicht über
alleSpuren dar Autobahn haben... so beobachte ich es zumindest ganz oft. Daß leider viele schon mit dem ganz normalen Auffahren fast überfordert sind, das kommt noch erschwerend hinzu... in dem Fall macht man es sich doch leichter, wenn man die "Aufgabe" "teilt" und erstmal korrekt auffährt, sich dann u.U. erstmal geduldet, erneut einen Überblick verschafft und erst dann auch die Spur wechselt. Wenn man eh schon unsicher ist (oder sich gerne überschätzt), dann wäre das die sicherere Variante.
Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Wir haben ein Rechtsfahrgebot...
Wenn dir rechte spur frei ist kannst du dort fahren und musst nicht sofort auf die linke spur???
es geht wohl eher um den Fall, daß die rechte Spur zwar frei genug zum Auffahren ist, der Auffahrende jedoch trotzdem gleich danach die Fahrzeuge (oft auch LKW), hinter denen er sich auf der rechten Spur eingefädelt hat, zu überholen wünscht- so ist es häufig zu beobachten.
Gemeint war wohl, wenn man ein weiteres, auch auffahrendes Fahrzeug überholt. Das mache ich gelegentlich auch, aber halt nur wenn ich vor der Auffahrt die linke Spur weit einsehen kann. Und ich bin halt auch relativ zügig auf 200.
menschen sind dumm . menschen machen fehler .
froh sein das nichts passiert ist und gut ...
die dame hat sich sicherlich stark erschrocken und wird nächste mal wohl besser aufpassen..
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
...die sich als Gutmenschengesellschaft tarnt.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wir sind keine Gutmenschengesellschaft, wir sind eine Egoistengesellschaft.
Mist, ich dachte das merkt keiner .
Mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer ist stets zu rechnen. Das gilt ganz besonders, wenn man die vom Gesetzgeber vorgeschlagene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet.
Heisst konkret:
Wer mit 200 über eine zweispurige Autobahn fährt, muss damit rechnen, dass seine Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmern falsch eingeschätzt wird...
Dass man seine geistige Unreife nach so einer Aktion allerdings auch noch dadurch zur Schau stellt, indem man die gute Frau durch die halbe Stadt verfolgt, ist schon ein besonders schwerer Fall...
Die Frage die ich mir hier stelle ist:
Wenn du genug Zeit hast der Frau ne halbe Stunde oder so hinterherzufahren... wieso mussten es auf der Autobahn dann überhaupt 200 km/h sein?
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
wieso mussten es auf der Autobahn dann überhaupt 200 km/h sein?
Hallo
Vielleicht aus dem Gleichen Grund warum sich ein Hund die Eier leckt? Weil er es kann. Genau so wie der TE grundsätzlich dort wohl so schnell fahren kann und darf, aber dann auch wieder nicht.
Mit dem Fehler anderer ist grundsätzlich eine gute Sache, wird aber wie so vieles, z.b in einem solchen Fall gerne überstrapaziert.
Schuld hat für mich die Frau, Basta. Selbst wenn das 99,5% anders sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Fischmanni
Schuld hat für mich die Frau, Basta. Selbst wenn das 99,5% anders sehen.
Es dürfte ein Genuß für jeden Richter sein Dich zu verdonnern. Da Du die Rechtslage einfach nicht akzeptieren willst.
Am besten Du beginnst mit -----> Ich war da gerade mit 200km/h auf der linken Spur unterwegs....