Vmax Aufhebung
Servus TT Gemeinde,
ich wollte mal fragen ob ihr irgendwelche Erfahrungen gemacht habt bei dem neuen TT, der 3,2L Variante, die Abriegelung bei 250km/h entfernen zu lassen.
Mir geht es hauptsächlich um die Werksgarantie, also quasi wenn ich den Wagen bei Audi abhole, das die Entriegelung schon entfernt wurde. Natürlich ohne Garnatieverlust.
Was muss geändert werden, was will Audi dafür haben....etc.
bin um jede hilfe dankbar 😁
mfg
16 Antworten
Willst du echt sonen Aufstand machen wegen der paar km/H?? Ich denke wegen den echten 5km/H lohnt es sich nicht......!!!
Rechnerisch sinds so 7-8km/h wenn man paar PS fürn Allrad abzieht.
Aber ohne Garantieverlust geht da garnix.
Emulex
hm, handelt es sich wirklich nur um so geringe werte? Hätte ich nicht gedacht.
Und ohne Garantieverlust ist da auch nix drin oder?
Zitat:
Original geschrieben von Ciadric
hm, handelt es sich wirklich nur um so geringe werte? Hätte ich nicht gedacht.
Naja was willste von 250PSchen erwarten ?
Ein 280PS Boxster läuft z.B. 268, ein 295PS Cayman 275.
Da sind 257-258 für nen allradgetriebenen TT mit 250PS schon okay.
Zitat:
Und ohne Garantieverlust ist da auch nix drin oder?
Nein.
Audi wird nicht zu unrecht behaupten dass die Motorbelastung u.U. steigt und damit war's das mit Garantie.
Lass es bleiben, erfreue dich daran wie flott er in den Begrenzer geht und lass die Porsche ziehen 😉 😁
Emulex
Ähnliche Themen
hm, wenn ich es mir so richtig überlege, hast du schon recht. zumal 250km/h auch ziemlich schnell sind, aber es ist schon irgendwie ein blödes gefühl ausgebremst zu werden 😁 auch wenn es sich nur um 8 km/h dreht 😉
naja kann man nichts machen.
Zitat:
naja kann man nichts machen.
Tja so ist das Leben Ciadric 😉
GF (aberaudihatauchnochanderemodelle)
Zitat:
aberaudihatauchnochanderemodelle
wohl wahr, wohl war. aber den style eines TTs hat leider keines dieser.
Die RS Varianten sind natürlich schon, naja sagen wir mal sportlich :-), aber nicht zu bezahlen. Vom Unterhalt her gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Ciadric
Vom Unterhalt her gesehen.
vom unterhalt ist es egal mit welchem wagen du 280 fahren willst, da der verbrauch in den regionen durch den luftwiderstand und nicht durchs gewicht bestimmt wird.
wenn du also in diese region kommen willst ist es unmöglich verbrauchsarm zu fahren, unabhängig vom modell 😉
und die versicherungsklassen orientieren sich auch an maximaler leistung, also entweder sparen oder schnell fahren 🙂
btw, muss man eigentlich eine vmax-aufhebung eintragen lassen oder sogar der versicherung melden?
ich meinte nur in sachen versicherung. denke schon das die RS Modelle wesentlich teurer sind. Allerdings haben sie auch wesentlich mehr Power. Sprittechnisch macht das den bock auch nicht fett.
Zum thema vesicherung, denke ich nicht das du ne Vmax Aufhebung der versicherung melden musst oder eintragen lassen musst. DU veränderst ja nicht wirklich was, du lässt ja sozusagen eher was weg 😁
Hier werden eure Fragen beantwortet was Versicherung und Eintragung betrifft.
http://www.bhp-motorsport.de/
Gruß
Joe
steht eigentlich genau das drin, was ich dachte.
Im bezug auf chiptuning, mit leistungssteigerung wird in den seltesten fällen die prämie erhöht, weil die autos halt nach Fzg Klassen eingeteilt werden.
Da dürfte es bei Vmax aufhebung nicht anders sein, zumal du da nichtmal eine leistungssteigeung hast. ALso keine PS erhöhung oder so.
Zitat:
Original geschrieben von Ciadric
steht eigentlich genau das drin, was ich dachte.
Im bezug auf chiptuning, mit leistungssteigerung wird in den seltesten fällen die prämie erhöht, weil die autos halt nach Fzg Klassen eingeteilt werden.
Da dürfte es bei Vmax aufhebung nicht anders sein, zumal du da nichtmal eine leistungssteigeung hast. ALso keine PS erhöhung oder so.
Die Meldung an die Versicherung muss aber in jedem Fall erfolgen, da es eine Gefahrerhöhung darstellt, die bei Nicht-Anzeige u.U. zur Leistungsfreiheit führen kann.
Zitat:
Die Meldung an die Versicherung muss aber in jedem Fall erfolgen, da es eine Gefahrerhöhung darstellt, die bei Nicht-Anzeige u.U. zur Leistungsfreiheit führen kann.
vollkommen richtig. Aber ob es dann zu einer Prämienerhöhung kommt halte ich für ausgeschlossen. Zumindest würde mir dir Rechtfertigung fehlen, weil, wie gesagt, die Fzg nach Fahrzeuglassen eingeteilt werden, bzw nach Schlüsselnumern.
also bei turbonachrüstung kommt es zur hochstufung. waren iirc 2 klassen, wobei 150ps zusätzlich natürlich auch mehr sind als das übliche chiptuning.