VK Versicherung berechnen bei Neukauf mit Rabat
Hallo,
ich habe mal ein par fragen,
Ich habe mir ein Neuwagen (Skoda Superb)geleast.Der Neupreis ohne Rabat beträgt 29000€.Jetzt habe ich den Wagen für 18000€ bekommen weil verschiedene Rabatte und die Umweltprämie mit eingerechnet wurden.Im Vertrag steht jetzt "Kaufpreis 18000€
Wenn ich jetzt eine VK Versicherung abschließe wird nach dem Kaufpreis gefragt ,was muss ich da jetzt angeben?29000€ oder 18000€? Und was passiert bei einem Unfall oder Diebstahl?Von welschen Preis wird da ausgegangen?
Meine 2 Frage ist ,mein Neufahrzeug habe ich für 2 Jahre über einen Leasing Vertrag abgeschlossen.Wen ich jetzt das Fahrzeug nach 2 Jahren kaufen möchte ,von welschen Preis wird dann ausgegangen vom Kaufpreis oder vom tatsächlichen Wert des Fahrzeuges?
64 Antworten
Wenn er das Auto abkauft, gilt der für Leasing im Vertrag verhandelte Dahrlehnswert. Dieser löst sich nicht einfach in Null auf, sondern läuft mit neu ausgehandelten Raten weiter. So kenn ich das aus unseren bisherigen Leasingverträgen mit Kaufoption.
Wenn der Leasingnehmer das Auto zurück gibt. Ja dann kann der Händler 25.000€ verlangen. Aber nicht, wenn der Vertrag des Leasings weiterläuft. Da steht ja der Kaufpreis des Fahrzeugs schon im Vertrag. Warum sollte der sich erhöhen?
Zitat:
@DaRon_83 schrieb am 23. Mai 2019 um 15:30:38 Uhr:
Wenn er das Auto abkauft, gilt der für Leasing im Vertrag verhandelte Dahrlehnswert. Dieser löst sich nicht einfach in Null auf, sondern läuft mit neu ausgehandelten Raten weiter. So kenn ich das aus unseren bisherigen Leasingverträgen mit Kaufoption.Wenn der Leasingnehmer das Auto zurück gibt. Ja dann kann der Händler 25.000€ verlangen. Aber nicht, wenn der Vertrag des Leasings weiterläuft. Da steht ja der Kaufpreis des Fahrzeugs schon im Vertrag. Warum sollte der sich erhöhen?
Angeblich steht dazu in dem Vertrag ja nichts.
Grüße vom Ostelch
Aber der TE hat doch auf Seite 2 ein Bild eingestellt, wo eindeutlg steht, dass die Darlehenssumme dem Anschaffungspreis entspricht. 17.882€
Na und?
Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2019 um 16:14:01 Uhr:
Na und?
Was, na und? Aus den 18.000€ wird nach Weiterlauf nach Leasing aber nicht plötzlich 25.000€
Falls Du nicht ein bisschen begriffsstutzig bist, erkennst Du deinen Irrtum sicherlich auch selbst.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2019 um 16:20:50 Uhr:
Falls Du nicht ein bisschen begriffsstutzig bist, erkennst Du deinen Irrtum sicherlich auch selbst.
Nö, tu ich nicht. Aber du kannst den Dummkopf sicher aufklären. Mir ist jedenfalls noch nie untergekommen, dass der Restwert des Fahrzeugs beim gleichen Kunden nach Ablauf des Leasings, aber gleichzeitiger Übernahme des Fahrzeugs plötzlich höher war als der Anschaffungspreis.
Er hat kein solches verbrieftes Ankaufsrecht! Deshalb fragt er hier nach dem Preis in zwei Jahren, den der Händler dann von ihm verlangen wird. Und das steht dem Händler nunmal frei, selbst darüber zu befinden.
Beim Verkauf an den LG nimmt der Händler die Umtauschprämie, die Umweltprämie und den Werksrabatt in seine Tasche. Der LN "zahlt" offenbar nur den Zinssatz der VW-Bank für die Darlehensvaluta. Am Ende hat der Händler die Ankaufverpflichtung vom LG und kann mit der Standuhr machen was er will. Ohne verbrieftes Ankaufsrecht hat der LN dann ca. 12 k€ bezahlt, was in etwa 500,- €/mtl. entspricht. Mit einer rosa Schnäppchenbrille ist das praktisch kostenlos. .... 🙄
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2019 um 16:47:06 Uhr:
Er hat kein solches verbrieftes Ankaufsrecht! Deshalb fragt er hier nach dem Preis in zwei Jahren, den der Händler dann von ihm verlangen wird. Und das steht dem Händler nunmal frei, selbst darüber zu befinden.Beim Verkauf an den LG nimmt der Händler die Umtauschprämie, die Umweltprämie und den Werksrabatt in seine Tasche. Der LN "zahlt" offenbar nur den Zinssatz der VW-Bank für die Darlehensvaluta. Am Ende hat der Händler die Ankaufverpflichtung vom LG und kann mit der Standuhr machen was er will. Ohne verbrieftes Ankaufsrecht hat der LN dann ca. 12 k€ bezahlt, was in etwa 500,- €/mtl. entspricht. Mit einer rosa Schnäppchenbrille ist das praktisch kostenlos. .... 🙄
Das musst du aber noch mal genau erklären, wie du auf eine Zahlung von 12k€ kommst.
Grüße vom Ostelch
Kannst Du das nicht mal machen? Ist doch total easy. Der TE schreibt es doch selbst. 29 k€ neu, abzüglich Prämiengemauschel und Umweltprämie sind dann noch 18 k€ von diesem Verkaufsfall durch den LG zu finanzieren. Und Überführung und Zulassung muss der TE auch noch drauflegen. Sind rund 12 k€ die nicht auf den Bäumen wachsen. ....
Zitat:
@andyht42 schrieb am 20. Mai 2019 um 10:04:51 Uhr:
Hallo,
ich habe mal ein par fragen,
Ich habe mir ein Neuwagen (Skoda Superb)geleast.Der Neupreis ohne Rabat beträgt 29000€.Jetzt habe ich den Wagen für 18000€ bekommen weil verschiedene Rabatte und die Umweltprämie mit eingerechnet wurden.Im Vertrag steht jetzt "Kaufpreis 18000€
Wenn ich jetzt eine VK Versicherung abschließe wird nach dem Kaufpreis gefragt ,was muss ich da jetzt angeben?29000€ oder 18000€? Und was passiert bei einem Unfall oder Diebstahl?Von welschen Preis wird da ausgegangen?Meine 2 Frage ist ,mein Neufahrzeug habe ich für 2 Jahre über einen Leasing Vertrag abgeschlossen.Wen ich jetzt das Fahrzeug nach 2 Jahren kaufen möchte ,von welschen Preis wird dann ausgegangen vom Kaufpreis oder vom tatsächlichen Wert des Fahrzeuges?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2019 um 16:47:06 Uhr:
Er hat kein solches verbrieftes Ankaufsrecht!
Die Frage ist, ob die Kaufoption im Vertrag drin steht. Das hat der TE nicht aufgeklärt. Es ist unklar, ob er von einem mündl. "Ja, du kannst ihn mir danach auch abkaufen" spricht oder von einem Häkchen im Vertrag, wo dahinter steht, dass auf Basis dieses Leasingvertrags eine Kaufoption nach Ablauf besteht.
Das einzige, was ich bisher zweifelsfrei feststellen konnte ist, dass der Händler noch keine Restwertvorkalkulation erstellt hat für das Ende des Leasings.
Wirst Du dafür entlohnt, dass Du solche schlauen Beiträge verfasst?
edit
inhaltlich veränderndes Editieren ist Bäääh ....
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2019 um 17:11:13 Uhr:
Wirst Du dafür entlohnt, dass Du solche schlauen Beiträge verfasst?edit
inhaltlich veränderndes Editieren ist Bäääh ....
Ich werd mindestens so gut bezahlt wie du mit deiner Schwarzmalerei.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2019 um 17:08:56 Uhr:
Kannst Du das nicht mal machen? Ist doch total easy. Der TE schreibt es doch selbst. 29 k€ neu, abzüglich Prämiengemauschel und Umweltprämie sind dann noch 18 k€ von diesem Verkaufsfall durch den LG zu finanzieren. Und Überführung und Zulassung muss der TE auch noch drauflegen. Sind rund 12 k€ die nicht auf den Bäumen wachsen. ....
Nö. Ich verstehe es immer noch nicht. Was hat der Listenpreis und das "Prämiengemauschel" mit dem zu tun, was der Käufer zahlen muss? Der Kaufpreis für dieses Auto läge bei 17.882,67 €, nicht bei 29.000 €, die in irgendeiner Preisliste stehen. Wie der Händler auf diese Verkaufspreis kommt, kann dem Käufer doch völlig egal sein. Gibt er den Wagen nach 24 Monaten zurück, hat er die Leasingraten plus Überführung und Zulassung gezahlt. Das sind im günstigsten Fall 888 € + 800 € Überführung + 100 € Zulassung. Ohne den Kauf wäre er doch nicht um diese 12 k€ Differenz zwischen Listen- und Kaufpreis reicher. Er muss sie auch nicht finanzieren.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 23. Mai 2019 um 17:36:11 Uhr:
Ohne den Kauf wäre er doch nicht um diese 12 k€ Differenz zwischen Listen- und Kaufpreis reicher. Er muss sie auch nicht finanzieren.Grüße vom Ostelch
Allerdings wäre ein Kauf ratsam, da in den 11.000€ Preisdifferenz zwischen Listen- und vereinbarten Anschaffungspreis auch die Prämie für seinen Altdiesel enthalten sind, die sicher auch ein paar Tausend EURO ausmachen. Die würden ihm dann natürlich entgehen, wenn er das Auto wieder abstößt.