Vito Tourer mit LKW-Zulassung möglich?

Mercedes Vito W447

Hallo kurze Frage in die Runde. Hat jemand von euch einen Vito Tourer mit LKW-Zulassung?
Wenn ich meinen Mixto tausche, wollte ich gerne den Neuen mit 2 Sitzreihen nehmen. Das Finanzamt sollte dies natürlich weiterhin als gewerblich genutztes Fahrzeug anerkennen.
Nun hat einer im Bekanntenkreis einen Mixto ohne LKW-ZULASSUNG und Auflage zum Fahrtenbuch bekomnen bzw 1Prozent-Versteuerung. Das möchte ich natürlich vermeiden.
V- Klasse scheidet aus diesem Grund leider aus.
Gruß

Beste Antwort im Thema

Stimmt so nicht. Zulassungsrechtlich ist es kein Problem. Nach entsprechendem 21er Gutachten von DEKRA/TÜV wird die Zulassungsbehörde das Fahrzeug von einem M1-Fahrzeug (Pkw) problemlos zu einem N1-Fahrzeug (Lkw) umschreiben. Das Problem ist jedoch, dass sich die Finanzbehörden --> Zoll<-- nicht an diese zulassungsrechtliche Festlegung halten müssen.

So kommt es häufig zu dem Umstand, dass das Fahrzeug laut Zulassungsbescheinigung ein Lkw ist, der Halter vom Zoll jedoch mit der Pkw-Steuer vom Zoll beaufschlagt wird.

Ich empfehle den Kunden daher regelmäßig, sich vor der Umschreibung mit dem für den Wohnsitz des Halters zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen, um abzufragen, was genau diese an Unterlagen haben wollen bzw. was für Umbauten notwendig werden. Aber auch hier darf man sich nicht abschrecken lassen. So sagte mir mal ein Zollbeamter, dass die hinteren Seitenscheiben verblecht werden sollen, die hinteren Sitze müssten ausgebaut werden, die Sitzaufnahmen müssten unbrauchbar gemacht werden, die hinteren Gurte müssten ausgebaut werden, die Gurtaufnahmen unbrauchbar gemacht werden, und zudem wollte er noch eine massive Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum. Auf meine Frage nach der entsprechenden Rechtsquelle für diese Anfordeungen wurde er dann schnell entspannt, weil der Verordnungsgeber dieses eben nicht so definiert hatte.

Man kann allerdings folgende Fakten aus entsprechend ergangenen Finanzgerichtsentscheidungen annehmen: minimales zGM 2.800 kg, Nutzlastfläche mindestens 51% der Gesamtnutzfläche des Fahrzeugs sowie Zuladung mindestens 800 kg. An diesen Daten scheitern schon die meisten Fahrzeuge.

Nachzulesen u. a. hier:

https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

So dann, viel Erfolg beim Umschreiben.

Grüsse der Gardiner

35 weitere Antworten
35 Antworten

Zitat:

@Automatenschreck schrieb am 28. Oktober 2017 um 18:30:47 Uhr:


Die Zulassung als LKW hat auch unangenehme Nachteile:

1. Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (auch Wohnwagen)
2. LKW-Mautpflichtig in manchen Ländern (z. B. Ungarn) auf der Autobahn.
Durch die Europaweite Vernetzung der KFZ-Daten (Kennzeichenüberwachung) wird es bei Nichtbeachtung richtig
teuer (das ist meinem Nachbarn passiert mit einem voll verglasten VW-Bus).
3. In Parklizenzbereichen wird eine Anwohner-Parklizenz für diesen Wagen dann nicht mehr erteilt (ist mir jetzt in
München passiert mit meinem Mixto-lang), auch wenn dies der einzige Wagen ist, den man hat. Mit meinen
bisherigen Vitos gab es trotz LKW-Zulassung keine Probleme, aber die waren 25cm kürzer.

Sorry, Sonntagsfahrverbot für LKW gibt es seit 2008 schon nicht mehr !!!!

LKW mit Wohnwagen oder Pferdeanhänger oder Boot sind kein Problem !!!

Gruß
Thorsten

...und keine Werbeaufschrift am Anhänger geht auch...
...Anhängerkosten sind minimal...meiner ist auf mich Privat gemeldet...
...die haben da keine Chance...

Genau so geht es.....
Seit 2008 ist nämlich nicht mehr die Zulassungsart LKW/PKW entscheidend sondern der Zweck der Fahrt.
Das bedeutet gleichzeitig aber auch gewerbliches Fahren mit PKW und Anhänger ist Sonntags verboten ????
Häufiges Problem dabei ist aber, das einige Polizisten das immer noch nicht wissen.
Ich habe deshalb immer den Erlass zur Änderung beim Sonntagsfahrverbot dabei.....

Gruß
Thorsten

Hi ThorstenSonn,

danke für Deine Info mit dem Änderungsdatum. Ich habe mir deshalb die Neufassung der Straßenvekehrsordnung angesehen und bin unter §30 fündig geworden.

Für alle Interessierten deshalb als pdf zum genauen nachlesen.

Ähnliche Themen

Unter Paragraph 30 steht aber nicht dass, was ihr hier behauptet.
Gruß

Zitat:

@ConnyCook schrieb am 30. Dezember 2017 um 19:57:34 Uhr:


Unter Paragraph 30 steht aber nicht dass, was ihr hier behauptet.
Gruß

...ja das stimmt...

Sorry, Sonntagsfahrverbot ist Ländersache.
Bis auf Thüringen und Bayern haben alle anderen Bundesländer den Zweck der Fahrt als Verbotsgrund definiert.
Bei dem Erlass aus dem Jahr 2008 handelt es sich um eine Ergänzung zum Paragraph 30 Abs.3, 46 Abs.1 Ziffer 7 StVO.
Zudem habt Ihr den Paragraphen 46 nicht erwähnt. Da sind nämlich die Möglichkeiten von Änderungen und Ausnahmen zum Paragraph 30 aufgelistet.
Und diese Ausnahme gild nach Erlass der Verkehrsminister aus dem Jahr 2007 !!
Hier steht unter Punkt 1.6
Wohnwagen und Anhänger, die zu Sport-und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.
Da der Vito maximal 3.2 to zGG hat passt das immer.

@ Automatenschreck: Nicht nur auf Paragraph 30 verweisen !! Gesetze sind sehr komplex und bestehen nicht nur aus einem Paragraphen.

Gruß
Thorsten

Hallo Thorsten,
ich möchte Dir nicht zu nahe treten! Du hast wahrscheinlich keine Klasse 2 alte Bezeichnung, es gilt immer das Gesamtgewicht im Zug!! Gerade aus dem Grund 3,2 t wiegt der Vito mit einer Schubkarre bist Du schon über den 3,5 t im Zug. Glaub mir ich musste mich damit beschäftigen und Deine Aussagen sind so zum Teil nicht richtig. Das fahren an Sonn- u. Feiertagen kostet Geld und Punkte! Frag mal die Kollegen im Pickup Forum, jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen!
LG Thomas, das soll nicht bös gemeint sein!!

...ja und was machen wir jetzt?
Immer im Graubereich schwimmen.
...das ist das Gleiche wie in Österreich mit dem Fahrtenschreiber, da kenn sich auch nicht wirklich jemand aus.
Eigentlich müsste ich bei meinem Vito mit Anhänger einen verbaut haben.
(weil manchmal Gewerbliche Nutzung)
...darum ist mein Anhänger ohne Werbeaufschrift und auf mich privat zugelassen, da hatte ich noch nie Probleme.
...aber da kennt sich auch keiner aus.
Das Geniale ist das meine Frau mit meinem kleinen Anhänger 100kmh fahren darf...
(ohne Hängerführeschein)
...und ich mit Hängerschein nur 80kmh
Einfach geile Regelungen...
Frau hat Fiat 500X plus kleinen Anhänger ist unter 3,5TO
außerdem darf ich zb. einen schwereren Anhänger anhängen als im Zulassungsbescheid des Zugfahrzeuges drinnen steht, wenn ich AH Schein habe.
(ich darf nur nicht die Gesamtmasse von Anhängelast Überschreiten)

Zitat:

@waldgruenchen schrieb am 31. Dezember 2017 um 21:41:43 Uhr:


...ja und was machen wir jetzt?
Immer im Graubereich schwimmen.
...das ist das Gleiche wie in Österreich mit dem Fahrtenschreiber, da kenn sich auch nicht wirklich jemand aus.
Eigentlich müsste ich bei meinem Vito mit Anhänger einen verbaut haben.
(weil manchmal Gewerbliche Nutzung)
...darum ist mein Anhänger ohne Werbeaufschrift und auf mich privat zugelassen, da hatte ich noch nie Probleme.
...aber da kennt sich auch keiner aus.
Das Geniale ist das meine Frau mit meinem kleinen Anhänger 100kmh fahren darf...
(ohne Hängerführeschein)
...und ich mit Hängerschein nur 80kmh
Einfach geile Regelungen...
Frau hat Fiat 500X plus kleinen Anhänger ist unter 3,5TO
außerdem darf ich zb. einen schwereren Anhänger anhängen als im Zulassungsbescheid des Zugfahrzeuges drinnen steht, wenn ich AH Schein habe.
(ich darf nur nicht die Gesamtmasse von Anhängelast Überschreiten)

...ich finde das alles ein Affentheater!!!

Zitat:

@Gebertus schrieb am 31. Dezember 2017 um 19:20:52 Uhr:


Hallo Thorsten,
ich möchte Dir nicht zu nahe treten! Du hast wahrscheinlich keine Klasse 2 alte Bezeichnung, es gilt immer das Gesamtgewicht im Zug!! Gerade aus dem Grund 3,2 t wiegt der Vito mit einer Schubkarre bist Du schon über den 3,5 t im Zug. Glaub mir ich musste mich damit beschäftigen und Deine Aussagen sind so zum Teil nicht richtig. Das fahren an Sonn- u. Feiertagen kostet Geld und Punkte! Frag mal die Kollegen im Pickup Forum, jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen!
LG Thomas, das soll nicht bös gemeint sein!!

Hallo Thomas,

sorry, hier gibt es wohl einige Irritationen.
Das zGG hat erst über 7,49 to mit dem Sonntagdfahrverbot zu tun !!
Lediglich einige andere Dinge wie Tachograph oder Geschwindigkeit hängen an der 3,5 to. Grenze.

Da ich erst seit 1999 beruflich damit zu tun habe, kenne ich mich wahrscheinlich noch nicht richtig
mit den gesetzlichen Bestimmungen aus.

Macht also einfach weiter wie bisher und lasst den LKW mit Anhänger
am Sonntag zu Hause. Die Strassen sind eh voll genug.

Gruß
Thorsten

Zitat:

@Saufaus schrieb am 6. Januar 2017 um 18:49:35 Uhr:


Mein Mixto mit LKW- Zulassung ist auch als PKW besteuert.
Meiner Meinung nach hat aber die Privatnutzung nicht direkt mit der LKW- Zulassung zu tun. Du musst dem FA nur glaubhaft nachweisen, daß du ihn nur Gewerblich nutzt. So die Aussage meines Steuerberaters. Z. B. durch einen PKW der auf deinen Namen und nicht auf die Firma angemeldet ist.
Das liegt wohl aber alles im Ermessen des FA.
Bei mir ging es bis jetzt.

Gruß Uwe

Um zum eigentlichen Thema meines Threads zurück zu kommen, muss ich nun der Antwort von @Saufaus zustimnen, da das FA mir trotz LKW-Zulassung inzwischen auch wg Versteuerung der Privatnutzung im Nacken hängt.
Gruß

Und meine Frage/Thema des Threads hatte Befner ja als erstes beantwortet. Keine LKW-ZULASSUNG für den Tourer.
Gruß

Um zum eigentlichen Thema meines Threads zurück zu kommen, muss ich nun der Antwort von @Saufaus zustimnen, da das FA mir trotz LKW-Zulassung inzwischen auch wg Versteuerung der Privatnutzung im Nacken hängt.
Gruß

Bei mir hat das geholfen....
Gruß

Danke für den Artikel.
Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen