Vito Tourer "mit Heizung Frontscheibe" (lt. Anzeige) gekauft - hat keine. Wie reagieren?
Hallo und ein herzliches Grüß Gott aus Bayern,
wir haben uns einen Vito Tourer als Jahreswagen bei einem Mercedes Händler angeschafft. Kontakt kam, wie üblich, über
ein großes Autoportal zustande. Dort standen die ganzen Eigenschaften gut beschrieben drin und unter anderem eine
"beheizbare Frontscheibe". Nun muss man vielleicht erwähnen, dass ich einen Fiesta fahre und diese von da als nahezu
Regelausstattung gut kenne und mir echt nichts dabei dachte.
Beim Verkaufsgespräch fragten wir den Verkäufer, was das für Drähte in der Frontscheibe sind und er meinte, dass dies die Frontscheibenheizung sein dürfte. Für mich bzw uns soweit geklärt gewesen.
Nun bin ich leider durch das Stöbern in diversen Foreneinträgen inzwischen schlauer und weiß, dass dies sicher keine ist, sondern wohl Antennendrähte.
Wie sollen wir uns verhalten? Die ursprüngliche Anzeige haben wir uns ausgedruckt und auch als PDF gespeichert. Dort steht
die Eigenschaft so drin. Auch meine ich herausgefunden zu haben, dass dererlei Inhalte wohl bindend sein dürften
(Z. B. Urteil ). Wir sind eigentlich mit dem Auto so recht zufrieden, aber die Frontscheibenheizung war für mich echt als regulärer Bestandteil gesehen, schon weil ich von Ford komme und wir während der Probefahrt noch den Mercedes Verkäufer (gemeinsam im Auto sitzend) gefragt hatten.
Was meint Ihr?
Ich danke recht herzlich für die eine oder andere Meinung hierzu.
Viele Grüße
Steve
Beste Antwort im Thema
Schade das es so gelaufen ist.
Aber dass die Fäden in der Scheibe keine Frontscheibenheizung sein können, da hätte man drauf kommen können 😉. Gut, hinterher ist immer leicht reden und in dem Moment hat man sicherlich den Kopf voll.
Da es letztlich dieses Feature nicht gibt und du damit eigentlich keinen Nachteil hast, würde ich da auch weiter keinen Gedanken dran verschwenden. Auch wenn es scheinbar dem Zeitgeist entspricht, aber man muss ja nicht immer zwanghaft versuchen, aus Fehlern anderer Profit zu schlagen. 😉
Den Ruf nach dem Anwalt halte ich für maßlos übertrieben.
21 Antworten
Ich werfe nochmals in den Raum: Erstmal den Händler fragen - normal macht man sowas.
Vielleicht gibt's eine Lösung mit der alle Leben können. Nachrüsten geht eh nicht, da es sowas bei dem Model nicht gibt.
So sehe ich das auch. Erst mal ein Gespräch suchen und meist ist das die bessere Lösung.
Wenn man einem dann blöd kommt, kann man immer noch andere Schritte ergreifen.
Da diese Ausstattung eh nicht zu erhalten ist, solltest du dir vorher überlegen was du dafür möchtest und wie sehr dich das stört.
Der Zusatzheizer steht separat erwähnt nochmals / ebenfalls in der Anzeige, das Argument dürfte schwierig sein.
@all
Was mich allerdings schon, falls Du / jemand das zufällig sicher weiß, interessieren würde, wäre folgendes:
Heizt dieser, scheinbar sehr effektvolle Zusatzheizer nur durch bestimmte Luftdüsen oder eben auch einstellbar an die Windschutzscheibe bzw. zum Schnellabtauen halt für ein paar Minuten nur dorthin einstellbar?
Es gibt einen Taster unterm Display, mit dem man 1. Die Lüfter voll aufdreht und 2. Alles an Luft zu der Scheibe geleitet wird.
Die Taste hat das Scheibensymbol mir Max daneben.
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Da Du Privatmann zu sein scheinst, ist das als zugesicherte Eigenschaft anzusehen.
Der Verkäufer sollte schon wissen, was er anbietet.
Ich würde deshalb aber kein Fass aufmachen.
Vorschlag an das Autohaus:
Der nächste Kundendienst wird gratis durchgeführt.
Kostet das Autohaus nicht viel (Selbstkosten) und Du sparst eine Menge Geld.
Dann sind alle zufrieden.
Juristisch gesehen kann man sich über viel streiten
Hallo,
Deine rechtliche Handhabe bezieht sich auf den Kaufvertrag. Alles was darin enthalten ist gilt zum Leistungsumfang des Sache.
Das Problem sehe ich hier eindeutig in der Formulierung.
- im Angebot / Exposé des Fahrzeuges war eine Scheibenheizung aufgeführt. War denn auch eine elektrische Scheibenheizung aufgeführt, denn das ist ja das, was du verstanden hast.
Ich denke der Eine meint Äpfel, der Andere hat
Birnen verstanden.
Wenn im Kaufvertrag oder im Exposé, wenn die aufgeführten Leistungsmerkmale Bestandteil des Kaufvertages sind, nicht eindeutig elektrische Frontscheibenheizung steht, ist kein Mangel zu erkennen. Sorry
Schade das es so gelaufen ist.
Aber dass die Fäden in der Scheibe keine Frontscheibenheizung sein können, da hätte man drauf kommen können 😉. Gut, hinterher ist immer leicht reden und in dem Moment hat man sicherlich den Kopf voll.
Da es letztlich dieses Feature nicht gibt und du damit eigentlich keinen Nachteil hast, würde ich da auch weiter keinen Gedanken dran verschwenden. Auch wenn es scheinbar dem Zeitgeist entspricht, aber man muss ja nicht immer zwanghaft versuchen, aus Fehlern anderer Profit zu schlagen. 😉
Den Ruf nach dem Anwalt halte ich für maßlos übertrieben.