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Vito Tourer "mit Heizung Frontscheibe" (lt. Anzeige) gekauft - hat keine. Wie reagieren?

Mercedes V-Klasse
Themenstarteram 20. Juni 2019 um 16:52

Hallo und ein herzliches Grüß Gott aus Bayern,

wir haben uns einen Vito Tourer als Jahreswagen bei einem Mercedes Händler angeschafft. Kontakt kam, wie üblich, über

ein großes Autoportal zustande. Dort standen die ganzen Eigenschaften gut beschrieben drin und unter anderem eine

"beheizbare Frontscheibe". Nun muss man vielleicht erwähnen, dass ich einen Fiesta fahre und diese von da als nahezu

Regelausstattung gut kenne und mir echt nichts dabei dachte.

Beim Verkaufsgespräch fragten wir den Verkäufer, was das für Drähte in der Frontscheibe sind und er meinte, dass dies die Frontscheibenheizung sein dürfte. Für mich bzw uns soweit geklärt gewesen.

Nun bin ich leider durch das Stöbern in diversen Foreneinträgen inzwischen schlauer und weiß, dass dies sicher keine ist, sondern wohl Antennendrähte.

Wie sollen wir uns verhalten? Die ursprüngliche Anzeige haben wir uns ausgedruckt und auch als PDF gespeichert. Dort steht

die Eigenschaft so drin. Auch meine ich herausgefunden zu haben, dass dererlei Inhalte wohl bindend sein dürften

(Z. B. Urteil ). Wir sind eigentlich mit dem Auto so recht zufrieden, aber die Frontscheibenheizung war für mich echt als regulärer Bestandteil gesehen, schon weil ich von Ford komme und wir während der Probefahrt noch den Mercedes Verkäufer (gemeinsam im Auto sitzend) gefragt hatten.

Was meint Ihr?

Ich danke recht herzlich für die eine oder andere Meinung hierzu.

Viele Grüße

Steve

Beste Antwort im Thema

Schade das es so gelaufen ist.

Aber dass die Fäden in der Scheibe keine Frontscheibenheizung sein können, da hätte man drauf kommen können ;). Gut, hinterher ist immer leicht reden und in dem Moment hat man sicherlich den Kopf voll.

Da es letztlich dieses Feature nicht gibt und du damit eigentlich keinen Nachteil hast, würde ich da auch weiter keinen Gedanken dran verschwenden. Auch wenn es scheinbar dem Zeitgeist entspricht, aber man muss ja nicht immer zwanghaft versuchen, aus Fehlern anderer Profit zu schlagen. ;)

Den Ruf nach dem Anwalt halte ich für maßlos übertrieben.

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21 Antworten
am 20. Juni 2019 um 17:07

Hallo,

 

also Daimler hat sowas absolut nicht, auch nicht als Sonderausstattung...

 

Ich kenne das vom alten Sharan, der ja auch ein Ford war - das war einfach genial !!!

 

Grüße Stephan

Mal eine ganz doofe Frage: hast du dich schonmal an deinen Händler gewandt? Das ist eigentlich immer der erste Schritt. Möglich waere Auto zurück geben, oder Kaufpreisminderung, oder eben damit leben.

Frontscheibenheizung hast du schon. Nur nicht über die Scheibe sondern über die Heizung.

Themenstarteram 20. Juni 2019 um 18:05

@slucon

Das weiß ich inzwischen leider auch. Auch wie bei Dir mit den "Vorbelastungswissen" von Ford war das für mich schlichtweg "normal" und nachdem ich noch nachgefragt hatte halt als OK abgehakt.

@mk1234

Nein, ist mir seit gestern erst so bekannt. Wir haben das Auto ja auch erst seit einer Woche. Rückgabe bzw Wandelung wäre wahrscheinlich machbar, aber um welchen Preis (wir haben 1000 km drauf gefahren, hatten allerdings auch einige Kosten (Abholung einige 100 km entfernt, Zulassung, rote Kennzeichen Leihgebühr, Bargeldgebühren Bank, ...)). Und eigentlich taugt uns das Auto, aber halt dieser kleine fade Beigeschmack dieses Mangels und Gefühls der Falschinformation.

@Bruno_Pasalaki

War Dein Beitrag ernst gemeint? Falls nein, konnte ich ein wenig schmunzeln. Falls ja, fehlen mir ein wenig die Worte.

So wird der Verkäufer am Ende argumentieren

Themenstarteram 20. Juni 2019 um 18:52

Nun, ich meine, Heizungen gibt es circa seit den Ende 60er Jahren serienmäßig in den meisten Autos. Ich vermute (!), dass würde ein juristisch bewanderter Mensch vermutlich auch nicht als separat erwähnte "Sonderausstattung" neben der Serienausstattung argumentativ gelten lassen.

Zitat:

@slucon schrieb am 20. Juni 2019 um 19:07:52 Uhr:

also Daimler hat sowas absolut nicht, auch nicht als Sonderausstattung...

Die Aussage kriegst du nicht belastbar argumentiert.

 

Es gibt sehr wohl Frontscheibenheizungen bei Daimler, allerdings nicht im 447 und seinen Vorgängern.

Abgesehen davon solltest du die Fußnoten lesen. Da steht bestimmt Irrtümer vorbehalten. Im größten Verkaufsportal haben lt. Anzeigen 152 V Klassen eine Frontscheibenheizung.

Und nun?

Freu dich an deinem Auto und mach einen Haken dran....

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 20. Juni 2019 um 21:06:53 Uhr:

Zitat:

@slucon schrieb am 20. Juni 2019 um 19:07:52 Uhr:

also Daimler hat sowas absolut nicht, auch nicht als Sonderausstattung...

Die Aussage kriegst du nicht belastbar argumentiert.

Es gibt sehr wohl Frontscheibenheizungen bei Daimler, allerdings nicht im 447 und seinen Vorgängern.

Ja wird es auch beim Nachfolger nicht geben.

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 20. Juni 2019 um 21:20:57 Uhr:

 

Ja wird es auch beim Nachfolger nicht geben.

Das ist ja so auch zu erwarten. Wozu auch...

 

PS: ich kann mir nicht vorstellen, das die nicht unten in der Anzeige was reingeschrieben habe in die Richtung Unverbindliches Angebot. Dann unterschreibst du ja beim Verkäufer auch eine Bestellung. Auch da sind ja nochmal alle Ausstattungen aufgelistet. Wenn der Verkäufer allerdings nicht weiß, für was die Drähte sind, dann verkauft der wohl sonst keine Vans.

Themenstarteram 20. Juni 2019 um 20:00

@Bruno_Pasalaki @GT-Liebhaber

Habt Ihr meinen Link im ersten Beitrag geöffnet? Da steht eben genau drin, dass a) diese Anzeigenangaben verbindlich sind und b) auch nicht "Irrtümer und Vorbehalt" und ähnliche Formulierungen dem Verkäufer aus solchen Situationen von der Erfüllungspflicht befreien.

@Flusskrebs

Genau das ist ja auch das Problem. Weil Spaß macht das Wägelchen eigentlich schon.

am 21. Juni 2019 um 6:57

Wenn Dir der Wagen gefällt, kannst Du ja bestenfalls eine Zugabe vom Händler fordern und alternativ die Wandlung androhen. Ob das der Aufwand wert ist, keine Ahnung. Die Höhe eines entsprechenden "Schadenersatzes" dürfte sich ja wohl am Preis für eine solche Ausstattung orientieren und die kostet ja beim Wettbewerb nicht die Welt.

Es kann auch noch passieren, dass der Händler argumentiert, dass Dein Fzg die elektrischen Zuheizer hat. Diese heizen zu Beginn der Fahrt die Luft elektrisch bis ausreichend Abwärme vom Motor vorhanden ist. Das ist auch eine gute Sache, führt aber nicht zum gleichen Effekt beim enteisen der Scheiben.

Zitat:

@stemak schrieb am 20. Juni 2019 um 22:00:58 Uhr:

 

Habt Ihr meinen Link im ersten Beitrag geöffnet? Da steht eben genau drin, dass a) diese Anzeigenangaben verbindlich sind und b) auch nicht "Irrtümer und Vorbehalt" und ähnliche Formulierungen dem Verkäufer aus solchen Situationen von der Erfüllungspflicht befreien.

Handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Kannst ja versuchen das durchzusetzen, wird vermutlich schwierig. Du kannst ja gerne deine Rechtsschutz dafür beauftragen. Der dann beauftragte Anwalt bekommt sein Geld so oder so. Egal was dann dabei herauskommt.

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