Vito akustische Warntöne nachrüsten

Mercedes Vito W447

Hallo,
Ich habe mich von meiner treuen V-Klasse, die mich jahrelang gut gedient hat, verabschiedet und mich für einen Vito Tourer entschieden. Leider hat die V-Klasse bei 250.000 km angefangen, wie ein Ölschlucker zu wirken.

Ich bin von dem Vito Tourer wirklich positiv überrascht und sehr zufrieden. Die haben sich in den letzten Jahren echt gesteigert.

Es gibt aber zwei Dinge, die mir fehlen und die ich gerne nachrüsten möchte. Wahrscheinlich wegen meines fortgeschrittenen Alters kann ich die akustischen Warntöne hinten nicht hören. (Vorne ist alles in Ordnung.) Aber da ich hinten keine Lautsprecher habe, ist mir der Tongeber viel zu leise. Ich kann es nicht hören, aber meine Frau schon.

Gibt es dafür eine Lösung? Kann man etwas anderes dafür einbauen oder würde es schon reichen, Lautsprecher hinten einzubauen? Ich bin im Moment etwas ratlos, aber das muss umgehend geändert werden.

Des Weiteren ist die akustische Schließung des Fahrzeugs mir wichtig, und die gibt es in meinem Vito Tourer leider auch nicht.

Gibt es hier eine Möglichkeit, dieses nachzurüsten?

Vielen Dank!

9 Antworten

Die akustische Schließrückmeldung ist in Deutschland nicht mehr erlaubt. Und darum hat das Mercedes komplett deaktiviert.

Falls Du mit Warntönen die der Einparkhilfe meinst: Frequenz und Lautstärke lassen sich per Codierung ändern.

@Voegpid2 Seit wann das? Gestern habe ich eine nagelneue E-Klasse bestaunen dürfen welche Geräusche beim Ver-oder Entriegeln von sich gab. Unser Id-Buzz aus Ende 2024 genauso, ebenso die aktuellen Teslas und auch BMWs. Lässt übers Infotainment ein und ausschalten. Ich finde es extrem nervig.

Kauf dir einen Mbito Adapter.

Damit kannst viele sachen selber freischalten.

Habe mir diesen auch geholt und gerade die Piepser lauter und bereits bei gelb piepen lassen.

www.mbito.app.de

Kaufe Credits mit, wenn du mehr kaufst, kommen sie billiger und du kannst es für andere Autos einsetzen.

Kannst vorher prüfen was bei dir möglich ist ohne es zu kaufen.

War bei mir nicht aufgeführt, aber in der APP vorhanden. Pieper lauter und früher kommen lassen.

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Zitat:
@CaptainDickei schrieb am 10. August 2025 um 19:51:43 Uhr:
@Voegpid2 Seit wann das? Gestern habe ich eine nagelneue E-Klasse bestaunen dürfen welche Geräusche beim Ver-oder Entriegeln von sich gab. Unser Id-Buzz aus Ende 2024 genauso, ebenso die aktuellen Teslas und auch BMWs. Lässt übers Infotainment ein und ausschalten. Ich finde es extrem nervig.

Also bei meinem Vito Mopf 2 und W213 Mopf. Ist das bei beiden nicht mehr vorhanden. Auch im Menu kann man das nicht mehr auswählen. Der Bußgeldkatalog beschreibt es so.

https://www.bussgeldkatalog.org/hupen/

Akustische Schliessbestätigung: Falls es möglich ist, Schweiz als Land in den Grundeinstellungen zu codieren - hier ist es noch erlaubt und funktioniert selbst in meinem BJ 02/2025 ab Werk ;)

(Bussenkatalog mal ignoriert…)

Zitat:
@Voegpid2 schrieb am 10. August 2025 um 20:00:03 Uhr:
Also bei meinem Vito Mopf 2 und W213 Mopf. Ist das bei beiden nicht mehr vorhanden. Auch im Menu kann man das nicht mehr auswählen. Der Bußgeldkatalog beschreibt es so.
https://www.bussgeldkatalog.org/hupen/

Es gibt zwei Vorschriften die sich mit dem "Hupen" beschäftigen. Einmal der oben genannte Bußgeldkatalog (1), einmal eine Vorschrift zu Alarmsignale (2). Beide greifen hier nicht eindeutig. Das können wohl nur Juristen aufdröseln.

Nach meinem (!) Verständnis ist der kurze "Signalton" beim Verriegeln ( Zentralverriegelung ) zulässig. Das ist kein Hupen im Sinne von 1 & 2.

Streng genommen gibt es ja bei den meisten Fahrzeugen bereits einen "Signalton" zur Verriegelung: Das mechanische Geräusch der Schlossmagneten / -Zylinder! Das dürfte es nach (1) ja auch nicht geben ...

Wenn das nicht erlaubt wäre, dürfte mein funkelnagelneuer LandRover Defender diese Funktion nicht haben. Hat er aber mit allgemeiner Zulassung! Im Menü kann man den Signalton aktivieren / deaktivieren.

Wäre es nicht zulässig und der Anwender würde durch aktivieren des Signaltons die Betriebserlaubnis verlieren, müsste bei der Aktivierung eine eindeutige Warnung kommen, dass dies in D nicht erlaubt ist. Tut es aber nicht! In der BA steht auch nichts drin.

Andere Hersteller bieten auch die Konfiguration an.

Wie gesagt, genau können das wohl nur Juristen aufdröseln.

Und wahrscheinlich hat die Mercedes die Gesetzte anders Ausgelegt als Land Rover.

Bei Mercedes hupt es und piept nicht (dachte nicht dass ich das jemals schreibe)

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