Viele Mini-Steinschläge in der Windschutzscheibe - Wechsel durch Versicherung abgedeckt?
Hi,
bevor ich bei meiner Versicherung anfrage, wollte ich mal eure Erfahrungen oder vielleicht auch euer Wissen dazu erfragen...
Meine Frontscheibe ist schon ein paar Jahre alt und hat durch überwiegenden Autobahnanteil viele kleine Steinschläge. Keiner davon so groß, dass man ihn direkt erkennen könnte oder dass ein Riss daraus entstehen könnte.
Jedoch habe ich gerade jetzt bei direkter Einstrahlung tiefstehender Sonne oftmals das Problem, dass die Scheibe durch die vielen kleinen Einschläge wie ein Sternenhimmel aussieht. Und ja, sie ist von außen und innen geputzt 🙂
Zählt sowas bei der KFZ-Versicherung auch schon als Steinschlagreparatur und ist damit durch die Teilkasko abgedeckt? Oder muss man das selbst zahlen?
Beste Antwort im Thema
Auch wenn Versicherer oftmals meinen, Verträge und die diesen zu Grunde liegenden Bedingungen seien Schall und Rauch und von ihnen zu ignorieren, gilt immer das, was vereinbart wurde.
Wenn Glasbruch erst ab einer bestimmten Intensität versichert sein soll, muss es auch so in den Bedingungen formuliert werden.
38 Antworten
Ich bleibe skeptisch.
Acrylglas habe ich schon poliert, das ist aber auch sehr weich, verglichen mit Silikatglas.
Vorstellen könnte ich mir, dass man Silikatglas mit einer Kunststoffschicht überzieht und dann poliert, wodurch Steinschläge oder Kratzer gefüllt würden, das ist aber kein polieren im eigentlichen Sinn und ob so eine Maßnahme lange vorhält, bezweifele ich.
Ich würde die Scheibe austauschen lassen.
Acrylglas kann man sehr einfach polieren, aber wie bereits geschrieben ist das Glas einer WSS zu hart. Wenn die so weich wäre bräuchte man oft eine Neue.
Spezielle Autoglaserei anfahren, sich vor Ort beraten lassen - dann entsprechend 'der Beratung' eigenverantwortlich h a n d e l n !
Zitat:
@Relaxolator schrieb am 3. Dezember 2018 um 16:11:38 Uhr:
Ich glaube die richtige Frage ist die der Definition des Wortes Bruch - sprich: Wenn auch oberflächliche Abplatzungen der gängigen Definition des Wortes Bruch gleichgestellt sein würden, müssten wohl diese im Begriff Bruch zusätzlich mit eingeschlossen / also benannt sein.Das müsstest Du als Wortjongleur, was ein Jurist ja nun mal von berufs wegen ist ja am besten wissen.
Bricht das Glas, gibt es einen Sprung oder ein Loch - die Größe ist hierbei in der Tat relevant, um den Bruch des Glases (in seiner kompletten Dicke) von der oberflächlichen Abplatzung (das Glas ist in seiner Substanz nur "oberflächlich" beschädigt) abgrenzen zu können.
Aber um mal wieder in die Realität zurück zu kommen: in der täglichen Praxis flattern doch eh nur die RGen der WSen ein mit dem Hinweis Glasbruch und das prüft kein Mensch
Hallo Relaxolator,
was bedeutet denn RG und WS? Kannst Du mir vielleicht dann auch noch schnell sagen was TE heißt?
Vielen Dank & beste Grüße 🙂
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Versicherung fragen wer der nächste Glaspartner ist und hinfahren. Dort gibt es den Fachmann der beantworten kann ob da ein „versicherungstauglicher“ Glasbruch vorliegt.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 10. März 2021 um 06:12:29 Uhr:
Versicherung fragen wer der nächste Glaspartner ist und hinfahren. Dort gibt es den Fachmann der beantworten kann ob da ein „versicherungstauglicher“ Glasbruch vorliegt.
Liegt immer vor weil er ja reparieren will. Die Scheibe wird auch nie vorher begutachtet.
Ich hab auch mal vorsichtig angefragt weil ich eine Scheibe beim Laden von Brettern von innen beschädigt hatte. Klare Antwort war: Wenn sie eine neue Scheibe wollen, egal warum, dann bekommen sie selbstverständlich eine. Warum ist uns egal. Auf der Rechnung steht immer Glasbruch.
Zitat:
@Dennis_9 schrieb am 9. März 2021 um 22:54:37 Uhr:
...
was bedeutet denn RG und WS? Kannst Du mir vielleicht dann auch noch schnell sagen was TE heißt?Vielen Dank & beste Grüße 🙂
TE = Themenersteller
Mit RG könnte Rechnung und mit WS könnte Werkstatt gemeint sein.
Schrecklich dieser Abkürzungswahn.
Zitat:
...
Liegt immer vor weil er ja reparieren will. Die Scheibe wird auch nie vorher begutachtet.
Ich hab auch mal vorsichtig angefragt weil ich eine Scheibe beim Laden von Brettern von innen beschädigt hatte....
Ganz genau das habe ich auch geschafft,
aber bei zig Zentimeter langen Rissen stellt sich die Frage ja nicht OB ein Glasbruch vorliegt und wenn man selber keine Ahnung hat fragt man einen Profi. Und warum sollte der Laie der Ausage eines Profis, idealerweise ja ein "Glasbruchpartner" der eigenen Versicherung, mißtrauen?
Die Antwort auf die Frage lautet: Nein - wenn man der Versicherung den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildert. Das ist ein Verschleißschaden, der nicht versichert ist. Je nach Versicherungsbedingungen ist das auch mehr oder weniger deutlich geregelt.
Ob und wie man es schafft im Zusammenwirken mit dem Autoglasdienst der Versicherung vorzuspiegeln, es sei ein Glasbruch, der über die TK-Versicherung reguliert werden kann, haben wir schon gelesen. Die Versicherungen werden allerdings zunehmend misstrauisch.
Je nach Art der abgeschlossenen Versicherung muss man auch zunächst selbst den Versicherer informieren. Ob man dem dann "alternative Fakten" berichten möchte, kann jeder selbst entscheiden.
Wer das Glas selbst (von innen) beschädigt, hat mit Teilkasko nie einen Anspruch auf die Versicherungsleistung, denn Eigenschäden sind damit nicht versichert.
Muss aber jeder selber wissen, was er macht. Nur sollten wir uns bei ausufernder "Kreativität" bei der Schadensschilderung nicht wundern wenn die Versicherungen immer penibler hingucken.
Grüße vom Ostelch