Viele kleine "Peckerchen" in der Windschutzscheibe - Audi A4

Audi A4 B7/8E

Hallo Leute!

Mich nervt schon ewig dass ich viele kleine, ganz feine "Peckerchen" in der Windschutzscheibe
habe.

Habt mir gedacht vielleicht kann man da was machen, damit ich mir den Scheibentausch
ersparen könnte.....

_________________
Liebe Grüße

Hatschi

Beste Antwort im Thema

🙄

Womit wir wieder beim Thema wären...... Sowas ist strafbar und nur weils "alle" machen noch lang nicht die Lösung fürs Problem. Versicherungsbetrug ist (wie schonmal geschrieben) kein Kavaliersdelikt und sollte hier nicht so locker propagiert werden! Wenn du selber über diese kriminellen Energien verfügst, xplutier, und glaubst, dass das so in Ordnung ist, dann behalt sowas lieber für dich und stifte andere nicht auch noch dazu an!

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Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Aber der Volkssport Nummer 1 ist wohl Versicherungsbetrug, den wir mit unseren Beiträgen alle finanzieren.

Noch ein grund sind z.B. Freien Glasmacher und so

Ich habe das schon so oft Erlebt Versicherung oder zahlen sie selber?Weil wenn sie es selber bezahlen kostet es 300€ und wenn es die Versicherung zahlt 500€

Ja, es gibt sehr viele schwarze Schafe, durch alle Branchen und Gesellschaftsschichten. Mit ein Grund, warum diverse Versicherungen deutlich teuerer sind, als sie sein müssten... Da zahlen wir alle wieder mit. Ob wir betrügen oder nicht... 🙁

Zitat:

Die Scheibe wurde von der Versicherung bezahlt, weil der Glaser wohl FALSCHE Angaben gemacht hat.

Also doch keine Ansichtssache, sondern Betrug.

Auf der Schadensmeldung stand bestimmt Steinschlag und NICHT Oberflächenbeschädigung. Ausserdem wurde diese falsche Schadensmeldung vom Kunden unterschrieben.

Willst Du mir etwa Betrug unterstellen? Ich habe einen Autoglaser auf meine Scheibe angeprochen und gefragt, ob man was gegen die Krater machen könne. Er meinte, dass nur ein Tausch sinnvoll ist und man das über die Versicherung machen kann. Ich habe nichts unterschrieben was besagt, dass ich die Scheibe aufgrund eines Steinschlages oder Glasbruches wechseln will.

Ich verbiete mir solche Aussagen, wenn man den Hintergrund nicht kennt.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Zackman


Willst Du mir etwa Betrug unterstellen? Ich habe einen Autoglaser auf meine Scheibe angeprochen und gefragt, ob man was gegen die Krater machen könne. Er meinte, dass nur ein Tausch sinnvoll ist und man das über die Versicherung machen kann. Ich habe nichts unterschrieben was besagt, dass ich die Scheibe aufgrund eines Steinschlages oder Glasbruches wechseln will.
Ich verbiete mir solche Aussagen, wenn man den Hintergrund nicht kennt.

Fassen wir einmal die Fakten zusammen :

Ein Schaden, der über eine Versicherung abgewickelt wird MUSS dieser auch gemeldet werden. Dies steht in den AKBs.

Entweder man meldet den Schaden selbst, oder der Betrieb reicht die vom Kunden unterschriebene Schadensmeldung mit der Rechnung der Versicherung ein.

Auf der Schadensmeldung muss auch der Schadensgrund angegeben werden, denn eine Versicherung zahlt ja nicht grundlos. Ohne zu wissen, was exakt der Versicherung gemeldet wurde, gehe ich definitiv davon aus, dass dort nicht "Verschleiss" stand.

Die Scheibe wurde aufgrund oberflächlicher Einkerbungen ( Verschleiss ) getauscht. Es lag kein Glasbruch wie durch die AKBs gefordert vor, also war es kein Versicherungsfall.

Vertragspartner der Versicherung ist immer der Versicherungsnehmer und nie der Betrieb. Egal also wer die Angaben gemacht hat und wer was gesagt hat, so liegt die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen immer beim Versicherungsnehmer. Auch ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet seinen Versicherungsvertrag zu lesen und zu verstehen. Auch dies bestätigt er mit einer Unterschrift.

Da man den Vertrag gelesen und verstanden haben muss, so muss man ja auch wissen, was darin steht. Also auch, was abgerechnet werden darf und was nicht.

Fassen wir zusammen :
Es wurde vorsätzlich ein Schaden mit der Versicherung abgerechnet, für den die Versicherung nicht zuständig war. Verantwortlich hierfür ist alleinig der Vertragspartner, also der Versicherungsnehmer.

So nach Aufzählung aller Fakten handelt es sich rechtlich um einen Betrug.

Allerdings möchte ich dazu betonen, dass ich diese Dinge nur anprangere, um Aufklärung zu betreiben und nicht um jemanden persönlich anzugreifen. Vielmehr ist es oft leider auch so, dass ein Betrug einfach nur aus Unwissenheit oder Fehlinformationen seitens Dritte (z.B. den Einbaubetrieb) heraus resultiert.

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Eine Sache darfst du mir noch erklären: Warum ist es nicht erlaubt, im Sichtbereich auszubessern?

Der Grund dafür, dass Reparaturen im Sichtfeld des Fahrers nicht erlaubt sind, liegt an der vom Gesetzgeber geforderten "verzerrungsfreien" Sicht.

Selbst wenn der Steinschlag absolut perfekt repariert wurde kann es zu Lichtreflexionen an dieser Stelle und daraus resultierende Blendung des Fahrers kommen.

Dies liegt daran, dass das Reparaturharz nicht exakt den gleichen Lichtbrechungsindex wie Glas besitzt.

Licht hat die Eigenschaft, dass es sich an jeder Kante etwas bricht. Die Bruchkanten des Steinschlages sind nach der Reparatur zwar miteinander verklebt, aber dennoch vorhanden.

Folglich bricht sich jetzt ein Lichtstrahl zuerst beim Auftreffen auf die Scheibe das erste mal, dann an der äusseren Bruchkante dann beim Auftreffen auf das Reparaturharz dann wiederum beim Übergang vom Reparaturharz zur inneren Bruchkante dann nochmals zwischen äusserer Scheibe und Sicherheitsfolie und wieder zwischen Sicherheitsfolie und innerer Scheibe und danach endgültig zum letzten mal beim Austritt aus der Frontscheibe.

Hier besteht einfach die Gefahr der unkontrollierten Lichtbrechung, was zur Blenung führen kann.

Danke!

Es gibt auch Versicherungen (hatte das gleiche Problem) die das ganze auf Kulanz machen.

Hier hilft oft ein freundliches Gespräch mit der Versicherung weiter.

Für die war es nämlich ein kleinerer finanzieller Aufwand mir mal eben eine neue Windschutzscheibe zu bezahlen (TK SB 150€), als den Schaden regulieren zu müssen, der bei einem wegen Blendwirkung verursachten Unfall entstanden wäre.

Wenn man den Sachverhalt überzeugend darlegt, gibt es da eigentlich keine Probleme, und dann hat man auch keinen Versicherungsbetrug an der Backe - fährt sicher, mit einem reinen Gewissen 😉

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