Vibrationen / Flattern am Lenkrad und Garantieabwicklung
Hallo.
Ich habe aktuell leider ein Problem mit dem Q2 - und auch mit dem lokalen Händler.
Unser Q2 1.4 TFSI S-tronic ist ca 9 Monate alt und hat jetzt 9 Tkm auf der Uhr.
Seit ca. Anfang November habe ich die bei Auslieferung montierten Sommerräder durch Winterräder von BBS mit Continental WR ersetzt. Das scheint aber ein Reiesenproblem zu sein für Audi bzw. den Händler, den größten Audi/VW Händler in D.
Seit ca. 4 Wochen stelle ich beim fahren Vibrationen im Lankrad fest. Ein regelrechtes Flattern, man kann dies sogar von der Vorderachse hören.
Aus dem Grund war letzte Woche ein Werkstatt Termin vereinbart worden. Das allererste was der Mitarbeiter bei der Annahme des Wagens monierte war, das seien keine original Räder von Audi, deshalb müssen diese ursächlich sein. Und dies im Stand, ohne auch nur 1 m damit gefahren zu sein. Alle anderen Fehlerquellen schloß er kategorisch aus.
Die Räder müßten also nachgewuchtet werden. Zuvor wurde am Telefon ein Preis genannt, aktuell liegt die Rechnung noch nicht vor, aber nach den Andeutungen soll dieser zuerst genannte Preis bei weitem überschritten sein.
Zudem wurde mündlich vereinbart, daß das Fahrzeug vorher gefahren wird damit man einen Vergleich hat, und nach Abschluß des wuchtens (und anderer arbeiten).
Bei Abholung des Fahrzeugs wurde mir nur der Schlüssel übergeben, keine Besichtigung oder ähnliches, am Telefon wurde zuvor mitgeteilt, der Wagen sei fertig und an den Felgen zusätzlich 5 bis 15 gramm Wuchtgewichte angebracht worden. Angeblich fand auch hinterher eine Probefahrt statt, nicht jedoch vor den arbeiten. Dabei sei alles "akzeptabel" gewesen.
Direkt nach Entgegennahme des Fahrzeugs (letzten Freitag), also nach 500 m Fahrt, hatte ich bereits festgestellt, daß die Probleme noch MINDESTENS so stark da sind wie zuvor.
Heute (Montag) telefonisch mitgeteilt, daß es dann wohl nicht die Räder sind.
Der Service-Annahme-Mitarbeiter erklärt mir, daß ich dann meine Sommerreifen aufziehen soll und dann erst vorbeikommen kann. Es ist Anfang Januar, kalt und hat hier immer noch Schnee. Das die Probleme anfangs mit den Winterrädern gar nicht aufgetreten sind sondern erst 1 Monat später, und auch nach der Wuchtaktion genauso da sind, und deshalb eine Kausalität nicht zwingend gegeben ist, interessiert den Mitarbeiter nicht.
Anscheinend produziert Audi ja doch eigene Reifen und Felgen? Wußte ich nicht. Und mir war nicht bekannt, daß Audi Fahrzeuge nur mit den Reifen, die bei Auslieferung darauf waren, ordentlich fahren.
Die Empfehlung des Händlers lautet also: Fahr die "audifremden" Räder mit ruckeln, bis es warm genug ist, das die Originalräder wieder dran können.
Ich prüfe derzeit die möglichen Optionen - welche würdet ihr empfehlen?
Hat jemand ähnliche Probleme mit Vibrationen / Flattern festgestellt?
Beste Antwort im Thema
Bei uns steht in der Bordliteratur auf Seite 340: Der Anzugdrehmoment der Radschrauben muss 140Nm betragen.
84 Antworten
Ja Tom das stimmt. Aber TTT will es offensichtlich nicht begreifen, wie einfach es wäre, zum Ziel zu kommen...
Zitat:
@Tomsche65 schrieb am 19. Januar 2019 um 15:41:18 Uhr:
Warum? Es geht hier um das Problem von TTT und nicht der Masse. Muss jedes Problem für alle gelten damit ein Thread exsestieren darf? Ich möchte schon gerne wissen wie es bei TTT weiter geht.
Das möchten sicher hier alle gerne wissen.
Aber bei TTT geht es nicht voran.
Warum?
Das weiß nur TTT.
Tipps und gute Ratschläge nimmt er anscheinend nicht an.
Nur vom "Meckern" bekommt man die Geräusche auch nicht weg!
Man muss schon ein wenig selbst die Initiative ergreifen.
Es ist doch ganz einfach:
Sind die Geräusche mit den Audi Rädern weg, liegt es an den BBS Rädern.
Sind die Geräusche mit den Audi Rädern noch da, liegt das Problem ganz klar bei Audi.
Dann ist Audi in der Garantiepflicht, und TTT kann dem Meister mit seinen Winterstiefeln kräftig in den A... treten!
Liegt es an den BBS Rädern, braucht Audi nicht kostenlos reparieren.
Wo ist da das Problem?
Noch 10 Seiten über Audi meckern, und nichts unternehmen?
Bin gerade nochmal das Gutachten/ABE von TTT durchgegangen.
Dort ist unter anderem die Nummer: A 01 vorgeschrieben ( Seite 14 und 25 )
Zitat:
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Zitat Ende:
So wie ich das lese, muss man mit den Felgen noch zum Tüv/Prüforganisation.
Man berichtige mich hier gerne, wenn ich da was falsch verstehe.
Wenn eine ABE vorliegt sind die Voraussetzungen erfüllt.
ABE und Reifengröße es Herstellers müssen überein stimmen.
Seit einiger Zeit gibt es CEC Felgen, diese sind zertifiziert,
nur leider wollen die Autohersteller das Geschäft alleine machen
und halten sich nicht an diese CEC Vorgabe der EU ...
Was nicht CEC ist, ist Zubehör und bei Zubehör darf man noch
nicht mal die Schrauben von Audi benutzen.
Zitat:
@J47 schrieb am 19. Januar 2019 um 17:28:13 Uhr:
Wenn eine ABE vorliegt sind die Voraussetzungen erfüllt.
ABE und Reifengröße es Herstellers müssen überein stimmen.
Seit einiger Zeit gibt es CEC Felgen, diese sind zertifiziert,
nur leider wollen die Autohersteller das Geschäft alleine machen
und halten sich nicht an diese CEC Vorgabe der EU ...
Was nicht CEC ist, ist Zubehör und bei Zubehör darf man noch
nicht mal die Schrauben von Audi benutzen.
Prima,
habe ich wieder was gelernt.
Zitat:
@Tomsche65 schrieb am 19. Januar 2019 um 15:43:02 Uhr:
Was wäre dabei, wenn die Werkstatt ihrer Aufgabe nachkommen würde und wenigstens versuchen würde den Fehler zu finden, anstatt einfach zubehaupten es läge an den Rädern?
Dann entstehen Kosten! Und wer übernimmt die?
Zitat:
@delli1951 schrieb am 19. Januar 2019 um 15:43:40 Uhr:
Ja Tom das stimmt. Aber TTT will es offensichtlich nicht begreifen, wie einfach es wäre, zum Ziel zu kommen...
Scheint fast so, als ob TTT nicht in der Lage ist das zu begreifen.
Aber ich werfe ein: Hier bei mir in Deutschland ist Winter und saukalt mit Tageshöchsttemp. um den Gefrierpunkt. Da ist es nicht so ne tolle Idee, mit Sommerrädern über die Autobahn zu brettern, um die Reifen zu testen. Wenn da "irgendwas" passiert, ich muß noch nicht mal Schuld" daran haben, aber dann ist Polen offen.
Sry, aber so verantwortungsbewußt bin ich dann doch. Oder "feig" wem das besser gefällt. Und darum zögere ich noch.
Na dann fahren wir halt verantwortungsbewußt mit den Vibrationen und Flattern am Lenkrad bis April, und nehmen dann erneut Anlauf mit den Sommerrädern.
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 19. Januar 2019 um 17:12:03 Uhr:
Bin gerade nochmal das Gutachten/ABE von TTT durchgegangen.
Dort ist unter anderem die Nummer: A 01 vorgeschrieben ( Seite 14 und 25 )
Zitat:
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.Zitat Ende:
So wie ich das lese, muss man mit den Felgen noch zum Tüv/Prüforganisation.
Man berichtige mich hier gerne, wenn ich da was falsch verstehe.
Wo siehst du technische Veränderung?
Zitat:
@a3spbck schrieb am 19. Januar 2019 um 23:00:57 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 19. Januar 2019 um 17:12:03 Uhr:
Bin gerade nochmal das Gutachten/ABE von TTT durchgegangen.
Dort ist unter anderem die Nummer: A 01 vorgeschrieben ( Seite 14 und 25 )
Zitat:
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.Zitat Ende:
So wie ich das lese, muss man mit den Felgen noch zum Tüv/Prüforganisation.
Man berichtige mich hier gerne, wenn ich da was falsch verstehe.
Wo siehst du technische Veränderung?
Ist doch längst geklärt der Fall...
Im übrigen ist A01 nicht als Auflage vorgeschrieben, denn du siehst an der falschen Stelle nach 🙂
Ist genau 1 Fahrzeug drüber, und da ist A12, A19,A58,A99,KMV,V17,Z19 und S03 genannt.
Kein A01.
Und zur Frage ob, das (überhaupt) eingetragen werden muß, ist unter Punkt 10 geregelt, und muß eindeutig nicht mal im Schein eingetragen werden, da ABE 🙂
Typ ist übrigends SX0302.
Ich bedanke mich ausdrücklich dafür bei dir, daß du dir überhaupt die Mühe machst, da ganze Gutachten für mich durchzusehen.
Ich habe es nur gut gemeint, und wollte/ will nur helfen.
Bin kein ABE/ Gutachten Fachmann.
Mit der A01 war mir nur ins Auge gefallen.
Nun ist ja in der Hinsicht alles ausreichend geklärt, und es liegt an dir, die Sache weiter zu verfolgen
und abzustellen.
Tipps wurden ja genug gegeben.
Natürlich hast du es gut gemeint und wolltest helfen. Das erkenne ich und finde es auch super von dir.
So, heute abend mal auf Sommerräder gewechselt, ich bin optimisztisch, daß der Winter vorbei ist 😉
Dabei aber die Drehmomentvorgabe für die Radschrauben nirgends im Handbuch gefunden - bin ich nur blind?
Habe jetzt mit 140 Nm befestigt, das war im Gutachten der Winterräder genannt, und ich meine mich erinnern zu können, das diue Serienräder genauso fest waren.
Kann es wer genau sagen, am besten mit Verweis auf die Bediene?