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VHV Versicherung verweigert Gutachterkosten Übernahme

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 19:01

Hallo ,

mir ist jemand ins auto gefahren, ich hab alles an VW abgetreten. VW hat mir einen Gutachter geschickt und der hat die Rechnung zu denen geschickt , jetzt schickt mir der Gutachter die Rechnung da die Gegnerische versicherung sein Rechnung nicht gezahlt hat und wenn die nicht zahlen wollen die Kosten auf mich zurückfallen! Dürfen die das? Ich hab ber der VHV direkt angerufen, die meinen die übernehmen bis zu einen Schaden von 5000€ keine Gutachterkosten in der höhe von 648€!

Ich hatte anfang september nachdem der schaden passiert wa bei der VHV angerufen um zu kontrollieren ob der Unfallverursacher auch den Schaden gemeldet hat und denen gleich gesagt das VW mir einen Gutachter schickt , da meinte die Mitarbeiterin ja das ein Gutachter nicht nötig wär,weil es ja ein Neuwagen wär und das das unnötige kosten wären und das letztendlich auf alle versicherungsnehmer zurückfällt!! nie wurde ich darauf hingewiesen das die diese kosten nicht übernehmen! Jetzt hab ich angst auf den 648€ hängen zu bleiben !

Was sagt ihr muss ich das bezahlen ?

LG

Beste Antwort im Thema

Das ist natürlich vollkommener Blödsinn, und wirklich Kackendreist, wass dir die VHV da erzählen möchte.

Wenn du keine Schuld an dem Unfall hast darfst du selbstverständlich einen Sachverständigen mit der Schadensfestellung beauftragen.

Gerade bei einem neuen Fahrzeug ist das erforderlich, da bei dieser Schadenshöhe auch ganz bestimmt eine Wertminderung anfallen wird.

Ich kann dir nur empfehlen hier umgehend ein Rechtsanwalt mit der Warnehmung deiner Interessen zu beauftagen.

Diese Kosten sind bei geklärter Schuldfrage ebenfalls von der Versicherung zu übernehmen und wenn die hier so einen Blödsinn erzählen erst recht.

Las dich nicht ägern, die VHV hält sich seit geraumer Zeit für besonders schlau, indem Sie die SV Honorare nicht bezahlen wollen oder nach eigenem Ermessen einfach mal kürzen.

 

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4-6 Gutachten jeden Tag, würde gerne jeder Gutachter machen. Wie muss ich mir da das Jahreseinkommen vorstellen?

bei einer 5 Tage Woche, also ohne Samstag und Sonntag wären das im Monat 42.000 Euro

42.000 Euro mal 52 KW sind ?

Ich traue mich das hier nicht zu Schreiben.........:D

Geht mal alle gepflegt davon aus, dass dies einfach nur eine Räberpistole ist.

Im Schnitt macht ein SV am Tag zwei, maximal drei Gutachten. Je nach Auftragslage.

Selbst die angestellten SV`s der Versicherung machen nicht mehr.

Aus guten und nachvollziebaren Günden.

Das kann man im übrigen ganz leicht Transparent darstellen.

Natürlich reden wir hierbei von qualifizierten Gutachten und nicht von 4-Seitigen bebilderten Wunschzetteln.

Sicherlich kann man auch mal an einem Tag 4 oder 6 Schäden aufnehmen, wenn die Luft brennt.

Aber nie im Leben kann man diese am selben Tag fertig stellen und am nächsten Tag von neuen beginnen.

Never.........

 

am 17. Februar 2016 um 18:29

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Februar 2016 um 19:16:51 Uhr:

 

....Sicherlich kann man auch mal an einem Tag 4 oder 6 Schäden aufnehmen, wenn die Luft brennt.

Aber nie im Leben kann man diese am selben Tag fertig stellen und am nächsten Tag von neuen beginnen.

Never.........

Faulpelz :D

Gruß Frank, der jetzt einmal schnell weg muß. ;)

Zitat:

@twindance schrieb am 17. Februar 2016 um 18:04:18 Uhr:

Meine Herren,

eine grundsätzliche Ansage!

Egal, was man von diversen fachlichen Auslassungen hält, ob man sie nachvollziehen will/kann oder auch nicht - es herrscht gefälligst ein vernünftiger Umgangston! Widerlegt Argumente bitte argumentativ und unterlasst diverse Stichelei/Seitenhiebe oder Despektierlichkeiten!

Comprende???

Gehts noch? Wie wärs mal mit ner Ansage an den User der hier versucht mit möglichst gehaltlosen Beiträgen soviel alte Threads wie möglich aus der Versenkung zu holen?

Wenn Dir Tacheles nicht paßt bleibt es dir frei mich zu sperren. Bekomme erst in 4 Jahren nen neues Auto. Kann dann wieder nen neuen Account anlegen.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 17. Februar 2016 um 20:33:20 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 17. Februar 2016 um 18:04:18 Uhr:

Meine Herren,

eine grundsätzliche Ansage!

Egal, was man von diversen fachlichen Auslassungen hält, ob man sie nachvollziehen will/kann oder auch nicht - es herrscht gefälligst ein vernünftiger Umgangston! Widerlegt Argumente bitte argumentativ und unterlasst diverse Stichelei/Seitenhiebe oder Despektierlichkeiten!

Comprende???

Gehts noch? Wie wärs mal mit ner Ansage an den User der hier versucht mit möglichst gehaltlosen Beiträgen soviel alte Threads wie möglich aus der Versenkung zu holen?

Wenn Dir Tacheles nicht paßt bleibt es dir frei mich zu sperren. Bekomme erst in 4 Jahren nen neues Auto. Kann dann wieder nen neuen Account anlegen.

Man sollte mit seinen Wünschen vorsichtig sein - sie könnten in Erfüllung gehen!

Und wenn es Dir nicht passt, dass ein gewisses Grundbenehmen gefordert wird, dann steht es Dir frei, in irgendwelchen Dödelchats rumzupöbeln! Das vermeintliche oder auch objektiv nachvollziehbare fachliche Defizit eines Nutzers berechtigt noch lange nicht, diesen ohne jegliches Benehmen anzumotzen.

Zum neuen Account -ehe man es darauf anlegt, sollte man sich die NUB zu dieser Thematik noch mal durchlesen - nur so als gut gemeinter Hinweis, ehe Unüberlegtes durchgezogen wird!

Das bereitet mir jetzt wirklich keine schlaflosen Nächte. Und aufgrund des Besitzes mehrerer Mailadressen ist auch Dein Verweis auf die NUB nur theoretischer Natur. Ich verstehe aber, dass du zu diesem Hinweis verpflichtet bist.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 17. Februar 2016 um 21:45:10 Uhr:

Das bereitet mir jetzt wirklich keine schlaflosen Nächte. Und aufgrund des Besitzes mehrerer Mailadressen ist auch Dein Verweis auf die NUB nur theoretischer Natur. Ich verstehe aber, dass du zu diesem Hinweis verpflichtet bist.

Sollte der Mod. Dich auf Grund Deines Artikels, der m.E. absolut korrekt war, sperren, kann er das mir auch gleich veranlassen.

Bin ja erst 8 Jahre bei MT.

Klaus

Nochmal ganz von vorn - ich werde niemanden wegen einer Meinungsäußerung sperren - aber ich werde nicht zögern zu sanktionieren, wenn die NUB und Beiitragsregeln missachtet werden. Fachliche Defizite sind nicht strafbar. Eigenwillige Ansichten per se ebenfalls nicht. Aber die Auseinandersetzung mit derartigen Erscheinungen hat gefälligst im Kontext korrekten Benehmens zu erfolgen - PUNKT. Fachliche Richtigkeit berechtigt NICHT zu Fehlbenehmen. Gerade als erfahrener und gereifter Mensch sollte man in der Lage sein, eine fachliche Berichtigung in vernünftiges Auftreten und Gelassenheit einzubinden.

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