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VHV Versicherung verweigert Gutachterkosten Übernahme

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 19:01

Hallo ,

mir ist jemand ins auto gefahren, ich hab alles an VW abgetreten. VW hat mir einen Gutachter geschickt und der hat die Rechnung zu denen geschickt , jetzt schickt mir der Gutachter die Rechnung da die Gegnerische versicherung sein Rechnung nicht gezahlt hat und wenn die nicht zahlen wollen die Kosten auf mich zurückfallen! Dürfen die das? Ich hab ber der VHV direkt angerufen, die meinen die übernehmen bis zu einen Schaden von 5000€ keine Gutachterkosten in der höhe von 648€!

Ich hatte anfang september nachdem der schaden passiert wa bei der VHV angerufen um zu kontrollieren ob der Unfallverursacher auch den Schaden gemeldet hat und denen gleich gesagt das VW mir einen Gutachter schickt , da meinte die Mitarbeiterin ja das ein Gutachter nicht nötig wär,weil es ja ein Neuwagen wär und das das unnötige kosten wären und das letztendlich auf alle versicherungsnehmer zurückfällt!! nie wurde ich darauf hingewiesen das die diese kosten nicht übernehmen! Jetzt hab ich angst auf den 648€ hängen zu bleiben !

Was sagt ihr muss ich das bezahlen ?

LG

Beste Antwort im Thema

Das ist natürlich vollkommener Blödsinn, und wirklich Kackendreist, wass dir die VHV da erzählen möchte.

Wenn du keine Schuld an dem Unfall hast darfst du selbstverständlich einen Sachverständigen mit der Schadensfestellung beauftragen.

Gerade bei einem neuen Fahrzeug ist das erforderlich, da bei dieser Schadenshöhe auch ganz bestimmt eine Wertminderung anfallen wird.

Ich kann dir nur empfehlen hier umgehend ein Rechtsanwalt mit der Warnehmung deiner Interessen zu beauftagen.

Diese Kosten sind bei geklärter Schuldfrage ebenfalls von der Versicherung zu übernehmen und wenn die hier so einen Blödsinn erzählen erst recht.

Las dich nicht ägern, die VHV hält sich seit geraumer Zeit für besonders schlau, indem Sie die SV Honorare nicht bezahlen wollen oder nach eigenem Ermessen einfach mal kürzen.

 

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52 Antworten

Hallo,

Ich verstehe nicht warum hat die Werkstatt einen Gutachter geholt brauchte um

die Schadenshöhe zu ermitteln.

Eine gute Werkstatt muss das selber können.

Dann hättest du auch keine Probleme mit der Versicherung.

Trotzdem glaube ich das die Versicherung wohl die Gutachterkosten übernehmen muss.

Seelze 01

Das ist natürlich vollkommener Blödsinn, und wirklich Kackendreist, wass dir die VHV da erzählen möchte.

Wenn du keine Schuld an dem Unfall hast darfst du selbstverständlich einen Sachverständigen mit der Schadensfestellung beauftragen.

Gerade bei einem neuen Fahrzeug ist das erforderlich, da bei dieser Schadenshöhe auch ganz bestimmt eine Wertminderung anfallen wird.

Ich kann dir nur empfehlen hier umgehend ein Rechtsanwalt mit der Warnehmung deiner Interessen zu beauftagen.

Diese Kosten sind bei geklärter Schuldfrage ebenfalls von der Versicherung zu übernehmen und wenn die hier so einen Blödsinn erzählen erst recht.

Las dich nicht ägern, die VHV hält sich seit geraumer Zeit für besonders schlau, indem Sie die SV Honorare nicht bezahlen wollen oder nach eigenem Ermessen einfach mal kürzen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Das ist natürlich vollkommener Blödsinn, und wirklich Kackendreist, wass dir die VHV da erzählen möchte.

Wenn du keine Schuld an dem Unfall hast darfst du selbstverständlich einen Sachverständigen mit der Schadensfestellung beauftragen.

Gerade bei einem neuen Fahrzeug ist das erforderlich, da bei dieser Schadenshöhe auch ganz bestimmt eine Wertminderung anfallen wird.

Ich kann dir nur empfehlen hier umgehend ein Rechtsanwalt mit der Warnehmung deiner Interessen zu beauftagen.

Diese Kosten sind bei geklärter Schuldfrage ebenfalls von der Versicherung zu übernehmen und wenn die hier so einen Blödsinn erzählen erst recht.

Las dich nicht ägern, die VHV hält sich seit geraumer Zeit für besonders schlau, indem Sie die SV Honorare nicht bezahlen wollen oder nach eigenem Ermessen einfach mal kürzen.

Genau! die VHV macht leider was sie will, bloß nicht nachgeben! ich tu es in einem anderen Fall auch nicht. Automobilclub rät zum Durchhalten

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 20:01

Danke, für die antworten , bin echt durch den wind!

am 1. Oktober 2014 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Hallo,

Ich verstehe nicht warum hat die Werkstatt einen Gutachter geholt brauchte um

die Schadenshöhe zu ermitteln.

Eine gute Werkstatt muss das selber können.

Dann hättest du auch keine Probleme mit der Versicherung.

Trotzdem glaube ich das die Versicherung wohl die Gutachterkosten übernehmen muss.

Seelze 01

Bin voll bei Delle.

Das was hier geschrieben wird, ist vollkommen falsch!

Dir steht ein unabhäniger Gutachter zu, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Eine Wertminderung kann eine Werkstatt nicht ermitteln.

Die Werkstatt und auch du habt euch vollkommen richtig verhalten.

Ich würde sofort zum Rechtsanwalt gehen.

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Hallo,

Ich verstehe nicht warum hat die Werkstatt einen Gutachter geholt brauchte um

die Schadenshöhe zu ermitteln.

Eine gute Werkstatt muss das selber können.

Dann hättest du auch keine Probleme mit der Versicherung.

Trotzdem glaube ich das die Versicherung wohl die Gutachterkosten übernehmen muss.

Seelze 01

Bin voll bei Delle.

Das was hier geschrieben wird, ist vollkommen falsch!

Dir steht ein unabhäniger Gutachter zu, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Eine Wertminderung kann eine Werkstatt nicht ermitteln.

Die Werkstatt und auch du habt euch vollkommen richtig verhalten.

Ich würde sofort zum Rechtsanwalt gehen.

Mein schaden lag bei knapp 2600€ ist das über der Bagatellgrenze?

Die Bagatellschadengrenze liegt immer noch bei 750 Euro, auf wenn der VHV das nicht gefallen mag.

Ein Bagatellschaden liegt im übrigen auch nur dann vor, wenn es für den Laien klar erkennbar ist, dass es eine Bagatelle ist.

Hier war schon ein Gutachten erforderlich, wobei das Honorar schon "Oberkannte Unterlippe" ist.

Aber das stellt nur meine persönliche Meinung und keine Wertung dar.

Ich kenne das GA nicht und auch nicht den SV, der es erstellt hat.

 

Bagatellgrenze ist üblicherweise € 750,--

echt ? :D;)

Bei mir haben se auch kleine Sachen gekürzt, z. B. meinen die bei einem Vectra 2,0 Sport ist eine Nutzungspauschale für nen Corsa 1,0 l ok, ist aber schon vornherein beim Anwalt, weil mir der Typ blöde kam und auch meinte er hätte mal lieber die Polizei geholt, sonst wäre es ja Fahrerflucht, denke hat der nur gemacht weil jemand gesehen hat das der gegen mein Auto gefahren ist

Bei einem 5.000 Euro Schaden war die Beauftragung eines Gutachters in jedem Fall richtig. Auch wenn der Schaden nur halb so hoch gewesen wäre.

Jeder Geschädigte hat einen Anspruch darauf, dass der Schaden anständig festgestellt wird. Ausnahmen gibt es nur bei sehr kleinen Schäden.

Evtl. kann die VHV an der Kostenhöhe mäkeln, aber nicht an der Beauftragung vom Grunde her. Und auch die Kürzungen zu denen es immer wieder kommt sind stark umstritten.

VHV schriftlich eine Frist von 2 Wochen für die Erstattung der Gutachterrechnung setzen und im Anschluss die Beauftragung eines Anwalts ankündigen. Sollte in den 2 Wochen nichts kommen an Anwalt übergeben. Der freut sich, leicht verdientes Geld (gehe jetzt mal davon aus, dass die Schuldfrage eindeutig war). Leider gibt es bei der VHV in der Schadenabteilung einige Mitarbeiter die sich zur extremen Kostenreduzierung berufen fühlen. Wenn dein Vertrag über einen Vermittler läuft sprech ihn an. Im Normalfall weiß dieser wo er ansetzen muss um diesen "verirrten" Schadensachbearbeiter wieder auf die Spur zu bekommen.

Zitat tomtom1980

Wenn dein Vertrag über einen Vermittler läuft sprech ihn an. Im Normalfall weiß dieser wo er ansetzen muss um diesen "verirrten" Schadensachbearbeiter wieder auf die Spur zu bekommen.

Ich glaube du bringst da etwas durcheinander. BlackCat hat keinen Vertrag bei der VHV, es handelt sich hier um einen KH- Schaden ;)

am 2. Oktober 2014 um 7:54

Verweigert die VHV die Zahlung vollständig oder ist Ihr nur die Höhe nicht genehm?

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