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VHV Versicherung verweigert Gutachterkosten Übernahme

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 19:01

Hallo ,

mir ist jemand ins auto gefahren, ich hab alles an VW abgetreten. VW hat mir einen Gutachter geschickt und der hat die Rechnung zu denen geschickt , jetzt schickt mir der Gutachter die Rechnung da die Gegnerische versicherung sein Rechnung nicht gezahlt hat und wenn die nicht zahlen wollen die Kosten auf mich zurückfallen! Dürfen die das? Ich hab ber der VHV direkt angerufen, die meinen die übernehmen bis zu einen Schaden von 5000€ keine Gutachterkosten in der höhe von 648€!

Ich hatte anfang september nachdem der schaden passiert wa bei der VHV angerufen um zu kontrollieren ob der Unfallverursacher auch den Schaden gemeldet hat und denen gleich gesagt das VW mir einen Gutachter schickt , da meinte die Mitarbeiterin ja das ein Gutachter nicht nötig wär,weil es ja ein Neuwagen wär und das das unnötige kosten wären und das letztendlich auf alle versicherungsnehmer zurückfällt!! nie wurde ich darauf hingewiesen das die diese kosten nicht übernehmen! Jetzt hab ich angst auf den 648€ hängen zu bleiben !

Was sagt ihr muss ich das bezahlen ?

LG

Beste Antwort im Thema

Das ist natürlich vollkommener Blödsinn, und wirklich Kackendreist, wass dir die VHV da erzählen möchte.

Wenn du keine Schuld an dem Unfall hast darfst du selbstverständlich einen Sachverständigen mit der Schadensfestellung beauftragen.

Gerade bei einem neuen Fahrzeug ist das erforderlich, da bei dieser Schadenshöhe auch ganz bestimmt eine Wertminderung anfallen wird.

Ich kann dir nur empfehlen hier umgehend ein Rechtsanwalt mit der Warnehmung deiner Interessen zu beauftagen.

Diese Kosten sind bei geklärter Schuldfrage ebenfalls von der Versicherung zu übernehmen und wenn die hier so einen Blödsinn erzählen erst recht.

Las dich nicht ägern, die VHV hält sich seit geraumer Zeit für besonders schlau, indem Sie die SV Honorare nicht bezahlen wollen oder nach eigenem Ermessen einfach mal kürzen.

 

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Ähm ja sorry, hatte ich jetzt verpeilt....

Moin,

ich habe hier einen Werbebeitrag entfernt.

Grüße

Steini

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 1. Oktober 2014 um 21:15:13 Uhr:

Hallo,

Ich verstehe nicht warum hat die Werkstatt einen Gutachter geholt brauchte um

die Schadenshöhe zu ermitteln.

Mir fallen da sogar 648 Gründe ein.

am 9. Februar 2015 um 19:31

Hallo,

mal unabhängig von der Rechtslage kann ich die Argumenation der VHV nachvollziehen!

Wenn repariert werden soll und ganz klar mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar ist, dass der Wiederbschaffungswert bei weitem nicht überschritten wird, kann man zumindest darüber nachdenken hier die Schadenminderungspflicht ins Spiel zu bringen.

Mal ganz ehrlich - hast Du nicht gefragt wozu hier noch ein Gutachter notwendig ist? Hättest Du es überlegt wenn Du es selber zahlen müsstest?

Die Ermittlung der merkantilen Wertminderung steht natürlich noch aus, hierfür stellt aber ein Gutachter keine 650€ in Rechnung.

Toi Toi Toi das die VHV doch noch zahlt

Gruß

Phaeti

Aus meiner Sicht muss die VHV den Gutachter bezahlen. Bezüglich der Höhe der Gebühren kenne ich mich zwar nicht so aus, halte bei 5.000 € Schaden 650 € Gutachterkosten nicht für ganz abwegig.

Vielleicht hat sich da ein kleiner Sachbearbeiter in etwas verbissen... am besten mal eine Instanz höher versuchen.

Nett finde ich es aber auch nicht Zusatzkosten durch einen Gutachter zu produzieren obwohl es nicht nötig ist, müssen ja wir alle zahlen. Aber das ist ein anderes Thema. Die Werkstätten schöpfen halt öfter mal bei solchen Schäden gerne aus dem Vollen.

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 10. Februar 2015 um 09:42:01 Uhr:

Nett finde ich es aber auch nicht Zusatzkosten durch einen Gutachter zu produzieren obwohl es nicht nötig ist, müssen ja wir alle zahlen. Aber das ist ein anderes Thema. Die Werkstätten schöpfen halt öfter mal bei solchen Schäden gerne aus dem Vollen.

Da widersprichst du dir doch selber, gerade dein letzter Satz ist ein guter Grund FÜR einen Gutachter. Damit auch nur der tatsächliche Schaden repariert wird und nicht sich die Werkstatt die Taschen voll macht und gleich noch ein paar Altschäden mit beseitigt werden. Dazu kommt das Thema Wertminderung, Beweissicherung wenn sofort repariert wird, Prognoserisiko, ...

Allerdings wäre es mal sinnig vernünftige rechtliche Grundlagen zu schaffen, Mindestqualifikation, Unabhängigkeit von der Werkstatt usw.. Wenn ich sehe was sich da so alles auf dem Markt tummelt und Gutachter nennt ... :o

Bezüglich Wertminderung gebe ich dir recht. Wenn die Versicherung da aber pauschal 15% vom Schaden zahlt wird das nicht sonderlich schlechter für den Geschädigten ausgehen.

Ansonsten ist mit einem Kostenvoranschlag und Bildern für die eine Werkstatt ja auch Geld verlangen darf doch schon viel zu erkennen und der Versicherer kann entscheiden ob er die Reparatur dann in dieser Höhe frei gibt.

Hier entsteht kein Risiko für den Geschädigten. Altschäden sind meist als solche auch auf Fotos zu erkennen.

Und zu Kampfpreisen wird die Werkstatt bei solchen Schäden wohl so oder so nicht gezwungen.

Bezüglich rechtlicher Grundlagen gebe ich dir recht. Das würde einiges erleichtern und qualifizierte SV wären da sicherlich auch dafür. Solange führen viele Versicherer halt fleißig eine "Blacklist" für SVs aber auch für manche Werkstatt.

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 10. Februar 2015 um 11:51:40 Uhr:

Ansonsten ist mit einem Kostenvoranschlag und Bildern für die eine Werkstatt ja auch Geld verlangen darf doch schon viel zu erkennen und der Versicherer kann entscheiden ob er die Reparatur dann in dieser Höhe frei gibt.

Hier entsteht kein Risiko für den Geschädigten. Altschäden sind meist als solche auch auf Fotos zu erkennen.führen viele Versicherer halt fleißig eine "Blacklist" für SVs aber auch für manche Werkstatt.

Altschäden sind ggf. auf Fotos zu erkennen, aber welche Werkstatt macht da angemessene Abzüge bei der Reparaturrechnung im KVA?

Die Versicherung hat im Haftpflichtschaden keine Reparaturfreigabe zu erteilen, sie muss auch nicht gefragt werden. Gutachten machen, Reparatur in Auftrag geben, fertig.

 

sie muss nicht gefragt werden, ich habe es bisher aber immer so gehalten trotzdem nachzufragen. Erspart später Ärger, auch wenn man im Recht ist.

am 16. Februar 2016 um 23:51

Zitat:

@BlackCat1985 schrieb am 1. Oktober 2014 um 21:01:00 Uhr:

Hallo ,

mir ist jemand ins auto gefahren, ich hab alles an VW abgetreten. VW hat mir einen Gutachter geschickt und der hat die Rechnung zu denen geschickt , jetzt schickt mir der Gutachter die Rechnung da die Gegnerische versicherung sein Rechnung nicht gezahlt hat und wenn die nicht zahlen wollen die Kosten auf mich zurückfallen! Dürfen die das? Ich hab ber der VHV direkt angerufen, die meinen die übernehmen bis zu einen Schaden von 5000€ keine Gutachterkosten in der höhe von 648€!

Ich hatte anfang september nachdem der schaden passiert wa bei der VHV angerufen um zu kontrollieren ob der Unfallverursacher auch den Schaden gemeldet hat und denen gleich gesagt das VW mir einen Gutachter schickt , da meinte die Mitarbeiterin ja das ein Gutachter nicht nötig wär,weil es ja ein Neuwagen wär und das das unnötige kosten wären und das letztendlich auf alle versicherungsnehmer zurückfällt!! nie wurde ich darauf hingewiesen das die diese kosten nicht übernehmen! Jetzt hab ich angst auf den 648€ hängen zu bleiben !

Was sagt ihr muss ich das bezahlen ?

LG

am 17. Februar 2016 um 0:05

Das ist genau der Grund warum Geschädigte niemals selbst die gegnerische Versicherung kontaktieren sollten. Es wird ihnen eine Story erzählt die hinten und vorne nicht stimmt und die der Geschädigte, der i.d.R. ein Laie ist, nicht nachprüfen kann. Einen Gutachter dürfen Sie beauftragen ab einem Schaden von ca. 750 € und den Gutachter muss die Versicherung auch bezahlen. Gerade bei einem neueren Auto ist ein Gutachter wegen der wahrscheinlichen Wertminderung unbedingt erforderlich. Natürlich wollen die Versicherer die Wertminderung nicht bezahlen und deshalb versuchen sie , wenn ihnen die Möglichkeit durch den unbedarften Geschädigten gegeben wird, ihm klar zu machen, dass kein Gutachter nötig sei. Damit sparen sie zwei mal einmal die Wertminderung und die Gutachterkosten zusätzlich. Einen Haftpflichtschaden wickelt der klevere Autofahrer grundsätzlich nur mit Anwalt ab. Dieser kennt die Tricks der Pappenheimer der Versicherer und bei ihm werden diese schon gar keine solche plumpen Tricks versuchen und das schönste dabei, den Anwalt muss die gegnerische Versicherung auch noch bezahlen. Das führt dann übrigens nicht zu höher Versicherungsprämie für alle sonder nur zu kleineren Versicherungs-Palästen und möglicherweise geringeren Provisionen und kleineren Dienstwagen für die Versicherungsmanager.

Natürlich, und den Geldkoffer bringt dann der Weihnachtsmann persönlich vorbei.

am 17. Februar 2016 um 7:27

@wdettinger: was hast du denn geraucht?

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