ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. VHV Versicherung

VHV Versicherung

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 10:02

Hallo zusammen,

ich bin auf der suche nach einer neuen versicherung.Ein user hat mich an einen "Versicherungsmakler mit Erlaubnis" weitergeleitet der mir ein Angebot von der VHV Versicherung gemacht hat.Dieses angebot ist etwa 250€ günstiger als bei meiner DA-Direkt versicherung.

Ich wollte euch mal einfach fragen, ob die VHV empfehlenswert ist ? Überhaupt habe ich bisher nie Internetverträge abgeschlossen geht das in ordnung oder könnte man was falsch machen ?

Wie ist das mit der runterstufung und das "übertragen der SF Klassen" ? Ich hörte was vom 1.1 des folgenden jahres oder vom 30.6 ? Was muss man da beachten ?

Mein neues Fahrzeug wird nächste woche versichert.

Beste Antwort im Thema

Ist ja auch klar, dass auch ein Makler seine Vorlieben hat. Erstens kann niemand die Kompetenz aufweisen, alle Versicherungstarife am Markt top zu kennen. Dazu sollte man auch wissen wie die Schadensabwicklung läuft, noch dazu gibt es keine Software die wirklich alle Tarife abbilden kann. Dazu gibt es häufig Sondernachlässe, die das Bild je nach Agentur / Makler auch wieder verzerren. Als Makler konzentriert man sich dann zwangsweise auf einige Anbieter. Der Anspruch kann hier eigentlich nur sein, gute Leistung und Service zum fairen Preis zu erhalten. Willst du das billigste, musst du in vielen Fällen selbst auf die Suche gehen.

53 weitere Antworten
Ähnliche Themen
53 Antworten

Moin,

 

ich bin seit einigen Jahren bei der VHV, auf Empfehlung meines (unabhängigen) Versicherungsmaklers. Den Vertrag habe ich ganz normal auf Papier und nicht im Internet gemacht. Das müsste auf jeden Fall bei denen gehen, ich schließe grundsätzlich keine Versicherungsverträge im Internet ab.

 

Günstig sind die schon, es ist eine der größten deutschen Kfz-Versicherungen, am Ende des Tages tun die sich alle nicht viel. Die aktuellen Bedingungen hinsichtlich SF kann man sicher irgendwo einsehen oder einfach erfragen.

 

Was mir aufgefallen ist, ist daß die VHV die VN und Geschädigten zu ihrem "Schadenmanagement" bewegen will. Aber das tun wahrscheinlich inzwischen fast alle und ist ein anderes Thema, was hier sicher auch schon mal ausgiebig behandelt wurde.

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

Günstig sind die schon, es ist eine der größten deutschen Kfz-Versicherungen, am Ende des Tages tun die sich alle nicht viel. Die aktuellen Bedingungen hinsichtlich SF kann man sicher irgendwo einsehen oder einfach erfragen.

Was mir aufgefallen ist, ist daß die VHV die VN und Geschädigten zu ihrem "Schadenmanagement" bewegen will. Aber das tun wahrscheinlich inzwischen fast alle und ist ein anderes Thema, was hier sicher auch schon mal ausgiebig behandelt wurde.

Mir ist es nicht nur wichtig das Sie günstig sind, Sie sollten auch umfangreiche leistungen anbieten.

Mein Fahrzeug wird ein Neuwagen da ist es zb wichtig das es 24 Monate Neuwert entschädigung gibt.

Wie ist das gemeint mit "Schadenmanagement" ?

naja grundsätzlich muss an sich halt die leistungen anschauen...

bei einer "nur" haftpflicht versicherung würde ich nur auf die beiträge schauen. bei einer kasko allerdings würd ich mir schon ganz genau anschauen was die so alles leisten.

und es gibt auch genügend online agenturen die nur die hälfte abfragen, günstige beiträge vorgaukeln und der hammer kommt dann zum schluss weil man sich die 42783478432 seiten kleingedrucktes nicht durchgelesen hat. ich würde auch eine versicherung niemals im netz abschliessen sondern doch eine beratung bei einem makler suchen.

Zitat:

Original geschrieben von B4byf4ce

...

Wie ist das gemeint mit "Schadenmanagement" ?

Seit einiger Zeit versuchen viele Versicherungen die Kosten im Schadensfall zu senken, in dem sie Schadenmanagement anbieten. Bei der VHV heisst das z.B. "Schadenservice Plus". Im Kern geht es darum, den Geschädigten (bei Vollkasko auch den VN selber) dazu zu bringen, von seiner Wahlfreiheit hinsichtlich der Reparaturwerkstatt keinen Gebrauch zu machen und sich in eine Vertragswerkstatt des Versicherers zu begeben. Mit der die Versicherung natürlich Sonderkonditionen ausgehandelt hat.

 

Dieses Verhalten soll mit allerlei großen und kleinen Extra-Bonbons schmackhaft gemacht werden, wie z.B. einer 5-jährigen Garantie auf die Reparatur. Manche dieser Extras klingen zwar gut, sind aber im Grunde genommen Standard-Rechte des Geschädigten (z.B. ein kostenloses Ersatzfahrzeug).

 

Die Partner-Werkstätten der Versicherungen müssen nicht per se schlecht sein; bei uns am Ort ist darunter z.B. auch ein freier Karosserie-Fachbetrieb, dem ich mehr als mancher Markenwerkstatt vertrauen würde.

 

Das Problem sehe ich darin, daß man die Schadensabwicklung quasi aus der Hand gibt. Ein zurück ist dann nicht mehr so einfach möglich.

 

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Bei der VHV heisst das z.B. "Schadenservice Plus". Im Kern geht es darum, den Geschädigten (bei Vollkasko auch den VN selber) dazu zu bringen, von seiner Wahlfreiheit hinsichtlich der Reparaturwerkstatt keinen Gebrauch zu machen und sich in eine Vertragswerkstatt des Versicherers zu begeben. Mit der die Versicherung natürlich Sonderkonditionen ausgehandelt hat.

Dieses Verhalten soll mit allerlei großen und kleinen Extra-Bonbons schmackhaft gemacht werden, wie z.B. einer 5-jährigen Garantie auf die Reparatur. Manche dieser Extras klingen zwar gut, sind aber im Grunde genommen Standard-Rechte des Geschädigten (z.B. ein kostenloses Ersatzfahrzeug).

Die Partner-Werkstätten der Versicherungen müssen nicht per se schlecht sein; bei uns am Ort ist darunter z.B. auch ein freier Karosserie-Fachbetrieb, dem ich mehr als mancher Markenwerkstatt vertrauen würde.

Das Problem sehe ich darin, daß man die Schadensabwicklung quasi aus der Hand gibt. Ein zurück ist dann nicht mehr so einfach möglich.

Es geht nicht darum den Geschädigten "dazu zu bringen"... Wenn dieser Punkt im Vertrag abgeschlossen ist, dann muss der Versicherungsnehmer auch in die Vertragswerkstatt der Versicherung, dafür zahlt er schließlich einen geringeren Beitrag bei seiner Versicherung.

Es stimmt schon, viele Versicherungen haben da auch entsprechende Markenwerkstätten, also direkt von den verschiedenen Herstellern, aber verlassen kann man sich da nicht drauf..

Einen Neuwagen würde ich nicht unbedingt mit einer solchen Werkstattbindung versichern, allein wegen der Herstellergarantie...

Wobei ist einen Neuwagen sowieso nie übers Internet versichern würde....

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Es geht nicht darum den Geschädigten "dazu zu bringen"... Wenn dieser Punkt im Vertrag abgeschlossen ist, dann muss der Versicherungsnehmer auch in die Vertragswerkstatt der Versicherung, dafür zahlt er schließlich einen geringeren Beitrag bei seiner Versicherung.

Hier hast Du recht: Wenn es bei Vertragsabschluss vereinbart ist, muß sich der VN selber daran halten

Aber: Der Geschädigte hat ja keinen Vertrag mit der gegnerischen Versicherung, also muß er schon dazu "gebracht" werden. Ich meine, daß es mich schon stören würde, wenn meine eigene Versicherung einen von mir geschädigten Unfallgegner beeinflussen möchte. Ich würde das selber ja auch nicht wollen.

 

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Einen Neuwagen würde ich nicht unbedingt mit einer solchen Werkstattbindung versichern, allein wegen der Herstellergarantie...

Wobei ist einen Neuwagen sowieso nie übers Internet versichern würde....

Das ist auch meine Meinung. Obwohl die Versicherungen damit werben, daß ihre Vertragswerkstätten die Herstellergarantie übernehmen. Wie das genau läuft, weiß ich nicht.

am 11. Juni 2012 um 15:30

»Schadenservice Plus« betrifft ausschließlich Kasko…

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

»Schadenservice Plus« betrifft ausschließlich Kasko…

Und warum habe ich dann eine schöne, damit gekennzeichnete Plastikkarte von der VHV erhalten mit der herzlichen Bitte, sie doch einem Unfallgegner in die Hand zu drücken :rolleyes: ? Und auf der Rückseite stehen alle "Vorteile" für ihn ?

am 11. Juni 2012 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Und warum habe ich dann eine schöne, damit gekennzeichnete Plastikkarte von der VHV erhalten mit der herzlichen Bitte, sie doch einem Unfallgegner in die Hand zu drücken :rolleyes: ? Und auf der Rückseite stehen alle "Vorteile" für ihn ?

Die Karte hättest Du wohl auch bekommen, wenn Du kein »Schadenservice Plus« abgeschlossen hättest ;)

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Und warum habe ich dann eine schöne, damit gekennzeichnete Plastikkarte von der VHV erhalten mit der herzlichen Bitte, sie doch einem Unfallgegner in die Hand zu drücken :rolleyes: ? Und auf der Rückseite stehen alle "Vorteile" für ihn ?

Die Karte hättest Du wohl auch bekommen, wenn Du kein »Schadenservice Plus« abgeschlossen hättest ;)

Richtig, denn ich habe das nicht abgeschlossen. Aber ich verstehe immer noch nicht, warum das nur für Kasko gelten soll, da ich ja den Unfallgegner explizit darauf hinweisen soll. Der hat doch mit meiner vorhandenen oder nicht vorhandenen Kaskoversicherung nichts zu tun ... ?

am 11. Juni 2012 um 16:09

Eben, deswegen kann man sich ja auch nicht dagegen versichern. Natürlich bieten zahlreiche Versicherungen solche Leistungen für KH-Schäden an, aber einen wie auch immer gearteten Einfluß darauf hat der VN nicht. Insofern hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

am 11. Juni 2012 um 18:12

Die VHV ist meiner Meinung nach einer der besten Kfz-Versicherer. Bei einem Neuwagen und dem Wunsch nach 24 Monate Neuwertentschädigung sollte man den Baustein Exklusiv mit vereinbaren.

Die Leistung Schadenservice Plus (gilt nur für Kaskoleistungen) bindet den VN nicht zwingend auch die VHV-Werkstattbindung zu nutzen, es kommt aber zu einer Leistungskürzung (Details siehe Vertragsbedingungen) falls man diese nicht nutzt.

Für den Geschädigten, der von der VHV auf Haftpflichtbasis entschädigt wird bietet die VHV dem Geschädigten an Ihr "Werkstattnetz" zu nutzen. Da damit Einsparungen für den Versicherer verbunden sind wird jeder Versicherer versuchen dem Geschädigten möglichst schnell von diesem Angebot zu erzählen. Die VHV versucht es z. B. mit Hilfe der Service-Karte. Natürlich bietet die VHV auch einige Bonbons für den Geschädigten an, schließlich soll dieser ja dazu bewegt werden das Angebot zu nutzen.

Ergänzend noch der Hinweis, dass der "kostenlose Werkstattwagen" bei Kaskoschäden nicht ohnehin bezahlt wird, sondern nur über solche Bausteine wie Schadenservice Plus. Einige Versicherer bieten das aber auch als Kann-Option im Schadenfall an, ohne mehr oder weniger fest daran gebunden zu sein.

Richtig,ich meine bei mir wären es 300.- gewesen,wenn ich trotz Nachlaß Werkstattbindung eine BMW Werkstatt aufsuchen würde

Man könnte auch noch eine Gegenrechnung machen indem man die Selbstbeteiligung in der VK um 300.- runtersetzt

Ich bin schon etliche Jahre bei der VHV.Ist nicht die günstigste,aber ich habe noch einen Ansprechpartner vor Ort.Zur Schadensregelung kann ich nichts sagen,habe ich noch nie in Anspruch genommen

Die VHV hat aber 1.06.12 neue Einstufungen für Neuverträge eingeführt. Da muß man den Beitrag und die Leistungen schon ganz genau vergleichen.

am 11. Juni 2012 um 20:41

Richtig, die neue Schadenrückstufungstabelle ist schlechter als die alte, aber die Versicherer stellen im Moment nach und nach alle auf die neue um. Je nachdem bei welchem SFR man gerade ist kann dass schon eine Rolle spielen.

Dennoch die Vertragsbedingungen der VHV sind in etlichen Punkten besser als die vieler anderer Versicherer.

Für den Leistungsumfang sind sie im Vergleich zu anderen Versicherern häufig günstig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen