Vetctra C 2004 Airbag deaktivieren?

Opel Vectra C

Hallo.

Ich würde gerne wissen, wie man den Beifahrerairbag deaktivieren kann.

Bei Opel kann man das System ja nicht manuell abschalten und ist quasi gezwungen einen Kindersits bzw. eine Babyschale von Opel zu kaufen.

Die originale Schale von Opel hat einen Sender eingebaut, der vom Auto erkannt wird und daruafhin den Airbag selbstständig deaktiviert.

Da ich keinen Opel-Kindersaitz habe und auch keinen kaufen will/werde, würde ich gerne wissen, ob es eine alternative gibt.

Kann man irgendwie das vorahden sein des Opel-Sitzes simulieren? Hab bereits bei Ebay gesucht aber nichts gefunden.

Der Beifahrersitz hat ja einen "totmann"-Schalter.. kann man den möglicherweise Trennen und zwischen die Leitung einen Schalter platzieren ?
(Wenn niemand auf dem Sitz sitzt, löst der Airbag ja auch nicht aus)

Gibts ne Lösung ?

Danke..

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von x world one


Ist auch ein deaktivieren via Tech2 im Airbagsteuergerät nicht möglich?
Das geht zb bei anderen Automarken auch.

Es reicht ja der Beifahrerairbag, der Seitenairbag geht doch eh bis hinten durch oder?

Nein, der Seitenairbag ist im Sitz integriert. Was Du meinst ist der Windowbag. Beifahrerairbag und Seitenairbag können tödlich für Kinder im Kindersitz sein, der Windowbag ist harmloser.

Zitat:

Original geschrieben von x world one


Ist auch ein deaktivieren via Tech2 im Airbagsteuergerät nicht möglich?
Das geht zb bei anderen Automarken auch.

Die angestrebte Lösung sollte

a) sicher sein

b) auch beim Weiterverkauf des Fahrzeugs klare Verhältnisse stehen lassen (keine Schilder mit der Aufschrift "Sidebag"/"Airbag" wenn diese nicht funktionieren!)

c) ordentlich ausgeführt werden

Die einzige hier die das bis jetzt erfüllt ist der Original-Kindersitz mit Kindersitzerkennung.

MfG BlackTM

Ich finde das ein Kind nach hinten gehört, ein Kind das neben einem sitzt lenkt den Fahrer 100% mehr ab als ein Kind auf dem Rücksitz.
Was will der Fahrer auch machen wenn z.B. ein Spielzeug in den Fußraum gefallen ist und das Kind vorne sitzt??
Aufheben als Fahrer??
Und die Mama braucht auch nicht Händchenhalten während der fahrt. D)

Zitat:

Original geschrieben von x world one


Ist auch ein deaktivieren via Tech2 im Airbagsteuergerät nicht möglich?
Rechtslage

Ist ein Airbag Bestandteil der Betriebserlaubnis im Sinne von §19 I StVZO des Fahrzeuges, so erlischt beim Ausbau oder der Deaktivierung selbige.

Weiterführende Informationen

Der Gesetzgeber hat jedoch keinen Einwand gegen den Ausbau oder die Deaktivierung eines Airbags, wenn:

I Betriebserlaubnis umfasst ebenfalls das Modell ohne Airbag
Wurde die Betriebserlaubnis für das Modell auch ohne Airbag erteilt, d.h. die geltenden Bestimmungen und Richtlinien über das Crashverhalten werden erfüllt. Beispiel Opel Astra F: Bis zum MJ1995 ist der Betrieb auch ohne Airbag möglich.

oder

II Der Hersteller erteilt der Prüfinstitution eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hier gilt das Augenmerk besonders auf der Thematik Gurtstraffer und Lenksäule (Fahrer). Sind Gurtkraftbegrenzer verbaut müssen zwingend Airbags an Bord sein. Sonst landet man bei einem Crash im Amaturenbrett. Auch muss die Lenksäule entsprechende Sollbruchstellen für den Betrieb ohne Airbag aufweisen.

Kein mir bekannter Hersteller würde eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.

Rechtswidrigkeit von Eintragungen nach §21

Sollte ein Sachverständiger ohne sich auf einen der beiden Punkte zu beziehen eine Eintragung vornehmen, so ist das Gutachten nichtig.

Zitat:

Es reicht ja der Beifahrerairbag, der Seitenairbag geht doch eh bis hinten durch oder?

Der Seitenairbag ist in der Lehne der Vordersitze integriert. Der über die gesamte Fahrgastraum wirkende Airbag ist der Kopfairbag. Dieser verläuft von A bis C-Säule.

Zitat:

Original geschrieben von BjÖRRn


Mein Kind, 3 Wochen alt, hat Atemprobleme .. und ich bzw. meine Frau müssen schonmal alleine damit unterwegs sein.

Mit dieser Haltung bist Du leider ein potentieller Kandidat für den §315c StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs". Als Fahrzeugführer obligt Euch einzig und alleine die Überwachung des Straßenverkehrs und der StVO. Alles andere hat in dem Moment zurückzutreten. Kommt es zu einer konkreten Gefährung Dritter wenn Euch euer Kind ablenkt, so handelt Ihr grob verkehrswidrig und rücksichtslos, erfüllt also den objektiven Tatbestand des §315c StGB. Das ist in meinen Augen alles andere als lustig.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von FASTFWD


Mit dieser Haltung bist Du leider ein potentieller Kandidat für den §315c StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs". Als Fahrzeugführer obligt Euch einzig und alleine die Überwachung des Straßenverkehrs und der StVO. Alles andere hat in dem Moment zurückzutreten. Kommt es zu einer konkreten Gefährung Dritter wenn Euch euer Kind ablenkt, so handelt Ihr grob verkehrswidrig und rücksichtslos, erfüllt also den objektiven Tatbestand des §315c StGB.

Nein, nein.

Der 315c greift nur bei Alkohol/Drogen oder bei den dort aufgeführten Beispielen (z.B. Überholen) --- ist man einfach nur abgelenkt beim Fahren, dann kommt er nicht in Betracht.

Deine weiteren Ausführungen (insbes. zur ABE) klingen aber recht plausibel.

Ebenfalls kann ich mich nur dem allgemeinen Tenor anschließen: Kinder gehören auf den Rücksitz!

Eine Lösung für das Problem wäre auch, wenn man das Körbchen vorwärts(wenn es die Bedienungsanleitung zulässt) festschnallt. Gibt's eigentlich sowas?

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Der 315c greift nur bei Alkohol/Drogen oder bei den dort aufgeführten Beispielen (z.B. Überholen) --- ist man einfach nur abgelenkt beim Fahren, dann kommt er nicht in Betracht.

Nicht ganz. Es liegt, kommt es (beinahe) zum Unfall (= konkrete Gefährdung von Leib & Leben oder fremden Eigentum), eine sogenannte Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination gemäß §315c I Nr. 2 i.V.m. III Ne. 2 vor. Natürlich nur unter der Annahme, dass die Gefährdung durch den 315c I 2 a-e (was in der Praxis sehr, sehr wahrscheinlich ist) zustande gekommen ist. Die Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination ist leider sogut wie nicht nachweisbar (315c I i.V.m. III 1).

Ich habe übrigens auch schon Strafbefehle gesehen für durchdrehende Räder + Unter-/Übersteuern im Kreuzungsbereich ("konkrete Gefährdung von Fußgängern"😉. Ob soetwas einer genauen Prüfung standhält ist natürlich fraglich...

Zitat:

Original geschrieben von Wallikroete


Eine Lösung für das Problem wäre auch, wenn man das Körbchen vorwärts(wenn es die Bedienungsanleitung zulässt) festschnallt. Gibt's eigentlich sowas?

Du kennst Dich aber nicht mit der Anatomie bei Kleinkindern aus. Bei einem Frontalaufprall wäre die Muskulator und der Knochenbau eines Säuglings nicht in der Lage, den Kopf vernüftig zurückzuhalten. Über die Folgen brauche ich hier nicht zu sprechen.

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM


Die angestrebte Lösung sollte
a) sicher sein
b) auch beim Weiterverkauf des Fahrzeugs klare Verhältnisse stehen lassen (keine Schilder mit der Aufschrift "Sidebag"/"Airbag" wenn diese nicht funktionieren!)
c) ordentlich ausgeführt werden

Die einzige hier die das bis jetzt erfüllt ist der Original-Kindersitz mit Kindersitzerkennung.

MfG BlackTM

Hast ja recht. Bin nur durch meinen Passat drauf gekommen wo dies so gehandhabt wurde. Das Facelift hatte dann im Handschuhfach einen Schlüsselschalter der das Bit im Steuergerät setzte.

Evtl. kannst du mir aber folgende Fragen beantworten:
1. Wo genau sieht man ob die Kindersitzerkennung vorhanden ist?
2. Könnte man den Sensor nachrüsten beim FOH?

Baby auf Beifahrersitz

Zitat:

Original geschrieben von FASTFWD



... Kommt es zu einer konkreten Gefährung Dritter wenn Euch euer Kind ablenkt, so handelt Ihr grob verkehrswidrig und rücksichtslos, erfüllt also den objektiven Tatbestand des §315c StGB. Das ist in meinen Augen alles andere als lustig.

Das ist ungefähr das gleiche wie Amradiorumspielen, Nachzigarettensuchen und Bonbondoseöffnen, oder?

Ich finde ein schreiendes Kind auf dem Beifahrersitz verkehrssicherheitsmäßig auch höchst bedenklich, JEDOCH ist mit einem einzigen Handgriff (Schnuller wieder rein, Decke wieder aus dem Gesicht ziehen, ...) schnell die nächste viertel Stunde Babyzufriedenheit (und damit Fahrerentspannung) gewährleistet.

Einmal Schnuller rein ist lange nicht so kritisch wie im Handschuhfach nach der nächsten CD zu fummeln. Für das eine wird man gelyncht, nach dem anderen fragt erst keiner ..

Deine Antwort
Ähnliche Themen