verzweilung ist das noch zu fassen führerschein entzogen
hallo erstmal
durch rum schauen bin ich auf diese seite gelandet ;-) und hab da direkt mal eine geschichte und fragen dazu
wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte oder jemand sich gut mit dem verkehrsgesetz aus kennt!?
folgendes vor ca 1 1/2 monaten hatte wir die polizei im haus stehe und verlangte von meinen freund den führerschein.. grund er wollte angeblich seine ex-frau über den haufen fahren "häää" dumm schauend und unter protest mußte er seinen führerschein doch abgeben .. dazu gibs zwar ne lange vorgeschichte aber ich versuche mich kurz zu halten ..
nach einen treffen mit seiner ex-frau bei caritas wo es wegen den gemeinsamen kindern ging wurde er erst beschimpft und verfolgt von ihr bis er am auto war und weg führ ,danach muß seine ex-frau zur polizei gegangen sein heulend und zitternd und brachte zur aussage das er sie genötigt hätte und mit dem auto auf sie los führ mit einem sprung zur seite konnte sie sich wohl noch retten ..(es gibt nur einen hacken diese str ist eine einbahn str also hätte er in die einbahn str reinfahren müssen !dann soll er auf sie zugefahren sein und mit beiden vorderrädern auf dem bürgersteig gestanden haben was auch nicht geht sonst wäre er in ein haus gerast heißt wir hätten einen extremen frontalschaden am auto da ein haus an der stelle steht zu dem kann man mit vollgas keinen hohen bürgersteig auffahren wenn zu dem davor parkende autos stehen oder sehe ich das falsch???? )
haben von der str fotos gemacht der unser anwalt auch ans amtsgericht gesendet hat nun karm gestern ein brief vom landesgericht der führerschein bleibt weg .. in der ganzen sache wurde er kein mal angehört konnte keine aussage tätigen nur weil man ihr glaub .. es gab auch keinen zeugen ect .. wir familie freunde verstehen die welt nicht mehr ..
ist das alles so rechtlich in der zeit war ich auch schwanger hatte schwangerschaftsdiabetes und hätte arztgänge machen müssen was sie alles wüßte, er verliehrt vielleicht seine arbeit weil bus und bahn kein pünktliches ankommen zur arbeit zu lassen ..
was können wir tuen machen oder kennt nich jemand aus der tips gegeben könnte..
wäre für jede art von antwort dankbar ..
mfg
MissSpeedy
Beste Antwort im Thema
Wenn Ihr die Sache bereits einem Anwalt übergeben habt, nehme ich an, dass dieser alle angemessenen Rechtsmittel ausgeschöpft haben wird.
Welche Tips erwartest Du also von Mitgliedern eines Auto-Forums?
Außer Mitleid (wenn überhaupt) wird es wohl nicht viel geben...
Aber evtl. gibt es eine Lehre die Dein Freund aus der Geschichte ziehen könnte und die auch im Straßenverkehr anwendbar ist:
Offenbar ist eine Sorgerechtsfrage o.Ä. nach einem Klärungs-Termin so weit eskaliert, dass die ex-Frau Deines Freundes zur Polizei ging weil sie sich bedroht fühlte.
Ich will jetzt überhaupt nicht wertend fragen: "Wer hat angefangen, wer war im Recht, wer aggressiv, etc..."
Aber vor diesem Hintergrund würde ein klug agierender Mensch wissen, dass es sich immer auszahlt, in einer strittigen Situation de-eskalierend aufzutreten. -D.h. einen Schritt zurücktreten, sich überlegen:
- "Worum geht es auf der sachlichen Ebene?"
- "Welche Probleme habe ich auf der Beziehungsebene und wie kann ich diese verringern oder lösen?"
- "Wie kann ich das Problem auf der Sachebene so angehen, dass beide Partner mit der Lösung leben können, oder gibt es unüberwindbare Differenzen, die nur mit Schlichtung durch einen dritten zu klären sind?"
D.h. die Lehre, die hier zu lernen ist und auch im Straßenverkehr anwendbar ist:
Es geht niemals bloß darum "Recht" zu haben. Das ist die Betrachtungsweise von Menschen bis etwa zum Grundschulalter (das ist jetzt eine Wertung die ich mir nicht verkneifen konnte😉).
Sondern es geht stets darum, die für alle beteiligten Parteien optimalste Lösung zu erreichen, d.h. lösungsorientiert vorgehen ist immer Trumpf. In neudeutsch hat sich in diesem Zusammenhang der Ausdruck "Win-Win-Situation" durchgesetzt, denn eine Lösung bei der einer nur verliert und der andere nur gewinnt funktioniert eigentlich nie (die Kunst dabei ist natürlich, trotzdem möglichst wenig eigenen Verhandlungsspielraum zu verschenken).
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Unter der Vorraussagung, dass die Geschichte so passiert ist, wie geschildert (deshalb das oder) dann gab es einen Rechtsverstoss der Verwaltung oder der Polizei, und dagegen könnte man dann klagen. Denn der Führerschein darf hier erst nach einem Urteil durch ein Gericht oder einem Aktenbeschluss eingesackt werden, das heißt : Dem Beschuldigten müsste ein Bescheid überreicht worden sein!
Kester, das ist schlicht un ergreifend unrichtig!
Zitat:
Denn eine Straftat in Planung würde das entziehen des Führerscheins bei wirklich böser Absicht nicht verhindern. Und damit fehlt ... schon 4 Stunden später die akute Gefahr (im Verzug)
Auch das ist nicht richtig. Gerade bei Beschlagnahmen von Führerscheinen wird bundesweit die Gefahr im Verzuge sehr, sehr großzügig ausgelegt. Denn der § 69 StG und auch 111 a StPO legen ja Regelbeispiele fest. Und so kommt es ständig vor, dass erst Stunden nach einer Tat durch die Polizei der FS beschlagnahmt wird. In aller Regel geschieht dieses bei Fällen vom Unerlaubten Entfernen vom Unfallort.
Zitat:
akut heißt ...
...was? Wir reden von gefahr im Verzuge was die Beschlagnahme des Führerscheins aufgrund der Voraussetzungen der §§ 69 StGB und 111 a StPO. Es wird hier nicht von einer Beschlagnahme aus Gründen der Prävention gesprochen! Eine FS-Beschlagnahme aus präventiven Gründen ist rechtlich nicht zulässig; da es sich dabei um kein geeignetes Mittel handelt!
Zitat:
ABER ... um wieder auf den Anfang meines ursprünglichen Postings zurückzukommen ... ICH bin mir sicher, dass uns (und vielleicht auch der TE) wichtige Informationen fehlen.
Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Ich denke hier über subjektive Empfindzúngen und vor allem "Troll-Alarm" nach!
Zitat:
MFG Kester
Immer wieder nett, sich mit Dir auseinanderzusetzen. Reiche mal ein Bier rüber!
MfG
Jens
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Auch das ist nicht richtig. Gerade bei Beschlagnahmen von Führerscheinen wird bundesweit die Gefahr im Verzuge sehr, sehr großzügig ausgelegt. Denn der § 69 StG und auch 111 a StPO legen ja Regelbeispiele fest. Und so kommt es ständig vor, dass erst Stunden nach einer Tat durch die Polizei der FS beschlagnahmt wird. In aller Regel geschieht dieses bei Fällen vom Unerlaubten Entfernen vom Unfallort.
Und das ist regelmäßig schon ab einem Fremdschaden in Höhe von 1.200-1.500 € möglich. Es sollte sich also jeder gut überlegen, ob dieser kleine Kratzer da nicht doch wert ist, abzuwarten oder die Polizei zu rufen. Es dürfte hier nicht unbekannt sein, wie schnell diese Grenze erreicht ist.
@winjen66
Präventiv geht schon. Und zwar zur Eigentumssicherung 😁😉
Ich würde sagen, das Thema hier hat sich totgelaufen. So lange der TE nur Halbwahrheiten kennt oder mit keinen weiteren Tatsachen rüberkommt, können wir noch so viel darüber spekulieren. Und Rechtsfragen sollten nicht spekulativ beantwortet werden. Das wird dann aber wieder verallgemeinert was auch wieder nicht sein sollte, da jeder Fall ein Einzelfall ist.
Zitat:
Original geschrieben von teddy3
Präventiv geht schon. Und zwar zur Eigentumssicherung 😁😉
Erbsenzähler.......😉 Aber Du weisst genau, was ich meine. Mit der Beschlagnahme eines FS kann man keine künftigen Straftaten verhindern.......aber schön, mal jemanden zu lesen, der auch in der Materie steckt. Nur mit Kester diskutiere ich gern.........😁
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Nur mit Kester diskutiere ich gern.........😁
Es sei dir gegönnt.
Allerdings muss ich sagen, ich hab die Diskussionen tagtäglich da draußen. Da fällt es mir hier im Forum leicht, manchmal nix zu schreiben, wo ich gerne was richtigstellen würde. Aber jetzt weiß ich wenigstens, wer hier ebenfalls vom Fach ist 🙂
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Moin,
Wintjen, sehe ich anders. Denn akut und Gefahr im Verzug ist zeitlich kurzfristig zu sehen. Nur hier hat das Beschlagnahmen des FS einen tieferen Sinn, denn es unterbindet eine Spontantat. Nach X Stunden oder mehreren Tagen macht das keinen Sinn mehr, weil die Spontanität weg ist und die Straftat einer Planung unterliegen täte. In dem Fall würde sich ein potentieller Täter nicht dadurch abhalten lassen, das der FS nicht mehr in der Tasche ist.
Wie du sagst ... es wird großzügig ausgelegt ... aber richtig oder zielführend ist das in dieser Form dann nicht mehr zwingend, und ich, meine Schwester (Juristin im Referendariat) und mein befreundeter Anwalt sehen da gute Chancen gegen anzugehen. Wie gesagt ... nur unter der Maßgabe, dass sich eine Story so und nicht anders abspielt und weitere Aspekte hinzukommen.
MFG Kester
P.S. Ich mag gar kein Bier 😁
Okay.. war wohl ein Troll... aber eine Frage habe ich da noch....
Angenommen, die Geschichte stimmt und die Ex Frau des Beschuldigten hat sich das ganze nur ausgedacht.
Wer kommt eigentlich dann für den Vermögensschaden auf, der ihm entstanden sein dürfte?
Also....Ersatz fürs Auto durch Bus und Bahn, eventueller Job Verlust ( wir alle wissen, dass die Bahn SEEEEEEEEEHR unzuverlässig ist und es sich manchmal nicht umgehen lässt deshalb zu spät zu kommen, egal, was man tut.) und all die anderen Scherzchen, die dann mit sich kommen?
Nochmal Kester:
In dem hier geschilderten Fall geht es nicht daum, den Führerschein zu beschlagnahmen, um damit das künftige Begehen einer Straftat zu verhindern.
Es geht einfach darum, dass Ermittlungen ergeben haben, dass sich der Beschuldigte einer Katalogstraftat aus § 69 StGB schuldig gemacht hat.
Und allein aus diesem Grunde erfolgt zeitnah nach Bekanntwerden des Ermittlungsergebnisses die Beschlagnahme des FS gem. § 111 a StPO.
Gänzlich legal, gänzlich legitim und zudem gängige Praxis.
Somit kann dagegen zwar geklagt werden - allerdings nicht gegen die Behörden. Einzige Chance ist, dass die Ehefrau der falschen Verdächtigung überführt wird.
Allein in diesem Fall gibt es Aussicht auf Erfolg - und sie wäre dann auch klagbar wegen möglicher Regressansprüche.
Ansonsten gibt es keinerlei Chancen, irgendwas Richtung Regress zu erreichen.
Nichts gegen Deine Ver-/Bekannten Kester; allerdings ist nicht jeder Jurist auch Straf(verfahrens)rechtler. Denn die von mir geschilderte Verfahrensweise ist unstreitig eindeutig rechtswirksam und legitim! Da frag sicherheitshalber nochmal genau nach!
Moin,
Wer sagt denn, dass eine Klage auf Schadensersatz angestrebt werden muss 😉 Wobei sich das durchaus ergeben kann. Sondern schlicht auf Herausgabe des FS !
Das ist eine Verwaltungsklage, gegen eine Verwaltungsentscheidung. Denn diese kann aus "Gewohnheit" oder weil noch niemand dagegen angegangen ist zwar durchgeführt werden, aber muss trotzdem nicht in jedem Fall Rechtens sein.
Denn nur aufgrund einer ggf. befangenen Aussage ... ist diese Entscheidung nicht zwingend legitim. Das wäre dann im Einzelfall ggf. vor Gericht zu klären. Allerdings erfolgt diese Prüfung HOFFENTLICH in den meisten Fällen vorher !
Meine Schwester macht übrigens gerade sowas und findet diesen Fall so wie geschildert (!) lächerlich. Es müssen Infos fehlen, oder es ist so nicht passiert.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Es müssen Infos fehlen, oder es ist so nicht passiert.MFG Kester
Da gebe ich Dir völlig Recht!
Da die TE'in sage und schreibe einen Beitrag hat und zudem erhebliche Zweifel an der Darstellung bestehen, bin ich dafür, diesen Thread zu schließen und werde mal auf Mod-Alarm drücken!
Jetzt sind wir glatt beim Familengericht von Babara Salesch angekommen.........
*lächel* ja es ist wirklich kindisch alles wollte einfach nur was klar stellen ..
gruss schnecke01
Hallo schnecke01,
sorry aber dies gehört nun wirklich nicht hierher.
Deswegen wurde Dein Beitrag von mir gelöscht.
Ich darf euch doch bitten beim Thema zu bleiben.
Gruss TAlFUN
MT Moderation