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verzweilung ist das noch zu fassen führerschein entzogen

Themenstarteram 27. Juli 2008 um 11:31

hallo erstmal

durch rum schauen bin ich auf diese seite gelandet ;-) und hab da direkt mal eine geschichte und fragen dazu

wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte oder jemand sich gut mit dem verkehrsgesetz aus kennt!?

folgendes vor ca 1 1/2 monaten hatte wir die polizei im haus stehe und verlangte von meinen freund den führerschein.. grund er wollte angeblich seine ex-frau über den haufen fahren "häää" dumm schauend und unter protest mußte er seinen führerschein doch abgeben .. dazu gibs zwar ne lange vorgeschichte aber ich versuche mich kurz zu halten ..

nach einen treffen mit seiner ex-frau bei caritas wo es wegen den gemeinsamen kindern ging wurde er erst beschimpft und verfolgt von ihr bis er am auto war und weg führ ,danach muß seine ex-frau zur polizei gegangen sein heulend und zitternd und brachte zur aussage das er sie genötigt hätte und mit dem auto auf sie los führ mit einem sprung zur seite konnte sie sich wohl noch retten ..(es gibt nur einen hacken diese str ist eine einbahn str also hätte er in die einbahn str reinfahren müssen !dann soll er auf sie zugefahren sein und mit beiden vorderrädern auf dem bürgersteig gestanden haben was auch nicht geht sonst wäre er in ein haus gerast heißt wir hätten einen extremen frontalschaden am auto da ein haus an der stelle steht zu dem kann man mit vollgas keinen hohen bürgersteig auffahren wenn zu dem davor parkende autos stehen oder sehe ich das falsch???? )

haben von der str fotos gemacht der unser anwalt auch ans amtsgericht gesendet hat nun karm gestern ein brief vom landesgericht der führerschein bleibt weg .. in der ganzen sache wurde er kein mal angehört konnte keine aussage tätigen nur weil man ihr glaub .. es gab auch keinen zeugen ect .. wir familie freunde verstehen die welt nicht mehr ..

ist das alles so rechtlich in der zeit war ich auch schwanger hatte schwangerschaftsdiabetes und hätte arztgänge machen müssen was sie alles wüßte, er verliehrt vielleicht seine arbeit weil bus und bahn kein pünktliches ankommen zur arbeit zu lassen ..

was können wir tuen machen oder kennt nich jemand aus der tips gegeben könnte..

wäre für jede art von antwort dankbar ..

mfg

MissSpeedy

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2008 um 12:01

Wenn Ihr die Sache bereits einem Anwalt übergeben habt, nehme ich an, dass dieser alle angemessenen Rechtsmittel ausgeschöpft haben wird.

 

Welche Tips erwartest Du also von Mitgliedern eines Auto-Forums?

 

Außer Mitleid (wenn überhaupt) wird es wohl nicht viel geben...

 

 

Aber evtl. gibt es eine Lehre die Dein Freund aus der Geschichte ziehen könnte und die auch im Straßenverkehr anwendbar ist:

Offenbar ist eine Sorgerechtsfrage o.Ä. nach einem Klärungs-Termin so weit eskaliert, dass die ex-Frau Deines Freundes zur Polizei ging weil sie sich bedroht fühlte.

Ich will jetzt überhaupt nicht wertend fragen: "Wer hat angefangen, wer war im Recht, wer aggressiv, etc..."

 

Aber vor diesem Hintergrund würde ein klug agierender Mensch wissen, dass es sich immer auszahlt, in einer strittigen Situation de-eskalierend aufzutreten. -D.h. einen Schritt zurücktreten, sich überlegen:

  • "Worum geht es auf der sachlichen Ebene?"
  • "Welche Probleme habe ich auf der Beziehungsebene und wie kann ich diese verringern oder lösen?"

und dann letztlich:

  • "Wie kann ich das Problem auf der Sachebene so angehen, dass beide Partner mit der Lösung leben können, oder gibt es unüberwindbare Differenzen, die nur mit Schlichtung durch einen dritten zu klären sind?"

 

 

D.h. die Lehre, die hier zu lernen ist und auch im Straßenverkehr anwendbar ist:

Es geht niemals bloß darum "Recht" zu haben. Das ist die Betrachtungsweise von Menschen bis etwa zum Grundschulalter (das ist jetzt eine Wertung die ich mir nicht verkneifen konnte;)).

 

Sondern es geht stets darum, die für alle beteiligten Parteien optimalste Lösung zu erreichen, d.h. lösungsorientiert vorgehen ist immer Trumpf. In neudeutsch hat sich in diesem Zusammenhang der Ausdruck "Win-Win-Situation" durchgesetzt, denn eine Lösung bei der einer nur verliert und der andere nur gewinnt funktioniert eigentlich nie (die Kunst dabei ist natürlich, trotzdem möglichst wenig eigenen Verhandlungsspielraum zu verschenken).

 

 

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47 Antworten
am 28. Juli 2008 um 8:25

die polizei darf nach einem "dürfen wir reinkommen?- JA" auch ins haus. fertig. steht nirgendwo, dass das nicht so passiert ist.

zudem, wenn sie den führerschein ohne begründung einziehen ist der erstmal weg. da kann man auch noch so begründen, warum sie es nicht dürfen, das spielt keine rolle

 

wieder mal zu viele hobbysheriffe und -juristen anwesend.

am 28. Juli 2008 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von la merde

wieder mal zu viele hobbysheriffe und -juristen anwesend.

Ich weiß ja nicht, wie Du drauf bist, aber ich für meinen Teil bin seit 25 Jahren Polizeibeamter, mit einem abgeschlossenem Studium und derzeit in leitender Position.

Also bitte mäßige Dich!

am 28. Juli 2008 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Aber : Nicht die Polizei sackt den Führerschein ein, sondern ein Gericht, nachdem es ein Urteil gesprochen hat.

Ach so Kester, das stimmt übrigens nicht. Habe ich oben schonmal erwähnt. Die vorläufe Beschlagnahme des Führerscheines steht der Polizei sehr wohl zu. Unter den Voraussetzungen des § 111 a StPO u.H.a. § 69 StGB. Und zwar immer dann, wenn davon auszugehen ist, dass dem Beschuldigten im weiteren Verfahren durch das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen wird. In diesen Fällen darf auch durch die Polizei bei Gefahr im Verzuge der Führerschein zur Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis (rechtlich richtig heisst es: der Führerschein wird eingezogen, die Fahrerlaubnis wird entzogen!) beschlagnahmt werden.

Rechtlich recht umfangreich - aber im Ergebnis eine sehr einfache und vor allem regelmäßige Maßnahme. Wird ja zum Beispiel bei jeder Trunkenheitsfahrt - wo das Alkotestergebnis eine Straftat wahrscheinlich macht - so durchgeführt. Denn eine Trunkenheitsfahrt ist ein Regelbeispiel aus § 69 StGB.

Munter bleiben

Jens

am 28. Juli 2008 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von MissSpeedy

hallo erstmal

..........

haben von der str fotos gemacht der unser anwalt auch ans amtsgericht gesendet hat nun karm gestern ein brief vom landesgericht der führerschein bleibt weg .. in der ganzen sache wurde er kein mal angehört konnte keine aussage tätigen nur weil man ihr glaub .. es gab auch keinen zeugen ect .. wir familie freunde verstehen die welt nicht mehr ..

ist das alles so rechtlich in der zeit war ich auch schwanger hatte schwangerschaftsdiabetes und hätte arztgänge machen müssen was sie alles wüßte, er verliehrt vielleicht seine arbeit weil bus und bahn kein pünktliches ankommen zur arbeit zu lassen ..

was können wir tuen machen oder kennt nich jemand aus der tips gegeben könnte..

wäre für jede art von antwort dankbar ..

mfg

MissSpeedy

Das generelle Problem ist bei Scheidungssachen, wo es auch noch um Kinder geht, dass in der Regel der Frau geglaubt wird. Steht Aussage gegen Aussage, dann wird normalerweise der Frau geglaubt. Das rührt von einer "besonderen Schutzbedürtigkeit" her.

Ist erschütternd aber war. Die Ex von einem Kollegen hatte hier so ein Zinnober gemacht. Beide hatten gemeinsam in der Firma gearbeitet. Sie ist ausgezogen und hat dann "Krieg" geführt. Sie hat dem Jugendamt erzählt, ihr Mann habe sie bei der Arbeit geschlagen, darauf hin wurde ihm das Sorgerecht für die Kinder entzogen. Der Chef stellte sie dann von der Arbeit frei, da das Betriebsklima mittlerweile stark belastet war. Sie reichte Klage ein und behauptete noch frech, der Chef habe sie auch geschlagen. Im Arbeitsprozess hat sie dann gewonnen, da den Aussagen des Mannes und meines Chefs keine Glaubwürdigkeit geschenkt wurde. Mein Chef ging in die Berufung, es wurden alle 38 Kollegen als Zeugen vor Gericht gehört, mit dem Ergebnis, das mein Chef noch einen fünfstelligen Betrag als Abfindung zahlen mußte, da uns, den Kollegen, auf Grund von "Abhängigkeiten" nur teilweise geglaubt wurde. Als Ergebnis haben wir also gelernt, dass die Aussagen von insgesamt 40 (!) Zeugen weniger wert sind als die Aussage einer Frau, die ihren Mann verlassen hat.

Aus dieser Erfahrung, der "Krieg" ging dann noch weiter,haben wir in der Firma den Glauben an ein gerechtes System lange verloren. Solange keine "unparteiischen Zeugen" da sind oder ein unabhängiges Gutachten erstellt wurde, dass die Aussage der Ex ZWEIFELSFREI als unwahr darstellt, hat Dein Freund die schlechten Karten.

am 28. Juli 2008 um 9:38

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

 

Aus dieser Erfahrung, der "Krieg" ging dann noch weiter,haben wir in der Firma den Glauben an ein gerechtes System lange verloren. Solange keine "unparteiischen Zeugen" da sind oder ein unabhängiges Gutachten erstellt wurde, dass die Aussage der Ex ZWEIFELSFREI als unwahr darstellt, hat Dein Freund die schlechten Karten.

Das widerspricht allerdings dem in Deutschland verfassungsrechtlich manifestierten Grundsatz der Unschuldsvermutung. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten muss in Deutschland einem Angeschuldigten/Beschuldigten und im weiteren Verfahren Angeklagten die Schuld bewiesen werden. Nicht er muss seine Unschuld beweisen.

Dazu gibt es dann noch den Grundsatz: "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten!

Allerdings wird ja auch durch den TE nur der Vorfall so geschildert, wie der Freund ihn ihr geschildert haben wird. Denn die TE'in war bei dem Vorfall ja auch nicht dabei. Von daher ist hier eine objektive Bewertung schlicht unmöglich!

Munter bleiben

Jens

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Ach so Kester, das stimmt übrigens nicht. Habe ich oben schonmal erwähnt. Die vorläufe Beschlagnahme des Führerscheines steht der Polizei sehr wohl zu. Unter den Voraussetzungen des § 111 a StPO u.H.a. § 69 StGB. Und zwar immer dann, wenn davon auszugehen ist, dass dem Beschuldigten im weiteren Verfahren durch das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen wird. In diesen Fällen darf auch durch die Polizei bei Gefahr im Verzuge der Führerschein zur Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis (rechtlich richtig heisst es: der Führerschein wird eingezogen, die Fahrerlaubnis wird entzogen!) beschlagnahmt werden.

Rechtlich recht umfangreich - aber im Ergebnis eine sehr einfache und vor allem regelmäßige Maßnahme. Wird ja zum Beispiel bei jeder Trunkenheitsfahrt - wo das Alkotestergebnis eine Straftat wahrscheinlich macht - so durchgeführt. Denn eine Trunkenheitsfahrt ist ein Regelbeispiel aus § 69 StGB.

Munter bleiben

Jens

Dem ist nichts hinzuzufügen :) Danke Winjen

hier ist der entsprechende Paragraf dazu:

§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) 1Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. 2Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen

1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),

2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),

3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder

4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3) 1Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. 2Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

am 28. Juli 2008 um 12:22

[OT]

Ich möchte nix zur Sache beitragen, ist ja alles schon genannt worden, von manchen sogar richtig. Aber zu den Hobbyjuristen schon:

Hier sind schon einige unterwegs. Da braucht man sich nur so manche Beiträge (auch hier im Thread) durchzulesen, da kann man nur den Kopf schütteln.

Wenn diejenigen, die das Fach nicht gelernt haben oder noch praktizieren, wenigstens die Finger von der Tastatur lassen würden, dann wäre so manchem Fragesteller mehr geholfen, als das Hott und Hü. Der eine sagt so, der andere so.

Muss auch mal gesagt werden (von jemand, der vom Fach ist).

[/OT]

 

Danke an winjen66 für die Richtigstellung.

 

Jetzt kanns weiter gehen :)

am 28. Juli 2008 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von teddy3

[OT]

Wenn diejenigen, die das Fach nicht gelernt haben oder noch praktizieren, wenigstens die Finger von der Tastatur lassen würden, dann wäre so manchem Fragesteller mehr geholfen, als das Hott und Hü.

Und das ist genau das, was mir so manches Mal gehörig auf die Nerven geht. Dazu habe ich neulich schonmal einen Thread erstellt. Sicherlich werde ich hier (und auch andere nicht) eine Rechtsberatung geben; aber fundiertes Rechtswissen kann so manchem weiterhelfen. Und da sollte man dann sein "Auto-Bild-Wissen", "ADAC-Zeitungs-Rechtskenntnisse", u.ä. aussen vor lassen. Oder sich entsprechende schlau machen. Denn im Zeitalter der Neuen Medien ist ja alles möglich!

Munter bleiben

Jens

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Der Chef stellte sie dann von der Arbeit frei, da das Betriebsklima mittlerweile stark belastet war. Sie reichte Klage ein und behauptete noch frech, der Chef habe sie auch geschlagen. Im Arbeitsprozess hat sie dann gewonnen, da den Aussagen des Mannes und meines Chefs keine Glaubwürdigkeit geschenkt wurde. Mein Chef ging in die Berufung, es wurden alle 38 Kollegen als Zeugen vor Gericht gehört, mit dem Ergebnis, das mein Chef noch einen fünfstelligen Betrag als Abfindung zahlen mußte, da uns, den Kollegen, auf Grund von "Abhängigkeiten" nur teilweise geglaubt wurde.

Kostengünstiger wäre es wohl gewesen, sich direkt mit Zahlung einer Abfindung von der Mitarbeiteren zu trennen.

am 28. Juli 2008 um 18:53

hallo.

selbst juristen liegen oft falsch da unsere rechtsprechung in vielen bereichen sehr gummihaft ist. um so abenteuerlicher ist es hier solche fragen zu stellen und auf verwertbare hilfe zu hoffen. ich bin selbst geschieden und weiss zu gut was da abgeht und wie anwælte und gerichte diese sache sehen. so was hat hier eigendlich nichts zu suchen. meine meinung: das thema schliessen.

 

gruss

Moin,

Unter der Vorraussagung, dass die Geschichte so passiert ist, wie geschildert (deshalb das oder) dann gab es einen Rechtsverstoss der Verwaltung oder der Polizei, und dagegen könnte man dann klagen. Denn der Führerschein darf hier erst nach einem Urteil durch ein Gericht oder einem Aktenbeschluss eingesackt werden, das heißt : Dem Beschuldigten müsste ein Bescheid überreicht worden sein!

Denn eine Straftat in Planung würde das entziehen des Führerscheins bei wirklich böser Absicht nicht verhindern. Und damit fehlt ... schon 4 Stunden später die akute Gefahr (im Verzug). (Meinung eines Verkehrsjuristen mit 20 Jahren Erfahrung)

@wintjen, man möge mir verziehen, dass ich nicht JEDE denkbare Möglichkeit im einzelnen aufgezählt habe, dies hielt ich hier für unwesentlich. Denn akut heißt ... eben akut und nicht erst übermorgen. Dies ließe sich an der Stelle auch nicht verhindern, ausser durch eine Inhaftierung des Beschuldigten.

ABER ... um wieder auf den Anfang meines ursprünglichen Postings zurückzukommen ... ICH bin mir sicher, dass uns (und vielleicht auch der TE) wichtige Informationen fehlen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von pappen

Moin,

ihr könnt eigentlich nur eins machen: Einen Anwalt nehmen (habt Ihr ja schon ) und die Gerichtsverhandlung abwarten.

Wenn es so war, wie Du geschildert hast, ist das natürlich ein üble Sache. Denk aber mal andersrum: Wenn es doch anders war, dann gehört der Führerschein wirklich eingezogen, weil er das Auto als "Waffe" benutzt hat.

Und das Gericht (bzw. die Staatsanwaltschaft) kann im Moment nicht wissen, wie es war. Dafür gibt's dann die Verhandlung. Allerdings wundert mich, dass noch keine Anhörung stattgefunden hat. Wird aber noch kommen.

Viel Glück

P.S. Ich les grad im Vorposting: "Klage einreichen". Gegen wen? Gegen die Exfrau wegen Verleumdung bzw. unrechtmäßiger Beschuldigung einer Straftat, Falschaussage. Aber sonst wird schon was kommen. Da bedarf es keiner Klage.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

...ich bin selbst geschieden und weiss zu gut was da abgeht und wie anwælte und gerichte diese sache sehen....

Das, was ich bisher darüber gehört habe - auch von Personen, die mir nahe stehen - steht für mich fest, dass ich mein Geld allein für mich ausgeben werde. Sprich, ich werde so schnell nicht heiraten. Und wenn, dann auch nur mit wasserdichten Verträgen (was wohl nicht wirklich möglich ist) :D Sorry für OT

BTT: Ehrlich gesagt, kann man zum vom TE erstellten Text gar nichts sagen, weil man nur eine Seite als Erzählung kennt. Und Leute mit gesundem Menschenverstand wissen, was über bleibt (oder raus kommt), wenn einer was erzählt, was ihm ein anderer schon erzählt hat.

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

...ich bin selbst geschieden und weiss zu gut was da abgeht und wie anwælte und gerichte diese sache sehen....

Das, was ich bisher darüber gehört habe - auch von Personen, die mir nahe stehen - steht für mich fest, dass ich mein Geld allein für mich ausgeben werde. Sprich, ich werde so schnell nicht heiraten. Und wenn, dann auch nur mit wasserdichten Verträgen (was wohl nicht wirklich möglich ist) :D Sorry für OT

Wenn ich irgendwann mal heiraten werde, ist Scheidung das letzte, an das ich denke ;)

Zitat:

BTT: Ehrlich gesagt, kann man zum vom TE erstellten Text gar nichts sagen, weil man nur eine Seite als Erzählung kennt. Und Leute mit gesundem Menschenverstand wissen, was über bleibt (oder raus kommt), wenn einer was erzählt, was ihm ein anderer schon erzählt hat.

Der TE weiß auch nur das, was sie wissen soll ;)

Aber wieder mal ein Fall, wo sich der TE nach seinem ersten Post verdrückt hat.

Sorry für OT, aber es wurde ohnehin schon alles gesagt, und mehr gibt es zum zweifelhaften Post der TE eh nicht zu sagen.

am 29. Juli 2008 um 7:28

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Aber wieder mal ein Fall, wo sich der TE nach seinem ersten Post verdrückt hat.

Und das stinkt mir jedesmal gewaltig. Aber so sind Trolls eben!

Zitat:

Sorry für OT, aber es wurde ohnehin schon alles gesagt, und mehr gibt es zum zweifelhaften Post der TE eh nicht zu sagen.

Stimmt genau!

Munter bleiben

Jens

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Wenn ich irgendwann mal heiraten werde, ist Scheidung das letzte, an das ich denke ;)

Das wird wohl auch das letzte sein, wenn man verheiratet ist/war :D

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