verzweifle nach Unfall wegen Versicherung

Hallo,

Ich fahre eine E Klasse W211 220CDI BJ.2002

mir ist in Luxemburg auf der Autobahn ein englischer Sattelschlepper in die Seite gefahren.
Ich habe die Polizei angerufen, doch die wollten nicht kommen, weil niemand verletzt war.
Zum glück war der Brummifahrer umgänglich und hat mir alles gegeben was ich brauchte usw.

Dann zu Hause angekommen wollte ich einen Gutachter beauftragen, doch mein Versicherungsvertreter sagte ich dürfte keinesfalls einen eigenen Gutachter holen weil ich sonst ca 1000,- aus meiner Tasche zahlen muss.

Nach einer Woche war der Gutachter meiner Versicherung dann endlich da.
Er ist einmal ums Auto gelaufen und hat Bilder gemacht und fertig keine Hebebühne und nichts...

dann kam das Gutachten:
Reparaturkosten Netto 4.132,- Brutto 4917,-
Wiederbeschaffungswert (Differenzbesteuerung -2,5%) Netto 6.825,- Brutto 7.000,-
Wertminderung: entfällt
Restwert: 4.010,-

Normalerweise kann die Wertminderung doch nicht einfach entfallen oder?

Ich wollte mir den Schaden auszahlen lassen da hab ich mir sagen gelassen ich würde den Netto-Wert der Reparaturkosten erhalten.

Doch dann hatte ich jetzt einen Scheck und einen Brief im Briefkasten seltsamerweise von meiner Versicherung und nicht von der des Unfallgegners.
Das waren nur 2.815,- mit der Begründung wenn ich das Fzg. verkaufe, würde ich ja 4.010,- dafür bekommen und dann hätte ich ja genug um mir das selbe Auto zu kaufen.

Dann habe ich mich bei meinem Versicherungsvertreter beschwert und der meinte nur ich solle mich glücklich schätzen dass das alles so schnell vonstatten ging, weil ich jahrelang auf mein Geld warten müsste wenn ich mich selbst drum gekümmert hätte.

Das kommt mir alles sehr seltsam vor und deswegen wende ich mich an euch.

Schonmal vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bierbobby


Meine Versicherung sollte sich darum kümmern, dass ich mein Geld von der Versicherung des Unfallverursachers bekomme weil das ja im Ausland war.
Was ich auch nicht verstehe ist warum ich überhaupt einen Scheck von MEINER Versicherung bekomme.

Also wohl der letzte Absatz meines Beitrages. Wäre übrigens schön, wenn Du Fragen auch beantwortest. So könnte man eventuell besser antworten.

Dass hier der Kandidat so ziemlich alles falsch gemacht hat, ist nicht richtig. Oder kennt Ihr Euch mit Luxemburger Recht aus (Schadensort!). Da gibt es keine Wertminderung für seine alte Kiste, Gutachterkosten werden nur nach Absprache mit der Versicherung übernommen, Anwaltskosten gar nicht. Nutzungsausfall nur 12,- €/Tag bei erfolgter Reparatur, Mietwagen nur, wenn beruflich darauf angewiesen, Kostenpauschale gibt es nicht.

Gruß
Peter

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Hallo,

zunächst eine Gegenfrage: Wie bist Du selbst versichert? Vollkasko oder Haftpflicht mit sog. Ausland-Schadenschutz? So aus der Schilderung heraus - eigene Versicherung, deren Gutachter - müsste eins der beiden für Dich zutreffen.

Dann ist zwar die Abwicklung mit der eigenen Versicherung möglich und hier rechnerisch korrekt, vermutlich aber nicht das Gutachten. Schau mal nach, ob dort verbindliche Restwertangebote aufgeführt sind, verkaufe denen dann das Auto und hol Dir ein anderes.

Ohne Reparatur bekommst Du tatsächlich nur die Nettobeträge. Dass bei der alten Kiste noch etwas MwSt. im Wiederbeschaffungswert ist, ist ein Witz. Die findest Du normalerweise nur noch von Privat, nicht mehr beim Händler.

Wenn ich mir Deine Werte anschaue, hat Dein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Wo soll dann die Wertminderung sein? Zahlung der Versicherung und Veräußerungserlös geben genau den Wiederbeschaffungswert.

EU-weit ist seit einigen Jahren eine Neuregelung in Kraft: Bei Unfällen im Ausland/mit Ausländern kann der Geschädigte die Unfallregulierung mit einer dt. Versicherung vornehmen. Ich weiß aus der Erinnerung leider nicht, ob diese Versicherung vom HUK-Verband oder der ausländischen Versicherung bestimmt wird. Dann ist die Abwicklung ganz normal, wie bei jedem Unfall in Deutschland mit ausschließlich deutschen Beteiligten. Dass hier Deine eigene Versicherung mit der Regulierung beauftragt wurde, ist vielleicht zulässig, halte ich aber für einen seltenen Zufall.

Gruß
Peter

Kurze Ergänzung: Der Regulierungsbeauftragte wird vom HUK-Verband, Hamburg, Glockengießerwall, bestimmt. Da der Unfall in Luxemburg war, ist für die Entschädigung das dortige Recht anzuwenden.

Das ist aber nur eine Möglichkeit. Alternativ kann man sich auch mit der Versicherung des Unfallgegners auseinandersetzen (viel Spaß damit).

Hallo,

wenn du an dem Unfall schuldlos warst dann verstehe ich nicht, warum du das über deine VK abrechnest.
Warum hast du dir dann keinen Rechtsanwalt genommen, der die Schadenregulierung für dich übernimmt
Sorry, aber viel dümmer kann man kaum handeln, es sei denn, dass vom Unfallverursacher nichts zu holen ist.
Die Abrechnung ist korrekt.
Zusätzlich wirst du aber auch noch zurückgestuft.
Das einzige, was mir noch in den Sinn kommt wäre, dass du von der gegnerischen Versicherung den Rückstufungsschaden einforderst, ob sich der Aufwand dafür aber wirklich lohnt, kann ich nicht beurteilen.
Eine Rückabwicklung der Regulierung durch die VK ist nicht möglich.

Liebe Grüße
Herbert

Wo steht das, das er über die VK abrechnet?? ohne SB???

Grüße

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Meine Versicherung sollte sich darum kümmern, dass ich mein Geld von der Versicherung des Unfallverursachers bekomme weil das ja im Ausland war.
Was ich auch nicht verstehe ist warum ich überhaupt einen Scheck von MEINER Versicherung bekomme.

Ein Scheck über 2815 wäre bei VK aber auch komisch, da die VK ja eine SB haben wird.

Würde mich mal direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen und klären, was da ganu abgerechnet wurde.

Zitat:

Original geschrieben von celica1992


Wo steht das, das er über die VK abrechnet?? ohne SB???
...

Wer geht denn zu seiner eigenen Versicherung und bittet um Schadensregulierung?

Da gehe ich doch wohl eher zu einem Rechtsanwalt.

Und welcher Teil der eigenen Versicherung zahlt denn den Schaden am eigenen Fahrzeug, die KH doch wohl nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken



Zitat:

Original geschrieben von celica1992


Wo steht das, das er über die VK abrechnet?? ohne SB???
...
Wer geht denn zu seiner eigenen Versicherung und bittet um Schadensregulierung?
Da gehe ich doch wohl eher zu einem Rechtsanwalt.
Und welcher Teil der eigenen Versicherung zahlt denn den Schaden am eigenen Fahrzeug, die KH doch wohl nicht.

Ich denke, die Regulierung des Schadens hat weder etwas mit KH noch VK der eigenen Vers. etwas zu tun.

Der HUK Verband bestimmt einen deutschen Versicherer, der die Regulierung übernimmt, in dem Fall war es eben der eigene Versicherer und deshalb wurde mit einem Scheck der eigenen Versicherung der Schaden reguliert.

Zitat:

Original geschrieben von Bierbobby


Meine Versicherung sollte sich darum kümmern, dass ich mein Geld von der Versicherung des Unfallverursachers bekomme weil das ja im Ausland war.
Was ich auch nicht verstehe ist warum ich überhaupt einen Scheck von MEINER Versicherung bekomme.

Also wohl der letzte Absatz meines Beitrages. Wäre übrigens schön, wenn Du Fragen auch beantwortest. So könnte man eventuell besser antworten.

Dass hier der Kandidat so ziemlich alles falsch gemacht hat, ist nicht richtig. Oder kennt Ihr Euch mit Luxemburger Recht aus (Schadensort!). Da gibt es keine Wertminderung für seine alte Kiste, Gutachterkosten werden nur nach Absprache mit der Versicherung übernommen, Anwaltskosten gar nicht. Nutzungsausfall nur 12,- €/Tag bei erfolgter Reparatur, Mietwagen nur, wenn beruflich darauf angewiesen, Kostenpauschale gibt es nicht.

Gruß
Peter

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH



Zitat:

Original geschrieben von Bierbobby


Meine Versicherung sollte sich darum kümmern, dass ich mein Geld von der Versicherung des Unfallverursachers bekomme weil das ja im Ausland war.
Was ich auch nicht verstehe ist warum ich überhaupt einen Scheck von MEINER Versicherung bekomme.
Also wohl der letzte Absatz meines Beitrages. Wäre übrigens schön, wenn Du Fragen auch beantwortest. So könnte man eventuell besser antworten.

Dass hier der Kandidat so ziemlich alles falsch gemacht hat, ist nicht richtig. Oder kennt Ihr Euch mit Luxemburger Recht aus (Schadensort!). Da gibt es keine Wertminderung für seine alte Kiste, Gutachterkosten werden nur nach Absprache mit der Versicherung übernommen, Anwaltskosten gar nicht. Nutzungsausfall nur 12,- €/Tag bei erfolgter Reparatur, Mietwagen nur, wenn beruflich darauf angewiesen, Kostenpauschale gibt es nicht.

Gruß
Peter

Wenn schon ADAC zitiert wird, sollte auch die Quelle genannt werden und damit die volle Information weitergegeben weden.

O.

www.adac.de/.../...C3%BCr%20Auslandsunf%C3%A4lle%20Luxemburg_37958.pdf

Hallo, gilt dies Recht den auch, wenn der Schädiger ein Engländer ist, der nur in Luxemburg gefahren ist??
Oder gelten da die Bedingungen der engl. Versicherung??

Grüße
Klaus

Hallo Klaus,

aus dem ADAC-Link zitiert:

Kann über die Haftungsfrage oder die Schadenshöhe keine Einigung erzielt werden, kann die gegnerische Versicherung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nunmehr nicht nur im Ausland, sondern auch im Wohnsitzland des Geschädigten verklagt werden.

Auch wenn die Schadensabwicklung in Deutschland erfolgt, findet ausländisches Verkehrs- und Schadensersatzrecht Anwendung, meist das Recht des Unfall-Landes, das vom deutschen Recht oft erheblich abweicht (Ausführungen zum luxemburgischen Schadensersatzrecht s.u. III.).

Wegen der rechtlichen Schwierigkeiten bei Auslandsunfällen sollten sich Geschädigte rechtlich beraten und ggfs. anwaltlich vertreten lassen.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von celica1992


Hallo, gilt dies Recht den auch, wenn der Schädiger ein Engländer ist, der nur in Luxemburg gefahren ist??
Oder gelten da die Bedingungen der engl. Versicherung??

Grüße
Klaus

Selbstverständlich gelten die Regelungen des Rechtes des Staates in dem sich das Ereignis abgespielt hat. In Luxemburg wird luxemburgisches Recht und kein englisches oder deutsches Recht angewandt.

Ist doch umgekehrt genau so.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Ist doch umgekehrt genau so.

Alles andere wäre auch Quatsch. In Deutschland kann ja auch nicht jeder Holländer einen Coffeeshop eröffnen und sein Dope verkaufen, nur weil es in Holland legal ist.

Oder fahr mal mit ner Heroinspritze als Deutscher nach Mexico in Urlaub.

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