verzweifle nach Unfall wegen Versicherung

Hallo,

Ich fahre eine E Klasse W211 220CDI BJ.2002

mir ist in Luxemburg auf der Autobahn ein englischer Sattelschlepper in die Seite gefahren.
Ich habe die Polizei angerufen, doch die wollten nicht kommen, weil niemand verletzt war.
Zum glück war der Brummifahrer umgänglich und hat mir alles gegeben was ich brauchte usw.

Dann zu Hause angekommen wollte ich einen Gutachter beauftragen, doch mein Versicherungsvertreter sagte ich dürfte keinesfalls einen eigenen Gutachter holen weil ich sonst ca 1000,- aus meiner Tasche zahlen muss.

Nach einer Woche war der Gutachter meiner Versicherung dann endlich da.
Er ist einmal ums Auto gelaufen und hat Bilder gemacht und fertig keine Hebebühne und nichts...

dann kam das Gutachten:
Reparaturkosten Netto 4.132,- Brutto 4917,-
Wiederbeschaffungswert (Differenzbesteuerung -2,5%) Netto 6.825,- Brutto 7.000,-
Wertminderung: entfällt
Restwert: 4.010,-

Normalerweise kann die Wertminderung doch nicht einfach entfallen oder?

Ich wollte mir den Schaden auszahlen lassen da hab ich mir sagen gelassen ich würde den Netto-Wert der Reparaturkosten erhalten.

Doch dann hatte ich jetzt einen Scheck und einen Brief im Briefkasten seltsamerweise von meiner Versicherung und nicht von der des Unfallgegners.
Das waren nur 2.815,- mit der Begründung wenn ich das Fzg. verkaufe, würde ich ja 4.010,- dafür bekommen und dann hätte ich ja genug um mir das selbe Auto zu kaufen.

Dann habe ich mich bei meinem Versicherungsvertreter beschwert und der meinte nur ich solle mich glücklich schätzen dass das alles so schnell vonstatten ging, weil ich jahrelang auf mein Geld warten müsste wenn ich mich selbst drum gekümmert hätte.

Das kommt mir alles sehr seltsam vor und deswegen wende ich mich an euch.

Schonmal vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bierbobby


Meine Versicherung sollte sich darum kümmern, dass ich mein Geld von der Versicherung des Unfallverursachers bekomme weil das ja im Ausland war.
Was ich auch nicht verstehe ist warum ich überhaupt einen Scheck von MEINER Versicherung bekomme.

Also wohl der letzte Absatz meines Beitrages. Wäre übrigens schön, wenn Du Fragen auch beantwortest. So könnte man eventuell besser antworten.

Dass hier der Kandidat so ziemlich alles falsch gemacht hat, ist nicht richtig. Oder kennt Ihr Euch mit Luxemburger Recht aus (Schadensort!). Da gibt es keine Wertminderung für seine alte Kiste, Gutachterkosten werden nur nach Absprache mit der Versicherung übernommen, Anwaltskosten gar nicht. Nutzungsausfall nur 12,- €/Tag bei erfolgter Reparatur, Mietwagen nur, wenn beruflich darauf angewiesen, Kostenpauschale gibt es nicht.

Gruß
Peter

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Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Selbstverständlich gelten die Regelungen des Rechtes des Staates in dem sich das Ereignis abgespielt hat. In Luxemburg wird luxemburgisches Recht und kein englisches oder deutsches Recht angewandt.

Ist doch umgekehrt genau so.

Wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass im Ausland zwei Fahrzeuge mit jeweils deutschem Kennzeichen in einen Unfall verwickelt sind, findet dann auch das ausländische oder das deutsche Schadensrecht Anwendung? 

Es ist unzweifelhaft, dass beim Verkehrsrecht das ausländische Recht zur Anwendung kommt.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


...
Wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass im Ausland zwei Fahrzeuge mit jeweils deutschem Kennzeichen in einen Unfall verwickelt sind, findet dann auch das ausländische oder das deutsche Schadensrecht Anwendung? 
Es ist unzweifelhaft, dass beim Verkehrsrecht das ausländische Recht zur Anwendung kommt.

Bei einem Auslandsunfall zwischen deutschen, oder in Deutschland ansässigen Personen, gilt das deutsche Schadenersatzrecht.

Zitat:

Wer geht denn zu seiner eigenen Versicherung und bittet um Schadensregulierung?
Da gehe ich doch wohl eher zu einem Rechtsanwalt.

Ich finde den Tipp nicht schlecht.

Fairerweise solltest Du jedoch dazu schreiben, dass der TE den Rechtsanwalt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dann selbst wird zahlen müssen (vor der Bestellung eines Gutachters wurde er ja dankenswerterweise rechtzeitig gewarnt).

Die Abwicklung eines Unfalls im Ausland muss nicht zwingend der gleiche Selbstbedienungsladen wie hier in Deutschland sein.

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