Verwarnungsgeld wegen fälliger HU eines Hängers der nicht genutzt wird
Hallo zusammen.Weiss nicht ob ich hier richtig bin.Wenn nicht, bitte verschieben.
Also zum Thema.Diese Woche schneite vom zuständigen Landratsamt eine Verwarnung mit Verwarngeld/Anhörung ins Haus.Zwei Beamte der Verkehrspolizei haben wohl nachts nicht besseres zu tun gehabt als den Anhänger der auf unserem Grundstück steht mal näher anzu schauen.Dabei stellten die beiden wohl fest, dass unser Hänger keinen Tüv mehr hat.Letzte HU war im Januar fällig.Genauer Wortlaut im Schreiben war folgender:
"Ihnen wird zur Last gelegt, am 19.07.2011 um 00:16 Uhr in "XY-Stadt", XY-Strasse Höhe Hausnummer 1, als Halter des Anhängers xx-xx-123 folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII keineSicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen.Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Wochen über schritten"
Dann folgen noch irgendwelche Paragraphen.Beweismittel waren die Prüfplakette und die Namen der beiden Mitarbeiter der Verkehrspolizei.Verwarngeld 25 Euro.
Mir stellt sich jetzt die Frage.Warum bekomme ich eine Verwarnung wenn der Anhänger mit abgelaufener HU auf meinem Privatgrundstück rumsteht und nicht verwendet wird ausser als Ablage für anfallenden Schrott und kram.Dann wurde im Schreiben das Nachbargrundstück angegeben obwohl der Hänger definitiv auf unserem Grundstück steht.Muss ich sowas verstehen?
Bitte jetzt keine Kommentare alá "steh zu deinen Fehlern und versuch dich nicht rauszupissen" oder ähnliches.Ich möchte einfach nur wissen wie es sein kann das ein Fahrzeug was nicht am Strassenverkehr teilnimmt sondern einfach nur auf dem eigenen Grundstück rumsteht eine HU benötigt.Ist das eine Neuerung oder hatten die Herrn Beamte langeweile und vor lauter Nachtblindheit auch noch die Grundstücke vertauscht.Man hätte Strasse und Hausnummer auch am Schild hinterm Anhänger ablesen können.Aber die Strasse in der der Hänger steht ist nicht die selbe wie im Schrieb angegeben.
Habt Ihr ne Idee?
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Steh doch zu deinen Fehlern 😁
Mal Spaß beiseite... ist der Hänger noch zugelassen? Dann musst du auch die HU einhalten, weil du ja damit fahren KÖNNTEST. So einen Fall hatten wir hier in der Straße mal, da hat die Polizei auch eher zufällig einen Hänger mit abgelaufener HU gesehen und bemängelt, die Sache ging am Ende vor Gericht und dort bekam der Halter gesagt, wenn der Hänger angemeldet ist, muss auch die HU gültig sein, also nach dem Bußgeld entweder erneuern lassen, oder abmelden...
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von eddie83
So komm grad von der HU.Ohne Mängel.Die für hier zuständige Polizei war auch da.Scheinbar wussten die von meinem Hängerproblem.Die meinten ich solle Wiederspruch einlegen weil der Hänger auf Privatgrundstück stand und es dann egal ist ob HU oder nicht.Erst wenn der Hänger im Strassenverkehr abgestellt wird oder Teil nimmt wäre es ein Verstoß.Nicht das Abstellen auf dem Privatgrundstück.Ausserdem meinte er, da die Adresse nicht stimmt wo der Hänger angeblich stehen würde, lässt die Bußgeldstelle wohl eh die Finger davon weil es Unstimmigkeiten gäbe.
Jetzt kann ichs mir raussuchen was Sache ist.
Na, ich bin mir da aufgrund der Einwände von F.Kannenberg vom 31.7, 00:53 (abs. unchristliche, nur im Suff auszuhaltende Uhrzeit) nicht mehr so sicher, habe aber mein Versprechen bzgl. des Nachkartens (also detaillierte Suche im Juris) nicht vergessen, nur leider bis mindestens Mitte kommenden Monats keine Möglichkeit dazu.
Gruß
Achim H.
PS: und es geht wieder von vorn los........😛
Such mal nach
OLG Zweibrücken VM 78 15, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 58 432 sowie 62 386, OLG Koblenz VRS 50 144, Kammergericht NZV 90 362, OLG Koblenz 2 Ss 101/96
Hab nur eins davon verifizieren können, sind offenbar schon älter, aber deswegen ja nicht schlecht. 😁
Und es tut mir fast leid, wollte gar nichts schreiben, vor allem da noch keine 10 Seiten wegen privat und nicht privat und öffentlich und nicht öffentlich...
Was aber nach dem Gesetz und der Rechtssprechung bei der HU absolut nicht interessiert. 😁
Dann ham mir die Polizisten einen Bären aufgebunden.Auch ganz nett von denen.Eigentlich sollten die sowas wissen
Zitat:
Original geschrieben von eddie83
Dann ham mir die Polizisten einen Bären aufgebunden.Auch ganz nett von denen.Eigentlich sollten die sowas wissen
nicht unbedingt..... da zu Recht die Meinung vorherrscht, Odnungswidrikeiten dieser Natur nur im öffentlichen Verkehrsraum begehen zu können. Es macht letztlich vor diesem Hintergrund auch nur so Sinn, da alles andere nicht zu überwachen ist und es noch keine Vorschrift gibt, nach welcher die prüfende Stelle das Prüfergebnis, also die (erfolgreiche) Durchführung dem KBA oder der für das Kennzeichen zuständigen Ordnungsbehörde (i.d.R. Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle) übermitteln müsste.
Einzig die Feststellung erheblichster Mängel, welche die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges nicht nur in Frage stellt, sondern aufhebt, berechtigt die prüfende Stelle zum Abkratzen der alten Plakette und die Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde (so wird es zumindest von der ein oder anderen Prüfstelle gemacht - ich habe mir aber bisher erspart, dafür eine Rechtsgrundlage heraus zu suchen).
Sobald ich wieder in der Lage bin, umfangreich und abschließend zu recherchieren, werde ich hier einen Nachtrag hinterlassen.
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Polizisten wissen auch nicht immer alles.
Die sind ja kein wandelndes Lexikon.
Hier das eine das man so frei im Netz finden kann auf die Schnelle.
http://dejure.org/.../rechtsprechung?...
Die Auflistung der Urteile selbst hab ich mir aus dem VP gezogen. 😁
Interessant an diesem Urteil ist, daß es hier sogar ein Fahrzeug betrifft, das offenbar gar nicht am Verkehr teilnehmen konnte... 😰
Entspricht nicht gerade meinen möglichen Kriterien für Milde vor Recht von Seite 3.
Aber vor Gericht und auf hoher See...
Das Urteil ist etwas älter und es dreht sich vorrangig um AU.
Die ist inzwischen ein "Teil" der HU bzw. keine HU ohne aktuelle AU. Aber es wird auf die HU bezogen.
Und ja ein Anhänger braucht keine AU, ist mir klar.
Moin Moin !
Zitat:
Einzig die Feststellung erheblichster Mängel, welche die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges nicht nur in Frage stellt, sondern aufhebt, berechtigt die prüfende Stelle zum Abkratzen der alten Plakette und die Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde (so wird es zumindest von der ein oder anderen Prüfstelle gemacht - ich habe mir aber bisher erspart, dafür eine Rechtsgrundlage heraus zu suchen).
Ergibt sich aus der Anlage VIII zur StVZO :
""3.1.4.4
Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen (VU), so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen; § 5 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist anzuwenden, ""
MfG Volker
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Ergibt sich aus der Anlage VIII zur StVZO :
THX Volker, so wird meine 2do Liste wieder um einen Punkt kürzer.
Gruß
Achim H.
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Moin Moin !
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Ergibt sich aus der Anlage VIII zur StVZO :Zitat:
Einzig die Feststellung erheblichster Mängel, welche die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges nicht nur in Frage stellt, sondern aufhebt, berechtigt die prüfende Stelle zum Abkratzen der alten Plakette und die Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde (so wird es zumindest von der ein oder anderen Prüfstelle gemacht - ich habe mir aber bisher erspart, dafür eine Rechtsgrundlage heraus zu suchen).
""3.1.4.4
Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen (VU), so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen; § 5 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist anzuwenden, ""MfG Volker
Es wurden ja aber keine Mängel festgstellt sondern lediglich die Versäumte HU geahndet.
Zitat:
Original geschrieben von eddie83
Es wurden ja aber keine Mängel festgstellt sondern lediglich die Versäumte HU geahndet.
@eddi,
das dürfte so weit klar sein, es handelte sich um einen Exkurs in die Richtung "was wäre wenn" bzw. hielt letztlich fest, dass keine Kommunikation zwichen den HU-Stellen und der Zulassungsbehörde stattfindet; die Prüfung, ob ein zugel. Fzg. eine gültige HU hat, ganz einfach nicht existiert.
Ich wollte ich hier nochmal zu Wort melden und ein kurzes Backup geben falls mal einer in die ähnliche Situation geraten sollte.Also die Sache mit der HU ist in den o.g. Paragraphe geregelt.
Da steht vereinfacht gesagt drin, dass jedes Fahrzeug was einer Zulasungpflicht unterliegt (KFZ,Hänger usw.) UND auch zugelassen ist, regelmäßig zur HU vorgeführt werden MUSS.Es spielt dabei keine Rolle ob das Fahrzeug auf Privatgrund oder öffentlichem Parkplatz oder sowas abgestellt ist.Ausnahmen gibt es für den "Normalbürger" keine.Ausser es handelt sich zum Beispiel um ein Fahrzeug der Bundeswehr oder sowas in der Art.Aber sobald es zugelassen ist, muss es zur HU.Ohne Ausnahme.
Hab das mal gegenprüfen lassen.Einzigster Rat vom Fachmann war-entweder HU nicht verpennen oder wenn mans weiss Schilder abnehmen-.Dann ist es nicht erkenntlich ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht und ob es vorgeführt werden muss.
Danke an alle für eure Infos.
Bis zum nächsten mal dann 😉
Zitat:
Original geschrieben von eddie83
Ich wollte ich hier nochmal zu Wort melden und ein kurzes Backup geben falls mal einer in die ähnliche Situation geraten sollte.Also die Sache mit der HU ist in den o.g. Paragraphe geregelt.
Da steht vereinfacht gesagt drin, dass jedes Fahrzeug was einer Zulasungpflicht unterliegt (KFZ,Hänger usw.) UND auch zugelassen ist, regelmäßig zur HU vorgeführt werden MUSS.Es spielt dabei keine Rolle ob das Fahrzeug auf Privatgrund oder öffentlichem Parkplatz oder sowas abgestellt ist.Ausnahmen gibt es für den "Normalbürger" keine.Ausser es handelt sich zum Beispiel um ein Fahrzeug der Bundeswehr oder sowas in der Art.Aber sobald es zugelassen ist, muss es zur HU.Ohne Ausnahme.
Hab das mal gegenprüfen lassen.Einzigster Rat vom Fachmann war-entweder HU nicht verpennen oder wenn mans weiss Schilder abnehmen-.Dann ist es nicht erkenntlich ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht und ob es vorgeführt werden muss.
Danke an alle für eure Infos.
Bis zum nächsten mal dann 😉
In einem TÜV-Infoblatt zu dem Thema steht auch, dass man, wenn im Ausland die HU abläuft, man problemlos die HU machen lassen, sobald man wieder in D ist - theoretisch können das ja Jahre sein...
notting
PS: Backup = Sicherung, aber du wolltest wohl Update = Aktualisierung schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von notting
In einem TÜV-Infoblatt zu dem Thema steht auch, dass man, wenn im Ausland die HU abläuft, man problemlos die HU machen lassen, sobald man wieder in D ist - theoretisch können das ja Jahre sein...Zitat:
Original geschrieben von eddie83
Ich wollte ich hier nochmal zu Wort melden und ein kurzes Backup geben falls mal einer in die ähnliche Situation geraten sollte.Also die Sache mit der HU ist in den o.g. Paragraphe geregelt.
Da steht vereinfacht gesagt drin, dass jedes Fahrzeug was einer Zulasungpflicht unterliegt (KFZ,Hänger usw.) UND auch zugelassen ist, regelmäßig zur HU vorgeführt werden MUSS.Es spielt dabei keine Rolle ob das Fahrzeug auf Privatgrund oder öffentlichem Parkplatz oder sowas abgestellt ist.Ausnahmen gibt es für den "Normalbürger" keine.Ausser es handelt sich zum Beispiel um ein Fahrzeug der Bundeswehr oder sowas in der Art.Aber sobald es zugelassen ist, muss es zur HU.Ohne Ausnahme.
Hab das mal gegenprüfen lassen.Einzigster Rat vom Fachmann war-entweder HU nicht verpennen oder wenn mans weiss Schilder abnehmen-.Dann ist es nicht erkenntlich ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht und ob es vorgeführt werden muss.
Danke an alle für eure Infos.
Bis zum nächsten mal dann 😉notting
PS: Backup = Sicherung, aber du wolltest wohl Update = Aktualisierung schreiben.
Das gilt doch dann aber nur für das nicht EU-Ausland.In der EU ist doch die Regelung überal gleich oder?Oder ist es pauschal so geregelt dass die HU auch im Ausland dann gemacht werden muss und dann auch nur bei anerkannten Stellen?Intressante Frage
PS:Ja sollte Update heissen.Backup gabs vorher am PC 😉
Zitat:
Original geschrieben von eddie83
Das gilt doch dann aber nur für das nicht EU-Ausland.In der EU ist doch die Regelung überal gleich oder?Oder ist es pauschal so geregelt dass die HU auch im Ausland dann gemacht werden muss und dann auch nur bei anerkannten Stellen?Intressante FrageZitat:
Original geschrieben von notting
In einem TÜV-Infoblatt zu dem Thema steht auch, dass man, wenn im Ausland die HU abläuft, man problemlos die HU machen lassen, sobald man wieder in D ist - theoretisch können das ja Jahre sein...
notting
PS: Backup = Sicherung, aber du wolltest wohl Update = Aktualisierung schreiben.
Nein, bzgl. HU kocht auch innerhalb der EU jeder sein eigenes Süppchen und es gelten die Spielregeln des Landes, wo das Fahrzeug zugelassen ist.
notting
moin,
mein Anhänger steht schon jahrelang auf dem Grundstück, aber abgemeldet, bisher hat sich noch keiner bei mir blicken lassen.