Verwarnungsgeld wegen fälliger HU eines Hängers der nicht genutzt wird
Hallo zusammen.Weiss nicht ob ich hier richtig bin.Wenn nicht, bitte verschieben.
Also zum Thema.Diese Woche schneite vom zuständigen Landratsamt eine Verwarnung mit Verwarngeld/Anhörung ins Haus.Zwei Beamte der Verkehrspolizei haben wohl nachts nicht besseres zu tun gehabt als den Anhänger der auf unserem Grundstück steht mal näher anzu schauen.Dabei stellten die beiden wohl fest, dass unser Hänger keinen Tüv mehr hat.Letzte HU war im Januar fällig.Genauer Wortlaut im Schreiben war folgender:
"Ihnen wird zur Last gelegt, am 19.07.2011 um 00:16 Uhr in "XY-Stadt", XY-Strasse Höhe Hausnummer 1, als Halter des Anhängers xx-xx-123 folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII keineSicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen.Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Wochen über schritten"
Dann folgen noch irgendwelche Paragraphen.Beweismittel waren die Prüfplakette und die Namen der beiden Mitarbeiter der Verkehrspolizei.Verwarngeld 25 Euro.
Mir stellt sich jetzt die Frage.Warum bekomme ich eine Verwarnung wenn der Anhänger mit abgelaufener HU auf meinem Privatgrundstück rumsteht und nicht verwendet wird ausser als Ablage für anfallenden Schrott und kram.Dann wurde im Schreiben das Nachbargrundstück angegeben obwohl der Hänger definitiv auf unserem Grundstück steht.Muss ich sowas verstehen?
Bitte jetzt keine Kommentare alá "steh zu deinen Fehlern und versuch dich nicht rauszupissen" oder ähnliches.Ich möchte einfach nur wissen wie es sein kann das ein Fahrzeug was nicht am Strassenverkehr teilnimmt sondern einfach nur auf dem eigenen Grundstück rumsteht eine HU benötigt.Ist das eine Neuerung oder hatten die Herrn Beamte langeweile und vor lauter Nachtblindheit auch noch die Grundstücke vertauscht.Man hätte Strasse und Hausnummer auch am Schild hinterm Anhänger ablesen können.Aber die Strasse in der der Hänger steht ist nicht die selbe wie im Schrieb angegeben.
Habt Ihr ne Idee?
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Steh doch zu deinen Fehlern 😁
Mal Spaß beiseite... ist der Hänger noch zugelassen? Dann musst du auch die HU einhalten, weil du ja damit fahren KÖNNTEST. So einen Fall hatten wir hier in der Straße mal, da hat die Polizei auch eher zufällig einen Hänger mit abgelaufener HU gesehen und bemängelt, die Sache ging am Ende vor Gericht und dort bekam der Halter gesagt, wenn der Hänger angemeldet ist, muss auch die HU gültig sein, also nach dem Bußgeld entweder erneuern lassen, oder abmelden...
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von notting
Hat er aber nicht und hatte es offensichtlich auch nicht vor. Auch wenn ein Fahrzeug steht, können sicherheitstechnisch relevante Mängel auftreten. Deswegen finde ich entweder regelmäßig Steuer/Versicherung/HU zahlen und auf der Straße herumfahren dürfen oder eben alles nicht außer auf dem Privatgrundstück stehen oder bewegt werden völlig ok.
notting
Ich erkläre dir das jetzt letztmalig. Solange er auf seinem vom übrigen Verkehrsraum abgeteilten Grund und Boden steht kann er mit der Kiste machen was er will. Die STVO und ZulassungsVO gilt
FÜR DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wo steht das?Zitat:
Original geschrieben von notting
Heute muss man sogar dem Finanzamt eine Lastschrift-Erlaubnis erteilen, bevor man ein Fahrzeug anmelden darf. Trotzdem geht mir nicht ins Hirn, warum solche Leute nicht schon allein aus finanziellen Gründen (Steuer/Versicherung) in so einem Fall das Ding nicht abmelden.notting
Das mit der Einzugserklärung? U.a. auf den Webseiten div. Zulassungsstellen. Hab das bei meinem Auto erstmals so richtig mitbekommen.
notting
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ich erkläre dir das jetzt letztmalig. Solange er auf seinem vom übrigen Verkehrsraum abgeteilten Grund und Boden steht kann er mit der Kiste machen was er will. Die STVO und ZulassungsVO gilt FÜR DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM .Zitat:
Original geschrieben von notting
Hat er aber nicht und hatte es offensichtlich auch nicht vor. Auch wenn ein Fahrzeug steht, können sicherheitstechnisch relevante Mängel auftreten. Deswegen finde ich entweder regelmäßig Steuer/Versicherung/HU zahlen und auf der Straße herumfahren dürfen oder eben alles nicht außer auf dem Privatgrundstück stehen oder bewegt werden völlig ok.
notting
Das hattest du nie so geschrieben. Mir wurde in der Fahrschule beigebracht, dass wenn ich ohne FS rumgurken will, das Grundstück wirklich abgesperrt sein muss, also nicht nur Hütchen/Kette in der Einfahrt, weil das Grundstück sonst auch öffentlicher Verkehrsraum ist. Du hattest bisher sinngemäß immer "Privatgrundstück ist kein öffentlicher Verkehrsraum" geschrieben, soweit ich das gesehen habe.
notting
Zitat:
Original geschrieben von eddie83
Da fällt mir ein...Wenn ich jetzt mein Oldie abmelde weil ich den allen Schaltjahr nur bewege,muss ich dann nicht irgendwann wieder zur Vollabnahme?Das wär ja dann auch nix auf Dauer.Dann lieber angemeldet lassen und halt die paar Euros Zahlen.Oder?Es müsste ein Benutzerprofil-Kennzeichen geben welches freigeschaltet wird wenn man es benötigt 😉
Das kann man auch vollautomatisiert haben, z. B. Saisonkennzeichen (weiß bloß nicht, ob 1 Tag oder 1 Monat pro Jahr das Minimum ist oder ob's da noch was besseres gibt).
notting
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von notting
Das hattest du nie so geschrieben. Mir wurde in der Fahrschule beigebracht, dass wenn ich ohne FS rumgurken will, das Grundstück wirklich abgesperrt sein muss, also nicht nur Hütchen/Kette in der Einfahrt, weil das Grundstück sonst auch öffentlicher Verkehrsraum ist. Du hattest bisher sinngemäß immer "Privatgrundstück ist kein öffentlicher Verkehrsraum" geschrieben, soweit ich das gesehen habe.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ich erkläre dir das jetzt letztmalig. Solange er auf seinem vom übrigen Verkehrsraum abgeteilten Grund und Boden steht kann er mit der Kiste machen was er will. Die STVO und ZulassungsVO gilt FÜR DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM .
notting
Da haben sie dir ein Fahrschule ein Hütchen aufgebunden.Wenn ich etwas mit Hütchen oder Ketten absperre signalisiere ich damit, daß hier kein öffentlicher Straßenverkehr stattfinden soll. Sieht wieder anders aus, wenn ich dort öffentlichen Verkehr
dulde, dann ist da aber auch keinerlei Absperrung. Kapisto ?🙂
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Da haben sie dir ein Fahrschule ein Hütchen aufgebunden.Wenn ich etwas mit Hütchen oder Ketten absperre signalisiere ich damit, daß hier kein öffentlicher Straßenverkehr stattfinden soll. Sieht wieder anders aus, wenn ich dort öffentlichen Verkehr dulde, dann ist da aber auch keinerlei Absperrung. Kapisto ?🙂Zitat:
Original geschrieben von notting
Das hattest du nie so geschrieben. Mir wurde in der Fahrschule beigebracht, dass wenn ich ohne FS rumgurken will, das Grundstück wirklich abgesperrt sein muss, also nicht nur Hütchen/Kette in der Einfahrt, weil das Grundstück sonst auch öffentlicher Verkehrsraum ist. Du hattest bisher sinngemäß immer "Privatgrundstück ist kein öffentlicher Verkehrsraum" geschrieben, soweit ich das gesehen habe.
notting
*grübel*
Dann haben die das wohl so wg. der Haftung im Fall der Fälle gesagt: Stell dir vor, du fährst eben ohne FS auf einem so abgesperrten Gelände. Soweit ok, aber wenn z. B. ein Kind sich darüber hinwegsetzt, ist das wieder öffentlicher Verkehrsraum oder du bist zumindest voll haftbar, wenn was passiert.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Soweit ich gehört habe, soll das nicht einmal zwischen Auto und Motorrad wechselbar sein. Und wie willst du den Anhänger fahren, wenn du das Kennzeichen deines einzigen Autos an den Anhänger machen müsstest?Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
EDIT: demnächst gibt's ja vielleicht Wechselkennzeichennotting
@notting, die Probleme und Voraussetzungen sind mir duchaus bekannt, ich habe dies nur ergänzend zur Bemerkung "Es müsste ein Benutzerprofil-Kennzeichen geben welches freigeschaltet wird wenn man es benötigt" von Eddi eingefügt.
Daher ist Dein Kommentar obsolet.
Im Schadenfalle haftest du in diesem Falle, es kann sogar ein Strafverfahren geben. Stichwort: Bauer überfährt auf dem Hof mit dem Trecker ein Kind. Das hat aber mit der STVO nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
@notting, die Probleme und Voraussetzungen sind mir duchaus bekannt, ich habe dies nur ergänzend zur Bemerkung "Es müsste ein Benutzerprofil-Kennzeichen geben welches freigeschaltet wird wenn man es benötigt" von Eddi eingefügt.Zitat:
Original geschrieben von notting
Soweit ich gehört habe, soll das nicht einmal zwischen Auto und Motorrad wechselbar sein. Und wie willst du den Anhänger fahren, wenn du das Kennzeichen deines einzigen Autos an den Anhänger machen müsstest?notting
Daher ist Dein Kommentar obsolet.
Ich hatte bei dem Satz spontan an das MT-Benutzerprofil gedacht...
notting
Ich gebe hier mal einen Hinweis zu der Diskussion, ob Privatgrundstück oder öffentlicher Verkehrsraum oder, oder... Wurde nämlich bisher nicht beachtet.
Ein Fahrzeuganhänger - auch ein zugelassener mit gültiger TÜV-Plakette - darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Danach MUSS er also auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Was sagt ihr denn nun?
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Ich gebe hier mal einen Hinweis zu der Diskussion, ob Privatgrundstück oder öffentlicher Verkehrsraum oder, oder... Wurde nämlich bisher nicht beachtet.
Ein Fahrzeuganhänger - auch ein zugelassener mit gültiger TÜV-Plakette - darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Danach MUSS er also auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Was sagt ihr denn nun?
Ja bist Du wah.....ig? Hier wird schon genug geohrfeigt, jetzt das noch. Schade, dass ich den Thread nicht in die Blockliste aufnehmen kann. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Ja bist Du wah.....ig? Hier wird schon genug geohrfeigt, jetzt das noch. Schade, dass ich den Thread nicht in die Blockliste aufnehmen kann. 😁Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Ich gebe hier mal einen Hinweis zu der Diskussion, ob Privatgrundstück oder öffentlicher Verkehrsraum oder, oder... Wurde nämlich bisher nicht beachtet.
Ein Fahrzeuganhänger - auch ein zugelassener mit gültiger TÜV-Plakette - darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Danach MUSS er also auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Was sagt ihr denn nun?
Ist doch aber interessant zu wissen? Kenne Gegenden, da werden die raren Parkplätze mit (Camping-) Anhängern, Firmenwagen, wie z.B. Leichenwagen, LKW usw zugestellt.
Nö. Selbst ein Solo-Anhänger darf beliebig lange im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden - nur halt nicht länger als 14 Tage an demselben Ort. Wenn der - wie im hier vorliegendenden Fall wohl anzunehmen - alle paar Tage bewegt wird, ist alles im grünen Bereich.
Angekuppelt an einen Zugwagen sind theoretisch sogar zwei Jahre ohne Bewegung denkbar. 😁
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö. Selbst ein Solo-Anhänger darf beliebig lange im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden - nur halt nicht länger als 14 Tage an demselben Ort. Wenn der - wie im hier vorliegendenden Fall wohl anzunehmen - alle paar Tage bewegt wird, ist alles im grünen Bereich.
...
Also wenn du meinen Fall meinst,ist das nicht der Fall.Also das mit dem alle paar Tage bewegt werden...
So komm grad von der HU.Ohne Mängel.Die für hier zuständige Polizei war auch da.Scheinbar wussten die von meinem Hängerproblem.Die meinten ich solle Wiederspruch einlegen weil der Hänger auf Privatgrundstück stand und es dann egal ist ob HU oder nicht.Erst wenn der Hänger im Strassenverkehr abgestellt wird oder Teil nimmt wäre es ein Verstoß.Nicht das Abstellen auf dem Privatgrundstück.Ausserdem meinte er, da die Adresse nicht stimmt wo der Hänger angeblich stehen würde, lässt die Bußgeldstelle wohl eh die Finger davon weil es Unstimmigkeiten gäbe.
Jetzt kann ichs mir raussuchen was Sache ist.