Verwarnungsgeld wegen fälliger HU eines Hängers der nicht genutzt wird
Hallo zusammen.Weiss nicht ob ich hier richtig bin.Wenn nicht, bitte verschieben.
Also zum Thema.Diese Woche schneite vom zuständigen Landratsamt eine Verwarnung mit Verwarngeld/Anhörung ins Haus.Zwei Beamte der Verkehrspolizei haben wohl nachts nicht besseres zu tun gehabt als den Anhänger der auf unserem Grundstück steht mal näher anzu schauen.Dabei stellten die beiden wohl fest, dass unser Hänger keinen Tüv mehr hat.Letzte HU war im Januar fällig.Genauer Wortlaut im Schreiben war folgender:
"Ihnen wird zur Last gelegt, am 19.07.2011 um 00:16 Uhr in "XY-Stadt", XY-Strasse Höhe Hausnummer 1, als Halter des Anhängers xx-xx-123 folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII keineSicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen.Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Wochen über schritten"
Dann folgen noch irgendwelche Paragraphen.Beweismittel waren die Prüfplakette und die Namen der beiden Mitarbeiter der Verkehrspolizei.Verwarngeld 25 Euro.
Mir stellt sich jetzt die Frage.Warum bekomme ich eine Verwarnung wenn der Anhänger mit abgelaufener HU auf meinem Privatgrundstück rumsteht und nicht verwendet wird ausser als Ablage für anfallenden Schrott und kram.Dann wurde im Schreiben das Nachbargrundstück angegeben obwohl der Hänger definitiv auf unserem Grundstück steht.Muss ich sowas verstehen?
Bitte jetzt keine Kommentare alá "steh zu deinen Fehlern und versuch dich nicht rauszupissen" oder ähnliches.Ich möchte einfach nur wissen wie es sein kann das ein Fahrzeug was nicht am Strassenverkehr teilnimmt sondern einfach nur auf dem eigenen Grundstück rumsteht eine HU benötigt.Ist das eine Neuerung oder hatten die Herrn Beamte langeweile und vor lauter Nachtblindheit auch noch die Grundstücke vertauscht.Man hätte Strasse und Hausnummer auch am Schild hinterm Anhänger ablesen können.Aber die Strasse in der der Hänger steht ist nicht die selbe wie im Schrieb angegeben.
Habt Ihr ne Idee?
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Steh doch zu deinen Fehlern 😁
Mal Spaß beiseite... ist der Hänger noch zugelassen? Dann musst du auch die HU einhalten, weil du ja damit fahren KÖNNTEST. So einen Fall hatten wir hier in der Straße mal, da hat die Polizei auch eher zufällig einen Hänger mit abgelaufener HU gesehen und bemängelt, die Sache ging am Ende vor Gericht und dort bekam der Halter gesagt, wenn der Hänger angemeldet ist, muss auch die HU gültig sein, also nach dem Bußgeld entweder erneuern lassen, oder abmelden...
93 Antworten
das problem ist das der eimer eben NICHT auf einem privatgrundstück steht. das problem ist nahezu jedem wohnwagenbesitzer bekannt.
steht der wagen auf einem privatgrundstück so muss das ding umfriedet sein. also schranke, zaun etc (schild reicht NICHT!). in diesem falle ist es erstmal uninteresant ob der karren zugelassen ist oder nicht und ob er tüv hat oder nicht. der wagen DARF nicht kontrolliert werden. somit hatsichs.
das theme "ist mein haus und somit privatbesitz" trifft leider nicht zu. ist das "privatgrundstück" befahrbar ist es automatisch teil des öffentlichen verkehrsraum und es gelten die öffentlichen regeln. auto in der garage und tor zu = privatbesitz, garagentor offen (oder in der einfahrt geparkt) = öffentlicher verkehrsraum.
in diesem sinne: umzäunt euern privatbesitz und macht ein tor vorne hin dann kann euch sowohl das ordnungsamt als auch der schutzmann den schuh aufblasen.
@topic
pech gehabt: 25taker zahlen und feddich. ich hab das auch schon durch nur bei mir waren es punkte weil der karren schon ne weile stand. auch das anschliessende verfahren brachte eben genau das oben gepostete raus.
Natürlich schützt der Zaun um deinen Garten nichts, wenn ein Ordnungshüter den Anhänger in deinem Garten sieht und es ahnden will, dann darf er es auch tun, selbst wenn dein Zaun die Berliner Mauer wäre...
Es spielt einfach schlicht keine Rolle wo der Karren steht.
Zitat:
Original geschrieben von Blue1983
Natürlich schützt der Zaun um deinen Garten nichts, wenn ein Ordnungshüter den Anhänger in deinem Garten sieht und es ahnden will, dann darf er es auch tun, selbst wenn dein Zaun die Berliner Mauer wäre...
Es spielt einfach schlicht keine Rolle wo der Karren steht.
Das ist, mit Verlaub, Blödsinn. Nach der Sichtweise dürfte nirgendwo ein Formel 1 Rennen , eine DTM oder sonst was stattfinden. Man stelle sich vor: alles nicht zugelassene Karren ohne Zulassung, HU, Versicherung. Heute schon gedacht ? Kommt so ein netter, übereiftiger und unbedarfter Kollege hat er bei mir drei Jahre Schriftverkehr 😁 Denn es könnte sein, daß der demnächst auf einem Verkehrsübungsplatz steht und allen, die da rumgurken, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis anzeigt. Auf Privatgrund hat die Ordnungsbehörde nur bei Gefahr im Verzuge was zu suchen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das ist, mit Verlaub, Blödsinn. Nach der Sichtweise dürfte nirgendwo ein Formel 1 Rennen , eine DTM oder sonst was stattfinden. Man stelle sich vor: alles nicht zugelassene Karren ohne Zulassung, HU, Versicherung. Heute schon gedacht ? Kommt so ein netter, übereiftiger und unbedarfter Kollege hat er bei mir drei Jahre Schriftverkehr 😁Zitat:
Original geschrieben von Blue1983
Natürlich schützt der Zaun um deinen Garten nichts, wenn ein Ordnungshüter den Anhänger in deinem Garten sieht und es ahnden will, dann darf er es auch tun, selbst wenn dein Zaun die Berliner Mauer wäre...
Es spielt einfach schlicht keine Rolle wo der Karren steht.
Du hast wohl das wichtigste nicht verstanden: Der Anhänger war zugelassen. Für Rennfahrzeuge, die eine aktuell für den Straßenverkehr zugelassen sind, gilt das AFAIK genauso und wenn sie nicht zugelassen sind eben nicht.
Ich persönlich finde es auch ok, dass man wenn man ein Fahrzeug/Anhänger länger nicht braucht, ihn abmelden kann und dann eben in Ruhe gelassen wird (spart auch Steuer/Versicherung).
notting
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Zitat:
Original geschrieben von Blue1983
Natürlich schützt der Zaun um deinen Garten nichts, wenn ein Ordnungshüter den Anhänger in deinem Garten sieht und es ahnden will, dann darf er es auch tun, selbst wenn dein Zaun die Berliner Mauer wäre...
Es spielt einfach schlicht keine Rolle wo der Karren steht.
Manmanman, da treiben sich Menschen auf Foren herum, die mit einem richtig hohen Maß an Selbstsicherheit den größten Blödsinn erzählen, den man sich nur ausdenken kann, und damit die Leute total verunsichern. Wenn der Ordnungshüter an der Gartenmauer vorbei kommt und "etwas ahnden will", hätte er bei mir noch am gleichen Tag eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.. Immer diese Behördensklaven um uns herum, die sich auch von jedem "Ordnungshüter" alles gefallen lassen würden...tssss
Zitat:
Original geschrieben von notting
Du hast wohl das wichtigste nicht verstanden: Der Anhänger war zugelassen. Für Rennfahrzeuge, die eine aktuell für den Straßenverkehr zugelassen sind, gilt das AFAIK genauso und wenn sie nicht zugelassen sind eben nicht.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das ist, mit Verlaub, Blödsinn. Nach der Sichtweise dürfte nirgendwo ein Formel 1 Rennen , eine DTM oder sonst was stattfinden. Man stelle sich vor: alles nicht zugelassene Karren ohne Zulassung, HU, Versicherung. Heute schon gedacht ? Kommt so ein netter, übereiftiger und unbedarfter Kollege hat er bei mir drei Jahre Schriftverkehr 😁
Ich persönlich finde es auch ok, dass man wenn man ein Fahrzeug/Anhänger länger nicht braucht, ihn abmelden kann und dann eben in Ruhe gelassen wird (spart auch Steuer/Versicherung).notting
und? das ordnungsamt/polizei/etc kann vielleicht reinschauen, DARF aber ein umfriedetes grundstück nicht betreten. und somit hatsichs.
klaro wen man das nummernschild mit dem feldstecher erkennen kann dann haste auch auf nem umfriedetem grundstück gelitten.
es geht um das betreten 😉
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Manmanman, da treiben sich Menschen auf Foren herum, die mit einem richtig hohen Maß an Selbstsicherheit den größten Blödsinn erzählen, den man sich nur ausdenken kann, und damit die Leute total verunsichern. Wenn der Ordnungshüter an der Gartenmauer vorbei kommt und "etwas ahnden will", hätte er bei mir noch am gleichen Tag eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.. Immer diese Behördensklaven um uns herum, die sich auch von jedem "Ordnungshüter" alles gefallen lassen würden...tssssZitat:
Original geschrieben von Blue1983
Natürlich schützt der Zaun um deinen Garten nichts, wenn ein Ordnungshüter den Anhänger in deinem Garten sieht und es ahnden will, dann darf er es auch tun, selbst wenn dein Zaun die Berliner Mauer wäre...
Es spielt einfach schlicht keine Rolle wo der Karren steht.
Zeig mir bitte die Stelle in seinem Posting, wo er das geschrieben hat. Er hat nirgends betreten oder so geschrieben. AFAIK:
- Wenn er rechtmäßig wegen was anderem dort ist, es vom Nachbarhaus/Helikopter[1] aus sieht oder so, darf er es verfolgen.
- Wenn eine Anzeige vorliegt (böser Nachbar oder so) kann ich mir mind. vorstellen, dass du ein Briefchen bekommst, in dem nach der letzten HU gefragt wird.
notting
[1] Also wegen sowas werden die wohl nicht extra einen Heli anfordern, aber es gibt ja Routineflüge und sonstige gute Gründe, einen Heli in der Luft zu haben und wenn das nebenbei gesehen werden sollte...
Ich stelle mir mal vergnügt die Schlagzeile inkl. Bild auf der Titelseite der größten deutschen Tageszeitung vor🙂:
"Ordnungsamt zieht Blumenkübel aus dem öffentlichen Verkehr! TÜV abgelaufen! Bußgeld 25 Euro!"
Und das alles nur, weil einer seinen de fakto noch zugelassenen alten Anhänger, den er schon seit 3 Jahren wegen Baufälligkeit ausgemustert hatte, zu einem attraktiven Blumentrog umgebaut und üppig bepflanzt inkl. dem alten Nummernschild auf den Originalrädern aber offensichtlich komplett fahrunfähig in seinen Garten halb eingegraben hat.
BTW, nach meinem Kenntnisstand sind für alle angemeldeten Kfz-Anhänger Steuern fällig, gestaffelt nach dem zul. Gesamtgewicht.
Werden diese Steuern denn nicht nach gewisser Zeit nach der eigentlichen Fälligkeit von der einziehenden Behörde angemahnt?😕
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Ich stelle mir mal vergnügt die Schlagzeile inkl. Bild auf der Titelseite der größten deutschen Tageszeitung vor🙂:"Ordnungsamt zieht Blumenkübel aus dem öffentlichen Verkehr! TÜV abgelaufen! Bußgeld 25 Euro!"
Und das alles nur, weil einer seinen de fakto noch zugelassenen alten Anhänger, den er schon seit 3 Jahren wegen Baufälligkeit ausgemustert hatte, zu einem attraktiven Blumentrog umgebaut und üppig bepflanzt inkl. dem alten Nummernschild auf den Originalrädern aber offensichtlich komplett fahrunfähig in seinen Garten halb eingegraben hat.
BTW, nach meinem Kenntnisstand sind für alle angemeldeten Kfz-Anhänger Steuern fällig, gestaffelt nach dem zul. Gesamtgewicht.
Werden diese Steuern denn nicht nach gewisser Zeit nach der eigentlichen Fälligkeit von der einziehenden Behörde angemahnt?😕
Heute muss man sogar dem Finanzamt eine Lastschrift-Erlaubnis erteilen, bevor man ein Fahrzeug anmelden darf. Trotzdem geht mir nicht ins Hirn, warum solche Leute nicht schon allein aus finanziellen Gründen (Steuer/Versicherung) in so einem Fall das Ding nicht abmelden.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Du hast wohl das wichtigste nicht verstanden: Der Anhänger war zugelassen. Für Rennfahrzeuge, die eine aktuell für den Straßenverkehr zugelassen sind, gilt das AFAIK genauso und wenn sie nicht zugelassen sind eben nicht.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das ist, mit Verlaub, Blödsinn. Nach der Sichtweise dürfte nirgendwo ein Formel 1 Rennen , eine DTM oder sonst was stattfinden. Man stelle sich vor: alles nicht zugelassene Karren ohne Zulassung, HU, Versicherung. Heute schon gedacht ? Kommt so ein netter, übereiftiger und unbedarfter Kollege hat er bei mir drei Jahre Schriftverkehr 😁
Ich persönlich finde es auch ok, dass man wenn man ein Fahrzeug/Anhänger länger nicht braucht, ihn abmelden kann und dann eben in Ruhe gelassen wird (spart auch Steuer/Versicherung).notting
Du hast was nicht verstanden. Es ist vollkommen schnurz, ob der " zugelassen " ist. Das heißt nur, daß er für nichts Steuern und Versicherung zahlt. Solange er auf seiner eigenen Scholle steht kann ihm keiner was. Fährt aber aber auch nur einen Meter im öffentlichen Verkehrsraum, nimmt er wieder am öffentlichen Verkehr teil und hat ein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Trotzdem geht mir nicht ins Hirn, warum solche Leute nicht schon allein aus finanziellen Gründen (Steuer/Versicherung) in so einem Fall das Ding nicht abmelden.
Kann dir doch egal sein.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Du hast was nicht verstanden. Es ist vollkommen schnurz, ob der " zugelassen " ist. Das heißt nur, daß er für nichts Steuern und Versicherung zahlt. Solange er auf seiner eigenen Scholle steht kann ihm keiner was. Fährt aber aber auch nur einen Meter im öffentlichen Verkehrsraum, nimmt er wieder am öffentlichen Verkehr teil und hat ein Problem.Zitat:
Original geschrieben von notting
Du hast wohl das wichtigste nicht verstanden: Der Anhänger war zugelassen. Für Rennfahrzeuge, die eine aktuell für den Straßenverkehr zugelassen sind, gilt das AFAIK genauso und wenn sie nicht zugelassen sind eben nicht.
Ich persönlich finde es auch ok, dass man wenn man ein Fahrzeug/Anhänger länger nicht braucht, ihn abmelden kann und dann eben in Ruhe gelassen wird (spart auch Steuer/Versicherung).notting
Hat er aber nicht und hatte es offensichtlich auch nicht vor. Auch wenn ein Fahrzeug steht, können sicherheitstechnisch relevante Mängel auftreten. Deswegen finde ich entweder regelmäßig Steuer/Versicherung/HU zahlen und auf der Straße herumfahren dürfen oder eben alles nicht außer auf dem Privatgrundstück stehen oder bewegt werden völlig ok.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Heute muss man sogar dem Finanzamt eine Lastschrift-Erlaubnis erteilen, bevor man ein Fahrzeug anmelden darf. Trotzdem geht mir nicht ins Hirn, warum solche Leute nicht schon allein aus finanziellen Gründen (Steuer/Versicherung) in so einem Fall das Ding nicht abmelden.notting
und wo steht das?
Naja ich werde mich mal hier von der Diskussion verabschieden.
Fakt ist: Läuft jemand an deinem umzäunten Garten vorbei und bemerkt anhand der z.B. falschen Farbe der HU plakette, dass deine HU abgelaufen ist, kann es geahndet werden. Über Sinn oder Unsinn wird hier erstmal nicht diskutiert.
Nen DTM Fahrzeug oder nen F1 Bolide ist kein Kennzeichenpflichtiges Fahrzeug und muss somit auch nicht regelmäßig zur HU/SP.
Aber für mich war es das nun.
wir sind hier in der StVZO.
google hilft.
mögliche Ansätze hab ich auf Seite 3 erwähnt.
Mehr gibts eigentlich nicht mehr zu sagen. Kann aber durchaus noch 10 Seiten weitergehen.