Verwarnungsgeld wegen fälliger HU eines Hängers der nicht genutzt wird

Hallo zusammen.Weiss nicht ob ich hier richtig bin.Wenn nicht, bitte verschieben.
Also zum Thema.Diese Woche schneite vom zuständigen Landratsamt eine Verwarnung mit Verwarngeld/Anhörung ins Haus.Zwei Beamte der Verkehrspolizei haben wohl nachts nicht besseres zu tun gehabt als den Anhänger der auf unserem Grundstück steht mal näher anzu schauen.Dabei stellten die beiden wohl fest, dass unser Hänger keinen Tüv mehr hat.Letzte HU war im Januar fällig.Genauer Wortlaut im Schreiben war folgender:
"Ihnen wird zur Last gelegt, am 19.07.2011 um 00:16 Uhr in "XY-Stadt", XY-Strasse Höhe Hausnummer 1, als Halter des Anhängers xx-xx-123 folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII keineSicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen.Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Wochen über schritten"
Dann folgen noch irgendwelche Paragraphen.Beweismittel waren die Prüfplakette und die Namen der beiden Mitarbeiter der Verkehrspolizei.Verwarngeld 25 Euro.
Mir stellt sich jetzt die Frage.Warum bekomme ich eine Verwarnung wenn der Anhänger mit abgelaufener HU auf meinem Privatgrundstück rumsteht und nicht verwendet wird ausser als Ablage für anfallenden Schrott und kram.Dann wurde im Schreiben das Nachbargrundstück angegeben obwohl der Hänger definitiv auf unserem Grundstück steht.Muss ich sowas verstehen?
Bitte jetzt keine Kommentare alá "steh zu deinen Fehlern und versuch dich nicht rauszupissen" oder ähnliches.Ich möchte einfach nur wissen wie es sein kann das ein Fahrzeug was nicht am Strassenverkehr teilnimmt sondern einfach nur auf dem eigenen Grundstück rumsteht eine HU benötigt.Ist das eine Neuerung oder hatten die Herrn Beamte langeweile und vor lauter Nachtblindheit auch noch die Grundstücke vertauscht.Man hätte Strasse und Hausnummer auch am Schild hinterm Anhänger ablesen können.Aber die Strasse in der der Hänger steht ist nicht die selbe wie im Schrieb angegeben.
Habt Ihr ne Idee?

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Steh doch zu deinen Fehlern 😁

Mal Spaß beiseite... ist der Hänger noch zugelassen? Dann musst du auch die HU einhalten, weil du ja damit fahren KÖNNTEST. So einen Fall hatten wir hier in der Straße mal, da hat die Polizei auch eher zufällig einen Hänger mit abgelaufener HU gesehen und bemängelt, die Sache ging am Ende vor Gericht und dort bekam der Halter gesagt, wenn der Hänger angemeldet ist, muss auch die HU gültig sein, also nach dem Bußgeld entweder erneuern lassen, oder abmelden...

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Da wäre wohl eine Bombe die finanziell günstigste Lösung - 
der Hänger hat sich buchstäblich in Luft aufgelöst😁
Da ist man von Amts wegen auch noch nicht drauf gekommen, bei versäumter HU nach einer gewissen Frist den Halter anzuschreiben. Das wäre doch ein Service für all die Garagenleichen😉

@TE
Es wird immer gern auf dem Begriff Privatgrundstück herum geritten, obwohl dies für den ein oder anderen begehbaren Verstoß leider nicht zählt.
Unabhängig vom Verstoß kann man vom Privatgrundstück, also dem Bereich, wo es ggfs. nicht zu einer Verwarnung nach dem BKat kommt, reden bei z.B. abgeschlossenen Garagen, umzäunten Grundstücken usw.
Der Stellplatz vor dem Haus oder die Einfahrt vor der Garage zählen in diesem Fall nicht als "ordnungswidrigkeitenfreie Zone" des Privatgrundstücks.
Anders könnte es sich, so gegensätzlich dies auch klingt, verhalten, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Nach dem Abfallbeseitigungsgesetz oder der Gemeindeordnung usw. ist das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum untersagt und wird nach ein kurzen Frist geahndet. Ahndungsfrei jedoch darf der abgemeldete Pkw z.b. aber auf dem Stellplatz vor dem Haus oder in der Einfahrt zu Garage stehen.
Perversion in Tüten.
Melde also für Deinen Fall den Hänger ab, bis zu ihn wieder brauchst. Fahre dann vor der Wiederzulassung zur HU (ggs. mit "roten" Kennzeichen). Dies ist in jedem Falle billiger, als ständig wiederkehrende Verwarnungen wg. der des überzogenen HU-Termins in Kauf zu nehmen. Der Tipp wurde hier ja schon ähnlich gegeben.
Übrigens würde ich mal darüber nachdenken, warum es zu der von Dir genannten Uhrzeit zu der Verwarnung gekommen ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die verwarnenden Beamten des Nachts so einem "Scheiß" nachgehen, es sei den, irgendein gelangweilter Nachbar hat mal wieder den Oberverdachtschöpfer gemiemt und seinerseits, weil er nichts anderes zu tun hatte, bei den entsprechenden Stellen angerufen.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Warum sucht der TE hier Antworten und nicht bei der mit der Sache befassten Behörde.

Ist mir auch schon lange ein Rätsel. Warum wird das Forum nicht dichtgemacht, dann können sich die Leute ihre Informationen gleich bei den zuständigen Stellen besorgen...🙄

Die STVO gilt für den öffentlichen Verkehrsraum und Privatgelände gehört nun mal nicht dazu, auch wenn das hier einige immer noch nicht begriffen haben. D.h. ich lasse ein Fahrzeug 10 Jahre mit abgelaufener HU stehen und niemanden hat es zu interessieren, auch nicht POK Übereifrig und seinen Kollegen Habkeineahnung.Allerdings ist es richtig, daß bei der Trachtentruppe einige den Unterschied zwischen Privatgelände und öffentlichen Verkehrsraum nicht kennen. Ein Problem bekommst du nur, wenn du wieder auf die öffentliche Straße fährst.Ich würde nichts zahlen, aber das mußt du selber wissen ob du dagegen angehst.

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Da ist man von Amts wegen auch noch nicht drauf gekommen, bei versäumter HU nach einer gewissen Frist den Halter anzuschreiben. Das wäre doch ein Service für all die Garagenleichen😉

Gibt´s doch schon lange!? Als ich vor 15 Jahren mit meinem ersten Fahrzeug beim TÜV war, habe ich kurz nach Ablauf der nächsten 2 Jahre ein Schreiben vom TÜV bekommen, meine HU wäre bald fällig und sie würden sich freuen, wenn ich sie wieder beehren würde. In den letzten 5 Jahren war ich nicht mehr beim TÜV selbst, da stelle ich mein Auto zum Händler und lasse dort alles machen. Sowohl bei BMW als auch bei Opel bekomme ich kurz vor Ablauf de HU ne Erinnerung per Post 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Da ist man von Amts wegen auch noch nicht drauf gekommen, bei versäumter HU nach einer gewissen Frist den Halter anzuschreiben. Das wäre doch ein Service für all die Garagenleichen😉
Gibt´s doch schon lange!? Als ich vor 15 Jahren mit meinem ersten Fahrzeug beim TÜV war, habe ich kurz nach Ablauf der nächsten 2 Jahre ein Schreiben vom TÜV bekommen, meine HU wäre bald fällig und sie würden sich freuen, wenn ich sie wieder beehren würde. In den letzten 5 Jahren war ich nicht mehr beim TÜV selbst, da stelle ich mein Auto zum Händler und lasse dort alles machen. Sowohl bei BMW als auch bei Opel bekomme ich kurz vor Ablauf de HU ne Erinnerung per Post 😉

Amt != HU-Stelle

Ersteres ist eine relativ ernste Sache, letzteres ist lediglich Werbung.

notting

Es gibt aber Gerüchten zufolge Zulassungsstellen die so etwas bei einer Abmeldung sanktionieren bzw. weiterleiten... 😁

Also vorher anonym mal nachfragen und zur Not in nem anderen Landkreis für 5 € mehr abmelden bevor man evtl. noch Punkte bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Es gibt aber Gerüchten zufolge Zulassungsstellen die so etwas bei einer Abmeldung sanktionieren bzw. weiterleiten... 😁

Dies würde ich aber für den Fall, dass ich ein in der Garage stehendes Auto nach zig Jahren des Nichtgebrauchs der Einfachheit halber mal abmelde, ohne es nochmals bewegt zu haben, ganz schnell mit einem deftigen Einspruch im Falle des Verwarn- oder Bußgelds quittieren. Die Durchführung der HU ist nicht Bestandteil der gültigen Zulassung, lediglich Voraussetzung für den Antrag der Zulassung, nicht aber Abmeldung oder gar endgültigen Stilllegung.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Es gibt aber Gerüchten zufolge Zulassungsstellen die so etwas bei einer Abmeldung sanktionieren bzw. weiterleiten... 😁

Also vorher anonym mal nachfragen und zur Not in nem anderen Landkreis für 5 € mehr abmelden bevor man evtl. noch Punkte bekommt.

Wenn's deswegen Bußgeld gibt, gibt's auf jeden Fall mind. 1 Punkt ->

http://www.heise.de/autos/service/bussgeldkatalog/20569.shtml

Davor gibt's glaube ich nur eine Mängelkarte bzw. eine Aufforderung, dass innerhalb einer gewissen Frist nachzuholen, sonst geht's in die nächste Eskalationsstufe.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Also vorher anonym mal nachfragen und zur Not in nem anderen Landkreis für 5 € mehr abmelden bevor man evtl. noch Punkte bekommt.

Kostet abmelden nicht überall gleich? Bei den Zulassungsstellen in den Kreisen hier ist es auf jeden Fall so...

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


.
Übrigens würde ich mal darüber nachdenken, warum es zu der von Dir genannten Uhrzeit zu der Verwarnung gekommen ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die verwarnenden Beamten des Nachts so einem "Scheiß" nachgehen, es sei den, irgendein gelangweilter Nachbar hat mal wieder den Oberverdachtschöpfer gemiemt und seinerseits, weil er nichts anderes zu tun hatte, bei den entsprechenden Stellen angerufen.

Sowas kam mir auch schon.Solche Nachbarn kann man auf den Mond schiessen.Was natürlich nicht vonm einer Pflicht entbindet.Auf jeden Fall nächste Woche zur HU und gut ist.Danke für die Antworten 🙂

Da fällt mir ein...Wenn ich jetzt mein Oldie abmelde weil ich den allen Schaltjahr nur bewege,muss ich dann nicht irgendwann wieder zur Vollabnahme?Das wär ja dann auch nix auf Dauer.Dann lieber angemeldet lassen und halt die paar Euros Zahlen.Oder?Es müsste ein Benutzerprofil-Kennzeichen geben welches freigeschaltet wird wenn man es benötigt 😉

Zitat:

Original geschrieben von eddie83


Da fällt mir ein...Wenn ich jetzt mein Oldie abmelde weil ich den allen Schaltjahr nur bewege,muss ich dann nicht irgendwann wieder zur Vollabnahme?Das wär ja dann auch nix auf Dauer.Dann lieber angemeldet lassen und halt die paar Euros Zahlen.Oder?Es müsste ein Benutzerprofil-Kennzeichen geben welches freigeschaltet wird wenn man es benötigt 😉

Vollabnahme m.W. erst ab vorübergehender Abmeldung von mehr als zwei Jahren (könnt' auch ein Jahr sein, bin mir im Moment nicht sicher). Es hat aber nichts damit zu tun, wann die letzte HU statt fand.

EDIT: demnächst gibt's ja vielleicht Wechselkennzeichen

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener



Zitat:

Vollabnahme m.W. erst ab vorübergehender Abmeldung von mehr als zwei Jahren (könnt' auch ein Jahr sein, bin mir im Moment nicht sicher).

Vollabnahme: 7 Jahre nach endgültiger Abmeldung.

BGBl. I vom 29.04.2006, S. 988 ff.

Moin Moin !
Hier der entsprechende Satz aus der FZV,§14 :

""
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

""

Die Löschung erfolgt aktuell nach 7 Jahren,aber wenn die Daten "anderweitig" erbracht werden können,ist auch danach keine Vollabnahme erforderlich. Im Klartext heist das,solange man im Besitz der Papiere (das kann auch ein abgeschnittener Brief sein ! ) ist, ist keine Vollabnahme nötig.

Dann haben wir noch den § 29 StVZO ,hier der erste Absatz:
""
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

1.
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,
2.
Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein.

""

Weitere Ausnahmen,insbesondere,ob das Fzg nicht benutzt wird oder auf einem Privatgrundstück parkt,gibt es nicht , solange das Fzg sich im Inland befindet.

MfG Volker

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