Verwarnungsgeld von EPC wegen nicht gezahlter Maut in London

Liebe Gemeinde,

heute morgen flattert mir ein amtlich aussehendes Schreiben mit dem Logo von "Transport for London - Congestion Charging" ins Haus. Dort wird mir (zurecht) vorgeworfen, mein Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Zone gefahren zu haben, ohne die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Dabei handelt es sich nicht um Parkgebühren, sondern im Zentrm von London gibt es Zonen, wer die befahren möchte, muss eine Tagesgebühr entrichten. Die liegt -so lese ich jetzt- bei 10 Pfund.

EPC möchte von mir 160,88 Euro, wenn ich aber innerhalb von 14 Tagen zahle, begnügen sie sich mit 80,44 Euro.

Im "Internet" erfahre ich, wie einige rotzfrech empfehlen: "Nicht zahlen, die können doch eh nicht vollstrecken, da keine staatliche Behörde".

ADAC sagt:

Können auch (deutsche oder ausländische) Inkassobüros künftig ausländische Bußgeldforderungen in Deutschland vollstrecken?

Nein. Die Vollstreckung obliegt in Deutschland ausschließlich dem BfJ. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) Vollstreckungsmöglichkeit nach dem RBGeld verweisen, um Betroffene zu einer zügigen Zahlung zu bewegen.

Und... Was sagt ihr? Zahlen oder nicht?

🙂)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pardus


Die moralische Frage stellt sich nicht, ...

Sehr bedauerlich.

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Bei mir scheint die Sache eingeschlafen zu sein, nachdem ich nun die letzten zwei Monate keine Briefe mehr von dem Inkassounternehmen bekam. Vorher kam noch die Möglichkeit der Ratenzahlung und eine Woche später der Vorschlag, statt 154 € nur 100 € zu bezahlen. Habe ich alles nicht angenommen.

Ist also wohl die beste Lösung, die Briefe zu sammeln und nicht darauf zu reagieren.

Hallo Community,

mir wurde ein Bußgeldbescheid von der ominösen EPC plc zugestellt und ich wollte mal eure Meinung dazu hören.

Hier das was ich zum Thema gefunden habe

Wir sind dieses Jahr im August mit dem Auto nach London gefahren und hatten uns vorher über die Maut dort informiert und diese auch Rechtzeitig gebucht und bezahlt. Dabei hat es sich um die Congestion Charge gehandelt. Dann gibt es aber wohl noch eine zweite Maut die "Ultra Low Emission Zone - ULEZ" heißt und die anfällt sofern du kein modernes Auto besitzt. Jetzt sind wir mit einem AUDI A4 Baujahr 2018 eingereist und dieser war nicht Mautpflichtig. Was wir nicht wussten ist die Tatsache, dass man wohl ein Auto mit ausländischem Kennzeichen extra registrieren muss (Super diese EU!) 🙄

Wir haben dann nicht schlecht gestaunt als wir ende September den Bußgeldbescheid von EPC plc erhalten haben.

https://i.ebayimg.com/00/s/MTAyOVg4Njg=/z/pk8AAOSwn~Jd-8df/$_10.JPG

Darin heißt es das wir ein Verwarnungsgeld von 94 € zahlen könnten, wenn wir sofort zahlen. Ansonsten werden es 189 €. Daraufhin habe ich erstmal Einspruch erhoben, dass wir kein Auto mit hohem Abgasen benutzt haben und wir daher nicht zahlen. Uns wurde mitgeteilt, dass der Einspruch 28 Tage oder länger dauern würde und das, dass verfahren jetzt unterbrochen ist, bis sie geantwortet haben. Dann haben wir Ende Oktober Antwort bekommen das es sich um eine andere Maut also die Congestion Charge handele und wir zahlen müssten. Aber jetzt dann auch schon bitte die 189 €. Daraufhin habe ich erneut Einspruch erhoben und damit sollte die Frist erneut vertagt sein. Allerdings haben wir dann Mitte November eine Antwort bekommen in der jetzt direkt gedroht wird. Es hat wie in den Links weiter oben beschrieben um Inkasso Prozesse. Denn jetzt ist der Betrag bei 283 € und man will den Betrag jetzt beim Amtsgericht eintragen lassen 😁

https://i.ebayimg.com/00/s/MTAzMVgxNjAw/z/GrEAAOSwSw5d-8oC/$_10.JPG

Laut dem Bericht vom ADAC hat ein Privatunternehmen wie EPC ja in Deutschland keinen wirklichen Titel und kann diese Forderung ja wohl kaum beim Amtsgericht einreichen. Die Befürchtung ist vielmehr das sie das an ein deutsches Inkassounternehmen weitergeben um die Forderung einzutreiben.

Wie seht ihr das? Sollte man sowas wirklich zahlen oder aussitzen?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bußgeldbescheid von EPC plc wegen nicht gezahlter ULEZ Maut in London' überführt.]

Bußgeldbescheid
Warnung

Zitat:

@Steuerlexi schrieb am 19. Dezember 2019 um 20:13:06 Uhr:


Die Befürchtung ist vielmehr das sie das an ein deutsches Inkassounternehmen weitergeben um die Forderung einzutreiben.

Dieser Weg steht ihnen natürlich offen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bußgeldbescheid von EPC plc wegen nicht gezahlter ULEZ Maut in London' überführt.]

Ich hab das mal hier angehängt da kann man viel über die Sache nachlesen.

Moorteufelchen
MT-Moderator

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Zitat:

@Steuerlexi schrieb am 19. Dezember 2019 um 20:13:06 Uhr:


Hallo Community,

mir wurde ein Bußgeldbescheid von der ominösen EPC plc zugestellt und ich wollte mal eure Meinung dazu hören.

Hier das was ich zum Thema gefunden habe

Wir sind dieses Jahr im August mit dem Auto nach London gefahren und hatten uns vorher über die Maut dort informiert und diese auch Rechtzeitig gebucht und bezahlt. Dabei hat es sich um die Congestion Charge gehandelt. Dann gibt es aber wohl noch eine zweite Maut die "Ultra Low Emission Zone - ULEZ" heißt und die anfällt sofern du kein modernes Auto besitzt. Jetzt sind wir mit einem AUDI A4 Baujahr 2018 eingereist und dieser war nicht Mautpflichtig. Was wir nicht wussten ist die Tatsache, dass man wohl ein Auto mit ausländischem Kennzeichen extra registrieren muss (Super diese EU!) 🙄

Wir haben dann nicht schlecht gestaunt als wir ende September den Bußgeldbescheid von EPC plc erhalten haben.

https://i.ebayimg.com/00/s/MTAyOVg4Njg=/z/pk8AAOSwn~Jd-8df/$_10.JPG

Darin heißt es das wir ein Verwarnungsgeld von 94 € zahlen könnten, wenn wir sofort zahlen. Ansonsten werden es 189 €. Daraufhin habe ich erstmal Einspruch erhoben, dass wir kein Auto mit hohem Abgasen benutzt haben und wir daher nicht zahlen. Uns wurde mitgeteilt, dass der Einspruch 28 Tage oder länger dauern würde und das, dass verfahren jetzt unterbrochen ist, bis sie geantwortet haben. Dann haben wir Ende Oktober Antwort bekommen das es sich um eine andere Maut also die Congestion Charge handele und wir zahlen müssten. Aber jetzt dann auch schon bitte die 189 €. Daraufhin habe ich erneut Einspruch erhoben und damit sollte die Frist erneut vertagt sein. Allerdings haben wir dann Mitte November eine Antwort bekommen in der jetzt direkt gedroht wird. Es hat wie in den Links weiter oben beschrieben um Inkasso Prozesse. Denn jetzt ist der Betrag bei 283 € und man will den Betrag jetzt beim Amtsgericht eintragen lassen 😁

https://i.ebayimg.com/00/s/MTAzMVgxNjAw/z/GrEAAOSwSw5d-8oC/$_10.JPG

Laut dem Bericht vom ADAC hat ein Privatunternehmen wie EPC ja in Deutschland keinen wirklichen Titel und kann diese Forderung ja wohl kaum beim Amtsgericht einreichen. Die Befürchtung ist vielmehr das sie das an ein deutsches Inkassounternehmen weitergeben um die Forderung einzutreiben.

Wie seht ihr das? Sollte man sowas wirklich zahlen oder aussitzen?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Bußgeldbescheid von EPC plc wegen nicht gezahlter ULEZ Maut in London' überführt.]

Hat hier keiner Erfahrung mit dem Laden ?

Zitat:

@Steuerlexi schrieb am 20. Dezember 2019 um 10:44:29 Uhr:


Hat hier keiner Erfahrung mit dem Laden ?

Doch, der ADAC:

Zitat:

Was passiert, wenn die Maut nicht (fristgerecht) bezahlt wurde?

In der Regel erhält der Halter des betroffenen Fahrzeugs nach einiger Zeit einen Verwarnungsgeldbescheid (Penalty Charge Notice) des britischen Inkassounternehmens Euro Parking Collection (EPC), mit welchem neben der eigentlichen Maut auch noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von £ 70 (rund 100 Euro) erhoben wird. Die Zahlungsfrist beträgt 28 Tage, danach erhöht sich das Verwarnungsgeld auf £ 105 (ca. 147 Euro). Bei zeitnaher Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Penalty Charge Notice sind hingegen nur £ 35 (rund 50 Euro) fällig.

„Verwarnungsgeldbrief“

Teilweise wurde seit der Umstellung zur bargeldlosen Zahlung zusätzlich zu dem „Verwarnungsgeldbescheid“ gleichzeitig ein sogenannter „Verwarnungsbrief“ mitverschickt. Dieser enthält das Angebot zur Annullierung des Verwarnungsgeldbescheids bzw. Verwarnungsgeldes, wenn innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Verwarnungsbescheids die ausstehende Maut (für Pkw derzeit £ 2,50 bzw. entsprechenden Eurobetrag zum jeweiligen Umrechnungskurs) nachgezahlt wird.

Nachzahlung der Maut

Falls die fällige Maut noch nicht entrichtet worden ist und dem betroffenen Halter ein solcher „Verwarnungsbrief“ zugesandt wurde, ist daher dringend anzuraten, die Mautzahlung entsprechend innerhalb der gesetzten Frist unverzüglich nachzuholen. Die Zahlung kann sowohl durch eine SEPA-Überweisung (mit IBAN und BIC) als auch online im Internet mit Kreditkarte vorgenommen werden. Die Zahlungsmodalitäten und die Bankverbindung können im Regelfall dem „Verwarnungsbrief“ entnommen werden.

Einspruch einlegen

Auch wenn dies aus dem Bescheid so nicht eindeutig hervorgeht, ist es empfehlenswert, neben der Nachzahlung der (im „Verwarnungsbrief“) geforderten Maut sicherheitshalber zusätzlich Einspruch gegen das Verwarnungsgeld in Höhe von £ 70 einzulegen und auf die rechtzeitige Nachzahlung des Mautbetrages hinzuweisen. Der Einspruch kann grundsätzlich auch in deutscher Sprache eingelegt werden.

Kein Rechtsanspruch auf Annullierung

Auf die im Bescheid in Aussicht gestellte Annullierung des Verwarnungsgeldes besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Offensichtlich handelt es sich hier um eine (möglicherweise nur vorübergehende) Kulanzlösung gegenüber ausländischen Kraftfahrern, die mit dem Mautbezahlsystem nicht vertraut sind. Nachdem die Umstellung des Bezahlsystems inzwischen auch einige Zeit zurückliegt, ist die EPC zwischenzeitlich auch vermehrt dazu übergegangen, lediglich Verwarnungsgeldbescheide ohne das zusätzliche Angebot eines „Verwarnungsbriefes“ zu versenden.

Kann das Verwarnungsgeld bei Nichtzahlung in Deutschland zwangsweise eingetrieben, d.h. vollstreckt werden?

Private Inkassounternehmen wie die Firma Euro Parking Collection (EPC) sind nicht befugt, nicht bezahlte Geldsanktionen wie z. B. Verwarnungsgelder aus Großbritannien nach Maßgabe der EU-Vollstreckungsregeln in Deutschland zu vollstrecken. Hierfür ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn zuständig.
Nicht ausgeschlossen ist, dass EPC bei erfolglosen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen auch deutsche Inkassounternehmen beauftragen wird, betroffene deutsche Autofahrer zu einer zügigen Zahlung zu bewegen. Auch auf diesem Wege ist grundsätzlich keine Vollstreckungsmöglichkeit gegeben.

Womit muss ich rechnen, wenn ich wieder nach Großbritannien reise?

Es ist zu beachten, dass eine Vollstreckung in Großbritannien selbst möglich ist. Zu einer Vollstreckung des nicht bezahlten Bußgeldes vor Ort kann es beispielsweise dann kommen, wenn im Rahmen eines künftigen Aufenthalts in Großbritannien bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass das Verwarnungsgeld nicht bezahlt wurde.

Grüße vom Ostelch

Meine Erfahrung mit EPC war positiv. Wir hatten für Norwegen unser pol. Kennzeichen registriert, aus irgendeinem Grund erhielten wir später von EPC ein Rechnung. Nach unserem Einspruch, mit entsprechenden Nachweisen, wurde die Rechnung zurück gezogen.
Da hier aber der Fehler beim Halter des Fahrzeugs liegt, erscheint mir die Verfahrensweise nachvollziehbar. Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe. Ob die Erhöhung rechtens ist, würde ich mir von einem Anwalt erklären lassen.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 20. Dezember 2019 um 11:12:40 Uhr:


Meine Erfahrung mit EPC war positiv. Wir hatten für Norwegen unser pol. Kennzeichen registriert, aus irgendeinem Grund erhielten wir später von EPC ein Rechnung. Nach unserem Einspruch, mit entsprechenden Nachweisen, wurde die Rechnung zurück gezogen.
...

Du hast also gute Erfahrungen gemacht, weil eine unberechtigte Forderung auf Einspruch deinerseits nicht weiter verfolgt wurde?????

Da habe ich leider auch schon andere Erfahrungen gemacht.

Zitat:

@Zahn schrieb am 20. Dezember 2019 um 16:38:28 Uhr:


Du hast also gute Erfahrungen gemacht, weil eine unberechtigte Forderung auf Einspruch deinerseits nicht weiter verfolgt wurde?????

Was ist daran so erstaunlich. Fehler können immer und überall passieren. Solange sie erkannt und rückgängig gemacht werden ist doch alles paletti, auch wenn der eigentlich unnötige Arbeitsaufwand ärgerlich ist.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Zahn
Du hast also gute Erfahrungen gemacht, weil eine unberechtigte Forderung auf Einspruch deinerseits nicht weiter verfolgt wurde?????

Wenn man in Betracht zieht, dass nicht wenige Anschuldigungen per RA; zusätzlichen Kosten und Aufwand geklärt werden müssen; denke ich kann man eine schnelle Lösung durchaus aus gute Erfahrung verbuchen. Leute die davon natürlich noch nie betroffen waren, wissen das natürlich meistens besser....😁

In wenigen Wochen ist der Brexit😁

Da die Geschichte passiert ist, als GB noch in der EU war, wird das damals geltende Recht auch angewandt werden.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:24:58 Uhr:


Da die Geschichte passiert ist, als GB noch in der EU war, wird das damals geltende Recht auch angewandt werden.

Entscheidend für eine Durchsetzung mit Zwang ist das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:31:38 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 20. Dezember 2019 um 17:24:58 Uhr:


Da die Geschichte passiert ist, als GB noch in der EU war, wird das damals geltende Recht auch angewandt werden.

Entscheidend für eine Durchsetzung mit Zwang ist das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht.

EPC kann die Forderung in Deutschland nicht mit Zwang durchsetzen. Brexit hin oder her. Wenn man nach dem Brexit nach England reist, wird man wahrscheinlich wegen der Forderungen wie früher in den Tower geworfen. 😉

Grüße vom Ostelch

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