Verwarnungsgeld von EPC wegen nicht gezahlter Maut in London

Liebe Gemeinde,

heute morgen flattert mir ein amtlich aussehendes Schreiben mit dem Logo von "Transport for London - Congestion Charging" ins Haus. Dort wird mir (zurecht) vorgeworfen, mein Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Zone gefahren zu haben, ohne die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Dabei handelt es sich nicht um Parkgebühren, sondern im Zentrm von London gibt es Zonen, wer die befahren möchte, muss eine Tagesgebühr entrichten. Die liegt -so lese ich jetzt- bei 10 Pfund.

EPC möchte von mir 160,88 Euro, wenn ich aber innerhalb von 14 Tagen zahle, begnügen sie sich mit 80,44 Euro.

Im "Internet" erfahre ich, wie einige rotzfrech empfehlen: "Nicht zahlen, die können doch eh nicht vollstrecken, da keine staatliche Behörde".

ADAC sagt:

Können auch (deutsche oder ausländische) Inkassobüros künftig ausländische Bußgeldforderungen in Deutschland vollstrecken?

Nein. Die Vollstreckung obliegt in Deutschland ausschließlich dem BfJ. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) Vollstreckungsmöglichkeit nach dem RBGeld verweisen, um Betroffene zu einer zügigen Zahlung zu bewegen.

Und... Was sagt ihr? Zahlen oder nicht?

🙂)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pardus


Die moralische Frage stellt sich nicht, ...

Sehr bedauerlich.

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Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 5. April 2019 um 09:11:37 Uhr:


Was wäre denn jetzt bei all den Dingen der korrekte Weg für alle Beteiligten?

Unstrittig ist ja, dass es den Verstoß in aller Regel auch wirklich gegeben hat.

Wer macht jetzt Fehler? Die Stadt London, weil sie die Verstöße über einen falschen (weil rechtlich zumindest lückenhaften) Weg versucht einzutreiben? Das Inkassounternehmen?

Behördliche Bußgelder anderer EU-Staaten, mit Ausnahme von Griechenland, können und müssen in Deutschland über das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Dieses muss von der ausländischen Behörde beauftragt werden. Alle Bußgelder über 70€ (incl. Kosten) können so vollstreckt werden.

Hat man private Parkgebühren nicht bezahlt, muss der Betreiber ganz normal klagen und kann zuvor auch ein Inkassobüro beauftragen.

Warum also eine ausländische Behörde nicht über das BfJ geht, kann ich nur mutmaßen. Entweder die wissen es nicht besser oder sie wollen das Geld selbst haben. Auf dem offiziellen Vollstreckungsweg bleibt das Geld nämlich bei der vollstreckenden Behörde. In Deutschland also beim BfJ. Die Stadt London sähe in unserem Beispiel auch bei erfolgreicher Vollstreckung von dem Geld nichts.

Grüße vom Ostelch

Grundsätzlich einen Fehler gemacht hat derjenige, der die Maut nicht gezahlt hat... zumal es ja eher ein Kleckerbetrag ist, ich glaube 1,5 Pfund oder so. Aber das ist wenn man monatelang aus dem Urlaub zurück ist ja egal.

Es ist aber so oder so nicht so sehr ein (straf- oder StVO-rechtlicher) "Verstoß", sondern eine (zivilrechtliche) Forderung.

Diese Forderung erhebt die Stadt London grundsätzlich zu Recht, sie hat halt in Deutschland schlicht und einfach keine Handhabe, die Forderung auch durchzusetzen. Das Inkassounternehmen kann sie natürlich trotzdem beauftragen - nur weil die Stadt London die Schuld nicht gerichtlich einklagen kann, heißt das ja nicht, dass der Schuldner nicht "freiwillig" zahlen kann...

Wer nie mehr nach GB will, oder zumindest nie wieder mit dem gleichen Auto, kann so was natürlich getrost ignorieren. Wie groß ansonsten das Risiko ist, dass etwas gepfändet wird, wenn man das nächste Mal in GB ist, weiß ich nicht, vermute aber, dass das Risiko eher gering sein dürfte.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2019 um 09:38:26 Uhr:



Warum also eine ausländische Behörde nicht über das BfJ geht, kann ich nur mutmaßen. Entweder die wissen es nicht besser oder sie wollen das Geld selbst haben. Auf dem offiziellen Vollstreckungsweg bleibt das Geld nämlich bei der vollstreckenden Behörde. In Deutschland also beim BfJ. Die Stadt London sähe in unserem Beispiel auch bei erfolgreicher Vollstreckung von dem Geld nichts.

Grüße vom Ostelch

Könnte die Stadt London diesen Weg überhaupt gehen, selbst wenn sie es wollte? Es handelt sich, soweit ich das beurteilen kann, ja schließlich gar nicht um ein Bußgeld, sondern um eine zivilrechtliche Forderung. Maut ist diesbezüglich nicht anders einzuordnen als Parkgebühren.

Zitat:

@CV626 schrieb am 5. April 2019 um 13:03:20 Uhr:



Zitat:

Grüße vom Ostelch

Könnte die Stadt London diesen Weg überhaupt gehen, selbst wenn sie es wollte? Es handelt sich, soweit ich das beurteilen kann, ja schließlich gar nicht um ein Bußgeld, sondern um eine zivilrechtliche Forderung. Maut ist diesbezüglich nicht anders einzuordnen als Parkgebühren.

Ich weiß nicht welche rechtliche Qualität die CityTax hat. Dass das in GB zivilrechtlich sein soll, bezweifle ich. Die Nichtzahlung dürfte aber so etwas wie eine Ordnungswidrigkeit sein. Mit Knöllchen fürs Falschparken zahlst du bei uns ja auch nicht die Parkgebühr nach, sondern eine Strafe fürs Nichtzahlen.

Grüße vom Ostelch

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Mich hat es auch "erwischt":
Vor einem Jahr das Parkticket in Ungarn vergessen und ich soll zahlen. Wie viel und an wen, konnte ich dem Überweisungsträger und Erläuterung auf Ungarisch nicht entnehmen. Da standen mehrere Zahlen mit Beträgen in Ft (Forinth) drauf und der Überweisungsträger hatte keine IBAN und war auch noch nicht vorausgefüllt.
Also habe ich die Sache liegen lassen und gedacht, dann werden mir die Ungarn schon schreiben. War aber nicht.
6 Monate später kam ein Brief von EPC aus Schweden, mit einer Forderung über 60 €, dann zwei Monate später eins über 100 € aus London und vor vier Wochen eins von der deutschen Media Inkasso über 154 € und gestern dazu die erneute Zahlungserinnerung.

So wie ich das sehe, werde ich weiterhin nichts bezahlen müssen. Kommt nur ein einziges Schreiben aus Ungarn mit richtig ausgefülltem Überweisungsträger, bezahle ich sofort die ca. 10 bis 30 €.

Ungarn - Schweden - England - Deutschland ???? Das geht ja Wege. 😰

Ich warte noch auf eine Twitter-Nachricht von Trump:
"Hätten Sie den Parkplatz vorher gerecht, hätten Sie nicht zahlen müssen. Must act quickly!"

😁

Mein Vater (gebürtiger Ungare) sagt ganz klar: Wenn dir aus Ungarn ein Strafzettel kommt wegen zu schnellem Fahren oder Parkticket: "Nicht zahlen und NUR auf ungarisch mit den Behörden kommunizieren".
Im Zweifelsfall Anwalt bemühen und sollte eine ungarische Behörde sich melden, sollte auch der Anwalt ausschliesslich ungarisch sprechen und im Idealfall (angeblich) selbst Ungare sein. Wir haben da echt schon Pferde kotzen gesehen...

Alles was an behördlichen Tickets aus EU-Staaten kommt, kann nur durch das Bundesamt für Jusitiz vollstreckt werden. Für den Rest muss erst einmal ein Urteil erstritten werden. Wer also nicht vorhat, das betreffende Land wireder zu besuchen, kann ziemlich sicher sein, dass das nicht passiert und er nichts zahlen muss. Ansonsten kann das Aussitzen teuer werden, wenn man sich bei der Einreise oder eine Verkehrskontrolle an den Vorgang erinnert. Es bleibt imer noch die Lösung, das Ticket freiwillig zu bezahlen. Je nach Höhe der Kaosten dürft die Beauftragung eines Anwalts, mit Behörden in Landessprache zu kommnunzieren nicht gerade die preiswerteste Lösung sein.

Grüße vom Ostelch

Ich hätte ja gerne bezahlt, wenn der Überweisungsträger inkl. IBAN und eingetragener Summe ausgefüllt gewesen wäre. Aber nur mit Kontonummer (Ungarn ist allem Anschein nach noch nicht in der EU) und zwei verschieden hohen Zahlen in Forint über die Strafhöhe konnte ich einfach nichts anfangen. Und ich hole mir ganz sicher keinen ungarischen Anwalt, der mir das Teil übersetzt und mit meiner Bank klärt, wohin das gehen soll bei ca. 10 bis 30 €.

Ungarn ist seit 2004 EU Mitglied.

Unwahrscheinlich, aber möglich. Victor Orban ist auch kein Europäer, sondern nur Ungar und das merkt man auch in dem Land.

Kannst entspannt bleiben bis auf folgenden Punkt:

Das deutsche Inkassounternehmen kann dir einen Mahnbescheid zuschicken, dem du widersprechen solltest (Widerspruch in voller Höhe), wenn du das verpasst, kann der Betrag gerichtlich eingefordert werden.

Nach erfolgtem Widerspruch wirst du vermutlich nichts mehr hören, bzw. das Inkassounternehmen meldet sich und bietet einen Vergleich an. Kannst du ebenfalls ignorieren.
Nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann nur ein Gerichtsverfahren dich zur Kasse bitten, das ist eher unwahrscheinlich.

Achtung: Keine Rechtsberatung, nur Erfahrungswerte

Guter Tipp. So werde ich das machen.

Zitat:

@Goify schrieb am 18. April 2019 um 16:51:16 Uhr:


Und ich hole mir ganz sicher keinen ungarischen Anwalt, der mir das Teil übersetzt und mit meiner Bank klärt, wohin das gehen soll bei ca. 10 bis 30 €.

Natürlich nicht. Das wäre alles andere als praxisnah und sprengt jede Verhältnismäßigkeit.

Die Erfahrung zeigte nur, dass sich die dortigen Behörden (wiederholt!) schlagartig anders verhalten, wenn sie sehen, dass sie da keinen "Deutschen" sondern einen "Landsmann" am Wickel haben.

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