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Verwarnung wegen Parken in gesperrtem Bereich (Zeichen 260).

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 19:59

Ich habe heute eine Verwarnung für das Abstellen meines Fahrzeugs in einem gesperrten Bereich durch Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) bekommen.

Eigentlich kein Problem, wusste dass das kommt und wollte es auch einfach bezahlen. Die Art und Weise, wie das jetzt durchgeführt wird, macht mich doch etwas stutzig.

Mir wird ein Verwarngeld von 55 EUR angeboten, was meiner Info nach deutlich über dem Bußgeld liegt.

Unten im Schreiben steht dann folgender Satz:

"...Falls Sie den Fahrzeugführer nicht benennen wären weitere Ermittlungen unangemessen. Ihnen würden dann die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zu dieser Kostenentscheidung höre ich Sie hiermit an".

Wie würdet ihr denn auf diese Kostenentscheidung reagieren, da das Verwarngeld ja an der oberen Grenze ist?

Beste Antwort im Thema

Laut neum Bußgeldkatalog kostet "In Verkehrsbereich geparkt, für den die Durchfahrt verboten war" 55 Euro, bisher 30 Euro! Da es sich um einen Parkverstoß handelt greift die sogenannte "Halterhaftung"

§ 25a

Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

 

(1) 1Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. 2Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.

 

 

Somit handelt es sich nicht um "eine Erpressung" sondern es werden die Rechtsfolgen für den Fall aufgezeigt, dass sich der Betroffene, also derjenige der das Fahrzeug abgestellt hat, nicht ermitteln lässt!

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Themenstarteram 14. Mai 2020 um 6:23

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 14. Mai 2020 um 07:45:57 Uhr:

In Fällen die eben nicht durch einen gesetzlich festgelegten Tarif geregelt sind können die Gebühren entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet werden und durchaus 50€ und mehr für ein behördliches Anschreiben / Handeln betragen.

Dem würde ich zustimmmen. Trotzdem steigt der Zeitaufwand nicht mit der Höhe des Verwarngeldes.

Das ist richtig. Es war auch eher eine allgemeine Info zu möglichen Gebührenhöhen bei Behördenanschreiben.

Die Berechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand ist auch eher für Fälle die nicht so häufig sind wie Verwarngelder bzw. die viel spezieller sind und dem entsprechend keinem Gebührentarif unterliegen.

Die Berechnung nach dem angefallenen Zeitaufwand in meinem Tätigkeitsbereich entsteht zum Beispiel bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Androhung der Ersatzvornahme etc.). Da ergeben sich manchmal 2-3 Stunden Zeitaufwand bestehend aus Ermittlungen und Erstellung des Bescheides. Diese sind auch keine Standartbriefe wie Verwarngelder. Da wird ja viel mit Vorlagen gearbeitet bzw. aus dem Programm heraus ein Brief erstellt.

Zitat:

@MarkusHae schrieb am 13. Mai 2020 um 21:07:28 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 13. Mai 2020 um 13:21:05 Uhr:

das machste solange, bis das Fahrtenbuch droht.:D

Wegen einem Einmaligen Parkverstoß gibt es kein Fahrtenbuch. Die Hürden sind hier sehr hoch und muss einer Überprüfumg vor dem VG standhalten. Da muss schon mehr passieren. = Paragraph 31a StVZO

Hab ich auch nie behauptet. Aber wer das einmal macht, der findet gefallen daran und macht es dann regelmäßig. Diese Regelmäßigkeit kann z.B. im Heimatstädtchen sehr schnell dann doch zu einem Fahrtenbuch führen. Das ist z.B. angenommen worden bei einer großen Zahl bewusst innerhalb kurzer Zeit begangener Verstöße (OVG Münster VRS 66, 317, für 33 Parkverstöße in 2 Jahren).

Bei 33 Parkverstössen in 2 Jahren wäre nicht nur ein Fahrtenbuch gerechtfertigt. Hier würde sich auch die Frage der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr stellen und ggf. Führerscheinrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen!@

Zitat:

@MarkusHae schrieb am 14. Mai 2020 um 09:14:58 Uhr:

Bei 33 Parkverstössen in 2 Jahren wäre nicht nur ein Fahrtenbuch gerechtfertigt. Hier würde sich auch die Frage der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr stellen und ggf. Führerscheinrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen!@

Aber dazu dient ja dann erst das Fahrtenbuch.

Denn der Halter hat ja die Verstöße offenbar nicht begangen.

Zitat:

@Tacob schrieb am 12. Mai 2020 um 22:04:22 Uhr:

Ich würde direkt einen Anwalt einschalten. Das liest sich ja fast wie eine Erpressung.

Der schickt dich wieder nach Hause, es sei denn, er will dich noch mehr "abzocken" als die Behörde. Das ist keine Erpressung, sondern ein Hinweis auf das weiter beabsichtigte Verfahren.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 8:29

Zitat:

@MarkusHae schrieb am 14. Mai 2020 um 09:14:58 Uhr:

Bei 33 Parkverstössen in 2 Jahren wäre nicht nur ein Fahrtenbuch gerechtfertigt. Hier würde sich auch die Frage der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr stellen und ggf. Führerscheinrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen!@

Der Witz in diesem Fall ist ja aber, dass von vornherein schon angekündigt wird, dass man den Fahrer nicht ermitteln wird. Wenn man den sowieso nicht ermitteln will, würde ja auch kein Fahrtenbuch weiterhelfen.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 15. Mai 2020 um 10:29:29 Uhr:

Der Witz in diesem Fall ist ja aber, dass von vornherein schon angekündigt wird, dass man den Fahrer nicht ermitteln wird. Wenn man den sowieso nicht ermitteln will, würde ja auch kein Fahrtenbuch weiterhelfen.

Der Hinweis in dem Schreiben gilt für diesen einzelnen Fall. Daraus jetzt einen generellen Verzicht der Behörde für die Zukunft herauszulesen, ist, vorsichtig ausgedrückt, etwas optimistisch. Zumal mit Fahrtenbuch der Blick in dieses zur Ermittlung genügen würde.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 12:49

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Mai 2020 um 11:10:22 Uhr:

Der Hinweis in dem Schreiben gilt für diesen einzelnen Fall. Daraus jetzt einen generellen Verzicht der Behörde für die Zukunft herauszulesen, ist, vorsichtig ausgedrückt, etwas optimistisch.

So oft bekomme ich solche Schreiben nicht. :) Dass ich von genau der selben Behörde in Zukunft nochmal eines bekomme ist nicht sehr wahrscheinlich, da es nicht mein direkter Heimatort ist,

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 19:52

Es gibt ein Update. Nachdem ich nicht bezahlt habe kam heute - einen Monat später ein Brief vom Bürgermeister mit dem Hinweis, dass man das Verwarngeld noch nicht erhalten habe und man mir erneute eine Woche Zeit gibt zu bezahlen. Falls ich dies nicht tue würde man das Ganze ans Regierungspräsidium abgeben.

Da hast aber einen netten Bürgermeister. Man hätte auch ein Bußgeld daraus machen können:)

Naja billiger wird es nicht mehr

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 9:57

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 13. Juni 2020 um 09:01:25 Uhr:

Da hast aber einen netten Bürgermeister. Man hätte auch ein Bußgeld daraus machen können:)

Naja billiger wird es nicht mehr

Um ein Bußgeld zu verhängen muss aber der Fahrer ermittelt werden, was sie ja im ersten Schreiben ausgeschlossen haben.

Meine Interpretation ist eine andere: man hat finanziell nichts davon, wenn das zur Bußgeldstelle geht, denn dann bekommt meiner Info nach das Land das Geld, nicht die Statdt, deswegen ist man so scharf darauf, dass ich die Verwarnung bezahle.

Ich finde das unseriös. Wenn ich die Ordnungswidrigkeit begangen habe und das Verwarngeld ablehne, dann soll das bitte schnellstmöglich zur Bußgeldstelle gehen und nicht noch so ein Bettelbrief hinterhergeschckt werden.

Wahrscheinlich rechtfertigens sie dann so noch eine höhere Bearbeitungsgebühr, die sie mir in Rechnung stellen wollen.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juni 2020 um 11:57:52 Uhr:

 

Um ein Bußgeld zu verhängen muss aber der Fahrer ermittelt werden, was sie ja im ersten Schreiben ausgeschlossen haben.

Meine Interpretation ist eine andere: man hat finanziell nichts davon, wenn das zur Bußgeldstelle geht, denn dann bekommt meiner Info nach das Land das Geld, nicht die Statdt, deswegen ist man so scharf darauf, dass ich die Verwarnung bezahle.

Ich finde das unseriös. Wenn ich die Ordnungswidrigkeit begangen habe und das Verwarngeld ablehne, dann soll das bitte schnellstmöglich zur Bußgeldstelle gehen und nicht noch so ein Bettelbrief hinterhergeschckt werden.

Der Falschparker findet es unseriös, erneut die Gelegenheit zu bekommen, dass Verwarnungsgeld zu bezahlen, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden. Interessante Weltsicht und Moralvorstellung. Würden diese Leute die hohen Maßstäbe, die sie an die öffentliche Verwaltung anlegen, auch für sich selbst anwenden, gäbe es das Problem erst gar nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 10:59

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Juni 2020 um 12:06:38 Uhr:

Der Falschparker findet es unseriös, erneut die Gelegenheit zu bekommen, dass Verwarnungsgeld zu bezahlen, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden. Interessante Weltsicht und Moralvorstellung. Würden diese Leute die hohen Maßstäbe, die sie an die öffentliche Verwaltung anlegen, auch für sich selbst anwenden, gäbe es das Problem erst gar nicht.

Damit machst Du bei mir keinen Punkt, denn ich lege die hohen Moralvorstellungen ja auch an mich selbst an und bin bereit ein höheres Bußgeld als das Verwarngeld zu bezahlen. Dein Einwand passt für all die Fälle, wo Leute einer Strafe komplett entgehen wollen.

Für mein Vergehen stehe ich aber gerne gerade, nur will ich eben nicht von einem Bürgermeister bestraft werden, der seine Stadtfinanzen aufbessern will, sondern von der dafür zuständen Stelle, so wie es das Recht vorsieht.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juni 2020 um 12:59:28 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Juni 2020 um 12:06:38 Uhr:

Der Falschparker findet es unseriös, erneut die Gelegenheit zu bekommen, dass Verwarnungsgeld zu bezahlen, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden. Interessante Weltsicht und Moralvorstellung. Würden diese Leute die hohen Maßstäbe, die sie an die öffentliche Verwaltung anlegen, auch für sich selbst anwenden, gäbe es das Problem erst gar nicht.

Damit machst Du bei mir keinen Punkt, denn ich lege die hohen Moralvorstellungen ja auch an mich selbst an und bin bereit ein höheres Bußgeld als das Verwarngeld zu bezahlen. Dein Einwand passt für all die Fälle, wo Leute einer Strafe komplett entgehen wollen.

Für mein Vergehen stehe ich aber gerne gerade, nur will ich eben nicht von einem Bürgermeister bestraft werden, der seine Stadtfinanzen aufbessern will, sondern von der dafür zuständen Stelle, so wie es das Recht vorsieht.

Hast du beim einkaufen auch diese Gedankengänge ? Meinst du da kommt dein Geld immer genau da an wo die es gerne hättest ?

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