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Verwarnung wegen Parken in gesperrtem Bereich (Zeichen 260).

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 19:59

Ich habe heute eine Verwarnung für das Abstellen meines Fahrzeugs in einem gesperrten Bereich durch Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) bekommen.

Eigentlich kein Problem, wusste dass das kommt und wollte es auch einfach bezahlen. Die Art und Weise, wie das jetzt durchgeführt wird, macht mich doch etwas stutzig.

Mir wird ein Verwarngeld von 55 EUR angeboten, was meiner Info nach deutlich über dem Bußgeld liegt.

Unten im Schreiben steht dann folgender Satz:

"...Falls Sie den Fahrzeugführer nicht benennen wären weitere Ermittlungen unangemessen. Ihnen würden dann die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zu dieser Kostenentscheidung höre ich Sie hiermit an".

Wie würdet ihr denn auf diese Kostenentscheidung reagieren, da das Verwarngeld ja an der oberen Grenze ist?

Beste Antwort im Thema

Laut neum Bußgeldkatalog kostet "In Verkehrsbereich geparkt, für den die Durchfahrt verboten war" 55 Euro, bisher 30 Euro! Da es sich um einen Parkverstoß handelt greift die sogenannte "Halterhaftung"

§ 25a

Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

 

(1) 1Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. 2Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.

 

 

Somit handelt es sich nicht um "eine Erpressung" sondern es werden die Rechtsfolgen für den Fall aufgezeigt, dass sich der Betroffene, also derjenige der das Fahrzeug abgestellt hat, nicht ermitteln lässt!

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Themenstarteram 14. Juni 2020 um 18:10

Zitat:

@rabbit1988 schrieb am 14. Juni 2020 um 17:02:19 Uhr:

Es ergibt einfach keinen Sinn. Zumal dein Plan eh nicht aufgeht. Alle Verwarngelder des Ordnungsamt kriegt die Kommune. Verwarngelder der Polizei gehen an das Land. Bussgelder der Polizei kriegen wieder die Kommunen.

Die Polizei ist hier ja nicht im Spiel. Laut dem Schrieb wird das Ganze an das Regierungspräsidium abgegeben, welches 300km entfernt ist.

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