ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verwarnung wegen Parken in gesperrtem Bereich (Zeichen 260).

Verwarnung wegen Parken in gesperrtem Bereich (Zeichen 260).

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 19:59

Ich habe heute eine Verwarnung für das Abstellen meines Fahrzeugs in einem gesperrten Bereich durch Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) bekommen.

Eigentlich kein Problem, wusste dass das kommt und wollte es auch einfach bezahlen. Die Art und Weise, wie das jetzt durchgeführt wird, macht mich doch etwas stutzig.

Mir wird ein Verwarngeld von 55 EUR angeboten, was meiner Info nach deutlich über dem Bußgeld liegt.

Unten im Schreiben steht dann folgender Satz:

"...Falls Sie den Fahrzeugführer nicht benennen wären weitere Ermittlungen unangemessen. Ihnen würden dann die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zu dieser Kostenentscheidung höre ich Sie hiermit an".

Wie würdet ihr denn auf diese Kostenentscheidung reagieren, da das Verwarngeld ja an der oberen Grenze ist?

Beste Antwort im Thema

Laut neum Bußgeldkatalog kostet "In Verkehrsbereich geparkt, für den die Durchfahrt verboten war" 55 Euro, bisher 30 Euro! Da es sich um einen Parkverstoß handelt greift die sogenannte "Halterhaftung"

§ 25a

Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

 

(1) 1Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. 2Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.

 

 

Somit handelt es sich nicht um "eine Erpressung" sondern es werden die Rechtsfolgen für den Fall aufgezeigt, dass sich der Betroffene, also derjenige der das Fahrzeug abgestellt hat, nicht ermitteln lässt!

60 weitere Antworten
Ähnliche Themen
60 Antworten
Themenstarteram 13. Juni 2020 um 14:11

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2020 um 13:24:52 Uhr:

 

Hast du beim einkaufen auch diese Gedankengänge ? Meinst du da kommt dein Geld immer genau da an wo die es gerne hättest ?

Beim Einkaufen kann ich mich von vornherein für oder gegen einen Kauf entscheiden.

Ich denke wir sind jetzt wieder bei den üblichen Diskussionen, wo es nur noch um's widersprechen geht... ;)

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juni 2020 um 16:11:01 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2020 um 13:24:52 Uhr:

 

Hast du beim einkaufen auch diese Gedankengänge ? Meinst du da kommt dein Geld immer genau da an wo die es gerne hättest ?

Beim Einkaufen kann ich mich von vornherein für oder gegen einen Kauf entscheiden.

Ich denke wir sind jetzt wieder bei den üblichen Diskussionen, wo es nur noch um's widersprechen geht... ;)

Ich will dir nicht widersprechen, ich verstehe dich nur nicht.

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 16:01

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2020 um 17:31:19 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juni 2020 um 16:11:01 Uhr:

 

Beim Einkaufen kann ich mich von vornherein für oder gegen einen Kauf entscheiden.

Ich denke wir sind jetzt wieder bei den üblichen Diskussionen, wo es nur noch um's widersprechen geht... ;)

Ich will dir nicht widersprechen, ich verstehe dich nur nicht.

Der Thread hat damit angefangen, dass ich ein Schreiben bekommen habe, worin gesagt wurde, dass ich mit 55 EUR verwarnt werde, dass aber weitere Ermittlungen unangemessen wären, wenn ich den Fahrzeughalter nicht benennen würde. Ansonsten müsste ich die Kosten des Verfahrens tragen.

Weil ich wissen wollte, was passiert, und weil es hier im Thread auch Uneinigkeit darüber gab, habe ich mich für letzteres entschieden und nun einfach ein Update gegeben, was sich zwischenzeitlich getan hat.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juni 2020 um 12:59:28 Uhr:

Für mein Vergehen stehe ich aber gerne gerade, nur will ich eben nicht von einem Bürgermeister bestraft werden, der seine Stadtfinanzen aufbessern will, sondern von der dafür zuständen Stelle, so wie es das Recht vorsieht.

Dann hast du wohl die Rechtslage nicht ganz verstanden. Sonst dürfte dir "der Bürgermeister" gar keine Verwarnung schicken. Wenn du lieber eine öffentliche Kasse mit dem Bußgeld zzgl. Bearbeitungsgebühren bedenken möchtest, musst du wohl noch etwas warten.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juni 2020 um 18:01:58 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2020 um 17:31:19 Uhr:

 

Ich will dir nicht widersprechen, ich verstehe dich nur nicht.

Der Thread hat damit angefangen, dass ich ein Schreiben bekommen habe, worin gesagt wurde, dass ich mit 55 EUR verwarnt werde, dass aber weitere Ermittlungen unangemessen wären, wenn ich den Fahrzeughalter nicht benennen würde. Ansonsten müsste ich die Kosten des Verfahrens tragen.

Weil ich wissen wollte, was passiert, und weil es hier im Thread auch Uneinigkeit darüber gab, habe ich mich für letzteres entschieden und nun einfach ein Update gegeben, was sich zwischenzeitlich getan hat.

Das habe ich ja verfolgt.

Nur verstehe ich nicht, warum du lieber mehr bezahlst, nur damit deine Kohle nicht den Bürgermeister bekommt.

Ist doch eine gute Geldanlage !

Wenn ihm die „anonyme Landeskasse“ mehr zusagt, als der ihm bekannte kommunale Filz, dann kann das schon ein Argument sein.

Für mich war das gerade eine super Verkehrserziehung, denk nicht an die Höhe der Strafe, denk an den, der dieses Geld mit vollen Händen ausgeben wird.

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 17:49

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Juni 2020 um 18:44:29 Uhr:

 

Dann hast du wohl die Rechtslage nicht ganz verstanden. Sonst dürfte dir "der Bürgermeister" gar keine Verwarnung schicken. Wenn du lieber eine öffentliche Kasse mit dem Bußgeld zzgl. Bearbeitungsgebühren bedenken möchtest, musst du wohl noch etwas warten.

Ev.hast Du den Fall auch nicht ganz verstanden. Der Bürgermeister hat vor einem Monat das **Angebot** einer Verwarnung geschickt, die innerhalb einer Woche zu bezahlen ist. Bezahlt man sie nicht, nimmt man das Angebot der Verwarnung nicht an. Das habe ich getan.

Einen Monat später nochmal „darum zu bitten die Verwarnung anzunehmen“, ist nicht üblich.

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 18:08

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2020 um 18:50:40 Uhr:

 

Das habe ich ja verfolgt.

Nur verstehe ich nicht, warum du lieber mehr bezahlst, nur damit deine Kohle nicht den Bürgermeister bekommt.

Geld ist nicht immer der leitende Faktor, manchmal geht es auch um‘s Prinzip. :)

Vielleicht muss ich noch dazu sagen, dass an der Stelle nie kontrolliert wurde, als die Ordnungswidrigkeit noch nicht 55 EUR brachte. :)

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juni 2020 um 20:08:21 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2020 um 18:50:40 Uhr:

 

Das habe ich ja verfolgt.

Nur verstehe ich nicht, warum du lieber mehr bezahlst, nur damit deine Kohle nicht den Bürgermeister bekommt.

Geld ist nicht immer der leitende Faktor, manchmal geht es auch um‘s Prinzip. :)

Vielleicht muss ich noch dazu sagen, dass an der Stelle nie kontrolliert wurde, als die Ordnungswidrigkeit noch nicht 55 EUR brachte. :)

Du bist echt ein Prototyp hier. Normalerweise geht es hier ja darum die Rechnung zu drücken, nicht bei dir, aus Prinzip stockst du auf. Ich bin gespannt wie es weiter geht.

am 14. Juni 2020 um 7:44

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Juni 2020 um 12:06:38 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juni 2020 um 11:57:52 Uhr:

 

Um ein Bußgeld zu verhängen muss aber der Fahrer ermittelt werden, was sie ja im ersten Schreiben ausgeschlossen haben.

Meine Interpretation ist eine andere: man hat finanziell nichts davon, wenn das zur Bußgeldstelle geht, denn dann bekommt meiner Info nach das Land das Geld, nicht die Statdt, deswegen ist man so scharf darauf, dass ich die Verwarnung bezahle.

Ich finde das unseriös. Wenn ich die Ordnungswidrigkeit begangen habe und das Verwarngeld ablehne, dann soll das bitte schnellstmöglich zur Bußgeldstelle gehen und nicht noch so ein Bettelbrief hinterhergeschckt werden.

Der Falschparker findet es unseriös, erneut die Gelegenheit zu bekommen, dass Verwarnungsgeld zu bezahlen, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden. Interessante Weltsicht und Moralvorstellung. Würden diese Leute die hohen Maßstäbe, die sie an die öffentliche Verwaltung anlegen, auch für sich selbst anwenden, gäbe es das Problem erst gar nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Er will das Bußgeldverfahren doch gar nicht vermeiden. Er will lediglich vermeiden, dass die Gemeindeverwaltung in den Genuss des Geldes kommt. Das hat in der Tat etwas mit Moralvorstellung und Weltsicht zu tun. Nur halt in einem anderen Sinne.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 14. Juni 2020 um 09:44:32 Uhr:

 

Er will das Bußgeldverfahren doch gar nicht vermeiden. Er will lediglich vermeiden, dass die Gemeindeverwaltung in den Genuss des Geldes kommt. Das hat in der Tat etwas mit Moralvorstellung und Weltsicht zu tun. Nur halt in einem anderen Sinne.

Noch hat er nicht bezahlt. Mal abwarten, was diese Moral und Weltsicht "in einem anderen Sinne" noch so bewirkt.der esetzgeberhat ein solches "Wahlrecht" jedenfalls nicht vorgesehen und dazu ist das Bußgeldverfahren auch nicht gedacht. Die dadurch zu Lasten aller Steuerzahler verursachten Verwaltungskosten sind allerdings erheblich und in diesem Fall, wo angeblich nur zur Steuerung des Zahlungsempfängers ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden muss, überflüssig.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Juni 2020 um 19:49:57 Uhr:

 

Ev.hast Du den Fall auch nicht ganz verstanden. Der Bürgermeister hat vor einem Monat das **Angebot** einer Verwarnung geschickt, die innerhalb einer Woche zu bezahlen ist. Bezahlt man sie nicht, nimmt man das Angebot der Verwarnung nicht an. Das habe ich getan.

Einen Monat später nochmal „darum zu bitten die Verwarnung anzunehmen“, ist nicht üblich.

Und warum hast du das Verwarngeld nicht angenommen? - das ergibt ja keinen Sinn!

 

Was üblich ist, und was nicht, weißt du also so genau?

 

Ob an der Stelle sonst wann kontrolliert wurde, wusstest du also auch ganz genau? - und weil du so genau wusstest, dass es dort „nie Kontrollen“ gab, legitimiert es dein Falschparken?

 

Und jetzt stehst du da und möchtest den Bürgermeister erziehen?

Ich bin gespannt.

 

Man hat dir ziemlich am Anfang schon den ganzen Vorgang erklärt. Aber bitte... wenn es dir ums Prinzip geht... :rolleyes:

Themenstarteram 14. Juni 2020 um 14:42

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Juni 2020 um 10:11:40 Uhr:

 

Noch hat er nicht bezahlt. Mal abwarten, was diese Moral und Weltsicht "in einem anderen Sinne" noch so bewirkt.der esetzgeberhat ein solches "Wahlrecht" jedenfalls nicht vorgesehen und dazu ist das Bußgeldverfahren auch nicht gedacht.

Natürlich hast Du die Möglichkeit die Verwarnung nicht anzunehmen - das ist sogar erforderlich, wenn Du Einspruch einlegen willst, denn dafür muss es ein Bußgeldverfahren geben.

Zitat:

Die dadurch zu Lasten aller Steuerzahler verursachten Verwaltungskosten sind allerdings erheblich und in diesem Fall, wo angeblich nur zur Steuerung des Zahlungsempfängers ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden muss, überflüssig.

Auch das ist falsch, da ich ja als Halter die Verfahrenskosten tragen muss, wenn ich die Verwarnung nicht annehme.

Themenstarteram 14. Juni 2020 um 14:52

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 14. Juni 2020 um 11:27:34 Uhr:

Und warum hast du das Verwarngeld nicht angenommen? - das ergibt ja keinen Sinn!

Wie oft soll ich das denn noch erklären?

Es ergibt einfach keinen Sinn. Zumal dein Plan eh nicht aufgeht. Alle Verwarngelder des Ordnungsamt kriegt die Kommune. Verwarngelder der Polizei gehen an das Land. Bussgelder der Polizei kriegen wieder die Kommunen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verwarnung wegen Parken in gesperrtem Bereich (Zeichen 260).