Verwarngeld wegen Parken...warum?

Hallo,

ich habe an meinem Scheibenwischer ein Knöllchen vorgefunden mit folgendem Tatvorwurf:
"Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) und behinderten dadurch Andere und den Linienverkehr."

Die Situation war folgende: ich bin in eine Straße abgebogen, bei der Einmündung steht das "Halteverbot für eine Zone- Schild" (290.1), ca. 500m später gibt es links und rechts zwei Parkplätze, die mit dem blauen P-Schild gekennzeichnet sind. Ich parkte auf einem der beiden Plätze, hier war unter dem P-Schild noch ein Zusatzschild. Dem entnehme ich, dass ich in markierten Parkflächen parken soll/muss. Tatsächlich sind weiße Markierungen vorhanden und ich habe dort geparkt. Siehe Bild.

Weitere Schilder sind nicht vorhanden.

Nun meine Frage:
Darf ich auf einem ausgewiesenen Parkplatz in einem "eingeschränkten Halteverbot für eine Zone" parken?
Wenn nein, macht so ein Parkplatz keinen Sinn.
Woher soll ich wissen, dass ich auf einem Parkplatz jemanden behindere?

Was haltet ihr davon?
Ich versteh es gerade nicht. Ein Anruf beim Ordnungsamt brachte auch keine Erleuchtung, da hier niemand etwas sagen konnte/wollte.

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 31. Januar 2020 um 21:44:48 Uhr:


Ist die Linie jedoch nur schemenhaft erkennbar, wird es ggf. schwierig. Viele Kommunen scheuen den Aufwand, nicht benötigte Markierungen fachgerecht entfernen zu lassen. Stattdessen setzten sie lieber auf den Verschleiß und die Zeit. 😉

Das ist aber dann nicht das Problem von @netfriend, wenn noch Parkmarkierungen von früherer Zeit zu erkennen sind, selbst wenn diese nur noch "schemenhaft" sind.
Ist doch auch logisch, daß man sich da dann draufstellt, wenn so oder so noch dieser Platz mit "Parkplatz-Schildern" gekennzeichnet ist.
Ob der Platz jetzt als Buswendeplatz oder Hubschrauberlandeplatz dient ist völlig uninteressant.
Eine klare Kennzeichnung dieser Fläche wäre für den Autofahrer vorteilhaft.
Und solange Ich da Markierungen auch nur ansatzweiße erkennen kann parke Ich da mein Fahrzeug drauf.
Zumal man ja Parkmarkierungen beim MB und Skoda erkennen kann. auch zwischen dem MB und dem Skoda sehe Ich eine weiße Linie... somit steht zumindest der MB einmal richtig.

Hier sehe Ich den Fokus klar darauf ausgelegt, daß die Stadt diese Situation schamlos ausnutzt, leicht verdientes Geld zu machen.

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Zitat:

@Brian Basco schrieb am 1. Februar 2020 um 08:39:23 Uhr:



Zitat:

@manvo schrieb am 31. Januar 2020 um 23:59:28 Uhr:


Auf alle Fälle parkt der eine halb und der andere ganz in der Einfahrt (abgesenkter Bordstein), also Knöllchen berechtigt, da hat die Zone nichts mit zu tun.

Buswendeplatz ist wohl erstmal ein hier erfundenes Szenario, solange nicht mehr zu sehen ist, aber kann durchaus sein, dass da ein Bas auch die Einfahrt benutzt, wo die beiden verbotenerweise stehen.

Wenn die beiden wirklich innerhalb einer richtig markierten Parkfläche richtig und vollständig stehen, würde ich da wirklich mal Krach machen, das wäre unsinnig mit der Markierung, auch wenn sie alt ist.

Die Einfahrt ist weit hinter dem Skoda Kombi, Halteverbot durch abgesenkten Bordstein kenne ich auch nur fahrbahnseitig, das wäre aber auch auf der Fahrbahn fragwürdig.

Richtig, die Einfahrt ist weit hinter dem Skoda.
Der (nachträglich angelegte, so schaut es jedenfalls aus) abgesenkte Bordstein gilt nur auf der Fahrbahn.
Somit schließe Ich mich dem TS an und hätte da ganz gerne eine Begründung der Stadt, warum hier ein Knöllchen ausgestellt wurde für richtiges parken ?!

Zitat:

@netfriend schrieb am 31. Januar 2020 um 16:41:43 Uhr:


ich habe an meinem Scheibenwischer ein Knöllchen vorgefunden mit folgendem Tatvorwurf:
"Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) und behinderten dadurch Andere und den Linienverkehr."

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 1. Februar 2020 um 09:10:28 Uhr:



Zitat:

@netfriend schrieb am 31. Januar 2020 um 16:41:43 Uhr:


ich habe an meinem Scheibenwischer ein Knöllchen vorgefunden mit folgendem Tatvorwurf:
"Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) und behinderten dadurch Andere und den Linienverkehr."

Linienverkehr, damit ist wohl der Bus gemeint, fährt auf der Straße. Eine Behinderung Anderer (Verkehrsteilnehmer) sehe Ich so nicht.
Wenn es tatsächlich ein Buswendeplatz ist, gehört das "unmissverständlich" gekennzeichnet und nicht die Linien, die da mal vorher existiert haben, dem zeitlichen Verfall zu überlassen.

Ich würde das nicht zahlen.

Der betonierte Platz gehört nicht mehr zur Parkverbotszone, da über den abgesenkten Bordstein von der Straße getrennt. Könnte ja auch ein Privatgrundstück sein welches ich nicht verpflichtet bin auszuschildern. Andererseits berechtigt er auch nicht zum Parken wenn keine Parkschilder vorhanden. Die angebrachten Schilder beziehen sich, wie bereits erwähnt, nur auf die Randflächen links und rechts.
Im Allgemeinen jedoch sehr „dackelhaft“ beschildert. Eine normale Gemeinde würde nach Beschwerden der Busfahrer ( ÖPNV?) den Platz als Wendeplatz kennzeichnen und für Klarheit schaffen.

Gruß

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Zitat:

@wpp07 schrieb am 1. Februar 2020 um 10:07:54 Uhr:


Der betonierte Platz gehört nicht mehr zur Parkverbotszone, da über den abgesenkten Bordstein von der Straße getrennt.

"Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind."

(StVO Anlage 2, 64)

Zitat:

@wpp07 schrieb am 1. Februar 2020 um 10:07:54 Uhr:


Die angebrachten Schilder beziehen sich, wie bereits erwähnt, nur auf die Randflächen links und rechts.

Gruß

Wegen der Pfeile in den Schildern (Anfang/Ende) können sich die Schilder eigentlich nur auf Parkplätze entlang einer Fahrbahn beziehen, was auf der Fläche eigentlich so nicht in Frage kommt.

2x "eigentlich"

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 1. Februar 2020 um 10:33:46 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 1. Februar 2020 um 10:07:54 Uhr:


Die angebrachten Schilder beziehen sich, wie bereits erwähnt, nur auf die Randflächen links und rechts.

Gruß

Wegen der Pfeile in den Schildern (Anfang/Ende) können sich die Schilder eigentlich nur auf Parkplätze entlang einer Fahrbahn beziehen, was auf der Fläche eigentlich so nicht in Frage kommt.

2x "eigentlich"

Dann ist das eigentlich ja noch komplizierter. Ob ich da parken würde weiß ich eigentlich nicht. Vor Ort sieht die Situation eigentlich immer anders aus. Stelle ich mir die Straße mit Häuser vor so wären an den beiden abgesenkten Stellen eigentlich nur zwei Hofeinfahrten. Käme eigentlich keiner auf die Idee hier einzufahren und dort zu parken. Eigentlich Logo.

Eigentlich ist mir das auch egal. 20E überweisen und mit der Frau zum Essen gehen. Eigentlich trinkt sie Wein, bei diesem Essen jedoch Wasser.
Finde den Satz ohne „eigentlich“ und wer schlussendlich die 20 E bezahlt hat.

Gruß

PS. Will die Diskussion nicht ins lächerliche ziehen. Zumal der TE sicherlich keinen Bus beim Wenden behindert hat. Der fährt bei der ersten Einfahrt rein und bei der Zweiten raus.

In einer Feuerwehranfahrtszone behinderst ja meistens auch keinen . . . brennt ja schließlich eher selten . . . ist deswegen aber noch lang kein Argument oder Ausrede "hab doch gar niemand behindert" ;-)

Bessere und mehr Bilder würden helfen..... ich kapier den Sachverhalt im Moment gar nicht.

Da wo der Skoda steht (und der andere halb), ist eindeutig eine Einfahrt/Auffahrt, der evtl. vorher vorhandene Grünstreifen, ist sogar extra asphaltiert/befestigt worden, damit die Einfahrt/Auffahrt größer wird.

Einfahrt

Zitat:

@manvo schrieb am 1. Februar 2020 um 13:46:49 Uhr:


Da wo der Skoda steht (und der andere halb), ist eindeutig eine Einfahrt/Auffahrt, der evtl. vorher vorhandene Grünstreifen, ist sogar extra asphaltiert/befestigt worden, damit die Einfahrt/Auffahrt größer wird.

Schau nochmal das GoogleEarth Bild an - die "Zufahrt" ist vor dem dunklen/asphaltierten "Gehweg" (oder wasauchimmer)

Das Foto ist aktuell, Tatsache ist der abgesenkte Bordstein = Auffahrt/Einfahrt, der Bordstein und die Befestigung ist nicht ohne Grund da, also eindeutig Auffahrt/Einfahrt.

Zitat:

@manvo schrieb am 1. Februar 2020 um 15:23:55 Uhr:


Das Foto ist aktuell, Tatsache ist der abgesenkte Bordstein = Auffahrt/Einfahrt, der Bordstein und die Befestigung ist nicht ohne Grund da, also eindeutig Auffahrt/Einfahrt.

Kann man wohl so sehen, jedoch sind die beiden Einfahrten jeweils ca. 10m lang. Wenn man da nen halben Meter hineinreicht, wen sollte man hier behindern. Ich dachte mir halt, wenn die Parkflächen markiert sind, sind die auch zum Parken da. Es kann ja auch so sein, dass die Parkflächen nicht ausgereicht haben, deshalb wurden diese in der Mitte noch als solche markiert. Da die Einfahrten breit genug sind, stört es auch niemand. Es ist ja auch eher selten, dass Parkplätze verkleinert werden, meistens sind sie überfüllt und es wird zusätzlicher Parkraum geschaffen.

Ansonsten hätte eine klare Beschilderung jede Diskussion und Rätselraten vermieden!

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 1. Februar 2020 um 11:35:49 Uhr:


In einer Feuerwehranfahrtszone behinderst ja meistens auch keinen . . . brennt ja schließlich eher selten . . . ist deswegen aber noch lang kein Argument oder Ausrede "hab doch gar niemand behindert" ;-)

Natürlich, aber darum ging es mir nicht. Der Busfahrer meldet im Normalfall nur Fahrzeuge welche ihn behindern. Er hat ja auch noch andere Aufgaben. Somit war wohl das Amt aus eigenen Stücken dort. Sieht schon etwas nach „Goldgrube „ aus.

Zitat:

@manvo schrieb am 1. Februar 2020 um 15:23:55 Uhr:


Das Foto ist aktuell, Tatsache ist der abgesenkte Bordstein = Auffahrt/Einfahrt, der Bordstein und die Befestigung ist nicht ohne Grund da, also eindeutig Auffahrt/Einfahrt.

Abgesenkte oder niedrige Bordsteine können ja viele Gründe haben.
Aber auch egal - wird dem TE ja nicht vorgeworfen.

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