Vertragsstrafe Privatparkplatz - Überwachungsfirma
Ich habe viel zu hohe Strafen (50 Euro!) erhalten für Überschreiten der Höchstparkdauer (2 Stunden Tageskontignent) von Parkdepot. Es handelt sich um einen Supermarktparkplatz und ich war lange einkaufen. Kassenbon wurde abgelehnt (zu geringer Betrag). Ich habe vor, das einfach zu ignorieren. Mahnung wird kommen, klar. Aber gehen die dann weiter, wegen so einem kleinen Betrag? Was kann mir schon passieren?
Wer kennt sich mit diesen privaten Überwachungsfirmen aus? Schon mal normale Knöllchen verjähren lassen? ;-)
124 Antworten
Du hast diese Behauptung aufgestellt, also solltest Du auch eine Begründung liefern. Andernfalls kann auch dies wieder als Unfug bezeichnet werden. Wäre nicht neu.
Nachtrag, damit es auch Melosine begreift:
Solange die Datenschutzgrundverordnung gewährleistet und eine entsprechende Beschilderung (Kamerasymbol mit Text: "Dieser Bereich ist Kamera/Videoüberwacht"😉 angebracht ist, stellt dies keinen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Somit dürfen Fahrzeuge und Personen auf diesem Gelände auf geeigneten Medien aufgenommen und anlassbezogen gespeichert werden. Alle anderen Aufnahmen müssen nach Prüfung unverzüglich gelöscht werden.
Zitat:
@Melosine schrieb am 19. Februar 2025 um 20:59:26 Uhr:
Frage den Datenschutzbeauftragten deines Vertrauens. Aber vorab: Parkplätze bei denen Kennzeichen und Fahrer fotografiert werden gibt es nicht.
Ein Datenschutzbeauftragter mag eine sinnvolle Einrichtung sein, aber er schreibt keine Gesetze.
(Völliges OT von MT entfernt)
Ähnliche Themen
Das frage ich mich zwar auch, bleibe aber optimistisch. Manchmal genügt es ja auch nur über das zu schreiben, bei dem man sich wirklich auskennt. Das wäre schon mal ein Anfang. Zu hoffen wäre es.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Februar 2025 um 15:09:23 Uhr:
Dafür kommen andere, da sie endlich problemlos einen Parkplatz finden. Siehe mein Obi-Beispiel. Und was juckt es den Supermarkt, wenn Du Deinen Zahnarzt wechselst weil Du nicht mehr auf dem Supermarkt-Parkplatz parken willst?
Du wolltest nicht verstehen:
der Parkplatz ist für Besucher des Zentrums gedacht. Wie ich ja schrieb.
Dann dauert der Arzttermin 2,5 Stunden und schon hast du ein Ticket. Rundherum gibt es keine Parkmöglichkeiten.
Also fährt man eben dorthin, wo man seine Einkäufe und Arztbesuche vernünftig abhandeln kann.
Den Supermarkt juckt das dann, wenn die Kundenzahl schrumpft. Ebenso wie den Zahnarzt.
Diese Diskussion ist symptomatisch für unser gespaltenes Land. Irgendwelche Regeln aufstellen, diese nicht hinterfragen, bereits minimale Verstöße mit dem Holzhammer ahnden und den Jubel derjenigen ernten, die es in diesem Fall nicht betrifft.
Das ist einfach nicht mein Stil.
Gegen eine Bewirtschaftung knappen Parkraums um beispielsweise Dauerparker von Supermarktparkplätzen zu vertreiben, habe ich dabei nichts.
Was ich bemerke, ist das langsame Verschwinden von Augenmaß und Verhältnismäßigkeit.
Glücklicherweise gibt es für den TE und auch für mich gute Ausweichmöglichkeiten. Wenn genügend andere das Ganze nicht stört und sie weiter dort einkaufen, ist das für mich vollkommen in Ordnung. Ich hege keinen Groll und wünsche niemandem etwas Schlechtes, sondern habe für mich entschieden, dass mir das Geschäftsgebahren dort nicht gefällt und deshalb woanders einkaufen möchte. So wie bereits viele andere.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 19. Februar 2025 um 20:44:45 Uhr:
Im ruhenden Verkehr gilt doch sowieso die Halterhaftung.
Nicht unbedingt. Für private Parkraumüberwachung greift die Halterhaftung nicht und kann somit auch nicht herangezogen werden, was zeigt, auf welch tönernen Füssen dieses Geschäftsmodell steht.
Würde jeder Betroffene geltendes Recht einfordern, wäre den Parkraumüberwachern jegliche Geschäftsgrundlage entzogen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass das Ganze nur funktioniert, weil ein Großteil der Bürger seine Rechte in diesem Fall nicht kennt.
Und würde die Halterhaftung endlich eingeführt, dann könnten sich Ignoranten nicht billig aus der Affäre ziehen und würden sich ordentlich verhalten.
Geht also auch anders herum … der TE hatte eben nicht das Recht, jemand anderes Besitz für 4h zu nutzen
Zitat:
@Melosine schrieb am 20. Februar 2025 um 07:20:34 Uhr:
Nicht unbedingt. Für private Parkraumüberwachung greift die Halterhaftung nicht und kann somit auch nicht herangezogen werden, was zeigt, auf welch tönernen Füssen dieses Geschäftsmodell steht.
Würde jeder Betroffene geltendes Recht einfordern, wäre den Parkraumüberwachern jegliche Geschäftsgrundlage entzogen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass das Ganze nur funktioniert, weil ein Großteil der Bürger seine Rechte in diesem Fall nicht kennt.
Die Halterhaftung gilt nur bedingt nicht. Die Rechtsprechung sieht, bei einer späteren Ermittlung des Fahrers eine Mitwirkungspflicht des Halters vor. Tut er das nicht, dann geht der komplette Betrag auf ihn.
Zitat:
@e39530iA schrieb am 20. Februar 2025 um 04:19:57 Uhr:
Dann dauert der Arzttermin 2,5 Stunden und schon hast du ein Ticket. Rundherum gibt es keine Parkmöglichkeiten.
Dann würde ich ein ernstes Wörtchen mit dem Zahnarzt reden, wenn seine Praxis so bescheiden organisiert ist. Bei meinem Zahnarzt reicht die Zeit im Wartezimmer meist nicht einmal aus, das Inhaltsverzeichnis einer der ausliegenden Zeitschriften zu lesen. Nach einer 3/4 Stunde bin ich wieder draußen, inkl. professioneller Zahnreinigung. Wenn der Termin absehbar länger dauert (Wurzelbehandlung etc.), muss man sich halt woanders nach einem Parkplatz umschauen.
Zitat:
Diese Diskussion ist symptomatisch für unser gespaltenes Land. Irgendwelche Regeln aufstellen, diese nicht hinterfragen, bereits minimale Verstöße mit dem Holzhammer ahnden und den Jubel derjenigen ernten, die es in diesem Fall nicht betrifft.
Es sind doch eher diejenigen die der Ansicht sind, dass Regeln nur für andere gelten und die dann unter anderem vermutlich schon lange bestehende Ausschilderungen gekonnt ignorieren, die solche Methoden erst notwendig machen. Und wenn sie dann mal die Konsequenzen ihres Egoismus spüren, hier rumheulen. Vielleicht trifft es auch mal einen Falschen, der hat dann halt Pech gehabt.
Kenne zum Glück keine Ärzte, die in Einkaufszentren praktizieren. (Es sind ja eigentlich nichtmal richtige Einkaufszentren, denn da wird diese Art der Parkbewirtschaftung so nicht praktiziert)
Ärzte haben bei uns ülicherweise ein paar Patientenparkplätze an der Praxis oder sind mit ÖPNV erreichbar(Innenstadt).
(Zahn)arzt nur mit Termin. Und da muss ich keine 5 Minuten warten.
Natürlich kann man die Höhe dieser "Überschreitungsgebühren" diskutieren. Auf dem Land sind zum Glück Supermarktplätze noch weitgehend frei benutzbar, aber sobald es in eine Tiefgarage geht steht da meist ja so ein Hinweis bezügl. der automatischen Parküberwachung. Bei größeren Zentren(wo ich mir vorstellen könnte länger zu sein, z..B. über Mittag) gibt es aber doch immer Parkschranke und Parkschein. Dort gibt es ja meist auch einen Höchstbetrag für den ganzen Tag. Ich nutze auch ein P-card (weniger weil es dadurch weniger teuer ist, sondern praktischer, wegen automatischer KK-Zahlung).
Da wo es diese privaten "Abzocken" gibt ist ein (oder mehrere) Supermärkte und sonst nix. Wenn man da länger ist, ist man wohl ganz woanders in der Nähe. Ja, diese Leute will man fernhalten.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. Februar 2025 um 07:30:02 Uhr:
Und würde die Halterhaftung endlich eingeführt, dann könnten sich Ignoranten nicht billig aus der Affäre ziehen und würden sich ordentlich verhalten.
Es geht hier um privat bewirtschaften Parkraum und da gibt es ein viel mächtigeres Schwert als eine Halterhaftung (die es ja nicht gibt und vermutlich nie geben wird), die
strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die zu unterschreiben kann auch vom Fahrzeughalter eingefordert werden und dies erfolgt häufig auch bei privat bewirtschaften Parkraum, wenn ein Fahrzeug öfters dort falsch parkt.
Die Forderungen nach einer Halterhaftung braucht in diesem Thread nicht weiter diskutiert werden und ist OT, da es schon effektiv wirksame Möglichkeiten gibt, das wiederholte Falschparken eines Fahrzeugs zu unterbinden.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Februar 2025 um 15:54:27 Uhr:
(...)Und ja: EWE will so viel Strom wie möglich verkaufen. Und da ist es eben nicht egal, wie lange das dauert. In den zwei Stunden, in denen sie Dir vielleicht 30 kWh verkauft haben, hätten vier Enyaqs à 54 kWh = 216 kWh verkauft werden können. Konnten sie nicht, weil der Ladepunkt blockiert war.
(...)
Schlussfolgerung:
Mit Deiner Ladezeit von 2 Stunden am HPC bist Du ein absoluter Exot, in diesem Fall eher als Kollateralschaden zu betrachten. Allerdings hätte man ruhig Kulanz gewähren können. Andererseits (siehe oben) dürftest Du auch nicht unbedingt zu den Lieblingskunden des Ladesäulenbetreibers zählen, so dass es ihm vermutlich auch ganz recht wären, wenn Du seine Ladesäulen mit hoher Frequenz (und dazu gehören MC Donalds-Standorte, vor allem in Autobahnnähe, mit Sicherheit) künftig meidest.
Ich habe nie den Ladepunkt komplett blockiert. Die EWEGo-Ladesäule hat zwei Ladeanschlüsse. Einen davon habe ich blockiert, ja, und zwar über zwei Stunden (der MX-30 ist nunmal ein Schnarchlader, aber es ist ja nicht verboten, seinen Schnarchlader an der Schnellladesäule zu laden). Und während dieser zwei Stunden kamen genau NULL weitere E-Autos zum Laden vorbei. Man kann mir deshalb kein schlechtes Gewissen machen, klappt nicht.
Aber mit deiner Schlussfolgerung magst du Recht haben, das langsame Laden ist dem Ladesäulenbetreiber vielleicht ein Dorn im Auge. Aber wirklich was dagegen machen können sie nicht. Außer vielleicht den Ladevorgang abbrechen, aber nichts dergleichen ist passiert. Außerdem: wenn ich auf der Autobahn eine Ladesäule anfahre und mein Akku durch das schnelle Fahren entsprechend warm ist, ist mein MX-30 innerhalb von 45 Minuten von 10 auf 100 % geladen. Kleine Akkus haben auch ihre Vorteile. Der besagte Fall war einfach vom Pech verfolgt. Mein Akku war eiskalt, die Ladeleistung viel von 35 kW rapide auf 10 kW. Aber da ich Zeit hatte, hat mich das nicht gestört. Parkdepot hat es aber offensichtlich gestört...
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 19. Februar 2025 um 15:47:58 Uhr:
Da liegt der Denkfehler.
Ich wollte im Supermarkt am Zeitschriftenstand ALLES durchlesen. Hat ein paar Wochen gedauert.Das Auto wurde völlig unverständlicherweise abgeschleppt. (Ok, tatsächlich man hat mich bei Ladenschluss rausgeworfen)
Ganz ehrlich: Hätte ich es gerallt, dass der Parkplatz inklusive der Ladesäule auf maximal eine Stunde limitiert ist, hätte ich den Ladevorgang nach einer Stunde abgebrochen, wäre eine Runde um den Block gefahren und wäre später wiedergekommen - oder ich hätte eine andere Ladesäule angesteuert. Aber ich WUSSTE es einfach nicht. Mir ist das Schild schlichtweg nicht aufgefallen, weil ich nach der Ladesäule ausschau gehalten habe. Mein Fehler, ich weiß. Aber ich habe nicht vorsätzlich die maximale Parkdauer überschritten. Unwissenheit schützt vor (Vertrags-)Strafe nicht.