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Zählt ein Parkbügel direkt als Privatparkplatz ohne Beschilderung

Themenstarteram 20. Juni 2023 um 7:41

Hi,

ich hätte da mal zwei Fragen.

Wenn auf einem Parkplatz (ca. 30 Autos in einer Reihe) ohne Beschilderung auf den Parkplätzen ein Parkbügel steht zählt es direkt als Privatparkplatz und kann man dafür belangt werden, wenn nur die Parkbügel zu sehen sind. Man kann nicht erkennen, dass die Parkplätze zu einem Haus oder Wohnungne gehören.

Kommen wir zu meiner nächsten Frage:

Nehmen wir das Szenario von oben nocheinmal. Nur diesmal ist noch zusätzlich ein kleines blaues Schild, nichtmal 40 cm groß wo Privat steht, und noch einem Schild, was bisschen größer und höher steht jedoch komplett Verschmutzt und durch einen Baum die Sicht behindert wird mitten auf dem Parkplatz. wenn man am anderen Ende des Parkplatzes parkt kann man das Schild nicht erkennen bzw. sehen das überhaupt da eins ist, vorallem wenn es jemand davor geparkt hat. Kann man dafür belangt werden? Wenn man vom anderen Ende guckt und vorallem noch Autos vor stehen ist dies nicht zu sehen. Das Schild steht ind der Mitte von einem ca. 50 - 100m langem Parkplatz

Klar es ist dann trotzdem ein privatparkplatz, jedoch konnte man das Schild nicht erkennen, geschweige sehen und als einziges Indiez für einen Privatparkplatz wäre evtl. der Parkbügel.

Bild von der Beschilderung
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12 Antworten

Als mitdenkender Mensch würde ich mir Gedanken machen warum da Parkbügel sind und nach dem Grund schauen. Denn zum Spaß werden die nicht montiert und auf öffentlichen Parkplätzen ergeben sie keinen Sinn.

Wäre es ein öffentlicher Parkplatz hätte es die entsprechende Beschilderung.

https://www.bussgeldkatalog.de/privatparkplatz-kennzeichnung/

Zitat:

Muss man einen Privatparkplatz kennzeichnen?

Grundsätzlich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie einen Privatparkplatz mit einer Kennzeichnung versehen müssen. Allerdings können Sie nur, wenn ein entsprechendes Schild vorhanden ist, Ansprüche geltend machen, wenn dort jemand unberechtigt parkt.

Mit "Ansprüche geltend machen" ist z. B. die Vertragsstrafe oder die Erstattung der Abschleppkosten gemeint.

https://www.punkte-flensburg.de/privatparkplatz/

Zitat:

Befindet sich der Privatparkplatz z. B. hinter einem Zaun oder einer Schranke, sollte dies offensichtlich sein und keine zusätzliche Kennzeichnung erfordern. Gleiches gilt, wenn der Parkplatz beispielsweise vor einem Wohnhaus liegt und für jedermann ersichtlich zum privaten Grundstück gehört.

Denke dazu gehört auch die Sache mit dem Bügel, der unberechtigtes Parken verhindern soll, aber IANAL.

notting

Erlaubt ist das Parken nur auf öffentlichen Straßen. Der Bügel ist ein klares Indiz, dass es sich nicht um eine solche handelt. Damit ist das Parken ohne die Zustimmung des Berechtigten da nicht erlaubt.

Die Polizei kann auf privatem Grund nicht tätig werden. Es ist allein Sache des Eigentümers hier zu agieren. Und er muss die Kosten vorstrecken, es sei denn er hat einen Abschleppdienst, der das Fahrzeug erstmal in Verwahrung nimmt.

Das muss den Abgeschleppten aber nicht von dem Versuch abhalten, die entstandenen Kosten einzuklagen. Umgekehrt ist es nicht gesagt, dass der Eigentümer verauslagte Beträge seinerseits erfolgreich einklagen kann. Ein Minenfeld.

Frage an den TE: Wenn Du keinen Schlüssel für den Parkbügel hast, dann hast Du die Antwort.

Nur eine Erfahrung aus dem Freundeskreis: jemand hatte einen Termin, sah den heruntergeklappten Bügel und wollte "kurz" parken. Kam wieder und wurde "geclampt". Glück gehabt, denn der Eigentümer hatte Zettel hinterlegt und konnte kontaktiert werden. Hat Bitte Bitte gemacht und wurde "freigelassen". Hätte auch sehr unangenehm werden können.....

Ich merke das ich alt werde.:(:confused:

Was ist "geclampt"? Selbst Google findet dafür keinen Antwort.:D

Zitat:

@ktown schrieb am 22. Juni 2023 um 10:16:17 Uhr:

Ich merke das ich alt werde.:(:confused:

Was ist "geclampt"? Selbst Google findet dafür keinen Antwort.:D

siehe bild

"geclampt"

Parkkralle?

Das ist von Seiten Privater ziemlich fragwürdig.

OK. Wieso immer diese Anglizismen?

Aber egal.

Der Besitzer des Parkstandes hat hier jedoch den Bogen dann überspannt. Im Gegensatz zum Falschparker kann die Nutzung der Parkkralle ganz schnell ins Strafrecht rutschen.

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