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Vertragsnehmer gestorbern. Finanzierung aufgekündigt aber Fahrzeug soll übernommen werden _ HILFE

Themenstarteram 14. September 2018 um 6:20

Guten Morgen,

kurz zum Sachverhalt.

Im März diesen Jahres hat mein Schwager einen Kaufvertrag für einen Neuwagen unterschrieben. Die Finanzierung sollte über die VW Bank laufen und es wurde auch eine KSB Versicherung für den Todesfall abgeschlossen.

Das Fahrzeug wurde bis Dato nicht ausgeliefert. Nun ist mein Schwager letzten Monat verstorben.

Das Autohaus verlangt nun von meiner Schwester die Abhnahme des Fahrzeuges (Wenn es denn mal endlich geliefert werden sollte) teilte Ihr aber gleichzeitig mit , dass mit dem Tod des Vertragnehmers das Finanzierungsangebot der Bank nicht mehr besteht.

im Klartext heisst das: Meine Schwester soll nun für das Fahrzeug (welches Sie ja eigentlich nicht mehr haben möchte) 35.000 € bar auf den Tisch legen .

Unnötig zu erwähnen, dass das für Sie mit kleiner Witwenrente nicht tragbar ist.

Nun fragen wir uns ob das so rechetens ist: Der Kaufvetrag bleibt also bestehen, die Finanzierung aber nicht ????

Ich bin für jeden Rat dankbar

Meine Schwester ist am Boden zerstört da zu der Trauer nun auch diese finanziellen Belastungen kommen

Beste Antwort im Thema

@new-rio-ub

Du bist unverschämt und pietätslos, und zum Thema 0,nix beigetragen.

Schließe mich dem an, die Rechtsschutz oder einen Anwalt bzw. die Hausbank mal zu fragen. Wenn der Kaufvertrag über geht, dann auch der Finanzierungsvertrag.

Ok, finanziell für die Witwe nicht erstebenswert, aber vielleicht würde jemand aus der Familie das Auto haben wollen, falls das Autohaus soweit recht hat.

Lest mal das Kleingedruckte, ich meine in solchen Verträgen schon mal was zum Fall des Todes gelesen zu haben.

Zu prüfen ist auch was mit der KSB ist. Schließlich ist der Vertrag geschlossen. Aber ab wann gilt der Schutz? Gibt es sowas wie vorläufige Deckung? Normalerweise muss es da zu klare Regeln geben. Auch prüfen lassen, vielleicht gehört das Auto sogar der Witwe!

Also auch nicht schnell irgendwas ohne rechtliche Prüfung unterschreiben. Für mich ist es durchaus vorstellbar, das die Versicherung zahlen muss. Dazu kommt, das im Autohaus auch nicht immer die Hellste Kerze der Torte hinterm Schreibtisch sitzt...

Zügig der Versicherung den Tod mitteilen.

Mein Beileid.

BEN

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 14. September 2018 um 09:34:25 Uhr:

Man sollte erstmal die Verträge lesen und prüfen. Wenn das so unterschrieben wurde ist es wohl auch gültig.

Wie kann man sich nur so in die Hände von Leasing-Haien begeben?

In der Regel kauft man sich ein Auto wenn man das Geld dafür zusammengespart hat.

Und wenn es eben nur für einen Dacia unter 10000.- Euro reicht.

Aber nein, der Nachbar muss eben sehen dass man ihn bei der Größe und Marke des Fahrzeugs übertrumpfen kann.

Nach dem Motto: Mein Haus, mein Boot, mein Pferd usw.

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Das sind doch verbundene Verträge. Bei sowas würde ich als erstes mal eine Anwaltshotline in Anspruch nehmen. Das ist günstig und geht schnell.

Man sollte erstmal die Verträge lesen und prüfen. Wenn das so unterschrieben wurde ist es wohl auch gültig.

Wie kann man sich nur so in die Hände von Leasing-Haien begeben?

In der Regel kauft man sich ein Auto wenn man das Geld dafür zusammengespart hat.

Und wenn es eben nur für einen Dacia unter 10000.- Euro reicht.

Aber nein, der Nachbar muss eben sehen dass man ihn bei der Größe und Marke des Fahrzeugs übertrumpfen kann.

Nach dem Motto: Mein Haus, mein Boot, mein Pferd usw.

Die VAG-Bank ist kein Leasinghai. Und ansonsten: Wer nichts zum Thema beitragen kann, sollte sich besser einfach mal geschlossen halten. Darum, wer welches Auto kaufen und finanzieren darf oder nicht sollte, geht es hier nicht.

Bin kein Jurist, gehe aber davon aus, dass die Pflichten aus dem Kaufvertrag auf den gesetzlichen Erben übergehen. Hier ist sicher anwaltlicher Rat angebracht. Ggfs. wäre noch die Option einer Vertragsstrafe wegen Nichtabnahme in Betracht zu ziehen.

Wie gesagt, besser Anwalt konsultieren.

@new-rio-ub

Du bist unverschämt und pietätslos, und zum Thema 0,nix beigetragen.

Schließe mich dem an, die Rechtsschutz oder einen Anwalt bzw. die Hausbank mal zu fragen. Wenn der Kaufvertrag über geht, dann auch der Finanzierungsvertrag.

Ok, finanziell für die Witwe nicht erstebenswert, aber vielleicht würde jemand aus der Familie das Auto haben wollen, falls das Autohaus soweit recht hat.

Lest mal das Kleingedruckte, ich meine in solchen Verträgen schon mal was zum Fall des Todes gelesen zu haben.

Zu prüfen ist auch was mit der KSB ist. Schließlich ist der Vertrag geschlossen. Aber ab wann gilt der Schutz? Gibt es sowas wie vorläufige Deckung? Normalerweise muss es da zu klare Regeln geben. Auch prüfen lassen, vielleicht gehört das Auto sogar der Witwe!

Also auch nicht schnell irgendwas ohne rechtliche Prüfung unterschreiben. Für mich ist es durchaus vorstellbar, das die Versicherung zahlen muss. Dazu kommt, das im Autohaus auch nicht immer die Hellste Kerze der Torte hinterm Schreibtisch sitzt...

Zügig der Versicherung den Tod mitteilen.

Mein Beileid.

BEN

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 14. September 2018 um 09:34:25 Uhr:

Man sollte erstmal die Verträge lesen und prüfen. Wenn das so unterschrieben wurde ist es wohl auch gültig.

Wie kann man sich nur so in die Hände von Leasing-Haien begeben?

In der Regel kauft man sich ein Auto wenn man das Geld dafür zusammengespart hat.

Und wenn es eben nur für einen Dacia unter 10000.- Euro reicht.

Aber nein, der Nachbar muss eben sehen dass man ihn bei der Größe und Marke des Fahrzeugs übertrumpfen kann.

Nach dem Motto: Mein Haus, mein Boot, mein Pferd usw.

Die KSB wäre ja witzlos, wenn beim Tod nicht die Ratenzahlung abgedeckt würde, sondern die offene Summe sofort fällig werden würde. Das käme einer Kündigung des Darlehens durch die Bank gleich, wozu man ja eben die KSB abgeschlossen hat.

Du solltest auf jeden Fall einen fachkundigen Anwalt kontaktieren!

Mein laienhafter Kenntnisstand ist, dass alle Verträge auf den Erben übergehen (sofern er das Erbe annimmt). Deine Schwester sollte also auch sicherstellen, dass sie alle Abonnements (z.B. Zeitschriften), Mietverträge & Co kündigt, wenn sie diese nicht weiterbetreiben will. Teilweise steht hier auch ein Sonderkündigungsrecht zu (z.B. nach §580 BGB).

Dieses sollte auch im Falle eines Leasings greifen (auf beiden Seiten). Vertraglich ist allerdings i.d.R. eine Entschädigung vereinbart. Hier lohnt es sich in den Vertrag zu schauen, der Todesfall sollte dort explizit auflistet sein.

Das eine Abnahme verlangt wird, finde ich merkwürdig. Normalerweise ist die Kündigungswirkung immer die Rückgabe der Mietsache (sprich des Autos) und eben die Zahlung einer vereinbarten Entschädigung (würde sich in meinem Vertrag bspw. in etwa so berechnen: Summe der restlichen Leasingraten - abgezinste Leasingraten + hypothetischer Restwert - abgezinster hypothetischer Restwert - ersparte laufzeitabhängige Kosten - Verwertungserlös).

Also am besten Vertrag lesen um sich einen grundsätzlichen Überblick zu verschaffen und dann ab zum Anwalt! Am besten zügig, bevor irgendwelche Fristen verstreichen

Zitat:

@Goify schrieb am 14. September 2018 um 10:37:43 Uhr:

Die KSB wäre ja witzlos, wenn beim Tod nicht die Ratenzahlung abgedeckt würde, sondern die offene Summe sofort fällig werden würde. Das käme einer Kündigung des Darlehens durch die Bank gleich, wozu man ja eben die KSB abgeschlossen hat.

Dazu wäre aber erst mal anhand der KSB-Bedingungen zu klären, ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz gilt. Vermutlich nicht vor Fahrzeugübernahme.

Themenstarteram 14. September 2018 um 10:30

Danke für die Tipps.

Der Weg zum Anwalt bleibt uns wohl nicht erspart. Das Unding ist für mich. Daß Die Bank sich aus der Finanzierung raus tut und der Wagen bar gezahlt werden soll !

@benprettig ew-rio-ub

Diesen unpassenden Kommentar hätten Sie sich sparen können

am 14. September 2018 um 10:41

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 14. September 2018 um 09:34:25 Uhr:

Man sollte erstmal die Verträge lesen und prüfen. Wenn das so unterschrieben wurde ist es wohl auch gültig.

Wie kann man sich nur so in die Hände von Leasing-Haien begeben?

In der Regel kauft man sich ein Auto wenn man das Geld dafür zusammengespart hat.

Und wenn es eben nur für einen Dacia unter 10000.- Euro reicht.

Aber nein, der Nachbar muss eben sehen dass man ihn bei der Größe und Marke des Fahrzeugs übertrumpfen kann.

Nach dem Motto: Mein Haus, mein Boot, mein Pferd usw.

Deine Anti-Leasing Kommentare gehen schon auf die Nerven, aber dieser Beitrag ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit. Antworte einfach auf die Frage oder halte Dich zurück, insb. in so einem Fall.

@Kelsier Ich denke mal, es geht um eine Finanzierung.

am 14. September 2018 um 10:49

Unbedingt prüfen, ob es sich um verbundene Verträge handelt. Denn wenn dann der Finanzierungsvertrag gekündigt ist, ist m.E. auch der verbundene Vertrag (der Kaufvertrag) nicht mehr bindend. Außerdem prüfen, ob die Kündigung des Finanzierungsvertrages rechtens war, aber nicht auf Rücknahme der Kündigung drängen, solange nicht die erste Frage geklärt ist. Denn im Falle von verbundenen Verträgen wäre die Kündigung durch die Bank ggf. vorteilhaft.

Hier im Forum wird bei jeder Lapalie unnötigerweise zum Anwalt geraten. In dem vorliegenden Fall sollte jedoch wirklich ein Anwalt (für Vertragsrecht) aufgesucht werden.

Bevor man nun zum Anwalt geht sollte man selbstständig in den Bedingungen des Kreditschutzbriefes schauen ab wann Fälligkeitseintritt besteht beziehungsweise ab wann Deckung gewährt wird.

 

Ich zitiere aus den im Netz einsehbaren Versicherungsbedingungen von Volkswagen in der Hoffnung das diese passen:

§ 8 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

1. Bei Vereinbarung einer Einmalbeitragszahlung wird ab Unterzeichnung der Anmeldeerklärung vorläufiger Versicherungsschutz gewährt. Die vorläufige Deckung endet mit der Valutierung des Darlehens oder Stornierung des Darlehensvertrages, spätestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten nach Unterzeichnung der Anmeldeerklärung.

2. Der Versicherungsschutz beginnt bei Vereinbarung einer Einmalbeitragszahlung mit Auszahlung des Darlehens, nicht jedoch vor Bezahlung des Einmalbeitrages. Er endet mit Beendigung der ursprünglich vereinbarten Darlehenslaufzeit, spätestens nach Ablauf von 10 Jahren.

Quelle

Meiner bescheidenen Laienmeinung nach müsste vorläufige Deckung bestehen.

Sehe ich auch so. Wenn die Bedingungen jetzt so einsehbar sind, dürften sie mit dem unterzeichneten Vertrag identisch sein.

Ich sehe hier eher die Chance, dass die Witwe so von einer zusätzlichen Lebensversicherung "profitiert".

Der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger in jeder Hinsicht.

Die Bank kann das Darlehen nur bei Vorliegen eines berechtigenden Grundes kündigen. Für das Ausfallrisiko wurde der - sonst so verhasste - KSB "eingekauft". Das Eintreten dieses abgesicherten Risikofalles führt zur vollständigen Rückführung der Valuta an die Bank. Wo sollte sie also ein Problem haben? Richtig, Wenn überhaupt dann in ihrer Eigenschaft als (Mit)Eigentümer des KSB-Versicherers. Aber das berechtigt ebenfalls nicht zur Kündigung, weil das das versicherte Risiko ist.

Daher kämpfen bis der Arzt kommt! Der Neuwagen ersetzt zwar den menschlichen Verlust nicht. Aber es ist von Bank und Händler schon ausgesprochen frech, in dieser Situation die hinterbliebenen über den Tisch zu holen.

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