Vertragsnehmer gestorbern. Finanzierung aufgekündigt aber Fahrzeug soll übernommen werden _ HILFE

Guten Morgen,
kurz zum Sachverhalt.
Im März diesen Jahres hat mein Schwager einen Kaufvertrag für einen Neuwagen unterschrieben. Die Finanzierung sollte über die VW Bank laufen und es wurde auch eine KSB Versicherung für den Todesfall abgeschlossen.
Das Fahrzeug wurde bis Dato nicht ausgeliefert. Nun ist mein Schwager letzten Monat verstorben.
Das Autohaus verlangt nun von meiner Schwester die Abhnahme des Fahrzeuges (Wenn es denn mal endlich geliefert werden sollte) teilte Ihr aber gleichzeitig mit , dass mit dem Tod des Vertragnehmers das Finanzierungsangebot der Bank nicht mehr besteht.
im Klartext heisst das: Meine Schwester soll nun für das Fahrzeug (welches Sie ja eigentlich nicht mehr haben möchte) 35.000 € bar auf den Tisch legen .
Unnötig zu erwähnen, dass das für Sie mit kleiner Witwenrente nicht tragbar ist.

Nun fragen wir uns ob das so rechetens ist: Der Kaufvetrag bleibt also bestehen, die Finanzierung aber nicht ????
Ich bin für jeden Rat dankbar
Meine Schwester ist am Boden zerstört da zu der Trauer nun auch diese finanziellen Belastungen kommen

Beste Antwort im Thema

@new-rio-ub
Du bist unverschämt und pietätslos, und zum Thema 0,nix beigetragen.

Schließe mich dem an, die Rechtsschutz oder einen Anwalt bzw. die Hausbank mal zu fragen. Wenn der Kaufvertrag über geht, dann auch der Finanzierungsvertrag.

Ok, finanziell für die Witwe nicht erstebenswert, aber vielleicht würde jemand aus der Familie das Auto haben wollen, falls das Autohaus soweit recht hat.

Lest mal das Kleingedruckte, ich meine in solchen Verträgen schon mal was zum Fall des Todes gelesen zu haben.

Zu prüfen ist auch was mit der KSB ist. Schließlich ist der Vertrag geschlossen. Aber ab wann gilt der Schutz? Gibt es sowas wie vorläufige Deckung? Normalerweise muss es da zu klare Regeln geben. Auch prüfen lassen, vielleicht gehört das Auto sogar der Witwe!

Also auch nicht schnell irgendwas ohne rechtliche Prüfung unterschreiben. Für mich ist es durchaus vorstellbar, das die Versicherung zahlen muss. Dazu kommt, das im Autohaus auch nicht immer die Hellste Kerze der Torte hinterm Schreibtisch sitzt...

Zügig der Versicherung den Tod mitteilen.

Mein Beileid.

BEN

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 14. September 2018 um 09:34:25 Uhr:


Man sollte erstmal die Verträge lesen und prüfen. Wenn das so unterschrieben wurde ist es wohl auch gültig.
Wie kann man sich nur so in die Hände von Leasing-Haien begeben?

In der Regel kauft man sich ein Auto wenn man das Geld dafür zusammengespart hat.
Und wenn es eben nur für einen Dacia unter 10000.- Euro reicht.

Aber nein, der Nachbar muss eben sehen dass man ihn bei der Größe und Marke des Fahrzeugs übertrumpfen kann.

Nach dem Motto: Mein Haus, mein Boot, mein Pferd usw.

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Die Versicherung hinter dem KSB wird sich vermutlich um die Leistungspflicht drücken wollen. Hierzu werden dann gerne alle möglichen Ausschlussbedingungen herangezogen, die der Versicherungsnehmer mit unterschrieben hat. Ohne den Vertrag und die Todesumstände zu kennen, ist hier zum Thema KSB sowieso alles nur Kaffeesatzleserei.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 14. September 2018 um 09:34:25 Uhr:


Man sollte erstmal die Verträge lesen und prüfen. Wenn das so unterschrieben wurde ist es wohl auch gültig.
Wie kann man sich nur so in die Hände von Leasing-Haien begeben?

In der Regel kauft man sich ein Auto wenn man das Geld dafür zusammengespart hat.
Und wenn es eben nur für einen Dacia unter 10000.- Euro reicht.

Aber nein, der Nachbar muss eben sehen dass man ihn bei der Größe und Marke des Fahrzeugs übertrumpfen kann.

Nach dem Motto: Mein Haus, mein Boot, mein Pferd usw.

Diese Aussagen sind nicht nur flüssig sondern absolut überflüssig!!

Nach dieser Aussage dürfften ja niemals Autos finanziert oder geleast werden. Son Quatsch.

Und nochwas: Pietät scheint Dir wohl ein Fremdwort zu sein.

Die Witwe scheint ja gar kein Interesse mehr an dem Auto zu haben (Zu teuer, Hat keinen Führerschein etc.) Somit will Sie, verständlciherweise das Auto garnicht mehr. Der Kaufvertrag ist ja normalerweise an den Finanzzierungs bzw. Leasingvertrag gebunden (Ohne Finanzierung ist kein Geld für das Auto da...)
Der Anwalt wird da bestimmt eine recht einfach Lösung finden. In der Regel reicht da ein Schreiben des Anwalts.
Die Verkäufer selber haben in solchen Fällen leider oft 0 Ahnung. Die wissen wie man Autos verkauft, das wras dann schon. Ist leider oft so.

Moin,

zum Beitrag von @new-rio-ub wurde jetzt wohl genügend geschrieben und damit sollte es ab sofort möglich sein, sich wieder auf das Topic zu konzentrieren.

Der Threadverlauf und die Moderation danken.

Gruß
Zimpalazumpala

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So wie ich das verstehe, will die Witwe den Wagen ja gar nicht mehr?
Weiterhin ist der Wagen wohl zu NEFZ-Bedingungen bestellt worden und wird nun als WLTP-Version ausgeliefert?
Damit besteht ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht seitens VW selbst, wenn man die WLTP-Zusatzvereinbarung im Rahmen der Zulassung nicht unterschreibt. Mit diesem Sachverhalt würde ich den Händler konfrontieren.

Patrick

Ich kann Patrick da nur zustimmen und würde wohl auch erstmal prüfen, ob man nicht mit wenig Aufwand aus der Nummer rauskommt. Die Sache über den Anwalt regeln kann man immer noch. Denn auch wenn ich denke, dass man in diesem speziellen Fall gute Aussichten auf Erfolg hat, so kostet der Rechtsweg immer Zeit, Nerven und ggf. Geld.

Meine Neuwagenbestellung konnte ich stornieren, als klar war, dass die Lieferfrist nicht gehalten werden konnte und ich erwähnte, dass ich den Wagen sonst aus den genannten Gründen (andere Verbrauchswerte/höhere Steuer/andere Ausstattung als bestellt) bei Lieferung nicht mehr annehmen würde. Der Händler hat mit VW Rücksprache gehalten und offenbar haben die bestätigt, dass ich aufgrund der Änderungen auch nicht verpflichtet dazu bin.

Dazu gab es bei Plusminus in der ARD vor etwa eineinhalb Monaten auch mal einen interessanten Bericht mit Stellungnahme von VW. Findet man in der Mediathek.

... erstmal allein in alle Fettnäpchen treten und wenn das Kind im Brunnen ertrunnken ist, dann zum Anwalt gehen. 🙄

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. September 2018 um 23:56:44 Uhr:


... erstmal allein in alle Fettnäpchen treten und wenn das Kind im Brunnen ertrunnken ist, dann zum Anwalt gehen. 🙄

Warum so polemisch?

Ich habe keine Ahnung, wie die Verhältnisse bei der Witwe sind. Es ist sicher sinnvoll, mal zu prüfen, ob im Falles dieser Leasing-/Bestellangelegenheit jetzt akut irgendwelche Fristen zu beachten sind. Trotzdem muss einen das ja nicht hindern, mal direkt mit dem Autohaus ins Gespräch zu gehen.

Warum Zeit, Nerven und Geld verbrennen, wenn man möglicherweise auch eleganter die Bestellung storniert bekommt?

Bevor man sich für oder gegen etwas entscheidet, sollte man die eigenen Optionen kennen. Wofür man sich entscheiden kann, das weiss man erst nach Kenntnis der Optionen.

Der Händler besteht bereits jetzt auf die Zahlung von 35.000,- €.

Die Witwe könnte einen "kostenlosen" Neuwagen im Wert von 35.000,- € bekommen oder diesen Vorteil ersatzlos wegschmeißen.

Darüber sollte sinnvoller Weise zumindest mal eine Erstberatung beim Anwalt stattfinden. Sowas kostet maximal 226,10 €, oft sogar weniger. Dann weiß man woran man ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2018 um 00:16:38 Uhr:


Bevor man sich für oder gegen etwas entscheidet, sollte man die eigenen Optionen kennen. Wofür man sich entscheiden kann, das weiss man erst nach Kenntnis der Optionen.

Richtig.
Wenn die Rahmenbindungen zutreffen (NEFZ bestellt, WLTP wird geliefert, es ist ein VW), dann gibt es hier die außergewöhnliche Möglichkeit, komplett ohne Kosten und in jedem Fall rauszukommen. Diese Option liegt nicht auf der Hand und könnte evtl. auch einem Anwalt, der nur den eigentlichen Sachverhalt (KSB, Tod) im Blick hat, entgehen. Deshalb habe ich sie genannt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2018 um 00:16:38 Uhr:



Die Witwe könnte einen "kostenlosen" Neuwagen im Wert von 35.000,- € bekommen oder diesen Vorteil ersatzlos wegschmeißen.

Auch richtig. Auch diese Option sollte man prüfen. Hier wird schon eher ein Anwalt nötig sein. In diese Richtung können wir aber nur spekulieren, weil der TE gar keine Rahmenbedingungen genannt hat. Ich würde als erstes erfragen, mit welcher Begründung der Kredit nicht mehr gewährt wird, der Händler soll bitte konkret auf den § in den Bedingungen verweisen. Leider gibt es auch einige recht eindeutige Ausschlusskriterien im Todesfall. Ob so eines zutrifft, wissen wir nicht.

Patrick

Komisch das immer alle vom Rechtsweg reden wenn man den Tipp mit dem anwalt giebt.

Wenn ich für eine Erstberatung zum Anwalt gehe habe ich noch lange kein gericht mit reingezogen. der Anwalt sagt erstmal wie das ganze rechtlich ist, wenn einen Sinn hat dagegen vor zu gehen, wird er einen entsprechenden Brief aufsetzten. Das kostet erstmal maximal die oben erwähnetn gut 200 €. wenns ein netter Anwalt ist und er sagt: das hat keinen Sinn. dann sind das 20€ für die kaffeekasse, das wars dann mit dem anwalt.

Mal angenommen der schickt den Brief und das Autohaus reagiert entsprechend und triutt vom Vertrag zurück dann wars das. Erste wenn das Autohaus anders reagiert giebt es eine Antwort vom Anwalt des AH. Dann kann man da entsprechend reagiegieren oder nicht. Erste wenn das alles nix hilft wird Klage eingereicht. das dauert dann und kostet viel. Aber erst dann.

Zum Anwalt gehen heißt ja eben NICHT Klagen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. September 2018 um 15:19:50 Uhr:


Der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger in jeder Hinsicht.

Die Bank kann das Darlehen nur bei Vorliegen eines berechtigenden Grundes kündigen. Für das Ausfallrisiko wurde der - sonst so verhasste - KSB "eingekauft". Das Eintreten dieses abgesicherten Risikofalles führt zur vollständigen Rückführung der Valuta an die Bank. Wo sollte sie also ein Problem haben? Richtig, Wenn überhaupt dann in ihrer Eigenschaft als (Mit)Eigentümer des KSB-Versicherers. Aber das berechtigt ebenfalls nicht zur Kündigung, weil das das versicherte Risiko ist.

Daher kämpfen bis der Arzt kommt! Der Neuwagen ersetzt zwar den menschlichen Verlust nicht. Aber es ist von Bank und Händler schon ausgesprochen frech, in dieser Situation die hinterbliebenen über den Tisch zu holen.

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