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Verstellung von Fond-Sitzen und Rückbank ausserhalb des Sicherheitsbereichs

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 23. Mai 2017 um 11:31

Hallo Board-Kollegen

Ich beschäftige mich gerade mit der Suche nach einem Nachfolger für den T5. Dabei ist der V eigentlich die einzige Alternative für mich. Was mich gerade beschäftigt, ist die Verstellung der Sitze (und der Bank) im Fond-Bereich. Dies wird laut Mercedes ausserhalb des 5cm Sicherheitsbereichs "nicht empfohlen" (so deute ich den Text in der BA), da ansonsten die Sicherheitssysteme nicht optimal arbeiten.

Daher meine Frage: Wie haltet ihr das? Verschiebt ihr die Gerätschaften auch ausserhalb des Bereichs? Beim Multivan habe ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht. Das Problem müsste im Grunde ja das Gleiche sein.

VG

Beste Antwort im Thema

In der aktuellen Anleitung steht es wohl wie folgt:

Ausgehend von der Grundstellung können Sie die Fondsitze für Mitfahrer um jeweils 5 cm nach vorn oder hinten verschieben. Achten Sie dabei auf die verringerte Kniefreiheit der Mitfahrer, die die Verletzungsgefahr beim Bremsen erhöht.

Eine optimale Schutzwirkung der Rückhaltesysteme, wie Airbags und Sicherheitsgurte, ist nur bei einer Positionierung der Fondsitze innerhalb der vorgegebenen Markierungen auf der Führungsschiene gegeben (optimaler Schutzbereich). Es wird empfohlen, die Fondsitze innerhalb der Markierungen auf der Führungsschiene zu positionieren.

Wenn Sie die Fondsitze um mehr als jeweils 5 cm nach vorn oder nach hinten verschieben, können Sie den Laderaum vergrößern.

Wenn die Fondsitze dabei durch Mitfahrer benutzt werden, stellen Sie sicher, dass immer ausreichend Kniefreiheit für den jeweiligen Mitfahrer vorhanden ist. Ein Abstand von mindestens 5 cm zwischen Knien und vorderem Sitz sollte nicht unterschritten werden, um auch für Personen verschiedener Größen ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Unterschreiten Sie nie den Mindestabstand bei Besetzung eines Fondsitzes durch einen Mitfahrer. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands besteht im Falle eines Unfalls oder Bremsvorgangs die Gefahr der Verletzung durch einen Kopfaufschlag auf die davor befindlichen Sitze

Das ist die aktuelle Version. Ich meine in einer anderen (alten) Version stand, dass man die Sitze außerhalb der Markierungen bewegen darf, aber nicht während der Fahrt mit einem Passagier nutzen darf.

Diese "alte Version" ist für mich bis dato auch kritisch gewesen.

Die aktuelle Version sehe ich als unkritisch an.

Interessant wäre nun die Frage an den "Vreundlichen" ob die aktuelle Anleitung sich auch auf die alten V-Klassen übertragen lassen oder ob man ggf. das Schienensystem für die BA verändert hat.

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Es wird "nicht empfohlen" da dann der Abstand zu den vorderen Sitzen nicht groß genug ist. Nur beim Ein- und Ausbau ist es wichtig, dass es in diesem Bereich ist, sonst funzt das nicht.

Ich passe auch nur beim Aus- und Einbau auf die Markierungen auf, ansonsten verschiebe ich nach Gebrauch!

Hat offiziell was mit den Crashtests zu tun (nur in diesem Bereich wurde getestet und die Kriterien wurden erfüllt), aber ich verschiebe auch nach Belieben. Mein Meister meinte dazu nur, Sie können die Bank auch rückwärts einbauen, wenn Sie lustig sind... Hier gab es das Thema auch schon. Suche benutzen, einige befürchteten versicherungstechnische Probleme, die mir aber nicht einleuchten wollen...

Versicherungstechnisch würde ich eine Bank außerhalb des Bereichs mit einer nicht eingetragenen Reifengröße gleich setzen... Verlust der BE und des Versicherungsschutz.

Wobei bei einer Polizeikontrolle eher die falschen Reifen als eine zu weit vorne positionierte Bank auffallen würde.

Bei einem Unfall mit Personenschäden (am schlimmsten noch bei Personen auf der Bank) sehe ich aber schwarz...

Vielleicht wird es damit einleuchtender?

Heißt aber nicht das ich diese Einschränkung gutheiße, ich bin froh das es die beim Marco Polo nicht gibt... ich empfinde die Flexibilität auf jeden Fall als extrem positiv und wollte nicht drauf verzichten.

Siehse... da ist sie wieder diese Diskussion unter Halbwissenden... aber ich mach ja immer gerne mit:

Eine Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, --> ööööööht

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder (hier sind m.A.n. andere Verkehrteilnehmer gemeint)

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. -> öööööööht

Jetzt bist Du dran... ;o)

In der aktuellen Anleitung steht es wohl wie folgt:

Ausgehend von der Grundstellung können Sie die Fondsitze für Mitfahrer um jeweils 5 cm nach vorn oder hinten verschieben. Achten Sie dabei auf die verringerte Kniefreiheit der Mitfahrer, die die Verletzungsgefahr beim Bremsen erhöht.

Eine optimale Schutzwirkung der Rückhaltesysteme, wie Airbags und Sicherheitsgurte, ist nur bei einer Positionierung der Fondsitze innerhalb der vorgegebenen Markierungen auf der Führungsschiene gegeben (optimaler Schutzbereich). Es wird empfohlen, die Fondsitze innerhalb der Markierungen auf der Führungsschiene zu positionieren.

Wenn Sie die Fondsitze um mehr als jeweils 5 cm nach vorn oder nach hinten verschieben, können Sie den Laderaum vergrößern.

Wenn die Fondsitze dabei durch Mitfahrer benutzt werden, stellen Sie sicher, dass immer ausreichend Kniefreiheit für den jeweiligen Mitfahrer vorhanden ist. Ein Abstand von mindestens 5 cm zwischen Knien und vorderem Sitz sollte nicht unterschritten werden, um auch für Personen verschiedener Größen ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Unterschreiten Sie nie den Mindestabstand bei Besetzung eines Fondsitzes durch einen Mitfahrer. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands besteht im Falle eines Unfalls oder Bremsvorgangs die Gefahr der Verletzung durch einen Kopfaufschlag auf die davor befindlichen Sitze

Das ist die aktuelle Version. Ich meine in einer anderen (alten) Version stand, dass man die Sitze außerhalb der Markierungen bewegen darf, aber nicht während der Fahrt mit einem Passagier nutzen darf.

Diese "alte Version" ist für mich bis dato auch kritisch gewesen.

Die aktuelle Version sehe ich als unkritisch an.

Interessant wäre nun die Frage an den "Vreundlichen" ob die aktuelle Anleitung sich auch auf die alten V-Klassen übertragen lassen oder ob man ggf. das Schienensystem für die BA verändert hat.

Wie gesagt, hab nur meine Meinung dazu wiedergegeben, ich bin bei solchen Themen halt etwas vorsichtiger... ist doch toll wenns nicht kritisch ist...

Allerdings ist der oben zitierte Text aus der BA auch bei weitem weniger restriktiv als noch vor einigen Monaten...

Und beim Marco Polo mit zusätzlichem Einzelsitz gibt es diese Markierungen übrigens auch ;-)

 

Die neue Version lässt mich dann auch eher aufatmen als die Alte.

Wobei ich da beim MP ohne zusätzlichen Sitz eh keinen Sinn gesehen habe und die neue Version eher nach einer Empfehlung klingt. Die Schienen müssten überall gleich belastet werden können.

Andererseits ist es doch gut wenn sich Mercedes da einen Kopf macht um die Passagiere zu schützen.

 

Wenn bei uns im Alltag die Hundebox mitfährt, muss die Sitzbank immer 10 cm nach vorne.

Ich verschiebe meine Bank wie ich es brauche. Da bei mir ohnehin meine Kinder auf Kindersitzen sitzen ist Beinfreiheit kein Thema. Zudem sitzen sie vis-a-vis und haben erst recht keine Probleme. Wenn doch mehr Beinfreiheit benötigt wir, dann wird so verschoben das es passt. Zur Not auch weiter nach hinten als die Markierung.

Ich denke, dass es bei VW nicht so angegeben ist liegt entweder daran, dass ihnen die Beinfreiheit egal ist oder es keine Windowsbags im Fahrgastraum gibt.

Wie geschrieben wäre ich nur vorsichtig, ob mit der NEUEN BA-Erklärung ggf. auch neue Schienen Einzug gehalten haben.

Es muss nicht zwingend so sein, dass die NEUE BA-Erklärung auf alte V-Klassen übertragbar ist...

Zitat:

@Toasta13 schrieb am 23. Mai 2017 um 17:22:21 Uhr:

Und beim Marco Polo mit zusätzlichem Einzelsitz gibt es diese Markierungen übrigens auch

Ja dann ist auch klar, dass es sich einzig und allein um die Abstände der Sitze als Gefahrenquelle durch Aufschlagen handeln kann. Dann ist es auch logisch...

In der Guides App sind diese neuen BAs aber noch nicht zu finden. Coestar, ist das die neue gedruckte Version?

Themenstarteram 24. Mai 2017 um 6:31

Vielen Dank für Euer Feedback.

Ich denke ich werde es auch so halten wie die meisten hier. Wenns geht bleibe ich im Sicherheitsbereich. Wenns notwendig ist, dann verschiebe ich die Sitze dahin, wo ich sie brauche.

In gut einer Woche kann ich eine neue V-Klasse probefahren. Werde mir dann die Schienen mal genau ansehen.

Das Zitat von @Coestar ist aus der aktuellsten BA online. Habe dort den gleichen Text gefunden. Interessant für mich, dass es früher anscheinend restriktiver beschrieben war.

Ja, früher stand halt sehr restriktiv drin, dass eine Verschiebung außerhalb der Markierung möglich sei, aber dann kein Personentransport mehr stattfinden darf.

Über diese Aussage war ich schon erstaunt - mein damaliger VW Händler hat mir die Info gegeben, da man auch bei VW die Händler das Konkurrenzprodukt testen lässt (wohl wie bei MB mit dem T6 auch).

Ich persönlich bin froh, dass es nun geändert wurde. Somit ist dieser bestehende Kritikpunkt für mich egalisiert.

PS: Ich habe das aus der aktuellen BA aus der Homepage kopiert. Wie geschrieben wäre ich vorsichtig die aktuelle BA auf ältere Kfz anzuwenden, denn der Hinweis aus der Guide App ist (inhaltlich siehe oben) recht eindringlich und meiner Einschätzung nach ein Nutzungsverbot für Personentransport außerhalb der Bereiche. Vielleicht kann ja ein V-Klasse Besitzer mit einer alten BA mal bei MB schriftlich anfragen und sich bestätigen lassen, dass die Einschränkung auch für ältere Modelle aufgehoben ist.

@Befner - weißt Du hier mehr?

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