Verstellung von Fond-Sitzen und Rückbank ausserhalb des Sicherheitsbereichs

Mercedes V-Klasse 447

Hallo Board-Kollegen

Ich beschäftige mich gerade mit der Suche nach einem Nachfolger für den T5. Dabei ist der V eigentlich die einzige Alternative für mich. Was mich gerade beschäftigt, ist die Verstellung der Sitze (und der Bank) im Fond-Bereich. Dies wird laut Mercedes ausserhalb des 5cm Sicherheitsbereichs "nicht empfohlen" (so deute ich den Text in der BA), da ansonsten die Sicherheitssysteme nicht optimal arbeiten.

Daher meine Frage: Wie haltet ihr das? Verschiebt ihr die Gerätschaften auch ausserhalb des Bereichs? Beim Multivan habe ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht. Das Problem müsste im Grunde ja das Gleiche sein.

VG

Beste Antwort im Thema

In der aktuellen Anleitung steht es wohl wie folgt:

Ausgehend von der Grundstellung können Sie die Fondsitze für Mitfahrer um jeweils 5 cm nach vorn oder hinten verschieben. Achten Sie dabei auf die verringerte Kniefreiheit der Mitfahrer, die die Verletzungsgefahr beim Bremsen erhöht.

Eine optimale Schutzwirkung der Rückhaltesysteme, wie Airbags und Sicherheitsgurte, ist nur bei einer Positionierung der Fondsitze innerhalb der vorgegebenen Markierungen auf der Führungsschiene gegeben (optimaler Schutzbereich). Es wird empfohlen, die Fondsitze innerhalb der Markierungen auf der Führungsschiene zu positionieren.

Wenn Sie die Fondsitze um mehr als jeweils 5 cm nach vorn oder nach hinten verschieben, können Sie den Laderaum vergrößern.

Wenn die Fondsitze dabei durch Mitfahrer benutzt werden, stellen Sie sicher, dass immer ausreichend Kniefreiheit für den jeweiligen Mitfahrer vorhanden ist. Ein Abstand von mindestens 5 cm zwischen Knien und vorderem Sitz sollte nicht unterschritten werden, um auch für Personen verschiedener Größen ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Unterschreiten Sie nie den Mindestabstand bei Besetzung eines Fondsitzes durch einen Mitfahrer. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands besteht im Falle eines Unfalls oder Bremsvorgangs die Gefahr der Verletzung durch einen Kopfaufschlag auf die davor befindlichen Sitze

Das ist die aktuelle Version. Ich meine in einer anderen (alten) Version stand, dass man die Sitze außerhalb der Markierungen bewegen darf, aber nicht während der Fahrt mit einem Passagier nutzen darf.
Diese "alte Version" ist für mich bis dato auch kritisch gewesen.
Die aktuelle Version sehe ich als unkritisch an.
Interessant wäre nun die Frage an den "Vreundlichen" ob die aktuelle Anleitung sich auch auf die alten V-Klassen übertragen lassen oder ob man ggf. das Schienensystem für die BA verändert hat.

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Super Info, vielen Dank. Die Info war mir neu, daher habe ich keine weitergehenden Infos dazu.

Gruß
Befner

Muss gestehen, die Position ist mir auch eher egal (selbst bei der alten BA, da hab ich mir bezüglich Bestellung der V vor einem Jahr, 0 sorgen gemacht).
Hatte ja dazumal schon beim Renault Espace Schienen drin gehabt ohne Begrenzung wo die Stühle stehen sollen, da hatte ich auch Windowbags bis ganz mach hinten. Ist mir klar und war mir schon immer bewusst, dass nicht jede position des Sitzes gleich optimal ist. Aber da mach ich mir wirklich keine Sorgen bei bzw. für meinen Kids & Mitfahrer.
Sicherheit ist mir aber allgemein schon wichtig, deshalb habe ich ja auch auf die Ausstellfenster hinten verzichtet um die Windowbags im Fond zu bekommen.

Gruss,

David

Ich würde auch mal von "weniger optimal" reden. So lange der Hersteller die Position zulässt kann man dadurch zumindest nicht den Versicherungsschutz verlieren. Den würde man ja dann auch verlieren, wenn man die Betriebsanleitung nicht gelesen hat. Wer macht das schon. Die Schienen und Verstellmöglichkeiten gibt es in ähnlicher Form seit 2004.
Einfach andere Sitze zu verwenden oder an den Seriensitzen Veränderungen durchzuführen, dass würde zum erlöschen einer Betriebserlaubnis führen. So einstell Dinge, die jederzeit auch während der Fahrt ohne Mitwissen des Fahrers von den Passagieren vorgenommen werden können da nicht relevant sein.
Um auf das Beispiel der Reifen zurück zu kommen. Eine falsche Reifengröße führt zur Erlöschung der Betriebserlaubnis, ein falscher Luftdruck aber nicht. Wobei der möglicher Weise die größere Gefahr mit sich bringt.

Also das ist der Stand der ALTEN Bedienungsanleitung. Was ihr damit macht ist einerlei...aber diese Texte haben natürlich auch erst einmal - wie ich finde - haftungstechnischen Hintergrund (bzw. eine Enthaftung für MB wenn man dagegen handelt) und es ist auch recht deutlich beschrieben (kann dazu führen....sondern ein "darf dann nicht benutzen!"

Als Fahrer muss ich mich auch vergewissern, dass meine Mitfahrer angeschnallt sind....Die Strafe, die dann in einer Kontrolle folgt ist meine als Fahrer....

Die Frage aller Fragen wäre doch an Mercedes selber zu stellen, warum man damals diesen Satz da so reingebracht hat.
Vorsichtsmaßnahme, Übervorsichtig, unbedacht, mit Kalkül (und was wurde geändert, dass die neue BA es anders sieht)....?

Mb-bild
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Da online nur noch die neue Bedienungsanleitung verfügbar ist kann wohl davon ausgegangen werden, dass diese für alle V-Klassen (W447) gilt. Somit kann diese Diskussion wohl beendet werden. Beinfreiheit beachten und fertig ist.

Zitat:

@Coestar schrieb am 23. Mai 2017 um 16:01:02 Uhr:


In der aktuellen Anleitung steht es wohl wie folgt:

Wenn Sie die Fondsitze um mehr als jeweils 5 cm nach vorn oder nach hinten verschieben, können Sie den Laderaum vergrößern.

Wenn die Fondsitze dabei durch Mitfahrer benutzt werden, stellen Sie sicher, dass immer ausreichend Kniefreiheit für den jeweiligen Mitfahrer vorhanden ist. Ein Abstand von mindestens 5 cm zwischen Knien und vorderem Sitz sollte nicht unterschritten werden, um auch für Personen verschiedener Größen ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Unterschreiten Sie nie den Mindestabstand bei Besetzung eines Fondsitzes durch einen Mitfahrer. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands besteht im Falle eines Unfalls oder Bremsvorgangs die Gefahr der Verletzung durch einen Kopfaufschlag auf die davor befindlichen Sitze

Alleine durch diese Formulierungen geht doch hervor, dass man die Sitze außerhalb der Markierungen benutzen kann, wenn gewisse Punkte beachtet werden.

Ich nutze die Schienen, wie ich es brauche.
Wenn Mercedes tatsächlich ausschließen wollte, dass nur bestimmte Sitzpostionen gehen, dann hätte man seitens der Produktion nur Schienenstücke oder bestimmte Sperren einsetzen können.

Wie geschrieben: macht wie ihr es für richtig haltet. Bei der alten Regelung ist es ein Verbot. Bei der neuen Regelung nicht... ich begrüße die Änderung, da ich mir um diesen Punkt keinen Kopf mehr machen muss (und ja, die alte Regelung hätte mich gestört)

Man könnte auch das öffnen von Türen während der Fahrt sperren, tut es aber nicht...man könnte mit Sicherheit auch die Bedienung eines Smartphone sperren, sobald es mit einer FSE gekoppelt ist...Es gibt also vieles, wo wir nicht bis zu 100% reglementiert sind. Das nennt man Eigenverantwortung.

@Coestar:
Was interessiert dich das Thema als T5 Fahrer überhabt. VW hat eine solche Einschränkung nicht in ihrer BA. VW bringt demnach nicht einmal Hinweise auf eventuelle Gefahren und lässt seine Kunden auch ohne Beinfreiheit reisen.
Eher solltest du das Thema im T5/T6 Forum stellen warum es keinen Hinweis in der BA dieser Modelle gibt.

Zitat:

@Rogger@6L schrieb am 1. Juni 2017 um 14:42:31 Uhr:


@Coestar:
Was interessiert dich das Thema als T5 Fahrer überhabt. VW hat eine solche Einschränkung nicht in ihrer BA. VW bringt demnach nicht einmal Hinweise auf eventuelle Gefahren und lässt seine Kunden auch ohne Beinfreiheit reisen.
Eher solltest du das Thema im T5/T6 Forum stellen warum es keinen Hinweis in der BA dieser Modelle gibt.

Du bist lustig - klingt ja so, dass ein VW´ler sich lieber zu seinem Konzern trollen soll. Ich habe hier wohl in keiner Form den Benz schlecht geschrieben oder den VW in den Himmel gelobt.

Aber zu Deiner Frage

Zitat:

Was interessiert dich das Thema als T5 Fahrer überhabt.

Weil ich mich für die V-Klasse beim Leasingabschluss für den T5 schon interessiert habe und leider damals das Thema mit MB nicht umsetzen konnte?

Weil ich mich immer noch für den MB interessiere und nicht ganz so zufrieden mit meinem Montagsauto bin und somit recht interessiert mir die Alternativen angucke?

Weil ich in ca. 12 Monaten vor dem Entscheid stehe ob ich einen T6 oder eine V-Klasse nehme und solche Sachen für mich schon Kaufentscheidend sind?

Schlecht geschrieben nicht, aber Zweifel aufgebracht wo keine (mehr) sind.
Aber Schwamm drüber. Wenn wir dich in einem Jahr hier als V-Klasse Fahrer begrüssen dürfen, umso besser.

Zitat:

@Rogger@6L schrieb am 2. Juni 2017 um 11:43:06 Uhr:


Schlecht geschrieben nicht, aber Zweifel aufgebracht wo keine (mehr) sind.
Aber Schwamm drüber. Wenn wir dich in einem Jahr hier als V-Klasse Fahrer begrüssen dürfen, umso besser.

Wie schon betont - es wäre für eine V-Klasse Fahrer mit Baujahr 2015 doch das einfachste der Welt mal über MB nachzufragen ob er seine alte BA bzgl. der Thematik der Sperrung von Sitzen in die Tonne werfen kann und nach der aktuellen Regelung handeln darf.
Wenn das positiv entschieden ist, ist ja theoretisch auch geklärt ob nicht mit der neuen BA auch eine neue Art der Schiene/Schienenbefestigung einher gegangen ist.

Ich persönlich habe hier meine Bedenken und diese hätte ich auch bei einem VW Bus mit der gleichen Thematik. Da ich aber frühestens 2018 bestelle ist das Thema für mich (persönlich) uninteressant, da die aktuellen Kfz mit der neuesten BA versehen sind....

Ich bin weit entfernt von einem Moralapostel, aber beruflich arbeite ich eben mit Bedingungswerken von Versicherern und bin bei solchen Sachen allein deswegen skeptisch wenn ein eine Sache nicht eindeutig geregelt ist.

Also nichts für ungut und ein schönes Pfingstwochenende.

Amen

Zitat:

@Coestar schrieb am 30. Mai 2017 um 22:17:56 Uhr:


Es gibt also vieles, wo wir nicht bis zu 100% reglementiert sind. Das nennt man Eigenverantwortung.

Ich würde mich freuen, wenn nicht jeden Tag von Irgendjemanden nach neuen oder umfangreicheren Regularien und Beschreibungen gefragt würde.
Unsere Welt und die Bewegungsfreiräume in Ihr für Individualität, Kreativität und selbstbestimmtes Handeln sind bereits eng genug.

Hauptgrund dafür ist, dass keiner mehr für irgendetwas Verantwortung übernehmen möchte und alles schriftlich und rechtlich einwandfrei niedergelegt werden soll. Das wird aber nicht gelingen und vor allem wird niemand die Zeit haben alle Regelwerke zu lesen, im Kopf zu behalten und ständige Aktualisierungen zu verfolgen. Da Unwissenheit allerdings nicht vor Strafe schützt, werden wir uns mit dem Aufblasen von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften langfristig selbst eliminieren.

Wer sich nichts mehr traut...dazu zähle ich auch schon das Verschieben von Sitzen....der sollte morgens im Bett bleiben.
Doch Vorsicht!...auch dort lauern Gefahren:
Besser vorher in der Beschreibung des Matratzenherstellers nachlesen, ob dort eindeutig beschrieben ist, ab wieviel Liegetagen mit Druckstellen und Wundliegen zu rechnen ist. Wichtig ist auch die Konformitätserklärung mit dem Lattenrost und dem Spannbetttuch. 😉

Danke Mazout.

Sehr gut getroffen

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