Verständnisfrage nicht angelegter Sicherheitsgurt
Ich habe einen Beifahrer an einem Parkstreifen herausgelassen (anhalten erlaubt, nicht das Thema) und zuvor auch bemerkt, daß ein Polizeiwagen hinter mir war. Als ich im ausrollen auf dem Parkstreifen war, schnallte sich der Beifahrer bereits ab und es war zu spät zu intervenieren.
Die Polizei bekam das mit und stellte mich als Fahrer bzw. den Beifahrer vor die Wahl, € 30 zahlen zu müssen. Der Beifahrer hat dann an Ort und Stelle gezahlt.
Nun habe ich bei der Recherche in Erfahrung gebracht, daß eine Person als Beifahrer über 18 und offensichtlich in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, immer selber für diese Ordnungswidrigkeit verantwortlich ist.
Meine Fragen:
Stimmt das ?
Was wäre passiert, wenn keiner von uns gezahlt hätte, die Polizei drohte für den Fall nämlich an, mir dann als Fahrer die Ordnungswidrigkeit gebührenpflichtig zuzustellen. Hätte ich dann dagegen erfolgreich Widerspruch einlegen können ?
54 Antworten
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 8. Mai 2022 um 19:55:14 Uhr:
Aber da muß ich auch sagen, ich hätte die Polizisten mal gefragt, ob sie nichts Besseres zu tun haben. Anschnallen ist wichtig, sollte jeder machen und bei mir fährt auch keiner mit, der sich nicht anschnallt. Aber wenn sich jemand abschnallt, während das Auto kurz vorm Stillstand ist, ist das nun kein Drama.
Da gibt es ganz andere Sachen, um die die Polizei sich mal vorrangig kümmern müßte.
Die Polizisten haben ihren Job gemacht, und versucht diese Angewohnheit den Leuten auszutreiben. In dieser Situation hätte vielleicht nichts passieren können, aber an einer anderen Stelle hätte nur ein Fußgänger vor dem stoppendem Fahrzeug auf die Straße laufen müssen, um diese zu überqueren. Als ich jung war, hat sich ein Beifahrer kurz vor dem Stillstand abgeschnallt. Ich habe aus Spaß (und unwissenheit) eine Volbremsung gemacht. Danach saß der Beifahrer nicht mehr auf seinem Platz.
Zitat:
@manvo schrieb am 9. Mai 2022 um 12:16:44 Uhr:
Paragraph 21 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO nimmt aus der Gurtpflicht „Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen“ aus.
In einem Kreisverkehr z.B., darf ein Fahrzeugführer daher unangeschnallt fahren, wenn er Schrittgeschwindigkeit fährt.
Wenn es so war wie der TE schrieb, würde ich mir das Geld wieder holen!
Siehe das Fett markierte. Diese Reglung gillt nur für den Fahrer, da die Mitreisenden nicht wissen können, ob der Fahrer nochmal beschleunigt. Immerhin wurde der Wagen zuvor schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren, und war nur für einen kurzen Moment auf einem Parkstreifen.
Wir können jetzt dikutieren, ob in dier Situation eine mündliche Ermahnung eventuell gereicht hätte. Aber beim Wunsch das Geld wiederzuholen sehe ich schwarz.
Zitat:
@MvM schrieb am 10. Mai 2022 um 06:04:08 Uhr:
Die Polizisten haben ihren Job gemacht, und versucht diese Angewohnheit den Leuten auszutreiben. In dieser Situation hätte vielleicht nichts passieren können, aber an einer anderen Stelle hätte nur ein Fußgänger vor dem stoppendem Fahrzeug auf die Straße laufen müssen, um diese zu überqueren. Als ich jung war, hat sich ein Beifahrer kurz vor dem Stillstand abgeschnallt. Ich habe aus Spaß (und unwissenheit) eine Volbremsung gemacht. Danach saß der Beifahrer nicht mehr auf seinem Platz.
Naja, es geht hier darum, daß das Fahrzeug innerhalb des Parkstreifens am Ausrollen war und der Beifahrer sich zu diesem Zeitpunkt abgeschnallt hatte.
Ob das jetzt rechtlich nicht erlaubt wird steht auf einem anderen Papier.
Das sowas geahndet wird ist einfach nur lächerlich und Ich würde hier auch das Wort "Willkür" mal in den Mund nehmen.
Ich bleibe dabei, daß es unmöglich ist, daß die Besatzung des Streifenwagens den Abschnallvorgang des Beifahrers gesehen haben kann
Zitat:
@Geisslein schrieb am 10. Mai 2022 um 08:01:53 Uhr:
Ich bleibe dabei, daß es unmöglich ist, daß die Besatzung des Streifenwagens den Abschnallvorgang des Beifahrers gesehen haben kann
Bei manchem hier staune ich echt nur, wie genau sie alles wissen bei der dürftigen Beschreibung des TE.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 10. Mai 2022 um 08:50:06 Uhr:
Bei manchem hier staune ich echt nur, wie genau sie alles wissen bei der dürftigen Beschreibung des TE.
Wie detailiert möchte man denn den Vorgang beschrieben haben ?!
Für mich reicht es aus, daß Ich es nicht beobachten könnte, wenn sich im Fahrzeug vor mir der Fahrer oder der Beifahrer abschnallt.
Es sei denn, daß das Gurtschloß im hohen Bogen mit der Hand über den Kopf hinweg bewegt wird.
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Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 9. Mai 2022 um 14:50:40 Uhr:
Interessant ist, daß sich die Polizei zunächst nur mir als Fahrer näherte und sagte "Allgemeine Verkehrskontrolle, FZ- und FS bitte". Der Vorhalt des Nichtangeschnalltseins kam erst, als er die Papiere musterte.
Versuch einer anderen Erklärung: der Polizist hat dich aus irgendeinem Grund kontrollieren wollen, sich über dein unaufgefordertes Anhalten gefreut und
dann erst einen nicht angegurteten Beifahrer entdeckt, der sich ganz typisch rauszureden versuchte (aus Polizeisicht) mit "habe mich jetzt erst abgeschnallt, weil ich wollte gerade aussteigen" .
Wenn das Fahrzeug steht, darf der Beifahrer aber auch abgeschnallt sein. Der Polizist kann aus der Tatsache des abgeschnallten Beifahrers beim Herantreten an das Fahrzeug nicht schlußfolgern, dass dieser die ganze Zeit nicht angeschnallt war.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2022 um 10:10:43 Uhr:
Bei Fahrten mit geringen Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften muß man sich nicht anschnallen.
Dummerweise ist das nicht genau definiert,
Was ist da nicht genau definiert? Du hast es doch selber im Post danach zitiert: 😕
"3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,"
Alles andere sind IMHO nichts als dumme Angewohnheiten. Ja, es ist schwer ein jahrelang angewöhntes Verhalten umzustellen, aber es ist ganz einfach, unkompliziert und ohne Zeitverlust sich beim Einsteigen sofort anzuschnallen. 😉
Mal ganz abgesehen davon dass gerade dass seitlich einparken am Straßenrand eine Situation ist wo es durchaus zu Unfällen kommt, wir sind ja nicht auf einem Parkplatz wo alle langsam fahren.
Der gefährlichste Moment ist wohl der, wo man aus dem Fahrzeug aussteigt. Wenn in dem Moment jemand hinten drauf fährt, kann man sich böse verletzen. Aber da ist man sowieso abgeschnallt.
Die paar Meter vor dem Anhalten sind völlig irrelevant. Zumal der Gurt recht nutzlos ist, wenn jemand drauffährt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 10. Mai 2022 um 09:07:38 Uhr:
Wie detailiert möchte man denn den Vorgang beschrieben haben ?!
Um was zu tun?
Ein Urteil zu fällen? Dann ja, deutlich detaillierter. U.a. auch die Position der Polizei. So ist es absolute Spekulation.
Und ja, ich hatte ja auch schon angemerkt, dass vielleicht die Polizisten das Abschnallen gar nicht gesehen haben und nur gesehen haben wie ein Fahrzeug fuhr und der Beifahrer nicht angeschnallt war. Was sollen die daraus machen? Da sie sich der Spekulation nicht hingeben wollen, ob die Aussage mit dem "grade abgeschnallt" nun Schutzbehauptung oder Wahrheit ist, beziehen sie sich auf den Umstand, den sie gesehen haben.
Aber auch das bleibt pure Spekulation.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 10. Mai 2022 um 09:43:06 Uhr:
Versuch einer anderen Erklärung: der Polizist hat dich aus irgendeinem Grund kontrollieren wollen, sich über dein unaufgefordertes Anhalten gefreut und dann erst einen nicht angegurteten Beifahrer entdeckt, der sich ganz typisch rauszureden versuchte (aus Polizeisicht) mit "habe mich jetzt erst abgeschnallt, weil ich wollte gerade aussteigen" .
Ich finde, daß es jetzt doch etwas absurd wird.
Wenn das Fahrzeug steht, kann der Polizist nicht einfach pauschal die Behauptung aufstellen, daß man die ganze Zeit über während der Fahrt auch nicht angeschnallt war.
Das geht dann soweit, daß man auch beim Telefonieren im Auto mit ausgeschaltetem Motor und abgezogenen Zündschlüssel in der Hosentasche belangt werden kann.
Mit der Behauptung, daß man erst gerade eben den Motor aus gemacht hat und der Zündschlüssel abgezogen wurde.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 10. Mai 2022 um 10:48:48 Uhr:
Ich finde, daß es jetzt doch etwas absurd wird.
Jep, bei der Informationslage kann man sehr weit spekulieren, bis ins Absurde hinein.
Dabei sei vielleicht noch einmal betont, dass der TE klar gesagt hat, dass das Auto fuhr während der Beifahrer sich abschnallte. Da brauchst du nicht unterstellen, dass die Polizei für nicht angeschnallt im Stand bestraft hat.
In der ersten Antwort war bereits festgestellt, dass die Polizei im Sinne des Gesetzgebers Recht hatte. Ob es nun kleinlich bzw. zu kleinlich war ... das kann man spekulieren. Mehr aber auch nicht.
Vielleicht hat der TE vergessen zu erwähnen, dass er möglicherweise in einem mutmaßlich offenen Cabrio unterwegs war.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 10. Mai 2022 um 11:08:44 Uhr:
Jep, bei der Informationslage kann man sehr weit spekulieren, bis ins Absurde hinein.
Falsch... absurd sind solche Aussagen, wenn im stehenden Fahrzeug pauschal davon ausgegangen wird, daß man die ganze Zeit über nach nicht angeschnallt war
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 10. Mai 2022 um 11:08:44 Uhr:
Dabei sei vielleicht noch einmal betont, dass der TE klar gesagt hat, dass das Auto fuhr während der Beifahrer sich abschnallte. Da brauchst du nicht unterstellen, dass die Polizei für nicht angeschnallt im Stand bestraft hat.
Es gibt ja hier auch keine Unterstellung. Der Sachverhalt wurde ja vom Fahrer zugegeben und durch das sofortige Bezahlen vom Beifahrer ebenso.
Dann belässt man es aber auch dabei und stellt nicht die Frage "was wäre passiert, wenn man nicht bezahlt hätte ?"
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 10. Mai 2022 um 11:08:44 Uhr:
In der ersten Antwort war bereits festgestellt, dass die Polizei im Sinne des Gesetzgebers Recht hatte. Ob es nun kleinlich bzw. zu kleinlich war ... das kann man spekulieren. Mehr aber auch nicht.
Das ist auch wiederum falsch.
Mit welcher Begründung hatte die Polizei im Sinne des Gesetzgebers Recht... doch nur dann, wenn die Polizei es ohne Zweifel klar beweisen kann, daß sich der Beifahrer schon vorher losgebunden hat.
War da nur eine Vermutung, oder hat man hier nur eine Schlußfolgerung für die ganze Fahrt getroffen, weil der Beifahrer nicht mehr angeschnallt auf dem Beifahrersitz saß.
Nochmals... Ich halte es für absolut unmöglich, daß die Polizei den Abschnallvorgang beobachten und auch beweisen konnte.
Wie will man was rein Optisches ohne Aufzeichnung Beweisen? Wenn der Polizist gesehen hat, wie der Gurt oben zusammenkam, dann hat er es gesehen und ist nicht nur eine Zeugenaussage, sondern eine Aussage eines Polizisten - demzufolge fast ein Beweis.
Beweise mal als Fahrer, dass sich dein Beifahrer nicht abgeschnallt hat ohne Innenraumkamera!
Zitat:
@Goify schrieb am 10. Mai 2022 um 13:58:08 Uhr:
Wie will man was rein Optisches ohne Aufzeichnung Beweisen? Wenn der Polizist gesehen hat, wie der Gurt oben zusammenkam, dann hat er es gesehen und ist nicht nur eine Zeugenaussage, sondern eine Aussage eines Polizisten - demzufolge fast ein Beweis.
Beweise mal als Fahrer, dass sich dein Beifahrer nicht abgeschnallt hat ohne Innenraumkamera!
Wie Du dir schon selbst richtig widersprochen hast "Wie will man was rein Optisches ohne Aufzeichnung Beweisen?"
Im Zweifel, wie immer, für den Angeklagten.
Der Richter und oder der Anwalt sind auch nicht auf der Brotsuppe dahergeschwommen und wissen selbst, ab wann eine Aussage eines Polizisten als Beweis glaubwürdig erscheint und wann nicht.
Zeigt ja eindeutig mein Fall mit dem "Handy", bzw. Geldbeutel wie glaubwürdig solche Aussagen dann vor Gericht sind.