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Verständnisfrage nicht angelegter Sicherheitsgurt

Ich habe einen Beifahrer an einem Parkstreifen herausgelassen (anhalten erlaubt, nicht das Thema) und zuvor auch bemerkt, daß ein Polizeiwagen hinter mir war. Als ich im ausrollen auf dem Parkstreifen war, schnallte sich der Beifahrer bereits ab und es war zu spät zu intervenieren.

Die Polizei bekam das mit und stellte mich als Fahrer bzw. den Beifahrer vor die Wahl, € 30 zahlen zu müssen. Der Beifahrer hat dann an Ort und Stelle gezahlt.

Nun habe ich bei der Recherche in Erfahrung gebracht, daß eine Person als Beifahrer über 18 und offensichtlich in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, immer selber für diese Ordnungswidrigkeit verantwortlich ist.

Meine Fragen:

Stimmt das ?

Was wäre passiert, wenn keiner von uns gezahlt hätte, die Polizei drohte für den Fall nämlich an, mir dann als Fahrer die Ordnungswidrigkeit gebührenpflichtig zuzustellen. Hätte ich dann dagegen erfolgreich Widerspruch einlegen können ?

54 Antworten

Die Aussage des Polizisten wird aber sicherlich mehr Gewicht haben als die des Beschuldigten.

Zitat:

@Goify schrieb am 10. Mai 2022 um 14:57:46 Uhr:


Die Aussage des Polizisten wird aber sicherlich mehr Gewicht haben als die des Beschuldigten.

Aber nicht pauschal und dazu bedarf es etwas mehr als nur eine Aussage.

Der Beschuldigte muß sich nicht selber belasten. Der Zeuge hingegen ist zur Wahrheit verpflichtet. Allein deshalb ist die Aussage des Zeugen schon mehr wert. Unabhängig davon, ob er Polizist ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Mai 2022 um 08:01:53 Uhr:



Naja, es geht hier darum, daß das Fahrzeug innerhalb des Parkstreifens am Ausrollen war und der Beifahrer sich zu diesem Zeitpunkt abgeschnallt hatte.
Ob das jetzt rechtlich nicht erlaubt wird steht auf einem anderen Papier.
Das sowas geahndet wird ist einfach nur lächerlich und Ich würde hier auch das Wort "Willkür" mal in den Mund nehmen.
Ich bleibe dabei, daß es unmöglich ist, daß die Besatzung des Streifenwagens den Abschnallvorgang des Beifahrers gesehen haben kann

Die Besatzung des Streifenwagens hat es aber gesehen, und der Beifahrer hat es zugegeben. Daher ist das Thema erledigt.

Die Mitreidenden haben keinen Überblick über die Verkehrssituation. Stell dir vor, dass du in eine große Parklücke fährst, um jemanden raus zu lassen. Ber Beifahrer schnalt sich bereits während dem ausrolleb ab. Dann siehst du, dass ein Wagen/Bus/LKW hinter dir ebenfalls in diese Lüke will, und du fährst ein paar Meter vor, damit beide Fahrzeuge rein passen. In der selben Zeit öffnet der Beifahrer bereits die Tür, was schnell zu einer Delle führen kann. Deshalb ist als Mitfahrer die Fahrt erst beendet, wenn der Fahrer es sagt. In der Regel erolgt dies indirekt durch die Verabschiedung.

Oder nehmen wir die Situation, dass ein anderer Wagen fix vorbei zieht, und vor einem auf dem Parkstrefen anhält. Der etwas leichtsinnige Beifahrer hat seinen nicht angeschnalten Oberkörper bereits nach vorne gebäugt, um in dem Außenspiegel nach möglichen Radfahrern zu gucken. Durch eine Bremsung stößt er sich dann den Kopf am Amaturenbrett.

Man sollte die Fahrt am besten nur mit einem Küsschen beenden. Dann kann man sich abschnallen und aussteigen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Mai 2022 um 13:48:03 Uhr:


Falsch... absurd sind solche Aussagen, wenn im stehenden Fahrzeug pauschal davon ausgegangen wird, daß man die ganze Zeit über nach nicht angeschnallt war

Aber die Aussage oder besser Spekulation kam ja nur von dir. Der TE hat beschrieben, dass die Polizei das im fahrenden Auto gesehen hat, so wie es auch tatsächlich gewesen ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Mai 2022 um 13:48:03 Uhr:


Es gibt ja hier auch keine Unterstellung. Der Sachverhalt wurde ja vom Fahrer zugegeben und durch das sofortige Bezahlen vom Beifahrer ebenso.

Dann belässt man es aber auch dabei und stellt nicht die Frage "was wäre passiert, wenn man nicht bezahlt hätte ?"

Ich finde die Frage berechtigt, ob die Polizei sich im Zweifel bei diesem Verstoß an den Fahrer halten kann oder an den Beifahrer halten muss ... ist ja beantwortet.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Mai 2022 um 13:48:03 Uhr:


Mit welcher Begründung hatte die Polizei im Sinne des Gesetzgebers Recht.

Der Tatvorwurf lautete, dass der Beifahrer zum Zeitpunkt X im fahrenden Auto nicht angeschnallt war. Das haben die Polizisten gesehen und können das bezeugen. Ob der Beifahrer davor angeschnallt war oder nicht, ob er sich abgeschnallt hat oder nicht, ist vollkommen irrelevant, weil es nichts mit dem Tatvorwurf zu tun hat. Da man in einem fahrenden Auto zu jedem Zeitpunkt angeschnallt zu sein hat, braucht man keine Schlussfolgerung für die ganze Fahrt treffen, sondern hier wird nur der Zeitpunkt X vorgeworfen.

Eine Frage noch mal:

Der von der Polizei ausgestellte Beleg für die Zahlung des Verwarnungsgeldes wurde vom "Kreis XY, der Landrat" ausgestellt und hatte neben den Transaktionskosten für die Kreditkartenzahlung als Text nur "Beleg für die Bürgerin / den Bürger, empfangener Betrag für Dienstleistung € 30".

Keine Erwähnung des Wortes Polizei, des Deliktes oder Namen des Belangten. Ist das normal ?

Ja, weil es unter dem Strich keine Rolle mehr spielt. Mit Vorwurf, dem Einräumen und der Zahlung ist der Verwaltungsakt unanfechtbar abgeschlossen. Selbst wenn sich, warum auch immer, hinterher rausstellt, dass das alles nicht so war, gibt es keine Möglichkeit das noch einmal aufzuarbeiten.

Sieh es als Spende an deinem Landkreis. Dann ist es weniger schlimm.

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