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Verständnisfrage nicht angelegter Sicherheitsgurt

Themenstarteram 8. Mai 2022 um 17:11

Ich habe einen Beifahrer an einem Parkstreifen herausgelassen (anhalten erlaubt, nicht das Thema) und zuvor auch bemerkt, daß ein Polizeiwagen hinter mir war. Als ich im ausrollen auf dem Parkstreifen war, schnallte sich der Beifahrer bereits ab und es war zu spät zu intervenieren.

Die Polizei bekam das mit und stellte mich als Fahrer bzw. den Beifahrer vor die Wahl, € 30 zahlen zu müssen. Der Beifahrer hat dann an Ort und Stelle gezahlt.

Nun habe ich bei der Recherche in Erfahrung gebracht, daß eine Person als Beifahrer über 18 und offensichtlich in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, immer selber für diese Ordnungswidrigkeit verantwortlich ist.

Meine Fragen:

Stimmt das ?

Was wäre passiert, wenn keiner von uns gezahlt hätte, die Polizei drohte für den Fall nämlich an, mir dann als Fahrer die Ordnungswidrigkeit gebührenpflichtig zuzustellen. Hätte ich dann dagegen erfolgreich Widerspruch einlegen können ?

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54 Antworten

Na dann wird sie ja in Punkto Gurt nichts vermisst haben, da sie in den Sitz gedrückt wurde und das Schleudertrauma höchstens durch eine entsprechende Kopfstütze abgemindert werden konnte.

Disclaimer für alle Einzelfallfetischisten: Sich direkt beim ersten Gasschub anzuschnallen hat nix mit der von Heiminmax beschriebenen Situation zu tun. Und wer doch die Erbse unter der 17. Matratze findet, darf sie gerne behalten.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 9. Mai 2022 um 10:42:06 Uhr:

... aber es ist eine absolute Negativwerbung für die Polizei. Vor allem, wenn erkennbar ist, dass der Fahrer oder Beifahrer gerade dabei ist, sich an oder abzuschnallen und das Auto gerade ausrollt oder losfährt.

+1

Gruß Metalhead

Paragraph 21 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO nimmt aus der Gurtpflicht „Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen“ aus.

In einem Kreisverkehr z.B., darf ein Fahrzeugführer daher unangeschnallt fahren, wenn er Schrittgeschwindigkeit fährt.

Wenn es so war wie der TE schrieb, würde ich mir das Geld wieder holen!

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2022 um 10:10:43 Uhr:

Bei Fahrten mit geringen Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften muss man sich nicht anschnallen.

Nun ja, vielleicht gilt diese "Ausnahmeregelung" des § 21a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO

nur in deinem Dorf ... ;)

Im Ernst, ich bin mir jetzt nicht absolut sicher, ob sich die Schrittgeschwindigkeit nur auf das Rückwärtsfahren und Fahren auf Parkplätzen bezieht. :confused:

Im Gesetzestext heißt

Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit WIE Rückwärtsfahren oder Fahren auf Parkplätzen.

Das WIE ist entscheidend. In diesem Sinne steht das WIE für eine Beispielaufzählung.

Wäre es auf die beiden Punkte beschränkt, müßte es heißen: Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit beim Rückwärtsfahren und Fahren auf Parkplätzen.

am 9. Mai 2022 um 12:34

Richtig. Das "wie" zählt besondere Situationen auf – ein Kreisverkehr zählt nicht dazu.

Schrittgeschwindigkeit zählt, immer!

Ich glaube es muss ja hier nicht wieder 17 Seiten geben um Themen zu besprechen, die sich immer weiter von der Ursprungsfrage entfernen. Hat wohl keiner hier vor, sich im Kreisverkehr abzuschnallen, also warum so breit treten?

Die Frage ist halt, darf man sich erst abschnallen, wenn das Fahrzeug bereits steht? Jetzt mal unabhängig vom Sicherheitsaspekt. Also 30€ gerechtfertigt oder nicht? Bisheriger Konsens war wohl, technisch korrekt, aber Null Augenmaß seitens der Rennleitung.

Themenstarteram 9. Mai 2022 um 12:50

Danke für Eure Antworten soweit :).

Zitat:

@manvo schrieb am 9. Mai 2022 um 12:16:44 Uhr:

Paragraph 21 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO nimmt aus der Gurtpflicht „Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen“ aus.

In einem Kreisverkehr z.B., darf ein Fahrzeugführer daher unangeschnallt fahren, wenn er Schrittgeschwindigkeit fährt.

...

Das wird ja immer besser, ich lerne gerade oder aktiviere längst verschüttetes ;). Der Polizist sagte nämlich, daß man angeschnallt zu sein habe, so lange das Fahrzeug rollt.

 

Zitat:

@Geisslein schrieb am 9. Mai 2022 um 08:41:46 Uhr:

Wie kann die Polizei das von hinten beurteilen, daß sich der Beifahrer während dem Anhaltevorgang abgeschnallt hat ?

...

Eine gute Frage, die wir uns auch gestellt haben. Ich habe meine Augen nicht auf allem sondern vorzugsweise dem Verkehrsgeschehen, kann also sein, daß wir noch mit 1 oder 2 Rädern auf der Straße waren, als der der Gurt los war. Zu dem Zeitpunkt könnte die Polizei schon versetzt neben uns gewesen sein. Ich habe keine Innenraum-Dashcam und nicht vor, mir eine zuzulegen.

Fakt ist, daß die Polizei seit ca. 1,5 km direkt hinter uns war und ich immer ein ungutes Bauchgefühl habe, wenn das so ist. Wenn die einen auf dem Kieker haben, suchen die so lange, bis sie etwas finden, Du fährst zu schnell, zu langsam, nicht gerade, oder krumm, Nummernschild schmutzig, was weiß ich.

Ich habe den Fehler gemacht, nicht beim ersten Bemerken der Polizei einfach die nächste Straße abgebogen zu sein. Passiert mir nicht noch mal.

Interessant ist, daß sich die Polizei zunächst nur mir als Fahrer näherte und sagte "Allgemeine Verkehrskontrolle, FZ- und FS bitte". Der Vorhalt des Nichtangeschnalltseins kam erst, als er die Papiere musterte.

 

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 9. Mai 2022 um 10:07:51 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2022 um 08:45:39 Uhr:

Was sind denn das für Korinthenkacker?!

Was heißt hier Korinthenkacker...? :confused:

§ 21a Absatz 1 StVO besagt:

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein ...

Das nächste Mal wird der Kollege aus Übersee die paar Sekunden

wohl hoffentlich warten können. :D

Ja, da ist nichts gegen zu sagen. Der Besucher ist ein älterer Herr und weil nicht mehr so fix, wollte er sich schon mal loschnallen, um die Anhaltezeit zu minimieren, völlig überflüssig, aber so sind die alten Leute nun mal, möglichst niemanden zur Last fallen. Er begann schon am Gurt zu fingern, da waren wir noch auf der Fahrbahn, bestimmt losgeschnallt war er m.E. nach erst auf dem Parkstreifen.

 

Zitat:

@Geisslein schrieb am 9. Mai 2022 um 08:41:46 Uhr:

...

Ich hätte da gar nix bezahlt.

Zitat:

@manvo schrieb am 9. Mai 2022 um 12:16:44 Uhr:

...

Wenn es so war wie der TE schrieb, würde ich mir das Geld wieder holen!

Sagt sich so, aber Du willst Deinen lokalen Gastgeber nicht in Schwierigkeiten bringen und hast auch keine Lust dazu, möglicherweise beim Rückflug Befragungen ausgesetzt zu sein, soweit ist jedenfalls die Denke. Mit dem Auto bist Du eben ohne Kontrolle über die grüne EU-Grenze und weg.

 

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2022 um 11:45:38 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 9. Mai 2022 um 10:42:06 Uhr:

... aber es ist eine absolute Negativwerbung für die Polizei. Vor allem, wenn erkennbar ist, dass der Fahrer oder Beifahrer gerade dabei ist, sich an oder abzuschnallen und das Auto gerade ausrollt oder losfährt.

+1

...

Fakt ist, die Person war vor dem Ausrollen schon losgeschnallt und hat das sofort zugegeben. Ich denke, hier hätte es einen Spielraum für eine mündliche Verwarnung gegeben. Bei der RCMP wäre das bestimmt so gelaufen, lokale Polizei weiß man nie, in den U.S.A. z.B. haut die je nach Lust und Laune auch sofort drauf.

Letztendlich wird es egal sein, ob man sich bei Schrittgeschwindigkeit schon abschnallen darf oder nicht.

Wenn es vor Gericht geht und zwei Polizisten sagen, der hat sich abgeschnallt als das Auto noch deutlich schneller war, wird der Richter das vermutlich so glauben.

Und Schrittgeschwindigkeit ist nicht viel. In der Zeit, in der man von Schritt auf Null bremst, ist kaum genug Zeit, sich abzuschnallen.

Daher bleibe ich dabei: Vorher abschnallen ist rechtlich nicht in Ordnung und die 30 EUR sind zu Recht erhoben worden. Gleichzeitigf aber extrem unnötig und pingelig von den Polizisten, sowas zu sanktionieren und wirft kein gutes Licht auf die Arbeit der Polizei.

Wir waren alle nicht dabei und am Ende war es vermutlich doch etwas mehr als die letzte halbe Radumdrehung, nachdem er sich abgeschnallt hatte. Vielleicht hat die Polizei auch gar nicht gesehen wie er sich abgeschnallt hat, sondern nur den Zustand des noch rollenden Fahrzeugs mit nicht angeschnalltem Beifahrer.

Themenstarteram 9. Mai 2022 um 13:14

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 9. Mai 2022 um 15:04:12 Uhr:

...

Vielleicht hat die Polizei auch gar nicht gesehen wie er sich abgeschnallt hat, sondern nur den Zustand des noch rollenden Fahrzeugs mit nicht angeschnalltem Beifahrer.

Ja, könnte sein.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. Mai 2022 um 14:50:40 Uhr:

Der Polizist sagte nämlich, daß man angeschnallt zu sein habe, so lange das Fahrzeug rollt.

Und das war ihm nicht mal peinlich?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. Mai 2022 um 14:50:40 Uhr:

Danke für Eure Antworten soweit :).

Fakt ist, daß die Polizei seit ca. 1,5 km direkt hinter uns war und ich immer ein ungutes Bauchgefühl habe, wenn das so ist. Wenn die einen auf dem Kieker haben, suchen die so lange, bis sie etwas finden, Du fährst zu schnell, zu langsam, nicht gerade, oder krumm, Nummernschild schmutzig, was weiß ich.

Kickdown, drei Ampeln bei rot und weg bist du.

Falls sie dich finden: Jetzt hat die Polizei genügend Gründe.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 9. Mai 2022 um 13:57:59 Uhr:

Das WIE ist entscheidend. In diesem Sinne steht das WIE für eine Beispielaufzählung.

Danke für deine Bestätigung. ;)

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