Versicherungswechsel, falsches Startdatum

Hallo,

ich habe kuerzlich meine KFZ Versicherung gewechselt. Leider hat die neue Versicherung ein falsches Start Datum.
Meine alte laeuft zum 27.12.2024 ab und ist gekuendigt. Die neue startet am 1.1.2025.

Ich habe die Neuversicherung bereits kontaktiert, aber Sie wollen das Startdatum nicht aendern. Die Widerrufsfrist ist bereits abgelaufen.

Mir ist bewusst, dass es Pflicht ist, durchgehenden Versicherungsschutz zu haben.

Kann ich das Auto die 4 unversicherten Tage in die Garage stellen und nicht nutzen, oder bekommen ich trotzdem Probleme wegen Zulassung?
Andernfalls koennte ich eine Versicherung abschliessen mit Start 27.12. und dann im Januar widerrufen?

Vielen Dank

55 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. Dezember 2024 um 12:57:14 Uhr:


... Das Problem scheint ja damit gelöst zu sein. ...

Wenn du eine "Lösung" darin siehst, dass der TE jetzt, mit ein bischen Pech, zwei Verträge hat, hast du eine sehr seltsame Vorstellung von dem Wort Lösung!

Zitat:

Man sieht, dass auch in kurzer Zeit Lösungen gefunden werden können, auch wenn andere User offensichtlich meinen, dass es dafür längerer Zeiträume bedarf.

[edit / Provokation / Olli MT-Mod.]

Offensichtlich hast du keine Ahnung von Versicherungen, deshalb macht es wenig Sinn mich mit bestimmten Usern zu unterhalten, welche noch im richtigen Leben stehen.

Desweiteren würde ich es begrüßen, wenn du in Zukunft davon absiehst, hier deine Provokationen an mir auszulassen.

[edit / Provokation / Olli MT-Mod.]

Der TE hat immer noch keine richtige Lösung und wenn ein zweiter Vertrag für dich eine "Lösung" ist, muss man wirklich auch bei deinen anderen Beiträgen, egal zu was, künftig mal genauer hinschauen. Das sollte dich nicht stören, wenn es dir wirklich "um die Sache geht".

Es ist nicht möglich zwei Versicherungen hinterlegt zu haben.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Dezember 2024 um 15:02:06 Uhr:


Es ist nicht möglich zwei Versicherungen hinterlegt zu haben.

Das ist schon der Nachweis, dass er nicht vom Fach ist.

Und welche tritt jetzt zurück? Wie sieht jetzt "die Lösung" für euch "vom Fach" aus? 🙂

Da sind wir ja mal gespannt!

Die mit den älteren Rechten bleibt bestehen.
Wer sind denn wir?

Zitat:

Das ist schon der Nachweis, dass er nicht vom Fach ist.

Kaum einer, der sich hier meldet, hat einen fachlichen Kfz-Versicherungshorizont, auch der TE nicht.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 1. Dezember 2024 um 15:15:35 Uhr:


Da sind wir ja mal gespannt!

Du ! Bist gespannt.

Würdest Du Dich auskennen, dann wäre Dir bekannt, dass das Speichern von zwei Versicherungsbestätigungen zu einem Kfz ausgeschlossen ist!

Aus dem was der TE mitgeteilt hat, ist zu entnehmen, dass er bei derselben Versicherung auf deren Weisung hin eine früher beginnende Police und eVB abgeschlossen hat. Die werden dann die später beginnende eVB zurückziehen und den Vertrag mit dem 2024er Tarif policieren. Bleibt zu hoffen, dass das bei der Zulassungsstelle nicht versehentlich zur einer AUßerbetriebsetzung führt, weil irrtümlich das Fehlen der eVB angenommen wird. Aber darauf hat man dann eben keinen Einfluss.

@Germania47 wenn ich den markierten Teil des Posts des TE @Franconian richtig verstehe, hat ihm die neue Versicherung - bei welcher er das falsche Datum angegeben hat - gesagt/geschrieben, einen neuen Antrag mit dem richtigen Beginndatum zu stellen. Demnach sollte eine Doppelversicherung gar nicht im Raum stehen.

Zitat:

@Franconian schrieb am 1. Dezember 2024 um 12:22:30 Uhr:


...........
Habe jetzt einen neuen Onlineabschluss gemacht, wie von der Versicherung angewiesen und der Beitrag war 40 EUR weniger. Habe jetzt angewiesen, den alten / falschen Vertrag zu stornieren. Falls das nicht innerhalb der 2- wöchigen Widerrufsfrist passier, stehe ich am Ende mit 2 Versicherungsverträgen da. ....

Wer anderer Meinung ist, kann das gerne mit entsprchender Begründung kundtun. Oder @Franconian klärt uns auf, das wäre vielleicht die bessere Lösung.

Edit: Der Paul aus Berlin war schneller und ist auch meiner Meinung.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Dezember 2024 um 15:26:49 Uhr:



Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 1. Dezember 2024 um 15:15:35 Uhr:


Da sind wir ja mal gespannt!


Du ! Bist gespannt.

Würdest Du Dich auskennen, dann wäre Dir bekannt, dass das Speichern von zwei Versicherungsbestätigungen zu einem Kfz ausgeschlossen ist!

Ihr, [edit / Provokation / Olli MT-Mod.]habt nun welche Lösung für den TE? Oder für die 4 Tage? Für remarque waren ja wohl die zwei Verträge, die gar nicht gehen, die Lösung. Wer von euch hat denn jetzt die Ahnung, was er tun sollte? Ja, da bin ich echt gespannt.

Das erste Problem ist, dass ich nirgendwo was von einer Zweivertraglösung geschrieben habe.

[edit / unnötig / Olli MT-Mod.]

Solange keine Versicherung eine Anzeige 51/1 auslöst, hat der TE gar keine Probleme mit den vermeintlich 4 nicht versicherten Tagen.
Schrieb ich am anfang des Threads schon.

Erst mit der Anzeige und den folgenden Schritten, erfährt die Bußgeldstelle von fehlendem Versicherungsschutz. Hier nicht der Fall, da schon längst eine neue bestätigung eingespielt wurde.

Wenn die Versicherung antragsgemäss zum 27.12.24 eine eVB an die Zulassungsstelle übermittelt, ist doch alles ok.
Was hier so manche schreiben ist abenteuerlich und verunsichert den TS nur

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