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Versicherungswechsel bei kurzer Vertragsdauer

Themenstarteram 22. Oktober 2007 um 19:57

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Und zwar habe am 06.09.07 mein neues Auto zugelassen. Nun habe ich auch mal bei anderen Versicherungen nachgerechnet und eine viel günstigere gefunden. Kann ich nun zum 30.11. kündigen?

Wenn nicht, gibt es andere Möglichkeiten, um das Auto woanders zu versichern? Also zum Beispiel abmelden und wieder anmelden oder so. Wichtig dabei ist mir, dass ich mein aktuelles Kennzeichen behalten kann.

Vielen Dank :)

Gruss Kevin

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12 Antworten
am 23. Oktober 2007 um 3:24

Hallo,

wechseln darfst Du natürlich - es gibt keine Mindestvertragslaufzeit o.ä.

Jedoch solltest Du wissen, dass Dein bisheriger Versicherer dann nach Kurztarif abrechnet und damit ggf. Anspruch auf Erstattung an Dich hat.

Z.B. musst du dann nicht für 2007 nur 4/12 --> also ein Drittel des Jahresbeitrages zahlen (4 Monate versichert) --> sondern u.U. so um die 40%.

Das steht bei dir in den aktuellen Bedingungen bei "unterjährige Vertrage" - dort ist die Staffelung aufgeschlüsselt. Schau da mal rein, bei Fragen meld dich hier.

Gilt meist nicht, wenn Du noch andere Versicherungen bei dieser Gesellschaft hast.

Und gil natürlich nur, falls Du das Vorgängerauto (vor dem 06.09.) nicht auch schon bei der noch aktuellen Gesellschaft hattest.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 23. Oktober 2007 um 21:43

Hi Schreddi,

erst mal Danke für Deine Antwort :)

Also, ich zitiere mal eben, was in der Verbraucherinformation für Kraftfahrzeugversicherung von meiner Versicherung steht:

Vertragsverlängerung/Kündigung:

"Versicherungsverträge in der KFZ-Versicherung sind grundsätzlich Jahresverträge. Bei einjähriger Dauer verlängert sich diese um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn eine schriftliche Kündigung nicht einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf einem der beiden Teile zugegenagen ist. Dies gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist (§ 4a Abs.1 AKB)"

Es steht dort also nichts von 40%... Heisst dass nun, dass das bei mir nicht gilt? Ich habe auch mal ein wenig auf der Seite von denen gestöbert, doch konnte leider nichts darüber finden :( Sollte ich aber wirklich die 40% zahlen müssen, dann könnte ich den Wagen doch lieber für einen Tag abmelden und nächsten Tag wieder anmelden, oder? Wäre immerhin günstiger als 40% von 665€ zu zahlen.

Achso, momentan bin ich bei der Ontos versichert. Die Versicherung mit TK und VK kostet dort im Jahr 665,86 €.

Hoffe Du kannst mir evtl. nochmal helfen :)

Vielen Dank

Gruss Kevin

am 24. Oktober 2007 um 6:04

Hi,

also ich hab mir eben mal die aktuellen Bedingungen online angeschaut.

Unterjährig kommt dort nicht vor - das wäre in Deinem Fall gut.

Relevant wäre folgender Abschnitt.

"G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung

Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag

anteilig zu."

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 24. Oktober 2007 um 6:14

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

also ich hab mir eben mal die aktuellen Bedingungen online angeschaut.

Unterjährig kommt dort nicht vor - das wäre in Deinem Fall gut.

Relevant wäre folgender Abschnitt.

"G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung

Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag

anteilig zu."

Grüße

Schreddi

Morgen :)

Hmmm, also kündigen würde ich dann zum 31.12.07 bis spätestens 30.11.07 per Einschreiben. Meinen die mit o.g. Abschnitt, dass wenn ich (zum Beispiel) am 15.12. kündigen würde, denen bis zum 31.12. Geld zusteht? Das wäre ja ihr gutes Recht. Wenn ich`s denn auch richtig kapiert habe :D

Den Wechsel möchte ich irgendwie durchziehen, meinem hoffentlich bald neuer Versicherer ist nämlich egal, wieviel man fährt, wer das Auto fährt und wo das Auto Nachts steht. Und oben drauf ist die ganze Geschichte auch noch günstiger :)

Hi,

sorry - falsche Passage (war wohl noch nicht ganz wach).

Aber wie auch immer - der Teil unterjährige Verträge ist nicht hinterlegt, somit kannst Du erstmal grundsätzlich davon ausgehen, dass hier nicht nachteilig berechnet wird.

Zur Sicherheit (weil ich ja nicht weiß welchen Tarifstand Du hast) frag bei der Ontos telefonisch nach, die sollten das nach Einblick in den Tarifstand schnell sagen können.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 24. Oktober 2007 um 10:46

Hi :)

Was versteht man unter Tarifstand?

Die sogenannten "aktuellen Tarifbestimmungen", die deinem Vetrag zugrunde liegen (z.B. TB Stand 01.04.2007) sind damit gemeint. Da es mehrere Tarifgenerationen mit unterschiedlichen Inhalten gibt, kann es manchmal hilfreich sein, diese zu wissen.

 

skysurfer5

Themenstarteram 24. Oktober 2007 um 20:14

Ah Danke, dann werde ich mich mal informieren und berichten, was dabei herum gekommen ist.

Danke Euch beiden :)

Themenstarteram 25. Oktober 2007 um 16:17

So, um nicht länger im dunkeln zu tappen, habe ich einfach mal meinen Bruder anrufen lassen, da er über ihn versichert ist.

Man sagte ihm also am Telefon, dass ich erst ein Jahr einhalten müsste, um kündigen zu können. Was genau die Konsequenz ist, wenn ich nicht einhalte, sagte man ihm nicht. Jedoch bekomme ich das Gefühl als wäre das Ganze gar nicht so einfach wie gedacht.

Wie schauts nun mit der Möglichkeit "Heute abmelden und morgen wieder anmelden" aus? Ist das Möglich bzw. geht das?

VG Kevin

am 26. Oktober 2007 um 6:47

Hi,

klappt nur bei Halterwechsel mit 100%iger Sicherheit.

Also zwischen Dir und Deinem Bruder--> aber:

1. Ein Haltereintrag mehr

2. Kosten der Umschreibung

Die alte Versicherung darf sonst auf Ihrem Vorrecht bestehen und auf den alten Vertrag pochen, da mit der vorübergehenden Außerbetriebsetzung der Vertrag nur in Ruhe gestellt wird, nicht aber beendet. Das ist also kein Kündigungsgrund.

Schau mal bitte in Deine Police:

Was steht da als Versicherungsbeginn und was als Versicherungsablauf/ende?

Grundsätzlich bist Du nirgends zwingend 1 Jahr gebunden - aber wie ich bereits schonmal schrieb, kann es davor dazu kommen, dass Du evtl. etwas mehr bezahlen musst.

Schau mal in die Police und gib uns Bescheid, dann lässt sich da eher was sagen.

Besser wär wirklich, Du hättest angerufen, weil die Infokette im Moment folgende ist:

Ontos --> Kevcali-Bruder --> Kevcali --> MT

...also ne Menge Schnittstellen (ohne einem jetzt was unterstellen zu wollen, ganz ehrlich) - erfahrungsgemäß geht immer bissl Info verloren.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 26. Oktober 2007 um 8:00

Hi Schreddi,

Du hast Recht, ich werde am besten nachher selbst anrufen und mich dann hier nochmal melden :)

Themenstarteram 26. Oktober 2007 um 22:17

So, nun gibt es endlich mal was aussagekräftiges. Ich habe heute Abend mit der Versicherung selbst gesprochen. Die Dame am Telefon teilte mir mit, dass es überhaupt keine Probleme damit gibt zum 01.01. zu kündigen, es wird auch kein Kurztarif berechnet, da ich schon bereits gezahlt habe. Eine einjahres Bindung gibt es dort nicht. Zur Sicherheit habe ich mir auch mal Datum, Uhrzeit und Name notiert. Nun werde ich die Kündigung mit Einschreiben/Rückschein dort hinsenden und hoffen, dass der Kuchen damit gegessen ist. Ich werde aber nochmal berichten ob nun alles reibungslos geklappt hat.

An dieser Stelle schon mal vielen Dank für die Hilfe :)

VG Kevin

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