Versicherungswechsel, falsches Startdatum

Hallo,

ich habe kuerzlich meine KFZ Versicherung gewechselt. Leider hat die neue Versicherung ein falsches Start Datum.
Meine alte laeuft zum 27.12.2024 ab und ist gekuendigt. Die neue startet am 1.1.2025.

Ich habe die Neuversicherung bereits kontaktiert, aber Sie wollen das Startdatum nicht aendern. Die Widerrufsfrist ist bereits abgelaufen.

Mir ist bewusst, dass es Pflicht ist, durchgehenden Versicherungsschutz zu haben.

Kann ich das Auto die 4 unversicherten Tage in die Garage stellen und nicht nutzen, oder bekommen ich trotzdem Probleme wegen Zulassung?
Andernfalls koennte ich eine Versicherung abschliessen mit Start 27.12. und dann im Januar widerrufen?

Vielen Dank

55 Antworten

Deswegen wäre es ja mal spannend, wer diesen 01.01 25 überhaupt festgelegt hat? War das der TE selber, oder die neue Versicherung?

Es ist doch wurscht, wer das Datum festgelegt hat, das ändert doch nichts an seinem Problem.

Es gibt kein Problem für den TE, wenn einer der beiden Versicherungen dieses Problem verursacht hat. Dann muss es auch einer der beiden Versicherungen klären. Das Problem ist für den TE erst dann ein Problem, wenn er es auch wirklich verursacht hat.

Am 27.12. gibt es zudem bestimmt noch einen günstigeren Beitrag , trotz einer SF weniger

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Wenn es sich um ein Fahrzeug mit Vollkasko handelt ist dann eine Versicherungsschutzlücke .. Dann landet die zerstörische Böllerraket am 29.12 auf dem Wagen und richtet Schaden an.... Verursacher gibt es natürlich nicht, darf doch offiziel erst am 31. geböllert werden ...

Unwahrscheinlich ... aber Murphys Gesetz gibt es ... nur ein Hinweis, bei nur HP .. ok dann ist es egal

Aber evtl. haben die sturen Versicherungen beim Te eingelenkt und die Lücke geschlossen ... kann immer noch nicht fassen, das die sich so anstellen, egal wer da letztendlich einen Fehler gemacht hat..

Der TE @Franconian war um 06:47 Uhr hier, er hätte ja mal einen Zwischenstand schreiben können.....aber es ist ja mittlerweile normal hier eine Frage zu stellen und dann zu verschwinden.

Vielleicht ist das Problem von den paar Tagen Lücke sogar egal weil es eine Nachhaftung durch die Versicherung von einem Monat gibt. Hab's gerade woanders gelesen und hieran gedacht.
https://www.bafin.de/.../fa_bj_2202_Kfz.html
Aber zu 100% kapiert habe Ich es auch nicht. Nach §117 VVG beginnt die Frist frühestens mit Beginn des Versicherungsverhältnisses.

Die Nachhaftungsfrist spielt nur eine Rolle bei Ausgelöster Anzeige 51/1 FZV durch den Versicherer

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 1. Dezember 2024 um 09:35:42 Uhr:


Der TE @Franconian war um 06:47 Uhr hier, er hätte ja mal einen Zwischenstand schreiben können.....aber es ist ja mittlerweile normal hier eine Frage zu stellen und dann zu verschwinden.

Du liebe Zeit, er ist gerade mal vor vier Tagen überhaupt erst hier aufgeschlagen, und sollte dann halt auch mal ein bisschen Zeit haben, ein paar Ideen und Vorschläge umzusetzen und anzugehen. Es auch nicht so, dass jemand in der Verpflichtung ist, hier alle vier Tage anzutanzen und zu schreiben "ich weiß noch nichts neues".

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Dezember 2024 um 09:59:51 Uhr:


Die Nachhaftungsfrist spielt nur eine Rolle bei Ausgelöster Anzeige 51/1 FZV durch den Versicherer

Und bei der Nachhaftung geht es meist um die Haftpflicht und nicht um Kasko (wegen der Böller usw.)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Dezember 2024 um 09:59:51 Uhr:


Die Nachhaftungsfrist spielt nur eine Rolle bei Ausgelöster Anzeige 51/1 FZV durch den Versicherer

Der Versicherer meldet das Ende vom Versicherungsschutz möglichst bald damit er früher aus der Nachhaftung draußen ist. Ob man dann wegen 5 Tagen Lücke Ärger bekommen kann weiß ich nicht (Bußgeld oder Straftat). Am besten wäre die zuständige Zulassungsstelle fragen, die alte/neue Versicherung oder das KBA. Ist auch die Frage ob es nur um Haftpflicht oder auch um Kasko geht falls der TE Angst um Schäden am Auto hat. Auf jeden Fall würde ich die Tage nicht mit dem Auto fahren. Kasko habe ich zum Beispiel eh keine.
https://kfz-versicherungen.com/.../

Zitat:

Der TE @Franconian war um 06:47 Uhr hier, er hätte ja mal einen Zwischenstand schreiben können.....aber es ist ja mittlerweile normal hier eine Frage zu stellen und dann zu verschwinden.

Ich bitte um Entschuldigung. Muss heute leider arbeiten und hatte noch keine Zeit, zu antworten.

Der Fehler mit dem falschen Startdatum lag wohl an mir. Beim Formular ist mir das nicht aufgefallen und ich hatte es nicht abgeändert. Den Versicherungsschein hatte ich nur im Onlineportal erhalten und hatte es nicht innerhalb der 2-wöchigen Widerrufsfrist bemerkt.

Trotzdem eine Enttäuschung, dass die Versicherungsgesellschaft das Datum nicht einfach abändern kann. Sind ja nur 4 extra Tage..

Habe jetzt einen neuen Onlineabschluss gemacht, wie von der Versicherung angewiesen und der Beitrag war 40 EUR weniger. Habe jetzt angewiesen, den alten / falschen Vertrag zu stornieren. Falls das nicht innerhalb der 2- wöchigen Widerrufsfrist passier, stehe ich am Ende mit 2 Versicherungsverträgen da. ....

Zitat:

@andifux schrieb am 1. Dezember 2024 um 10:18:00 Uhr:


Der Versicherer meldet das Ende vom Versicherungsschutz möglichst bald

Das wäre wünschenswert, aber nicht unbedingt üblich.

Kündigungen 6 Monate, 12 Monate rückwirkend kommen vor, 2 Monate der Standard.

@Franconian danke für die Rückmeldung. Das Problem scheint ja damit gelöst zu sein. Man sieht, dass auch in kurzer Zeit Lösungen gefunden werden können, auch wenn andere User offensichtlich meinen, dass es dafür längerer Zeiträume bedarf.

Übrigens mein Mitgefühl zur Sonnatgsarbeit, durfte ich auch 30 Jahre lang genießen 🙄.

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