Versicherungsschaden HUK24
Zunächst wünsche ich allen hier noch ein "Gutes Neues Jahr" 🙂
Leider hat unser Jahr nicht gut angefangen.
Wir haben einen Parkschaden mit Fahrerflucht beim Auto unserer Tochter, ihr erstes 🙁
Wann es genau passiert ist wissen wir nicht. Plötzlich war er da, eine deutliche Delle und Kratzer am hinteren Kotflügel :😰
Es ist nun so eine Sache, reparieren oder nicht. Melden oder nicht.
Wir haben schon rumgerechnet mit 300.- SB und Werstattbindung.
Je nachdem, wieviele Jahre man in die die Höherstufung in die Zukunft rechnet kommt leicht ein Schaden von deutlich über 1000.- EUR zustande. Wenn man es korrekt machen möchte, kostet die Reparatur nach Rücksprache mit einer Werkstatt aber deutlich mehr.
Meine Frage:
- Wie lange Zeit hat man max nach dem Melden des Schadens zur Reparatur? Die Meldung muss umgehend erfolgen, aber wie lange kann man sich mit der Reparatur Zeit lassen? Weiß das jemand?
Gefahr ist keine im Verzug. Ein wenig Lack müßte an einer Stell ausgebessert werden, ansonsten ist die Delle und Kratzer "nur" optisch.
Hintergrund der Überlegung ist, dass wir das Auto in ca. 18 Monaten wieder verkaufen werden. Evtl. ist der Käufer an einem entsprechendem Preisnachlass mehr interessiert, als an einer Reparatur. Dann ist die Frage, was unter dem Strich für uns günstiger kommt. BTW. Das Auto ist ein Kleinstwagen mit BJ20.
Danke und Grüße
40 Antworten
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 5. Januar 2023 um 12:27:21 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 5. Januar 2023 um 12:24:10 Uhr:
Das trifft so überhaupt nicht zu.
Die Belastung des Vertrages erfolgt nach der Schadenmeldung und der dazugehörigen Rückstellung.
Im Übrigen sollte die Rechnung binnen 2 Jahren eingereicht werden.Oh, ok. Dann habe ich das falsch angenommen.
Was ist, wenn man den Schaden dann doch nicht repariert? Bekommt man dann nach sagen wir mal 18 Monaten die Diff zurück und wird wieder schadensfrei gestellt?
Ja, genau so wird verfahren.
In dem Fall würde ich keinen extra Gutachter beauftragen, denn dessen Rechnung bekommst Du nicht ersetzt, wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lässt. Das wäre rausgeschmissenes Geld ...
Kostenvoranschlag einer Werkstatt wäre denkbar und heute noch die Info "Schadensmeldung" zur HUK24. Online oder per Email.
Rückstellung: Ich habe vor Jahren mal der HUK24 einen möglichen Schaden mitgeteilt (wahrscheinlich "Spiegeltrick", dem angeblich Geschädigten Anschrift und Vers. - Nr. gegeben, aber nicht das geforderte Bare. Ganz ohne Anwalt). Der angeblich Geschädigte hat sich nicht gemeldet und ich habe nach 4 Monaten gebeten, die Höherstufung zurück zu nehmen.
Das hat HUK24 mit dem Hinweis gemacht, dass der angeblich Geschädigte 3 Jahre Zeit habe, Ansprüche geltend zu machen (die sind längst verstrichen). Geht also bei einem so guten Versicherer wie diese.
Zitat:
@germania47 schrieb am 5. Januar 2023 um 12:33:54 Uhr:
Und in 1 1/2 Jahren erhöhen sich die V-Beiträge nicht????
Wer sagt denn, dass er in 1,5 Jahren überhaupt noch bei dieser Versicherung ist?
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Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 5. Januar 2023 um 13:27:27 Uhr:
Auf mehrfaches Anraten habe ich mir die AGVs durchgelesen.Also,
Zitat: "Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- schadensfrei bleibt man, solange die Versicherung nicht innerhalb von 3 Jahren gezahlt hat. Rückstellungen werden dann aufgelöst
- Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den 3 auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben"
- "Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer erstattet uns unsere Entschädigung in vollem Umfang"
Die Fragen zur Gutachterwahl bleiben unbeantwortet. Es wird überhaupt nicht von Gutachten gesprochen.
Nach dem Kommentar von @situ
Ich glaube, ich habe doch die AGV falsch interpretiert.
Vermutlich erfolgt doch sofort die Höherstufung und die wird dann wieder zurückgenommen (und ich die Beiträge dementsprechend ausgeglichen), wenn in den 3 Jahren nicht geleistet wird.
Aber nachdem bekanntlich ja "glauben heißt nichts wissen" bedeutet, werde ich das mit der Versicherung besprechen. Töchterchen muss dann ggf. die höheren Beiträge schon mal stemmen.
Schon ärgerlich. Ich wünsche ja Leuten grundsätzlich nichts Böses, die Welt ist derzeit schon verrückt genug.
Aber Fahrerflucht ist schon bitter 🙁
Mein Vater - verstorben vor vielen Jahren - hatte mir als damals Fahranfänger mal gesagt . ich wäre blöd, würde ich nicht postwendend verschwinden, wenn ich auf nem Parkplatz ein fremdes Auto versehentlich ramme ... Vermutlich tat er selbst auch irgendwann mal. Ich würde mich nie trauen abzuhauen.
Frühjahr 2018: ich kam nach der Arbeit zurück zun Parkplatz und mein Auto (2 Jahre alt) war zur Hälfte seitlich ramponiert. Zettel der Polizei dran. Ich war dem Menschen (bis heute) unendlich dankbar, dass er nicht abgehauen war sondern selbst die Polizei rief. Hätten wir damals geahnt, dass das Auto nur wenige Monate später Totalschaden wurde, hätte ich ihm den Ärger mit seiner Haftpflicht erspart ...
Zeugen: keine.
Bei Kaskoschäden greift das Vertragsrecht mit der Versicherung, wo üblicherweise kein Anrecht auf freie Gutachterwahl mit Kostenübernahme vereinbart wird.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 5. Januar 2023 um 13:35:01 Uhr:
In dem Fall würde ich keinen extra Gutachter beauftragen, denn dessen Rechnung bekommst Du nicht ersetzt, wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lässt. Das wäre rausgeschmissenes Geld ...
Kostenvoranschlag einer Werkstatt wäre denkbar und heute noch die Info "Schadensmeldung" zur HUK24. Online oder per Email.
hier geht es um einen VK Schaden, aktuell. Deshalb stellt die Versicherung den Gutachter oder die Werkstatt die man bei Werkstattbindung (hier gegeben) aufsuchen muss (sollte).
Die HUK24 schickt bei Werkstattbindung normal bei der hier geschätzten Schadenhöhe keinen Gutachter sondern läßt die Vertragswerkstatt das beurteilen und rechnet direkt mit der Werkstatt ab.
@Herr der vier Ringe : "Meine Tochter hatte es gar nicht bemerkt, Frauen halt 🙄"
Ich bin erschüttert, diese Einstellung und dann dieses Profilbild...
Fahr doch mal mit dem Auto direkt zu einem Dellendoktor oder einer Lackiererei, idealerweise ländlich gelegen. Delle und Kratzer klingen für mich nicht so teuer. So hab ich schon mehrere kleinere Beschädigungen beseitigen lassen und das war immer deutlich günstiger, als die Selbstbeteiligung der Kasko.
Nur damit man diesen ärgerlichen Schaden mal gesehen hat, zu dem ich inzwischen hier viele gute Infos erhalten habe.
Nochmals vielen Dank in die Runde dafür 🙂
Die bisher geschätzten Kosten zweier Werkstätten aus unserem Ort reichen von 1500.- bis 3000.-
Den Dellendoktor würde ich aber auch auf jeden Fall auch noch drüber schauen lassen.
Ich spreche jetzt nächste Woche mal mit der Versicherung, dann melde ich mich hier nochmal dazu.
ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum hier so ein tam tam gemacht wird... du hast nen schaden am auto. passiert, gibt schlimmeres. du hast eine vollkasko mit werkstattbindung und bist grundsätzlich erst mal abgesichert.
melde den schaden deiner versicherung. lass dich in eine von deren partnerwerkstätten schicken. oft kann man sich sogar eine aussuchen. lass dort die schadenhöhe beziffern. danach überlegst du einfach, ob du das auto reparieren lassen möchtest oder nicht. grundsätzlich kannst du dir mit der reparatur auch zeit lassen. deine ansprüche verjähren erst nach 3 jahren, beginnend mit ablauf des jahres, in dem der zahlungsanspruch gegen deine versicherung entstanden ist.
wenn du die schadenhöhe weißt, kannst du dir von deinem vertreter den mehrbeitrag der prämie für die kommenden jahre ausrechnen lassen. diesen mehrbeitrag und deinen selbstbehalt stellst du dann der schadenhöhe gegenüber und dann weißt du ganz schnell, ob sich die inanspruchnahme der vollkasko lohnt. alternativ holst du dir ein angebot einer hinterhofwerkstatt zum vergleich ein..
Zitat:
@beachi schrieb am 5. Januar 2023 um 21:59:42 Uhr:
ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum hier so ein tam tam gemacht wird... du hast nen schaden am auto. passiert, gibt schlimmeres. du hast eine vollkasko mit werkstattbindung und bist grundsätzlich erst mal abgesichert.melde den schaden deiner versicherung. lass dich in eine von deren partnerwerkstätten schicken. oft kann man sich sogar eine aussuchen. lass dort die schadenhöhe beziffern. danach überlegst du einfach, ob du das auto reparieren lassen möchtest oder nicht. grundsätzlich kannst du dir mit der reparatur auch zeit lassen. deine ansprüche verjähren erst nach 3 jahren, beginnend mit ablauf des jahres, in dem der zahlungsanspruch gegen deine versicherung entstanden ist.
wenn du die schadenhöhe weißt, kannst du dir von deinem vertreter den mehrbeitrag der prämie für die kommenden jahre ausrechnen lassen. diesen mehrbeitrag und deinen selbstbehalt stellst du dann der schadenhöhe gegenüber und dann weißt du ganz schnell, ob sich die inanspruchnahme der vollkasko lohnt. alternativ holst du dir ein angebot einer hinterhofwerkstatt zum vergleich ein..
Das mit den 3 Jahren war meine initiale Frage. (Erster Post)
Trotzdem fand ich den Austausch hier gut, auch wenn Du es tam tam nennst.
Zumindest ich weiß jetzt schonmal deutlich mehr.
Ist nicht jeder so erfahren mit diesen Dingen. Und die Versicherung ist allen Voran Vertragspartner und nicht Dein Freund. Daher hilft mir das vermittelte Grundwissen hier vor dem Gespräch.