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Versicherungsschaden ?

Themenstarteram 4. November 2010 um 9:47

Ein Freund hat bei meinem PKW den Kofferraum geöffnet und ihn dabei gegen das Garagendach knallen lassen. Jetzt sind viele Dellen vorhanden.

Der Wagen stand in der Garage und passiert ist es auf einer Feier. Er sollte halt mal was aus dem Auto holen.

Wer kommt für den Schaden auf?

LG

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10 Antworten

Würde jetzt auf Haftpflicht des Verursachers tippen.

Nicht, wenn er sagt, dass er geschickt wurde. Dann haftet der Verursacher nicht. Wenn er etwas holen wollte - hafter er bzw. Vers., wenn er etwas holen sollte - haftet er nicht. Gefälligkeitsklausel, ist eigentlich in so ziemlich allen privathaftpflichten drin, soweit ich mich erinnere. Gabs auch schon genug beiträge im Fernsehen dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Nicht, wenn er sagt, dass er geschickt wurde. Dann haftet der Verursacher nicht. Wenn er etwas holen wollte - hafter er bzw. Vers., wenn er etwas holen sollte - haftet er nicht. Gefälligkeitsklausel, ist eigentlich in so ziemlich allen privathaftpflichten drin, soweit ich mich erinnere. Gabs auch schon genug beiträge im Fernsehen dazu.

Ahso. Gut zu wissen. =O)

die Privathaftpflicht wird sich hier wohl auf die Benzinklausel berufen.

am 4. November 2010 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

die Privathaftpflicht wird sich hier wohl auf die Benzinklausel berufen.

Was ist den die Benzinklausel?

ganz grob: Privathaftpflicht zahlt nicht für Schäden, die durch/beim Gebrauch eines KFZs entstehen.

mehr dazu bei google

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

ganz grob: Privathaftpflicht zahlt nicht für Schäden, die durch/beim Gebrauch eines KFZs entstehen.

mehr dazu bei google

Das stimmt zwar, trifft aber hier m.E. nur bedingt zu.

Er Hat ja das Kfz nicht gebraucht, sondern unachtsam geöffnet. Gebrauch, nach meinem Verständnis, ich parke dein Auto um, passe nicht auf und beschädige es bzw. ein weiteres. Da tritt die private Haftpflicht natürlich nicht ein.

Wenn ich aber einen Balken trage und versehentlich mangels Orientierung in deine Heckscheibe ramme, zahlts die Privathaftpflich.

Also sollte sie doch auch zahlen, wenn ich ein fremdes Auto öffne, und dabei die Heckklappe, oder Tür beschädige, weil ich nicht aufgepasst habe.

ich denke, das Be- und Entladen zählt auch zum Gebrauch eines KFZs, genauso wie das Aus-/Einsteigen.

Der Unterschied zu deinem Beispiel mit dem Balken liegt imho darin, dass in deinem Fall die Gefahr vom Balken ausgeht.

Zu einem ähnlichen Fall (Heizlüfter) gibts hier ne Entscheidung

Zitat:

Die Anwendung der ,,Benzinklausel`` (also die Zuordnung zum Risikobereich der Kraftfahrzeugversicherung) setzte voraus, dass das Fahrzeug im Zusammenhang mit der schadensstiftenden Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nah eingesetzt werde.

Dies ist hier imho erfüllt.

 

Edit: Das Balken-Beispiel mal bisschen weitergesponnen:

1. Du läufst mit nem Balken die Straße entlang, jemand ruft deinen Namen, du drehst dich um und triffst dabei ein fremdes parkendes Auto => Privathaftpflicht zahlt.

2. Du läufst mit nem Balken die Straße entlang, jemand ruft deinen Namen, du drehst dich um und triffst dabei dein eigenes parkendes Auto => Privathaftpflicht zahlt nicht, da kein Fremdschaden.

3. Du bist beim Baumarkt, willst den Balken ins geliehene Auto deines Kunpels einladen, stolperst dabei, der Balken fliegt gegen die Tür des Autos deines Kumpels => Privathaftpflicht zahlt nicht, wg. Benzinklausel. Abwicklung ggf. über Vollkasko oder Teilkasko bei Glasschaden.

4. Du bist beim Baumarkt, willst den Balken ins geliehene Auto deines Kumpels einladen, stolperst dabei, der Balken fliegt gegen den Kotflügel eines anderen Kunden => Privathaftpflicht zahlt nicht, wg. Benzinklausel. Abwicklung über Haftpflichtversicherung des Autos deines Kumpels.

 

Hier noch eine interessante Entscheidung :

Fahrer kramt aus der Jackentasche den Schlüssel raus und sperrt sein Auto per Funkfernbedienung auf, dabei lässt er seinen Einkaufswahen außer Acht, der an ein parkendes Auto rollt. => Hier muss die KFZ-Haftpflicht zahlen, da Zusammenhang mit KFZ-Gebrauch.

Wenn er aus dem Supermarkt rausgeht, seinen Nachbarn trifft, und während des Gesprächs der Wagen wegrollt, wärs ein Fall für die Privathaftpflicht.

am 5. November 2010 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

ich denke, das Be- und Entladen zählt auch zum Gebrauch eines KFZs, genauso wie das Aus-/Einsteigen.

Der Unterschied zu deinem Beispiel mit dem Balken liegt imho darin, dass in deinem Fall die Gefahr vom Balken ausgeht.

Zu einem ähnlichen Fall (Heizlüfter) gibts hier ne Entscheidung

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Zitat:

Die Anwendung der ,,Benzinklausel`` (also die Zuordnung zum Risikobereich der Kraftfahrzeugversicherung) setzte voraus, dass das Fahrzeug im Zusammenhang mit der schadensstiftenden Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nah eingesetzt werde.

Dies ist hier imho erfüllt.

 

Edit: Das Balken-Beispiel mal bisschen weitergesponnen:

1. Du läufst mit nem Balken die Straße entlang, jemand ruft deinen Namen, du drehst dich um und triffst dabei ein fremdes parkendes Auto => Privathaftpflicht zahlt.

2. Du läufst mit nem Balken die Straße entlang, jemand ruft deinen Namen, du drehst dich um und triffst dabei dein eigenes parkendes Auto => Privathaftpflicht zahlt nicht, da kein Fremdschaden.

3. Du bist beim Baumarkt, willst den Balken ins geliehene Auto deines Kunpels einladen, stolperst dabei, der Balken fliegt gegen die Tür des Autos deines Kumpels => Privathaftpflicht zahlt nicht, wg. Benzinklausel. Abwicklung ggf. über Vollkasko oder Teilkasko bei Glasschaden.

4. Du bist beim Baumarkt, willst den Balken ins geliehene Auto deines Kumpels einladen, stolperst dabei, der Balken fliegt gegen den Kotflügel eines anderen Kunden => Privathaftpflicht zahlt nicht, wg. Benzinklausel. Abwicklung über Haftpflichtversicherung des Autos deines Kumpels.

 

Hier noch eine interessante Entscheidung :

Fahrer kramt aus der Jackentasche den Schlüssel raus und sperrt sein Auto per Funkfernbedienung auf, dabei lässt er seinen Einkaufswahen außer Acht, der an ein parkendes Auto rollt. => Hier muss die KFZ-Haftpflicht zahlen, da Zusammenhang mit KFZ-Gebrauch.

Wenn er aus dem Supermarkt rausgeht, seinen Nachbarn trifft, und während des Gesprächs der Wagen wegrollt, wärs ein Fall für die Privathaftpflicht.

Dannlies doch mal den Link weiter:

dort steht nämlich auch:

Nicht mehr durch den Fahrzeuggebrauch verursacht ist das Wegrollen eines Einkaufswa-gens, wenn der Be- oder Entladevorgang bereits vollständig beendet war. Die Privathaft-pflichtversicherung tritt daher ein, wenn sich der Schaden beispielsweise auf dem Weg zwi-schen dem abgestellten Pkw und dem Supermarkt oder im Supermarkt ereignet. Ebenso ist sie eintrittspflichtig, wenn der Schaden nicht durch den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Kraftfahrzeuges verursacht wurde, sondern durch den bloßen Beifahrer, da die-ser keine Deckung über die Kraftfahrzeugversicherung genießt.

Also zahlt sie doch. Es war war schließlich nicht der Halter/Besitzer/Eigentümer!!!

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Also zahlt sie doch. Es war war schließlich nicht der Halter/Besitzer/Eigentümer!!!

Den "Führer" hast du jetzt verschwiegen ... wenn jemand zu nem Auto geht, den Kofferraum aufsperrt und öffnet, ist er in dem Moment Führer des KFZs und damit über die KFZ Haftpflicht versichert.

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