Versicherungsproblem SQ5 -
Habe ein anscheinend kompliziertes Problem: Vor 1 Jahr SQ5 geleast und Versicherung gesucht. Ich wollte Haftpflicht und Vollkasko, habe aber nicht drauf geachtet, dass das Versicherungsangebot nur Haftpflicht war mit einer Bemerkung wie "Wir versichern Ihren SQ5 nicht mit Kasko, weil das Auto zu hochwertig ist". Habe die Versicherung abgeschlossen ohne zu merken, dass ich nur Haftpflicht habe und bin also jetzt 1 Jahr ohne Kasko gefahren. Bisher keinen Unfall, also nicht soooo schlimm. Jetzt einen Glasschaden gehabt und nun fällt es auf, dass ich kein Kasko habe.
Meine jetzige Versicherung will mir kein Kasko geben weil "zu hochwertig".
Kasko kann ich aber auch nicht einzeln bei einer anderen Versicherung abschliessen, nur in Verbindung mit Haftpflicht.
Haftpflicht und Kasko kann ich auch nicht bei einer anderen abschliessen, weil ich dann doppelt Haftpflicht hätte. Das geht wohl nicht.
Die jetzige Haftpflicht kann ich erst zum Ende des Jahres kündigen.
Und nu steh ich da und habe bis Ende des Jahres weiterhin nur Haftpflicht? Ist mir viel zu gefährlich und bestimmt auch durch den Leasingvertrag verboten. Hat jemand eine Idee oder war mal in einer ähnlichen Situation?
Beste Antwort im Thema
Schon sehr seltsam. Dass der SQ5 ein hochwertiges Fahrzeug ist, bleibt klar, aber deshalb keine Vollkaskoabdeckung, unglaublich. Die Prämie ist einfach entsprechend höher. Das hab ich wirklich noch nie gehört. Das musst Du sofort versuchen zu ändern. Koste was es wolle.
Sehe ich ähnlich wie Wabasaja.
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27 Antworten
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 7. Oktober 2015 um 10:25:20 Uhr:
Zitat:
@marc4177 schrieb am 7. Oktober 2015 um 06:11:26 Uhr:
Fahrzeug abmelden oder ein Schaden verursachen, schon kannst du die Versicherung wechseln.
Fahrzeug abmelden und wieder anmelden funktioniert nicht, siehe mein Beitrag weiter oben.
Im Schadensfall hat man immer ein Sonderkündigungsrecht, das stimmt...
Allerdings wäre dies das dämlichste was der TE machen könnte.
Nicht nur das er den Schaden selbst zahlen muss , obendrein besteht noch die Gefahr mit diesem Vorsatz erwischt zu werden- die Gefahr der Schädigung dritter- eventuelle Verkehrsrechtliche Konsequenzen usw.
Sowas kannst du am Stammtisch sagen, aber nicht in einem öffentlichen Forum.
Der TE hat nur eine Chance, jetzt zum Jahresende kündigen, neuen Vertrag mit VK bei einer anderen Versicherung abschließen, und besonders besonnen fahren bis dieser aktiv ist.
Du brauchst dabei nur es auf deiner Frau zulassen oder jemanden anders und gut ist. Kann auch dein Kind sein, habe ich selber schon so gemacht.
Hallo Marc,
und wie alt muß Kind sein ???
Zitat:
@manfred1948 schrieb am 7. Oktober 2015 um 10:41:34 Uhr:
Hallo Marc,
und wie alt muß Kind sein ???
Jetzt ziehen wir das ganze ins lächerliche und der Themenstarter sollte sich mal selber dazu äußern, oder was soll das?
Schon mal versucht mit der aktuellen Versicherung zu sprechen. ..wenn die keinen Beitrag rückerstatten müssen. .könnte ich mir vorstellen, dass die dich nach höflicher und diplomatischer Schilderung deines selbst begannenen Fehlers, verursachten Problems springen lassen. Falls Du beim Erstversuch, -kontakt keinen Erfolg hast bzw. kein Verständnis findest. .frag höflich nach einer übergeordneten Stelle oder evtl. Abteilungsleiter zur Besprechung und Hilfe zu deinem Problem ..denn oft sind die Erstkontakte, Servicetelefon, first level support überfordert, haben nicht die Kompetenz und oder lassen einen mangels Wissen., Verständnis oder Lust etc. abblitzen..
Ein Versuch ist es wert. ..Gespräche mit den richtigen Stellen bewirken manchmal Wunder oder wenigstens Sonderregelungen ;-)...
Schon sehr seltsam. Dass der SQ5 ein hochwertiges Fahrzeug ist, bleibt klar, aber deshalb keine Vollkaskoabdeckung, unglaublich. Die Prämie ist einfach entsprechend höher. Das hab ich wirklich noch nie gehört. Das musst Du sofort versuchen zu ändern. Koste was es wolle.
Sehe ich ähnlich wie Wabasaja.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 7. Oktober 2015 um 10:38:42 Uhr:
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 7. Oktober 2015 um 10:25:20 Uhr:
Fahrzeug abmelden und wieder anmelden funktioniert nicht, siehe mein Beitrag weiter oben.
Im Schadensfall hat man immer ein Sonderkündigungsrecht, das stimmt...
Allerdings wäre dies das dämlichste was der TE machen könnte.
Nicht nur das er den Schaden selbst zahlen muss , obendrein besteht noch die Gefahr mit diesem Vorsatz erwischt zu werden- die Gefahr der Schädigung dritter- eventuelle Verkehrsrechtliche Konsequenzen usw.
Sowas kannst du am Stammtisch sagen, aber nicht in einem öffentlichen Forum.
Der TE hat nur eine Chance, jetzt zum Jahresende kündigen, neuen Vertrag mit VK bei einer anderen Versicherung abschließen, und besonders besonnen fahren bis dieser aktiv ist.
Du brauchst dabei nur es auf deiner Frau zulassen oder jemanden anders und gut ist. Kann auch dein Kind sein, habe ich selber schon so gemacht.
Bei Kauf wird das funktionieren, aber bei Leasing ?
Müssen Leasingpartner und Versicherungsnehmer nicht identisch sein?
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 7. Oktober 2015 um 12:13:52 Uhr:
Zitat:
@marc4177 schrieb am 7. Oktober 2015 um 10:38:42 Uhr:
Du brauchst dabei nur es auf deiner Frau zulassen oder jemanden anders und gut ist. Kann auch dein Kind sein, habe ich selber schon so gemacht.
Bei Kauf wird das funktionieren, aber bei Leasing ?
Müssen Leasingpartner und Versicherungsnehmer nicht identisch sein?
Wie das bei Audi/VW ist weiß ich nicht, aber bei Renault ist es nicht so. Wie das andere handhaben kann ich auch nicht sagen.
An einen 'zufälligen' Haftpflicht-Bagatellschaden (z.B. Beschädigung des Außenspiegels des Nachbarfahrzeugs auf dem Parkplatz beim Aussteigen) mit anschließendem Kündigungsrecht hatte ich auch schon gedacht, aber hier natürlich nicht geäußert.
Hierbei muss man jedoch auch die Rückstufung und damit eine dauerhaft höhere Haftpflichtprämie in der Zukunft mit ins Kalkül ziehen.
Grundsätzlich würde ich jedoch das Gespräch mit einem kompetenten Ansprechpartner beim aktuellen Versicherer suchen.
Gruß vom Räuber
Hallo,
erstmal vielen Dank für euren Einsatz hier im Forum. Einige Hinweisen bin ich nachgegangen und habe nun eine Lösung des Problems erreicht. Ein direktes Gespräch mit dem jetzigen Haftpflicht-Versicherer hat bewirkt, dass dieser mir aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Ich komme also sofort aus dem jetzigen Vertrag heraus und kann das komplette Paket Haftpflicht und VK bei einer anderen Versicherung abschliessen. Wäre das nicht möglich gewesen, dann wäre die Fallback-Lösung wirklich das Abmelden und Zulassen auf einen anderen Halter (Privat <-> Firma) gewesen.
Danke für eure Hilfe !
Zitat:
@irix schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:08:17 Uhr:
Hallo,
erstmal vielen Dank für euren Einsatz hier im Forum. Einige Hinweisen bin ich nachgegangen und habe nun eine Lösung des Problems erreicht. Ein direktes Gespräch mit dem jetzigen Haftpflicht-Versicherer hat bewirkt, dass dieser mir aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Ich komme also sofort aus dem jetzigen Vertrag heraus und kann das komplette Paket Haftpflicht und VK bei einer anderen Versicherung abschliessen. Wäre das nicht möglich gewesen, dann wäre die Fallback-Lösung wirklich das Abmelden und Zulassen auf einen anderen Halter (Privat <-> Firma) gewesen.
Danke für eure Hilfe !
Schon hilfreich dieses MT Forum. Ab und zu mal etwas emotionell oder witzig, aber unter dem Strich schon sehr gut diese Community.
Ich hatte das Problem mit einem RS6 Avant.
Da hat die Allianz bei Vollkasko auch gleich abgewunken, aber gleichzeitig den Tipp gegeben. ...die Kiste bei VVD zu versichern, ...weil die VVD alles versichert (muss?) was bei VW-Konzern hergestellt wird, also auch Lambos usw.
Der Witz dabei ist, dass VVD zur Allianz gehört
Also in der Schweiz freuen die sich über jeden Auftrag, auch über Vollkasko. Einfach wenn ein gewisser Typ Fahrer anfragt gibts auf dem Laptop des Agenten eine Taste mit Faktor xxx der die Prämie um ein mehrfaches erhöht Höheres Risiko = höhere Prämien.
Bei der Allianz hätte ich meinen RS6 problemlos versichern können. Den SQ5 kann man eigentlich bei jeder Versicherung versichern, die meisten versichern erst ab 100.000 Euro Fahrzeugwert nicht mehr.